Der Begriff Geschlechtsinkongruenz beschreibt in der Psychologie, der Medizin und der Sexualwissenschaft einen Zustand, bei dem sich Personen nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren.
Nach der Klassifikation des DSM-5 wird der Begriff Geschlechtsdysphorie verwendet, der den klinisch relevanten Leidensdruck beschreibt, den Betroffene aufgrund einer Geschlechtsinkongruenz erleben.
Geschichte Eine Einrichtung, die sich schon sehr früh wissenschaftlich mit Normvarianten der Sexualität befasst hat, war das 1919 gegründete Institut für Sexualwissenschaft in Berlin um den Forscher Magnus Hirschfeld. Das Institut und das Archiv wurden 1933 von den Nationalsozialisten geschlossen bzw. zerstört. In den 1950er Jahren konnten damals so bezeichnete Transsexuelle in den USA bereits eine Hormontherapie erhalten. Der Forscher Harry Benjamin erkannte damals, dass Transsexuelle nicht psychisch krank sind, sondern dass ihre Identität von ihrem körperlichen Geschlecht abweicht. 1966 richtete das Johns Hopkins Medical Center eine Gender Identity Clinic ein, die vom renommierten Sexualwissenschaftler John Money geleitet wurde. Er behandelte dort auch David Reimer, der als John/Joan-Fallstudie in die Wissenschaftsgeschichte einging.
Entpathologisierung Im 20. Jahrhundert wurde eine abweichende Geschlechtsidentität noch als psychische Störung im DSM und der ICD eingestuft. Das änderte sich mit Beginn des 21. Jahrhunderts: In den 2000er- und 2010er-Jahren wurde diese Auffassung zunehmend infrage gestellt, da die Einstufung transgeschlechtlicher Personen als psychisch krank stigmatisierend wirkt. Bei transgeschlechtlichen Personen sind darüber hinaus deutlich höhere Raten psychischer Erkrankungen zu beobachten, die mit traumatischen Erlebnissen, anhaltendem Stress und wiederkehrenden Diskriminierungserfahrungen als trans Person in engem Zusammenhang stehen.
Der Europarat hat in seiner Resolution 2048 vom 22. April 2015 für die rechtliche und soziale Gleichstellung von Transpersonen die 47 Mitgliedsstaaten unter anderem dazu aufgefordert, alle Einstufungen als geistige Störungen in nationalen Klassifikationen zu streichen.Parlamentarische Versammlung des Europarates: Resolution 2048 (2015): Discrimination against transgender people in Europe. Straßburg, 22. April 2015 (englisch; PDF: 161 kB, 2 Seiten auf semantic-pace.net).Christina Laußmann: Europarat: Historische Resolution für die Rechte von Trans*-Personen verabschiedet. In: Magazin.hiv. 23. April 2015, abgerufen am 3. März 2022. Das Europäische Parlament hatte bereits 2011 die Europäische Kommission und die Weltgesundheitsorganisation aufgefordert, „Störungen der Geschlechtsidentität“ von der Liste der psychischen und Verhaltensstörungen zu streichen und in den Verhandlungen über die ICD-11 (international gültig seit Januar 2022) eine nicht-pathologisierende Neueinstufung sicherzustellen.Europäisches Parlament: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2012 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2010–2011) (2011/2069(INI)). Abschnitt Sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität, Empfehlung Nr. 98. Abgerufen am 25. Februar 2020.
Schließlich erfolgte im Jahr 2013 die Veröffentlichung des DSM-5 und im Jahr 2022 das Inkrafttreten des ICD-11, in denen eine Entpathologisierung der Geschlechtsidentität vorgenommen wurde.
Klassifikation und Diagnose ICD-11
Mit der 11. Version der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-11, verabschiedet 2019, international gültig seit 2022) hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Entpathologisierung der fehlenden Geschlechtsidentifikation vollzogen. Während in der ICD-10 noch von „Störungen der Geschlechtsidentität“ die Rede ist, hat diese nun den Rang einer als „Geschlechtsinkongruenz“ bezeichneten Normvariante. Diese ist nicht als psychische Störung eingeordnet, sondern als „Zustand mit Bezug zur sexuellen Gesundheit“. Im deutschen Sprachraum wird die Einführung der ICD-11 ab 2022 noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Unterschieden wird in der ICD-11 zwischen:
Geschlechtsinkongruenz in der Jugend oder im Erwachsenenalter (gender incongruence of adolescence or adulthood, Schlüssel HA60) Geschlechtsinkongruenz im Kindesalter (gender incongruence of childhood, Schlüssel HA61) Geschlechtsinkongruenz, nicht näher bezeichnet (gender incongruence, unspecified, Schlüssel HA6Z)
In beiden Fällen ist eine ausgeprägte und anhaltende Diskrepanz zwischen dem zugewiesenen Geschlecht und dem erlebten Geschlecht charakteristisches Merkmal.
Bei Kindern (vor Einsetzen der Pubertät) zeigt sich die Geschlechtsinkongruenz an folgenden Punkten:
ein starkes Verlangen, einem anderen als dem zugewiesenen Geschlecht anzugehören eine starke Abneigung gegen die eigenen Geschlechtsmerkmale und/oder die erwarteten sekundären Geschlechtsmerkmale bzw. ein Verlangen nach den (erwarteten) Merkmalen, die dem erlebten Geschlecht entsprechen Fantasie- und Rollenspiele, Spielzeuge, Spiele oder Aktivitäten und Spielgefährten sind typisch für das erlebte Geschlecht und nicht das zugewiesene Geschlecht
Bei Jugendlichen (nach Einsetzen der Pubertät) und Erwachsenen besteht häufig der Wunsch nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen.
DSM-5 In der fünften Ausgabe des Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders der American Psychiatric Association (DSM-5, gültig seit 2013, revidiert 2022) wird die Diagnose Geschlechtsdysphorie als psychische Störung geführt. Dieser bezeichnet den anhaltenden Leidensdruck aufgrund einer Geschlechtsinkongruenz, die hingegen nicht mehr pathologisiert wird. Im Vergleich zum DSM-IV wurde der Begriff der Geschlechtsidentitätsstörung als Konsequenz der Rekonzeptualisierung aufgegeben und es werden erstmals auch Geschlechter jenseits von männlich und weiblich berücksichtigt, ohne diese notwendig zu pathologisieren.
Unterschieden wird zwischen Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Geschlechtsdysphorie bei Jugendlichen und Erwachsenen. Für beide Altersgruppen ist eine ausgeprägte Diskrepanz zwischen dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht (engl. assigned gender at birth, AGAB) und der Geschlechtsidentität über mindestens 6 Monate hinweg Voraussetzung für die Diagnose einer Geschlechtsdysphorie (Kriterium A). Außerdem muss, damit die Diagnose gestellt werden kann, die Diskrepanz ein klinisch bedeutendes Leiden oder eine Funktionsbeeinträchtigung in wichtigen Bereichen (z. B. im Sozialen oder Schule/Beruf) zur Folge haben (Kriterium B).
Bei einer Geschlechtsdysphorie bei Kindern liegt die ausgeprägte Diskrepanz (Kriterium A) vor, wenn mindestens sechs der folgenden acht Kriterien erfüllt sind, wobei das erste Kriterium zwingend erfüllt sein muss:
Ein starkes Verlangen, dem anderen Geschlecht anzugehören oder ein Beharren darauf, dass man dem anderen Geschlecht angehört (oder einem alternativen Geschlecht, das sich vom Zuweisungsgeschlecht unterscheidet). Bei männlich zugewiesenen Kindern eine starke Vorliebe für Crossdressing oder die Simulation weiblicher Kleidung; oder bei weiblich zugewiesenen Kindern eine starke Vorliebe für das Tragen typisch maskuliner Kleidung und eine starke Ablehnung vom Tragen typisch femininer Kleidung. Eine starke Präferenz für Crossdressing bei Rollen- oder Fantasiespielen. Eine starke Präferenz für Spielzeuge, Spiele oder Aktivitäten, die stereotypisch vom anderen Geschlecht genutzt, gespielt oder betrieben werden. Eine starke Präferenz für Spielgefährten des anderen Geschlechts. Bei männlich zugewiesenen Kindern eine starke Ablehnung typisch männlicher Spielzeuge, Spiele oder Aktivitäten und eine starke Abneigung gegen Raufen; oder bei weiblich zugewiesenen Kindern eine starke Ablehnung von typisch weiblichen Spielzeugen, Spielen und Aktivitäten. Eine starke Abneigung gegen die eigene sexuelle Anatomie. Ein starkes Verlangen nach den primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmalen, die dem eigenen Geschlechtserleben entsprechen.
Bei einer Geschlechtsdysphorie bei Jugendlichen und Erwachsenen liegt die ausgeprägte Diskrepanz (Kriterium A) vor, wenn mindestens zwei der folgenden sechs Kriterien erfüllt sind:
Ausgeprägte Diskrepanz zwischen Gender und den primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmalen (oder, bei Jugendlichen, den erwarteten sekundären Geschlechtsmerkmalen). Ausgeprägtes Verlangen, sich der eigenen primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmale zu entledigen (oder, bei Jugendlichen, das Verlangen, die Entwicklung der erwarteten sekundären Geschlechtsmerkmale zu verhindern). Ausgeprägtes Verlangen nach den primären und/oder sekundären Geschlechtsmerkmalen des anderen Geschlechts. Ausgeprägtes Verlangen, dem anderen Geschlecht anzugehören (oder einem alternativen Geschlecht, das sich vom Zuweisungsgeschlecht unterscheidet). Ausgeprägtes Verlangen danach, wie das andere Geschlecht behandelt zu werden (oder wie ein alternatives Geschlecht, das sich vom Zuweisungsgeschlecht unterscheidet). Ausgeprägte Überzeugung, die typischen Gefühle und Reaktionsweisen des anderen Geschlechts aufzuweisen (oder die eines alternativen Geschlecht, das sich vom Zuweisungsgeschlecht unterscheidet). Bei beiden Diagnosen wird zusätzlich spezifiziert, ob eine Variation oder Störung der Geschlechtsentwicklung vorliegt, die zusätzlich kodiert wird. Ergänzend wird bei der Geschlechtsdysphorie bei Jugendlichen und Erwachsenen angegeben, ob bereits eine Transition erfolgt ist bzw. erste Schritte zu einer Transition unternommen wurden.
Diagnostik Nach der 2019 veröffentlichten S3-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Diagnostik, Beratung, Behandlung sind im Rahmen der Diagnose einer Geschlechtsinkongruenz bzw. Geschlechtsdysphorie die psychosexuelle Entwicklung, eine Sozialanamnese und ein psychischer Befund zu ermitteln. Besonders eine eventuelle Geschlechtsinkongruenz im Vorfeld der Pubertät soll erfragt werden. Ebenso sind der Verlauf der Pubertät, eventuelle Diskriminierungserfahrungen, die selbst angestrebten Maßnahmen zur Reduktion einer eventuell bestehenden Geschlechtsdysphorie, sowie die Dauer und Konstanz der Geschlechtsinkongruenz von Bedeutung.
Differentialdiagnostik Abgegrenzt wird die Geschlechtsinkongruenz/Geschlechtsdysphorie in ICD-11 und DSM-5 gegenüber nicht-geschlechtskonformem Verhalten (z. B. Tomboy oder Crossdressing), das nicht mit dem Wunsch einhergeht, einem anderen als dem Zuweisungsgeschlecht anzugehören.
Weiterhin wird Geschlechtsdysphorie von klinisch relevantem Transvestitismus (nach DSM-5 Transvestitische Störung) unterschieden, wo ebenfalls das Zuweisungsgeschlecht nicht in Frage gestellt wird. Ist letzteres der Fall, ist nach DSM-5 eine gleichzeitige Diagnose möglich, während die ICD-11 die gleichzeitige Diagnose einer Geschlechtsinkongruenz und einer Paraphilien Störung ausschließt. Im Gegensatz zur ICD-10 beinhaltet die ICD-11 die Diagnose Transvestitismus jedoch nicht mehr. Inwieweit Paraphilien bei trans Personen pathologisch sind und von der Geschlechtsinkongruenz/Geschlechtsdysphorie abgegrenzt werden können, ist nach der relevanten S3-Leitlinie umstritten und es stehe in Frage, inwieweit Transvestismus eine Diagnose darstelle. Es sei jedoch bekannt, dass bei trans Frauen „nicht selten“ eine Phase des Crossdressings, welches vorübergehend auch als sexuell anregend erlebt werde, einer Transition vorausgehe.