mini|hochkant=1.0|Liechtensteinische Kontrollschilder Kontrollschild ist der im Fürstentum Liechtenstein verwendete, offizielle Begriff für die an Motorfahrzeugen angebrachten Kennzeichen. Umgangssprachlich werden sie Autonummer oder Nummernschilder genannt. Die Pflicht zur Kennzeichnung von Motorfahrzeugen wurde 1906 eingeführt. Liechtensteiner Kontrollschilder haben seit 1915 eine schwarze Grundfarbe mit weisser Schrift und werden seit 1924 nach dem gleichen Schema gekennzeichnet.Verordnung vom 18. Juni 1906, betreffend den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, Abschnitt V, Erkennungszeichen der Kraftfahrzeuge, §§ 14–16. In: gesetze.li, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1906, Nr. 2, ausgegeben am 18. Juni 1906, abgerufen am 29. Januar 2026.Verordnung vom 12. August 1915, betreffend die Lenkung und Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge, §§ 2. In: gesetze.li, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1915, Nr. 13, ausgegeben am 18. August 1915, abgerufen am 29. Januar 2026.Farbwechsel vor 60 Jahren, Autoschilder wechselten von Blau-Rot auf Gold-Rot. In: eliechtensteinensia.li, Artikel im Liechtensteiner Volksblatt vom 23. Juni 2021, abgerufen am 17. Februar 2026. Die Beschriftung eines liechtensteinischen Kontrollschildes besteht immer aus den zwei Buchstaben FL, für Fürstentum Liechtenstein, gefolgt vom kleinen Staatswappen und einer bis zu fünfstelligen Nummer. Dieses System, das seit über hundert Jahren dem gleichen Schema folgt ist das älteste noch in Gebrauch befindliche in Europa. Aufgrund der geringen Grösse des Landes (160 km², 42'000 Einwohner) sind keine weiteren Zeichen notwendig.Bevölkerungsstand in Liechtenstein per 31. Dezember 2024. In: statistikportal.li, Amt für Statistik, abgerufen am 29. Januar 2026. Verkehrszulassungsverordnung (VZV) vom 1. August 1978, betreffend Kontrollschilder von Motorfahrzeugen, Art. 71–76. In: gesetze.li, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1978, Nr. 20, ausgegeben am 31. August 1978, abgerufen am 29. Januar 2026.
Die Formate der Schilder, die Schriftart der Zeichen sowie das Nummern- und das Farbensystem entsprechen im Wesentlichen denen der Schweizer Kontrollschilder. Liechtenstein ist seit 2001 der letzte souveräne Staat in Europa, der noch schwarze Kontrollschilder für Motorfahrzeuge ausgibt. In anderen europäischen Ländern werden schwarze Kennzeichen nur noch für spezielle Fahrzeuggruppen (z. B. historische Fahrzeuge oder Fahrzeuge der Armee) verwendet. Auf den britischen Kanalinseln Jersey, Guernsey und Alderney werden Kennzeichen mit schwarzer Grundfarbe auf Wunsch als Alternative zu den gelben und weissen Kennzeichen vergeben. Ein Farbwechsel ist in Liechtenstein nicht geplant und vom Volk auch nicht erwünscht, denn die Liechtensteiner mögen ihre schwarzen Kontrollschilder.«Farbwechsel? Auf keinen Fall!». In: vaterland.li (kostenpflichtig), Artikel vom 1. April 2019, abgerufen am 29. Januar 2026. Am 30. Juni 2025 waren in Liechtenstein 47'204 Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen., In: license-plates.ch, abgerufen am 29. Januar 2026.Hersteller von FL-Kennzeichen nennt das Safety-Level lowest possible. In: brudiland.li, Artikel vom 2. September 2025, abgerufen am 29. Januar 2026.
Geschichte Durch die geographische Lage und die österreichische Herkunft des Fürstenhauses ergab sich für Liechtenstein über lange Jahre eine starke politische und wirtschaftliche Anlehnung an die Österreichisch–Ungarische Monarchie. Mit dem Zoll- und Steuervertrag von 1852 entstand zwischen den beiden Staaten eine Zollunion, die während der Entwicklung des motorisierten Strassenverkehrs, bis zum Untergang der Donaumonarchie 1918 fort bestand. Am 2. August 1919 erfolgte die Kündigung des Zollvertrages.Die Beziehungen zu Österreich bis 1919. In: fuerstundvolk.li, abgerufen am 29. Januar 2026.Zollvertrag mit Österreich bis 1919. In: e-archiv.li, PDF (11 Seiten), abgerufen am 29. Januar 2026.Das Ende des Zollvertrags zwischen Österreich und Liechtenstein. In: eliechtensteinensia.li, Artikel im Liechtensteiner Volksblatt vom 2. August 2019, abgerufen am 29. Januar 2026.
Am 27. September 1905 führte Österreich die verpflichtende Kennzeichnung von Motorfahrzeugen ein, welche von Liechtenstein identisch übernommen wurde. Die entsprechende Verordnung der Fürstlichen Regierung trat am 1. Juli 1906 in Kraft. Auf eine eigenständige Regelung wurde aber vorerst verzichtet, was angesichts der erst wenigen einheimischen Autos auf den Strassen verständlich war.Motorisierung des Strassenverkehrs in Liechtenstein. In: historisches-lexikon.li, Artikel vom 31. Dezember 2011, abgerufen am 29. Januar 2026. Die österreichischen Erkennungszeichen, welche ab jetzt auch an den liechtensteinischen Motorfahrzeugen anzubringen waren, hatten schwarze Zeichen auf weissem Grund und waren beschriftet mit dem Buchstaben W, dem zugeteilten Kennbuchstaben für das österreichische Bundesland Vorarlberg und einer bis zu dreistelligen Evidenznummer, z. B. W 123.Verordnung vom 27. September 1905, betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, Abschnitt V, Erkennungszeichen der Kraftfahrzeuge, §§ 26–37, S. 395–398. In: alex.onb.ac.at, Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB), Reichsgesetzblatt 1849-1918, ausgegeben am 7. Oktober 1905, abgerufen am 29. Januar 2026.
1915 bis 1961 Am 12. August 1915 gab die Liechtensteinische Regierung eine Verordnung heraus, welche eigenständige Erkennungszeichen für neu zugelassene Motorfahrzeuge anordnete. Die österreichischen Kennzeichen durften gleichzeitig noch bis 1922 weiterverwendet werden. Die liechtensteinischen Kennzeichen hatten eine schwarze Grundfarbe mit weisser Schrift und wurden beschriftet mit dem Buchstaben L für Liechtenstein und einer arabischen Zahl. Das erste liechtensteinische Kennzeichen L 1 wurde im Februar 1919 an den Besitzer eines Motorrades ausgegeben. Bis 1924 folgten noch die Kontrollnummern L 2 bis und mit L 17. Die Geschichte der liechtensteinischen Mobilität seit 1900, S. 26, betreffend 1924. In: a.storyblok.com, PDF (87 Seiten), Christoph Maria Merki, Liechtenstein-Institut, ausgegeben 2022, abgerufen am 29. Januar 2026.
rahmenlos|rechts|hochkant=0.54|Liechtensteiner Motorrad-Kontrollschild (ca. 1930) mit dem Liechtensteiner Landeswappen in den Landesfarben Blau und Rot. rahmenlos|rechts|hochkant=0.51|Zweizeiliges Liechtensteiner Kontrollschild im damaligen Hochformat 310 × 240 mm, mit dem Liechtensteiner Landeswappen in den Landesfarben Blau und Rot. Diese Schilder wurden von 1924 bis 1961 ausgegeben. rahmenlos|rechts|hochkant=0.78|Liechtensteiner Kontrollschild im damaligen Langformat 380 × 110 mm, mit dem Liechtensteiner Landeswappen in den Landesfarben Blau und Rot. rahmenlos|rechts|hochkant=0.78|Liechtensteiner Kontrollschild im damaligen Langformat 380 × 110 mm, mit dem Liechtensteiner Landeswappen in den Landesfarben Blau und Rot. Das Kontrollschild "FL 2445" wurde laut Besitzer im Jahr 1952 ausgegeben. Am 1. Mai 1924 trat das Fürstentum Liechtenstein dem Internationalen Abkommen über den Automobilverkehr von 1909 bei. Mit diesem Beitritt musste sich Liechtenstein für ein Länderkennzeichen entscheiden. Da der Buchstabe «L» bereits für Luxemburg vergeben war, wurde das Länderkennzeichen «FL» gewählt. Internationale Übereinkunft über den Automobilverkehr vom 11. Oktober 1909 In: gesetze.li, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1924, Nr. 19, ausgegeben am 6. Dezember 1924, abgerufen am 29. Januar 2026.
Am 4. Dezember 1924 wurde von der Regierung eine Vollziehungs-Verordnung erlassen, in welcher unter anderem auch angeordnet wurde, dass an den Motorwagen zwei Schilder mit den Buchstaben FL und einer individuellen Kontrollnummer angebracht sein müssen. «Motorfahrräder führen jedoch nur einen Schild auf dem vorderen Rade. Der Schild ist beidseitig mit den Buchstaben FL und der Nummer bemalt.» Vollziehungs-Verordnung vom 4. Dezember 1924 zum Gesetze vom 10. Mai 1924, LGBl. 1924, Nr. 6, betreffend den Verkehr mit Fahrzeugen, Art. 30. In: gesetze.li, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1924, Nr. 20, ausgegeben am 6. Dezember 1924, abgerufen am 29. Januar 2026.
Am 1. Januar 1925 trat die Vollziehungs-Verordnung in Kraft. Die Kontrollschilder, welche nun auch ein Wappen in den liechtensteinischen Landesfarben Blau und Rot enthielten, wurden bis Mitte November 1961 ausgegeben. Diese Kontrollschilder etablierten das grundlegende Design, welches bis heute verwendet wird, was sie zu einem der ältesten kontinuierlichen Kennzeichensysteme macht.
1961 bis 1972 rahmenlos|rechts|hochkant=0.51|Zweizeiliges Liechtensteiner Kontrollschild im damaligen Hochformat von 310 × 240 mm, mit dem gold-roten Herzschild des Fürstenwappens als Aufkleber, anstelle des aufgemalten Landeswappens. Diese Schilder wurden von 1961 bis 1972 ausgegeben. rahmenlos|rechts|hochkant=0.79|Liechtensteiner Kontrollschild im damaligen Langformat, mit dem gold-roten Herzschild des Fürstenwappens als Aufkleber. Diese Schilder wurden von Mitte November 1961 bis 1972 ausgegeben. rahmenlos|rechts|hochkant=0.92|Liechtensteiner Kontrollschild mit einer fünfstelligen Nummer aus der Zeit von 1961 bis 1972. Dieses Schild wurde kurz vor der Einführung der heutigen Kontrollschilder ausgegeben. Das Landeswappen blieb auf den Schildern bis 1961, als sich die Regierung und der Landtag mit dem neuen Wappengesetz von 1957 auseinandersetzten. Das Parlament hatte im Juni 1957 mit der Revision des Wappengesetzes beschlossen, dass neben dem «grossen Staatswappen» auch das «kleine Staatswappen» für hoheitliche Kennzeichen des Staates verwendet werden könne. Das kleine Staatswappen sei laut dem neuen Wappengesetz das «Gold-Rot geteilte Herzschild», womit das bisher verwendete blau-rote Wappen ungesetzlich sei und durch das kleine Staatswappen ersetzt werden müsse. Gesetz vom 30. Juni 1982 über Wappen, Farben, Siegel und Embleme des Fürstentums Liechtenstein, betreffend Staatswappen und Landesfarben, Art. 1 bis 15. In: gesetze.li, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1982, Nr. 58, ausgegeben am 18. September 1982, abgerufen am 29. Januar 2026.
Am 23. Juni 1961 bewilligte der Landtag einen Kredit von 20'000 Franken zum Zwecke der Neuanfertigung beziehungsweise den Umtausch der alten Fahrzeugkontrollschilder. Die alten Schilder konnten von November 1961 bis zum 31. Juli 1962 durch neue Schilder ersetzt werden.Umtausch der alten Fahrzeugkontrollschilder ab Mitte November 1961. In: eliechtensteinensia.li, «Bekanntmachung an alle Motorfahrzeugbesitzer» im Liechtensteiner Volksblatt vom 21. Dezember 1961, abgerufen am 17. Februar 2026.Umtausch der alten Fahrzeugkontrollschilder bis 31. Juli 1962. In: eliechtensteinensia.li, «Mitteilung der Motorfahrzeugkontrolle» im Liechtensteiner Volksblatt vom 6. März 1962, abgerufen am 17. Februar 2026.
1972 wurden die Schilder zum vorerst letzten Mal verändert. Die Schriftgrösse und das Format der Schilder wurden an die Schweizer Kontrollschilder angeglichen und das Staatswappen wurde auf das heutige Format verkleinert. Die alten Schilder durften, sofern sie noch gut erhalten waren, weiterverwendet werden, oder konnten durch neue Kontrollschilder mit derselben Nummer ersetzt werden. Vereinzelt sind auch heute noch Fahrzeuge mit gut erhaltenen Kontrollschildern aus der Zeit vor 1972 in Liechtenstein unterwegs.
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