Das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) vom 5. November 1974GV. NRW. 1974 S. 1072 enthält die Gebietsreform in der Region Köln auf der kommunalen Ebene. Das Gesetz trat am 1. Januar 1975 in Kraft und ist Teil der umfassenden Gebietsreformen der 1960er und 70er Jahre in Nordrhein-Westfalen.

Es beendete die vielerorts kleinteilige kommunale Struktur und ist bis heute eine wesentliche Rechtsgrundlage der kommunalen Gliederung der Raumordnungsregion Köln, d. h. der kreisfreien Städte Köln und Leverkusen sowie des Rhein-Erft-Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Oberbergischen Kreises.

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen entschied mit Urteil vom 6. Dezember 1975, dass das Köln-Gesetz, soweit es die Stadt Wesseling betrifft, abgesehen von § 23 Nr. 2 (Eingliederungen in die Stadt Brühl) mit Art. 78 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen nicht vereinbar ist.Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Dezember 1975, VerfGH 62/74, GV. NRW. S. 700 = OVGE 31, 297, PDF-Datei Das hieß, dass die Eingemeindung von Wesseling in die Stadt Köln verfassungswidrig war. Der Verfassungsgerichtshof sah jedoch davon ab, die Nichtigkeit der Eingemeindung zu erklären, da nach der Auflösung des Kreises Köln kein Kreis mehr bestand, dem die Stadt Wesseling von Rechts wegen angehören würde und daher über die – gegebenenfalls vorläufige – Zuordnung der Stadt Wesseling zu einem Kreis noch entschieden werden musste. Zur Korrektur wurde eine Frist bis zum 30. Juni 1976 gesetzt. Daraufhin wurde gemäß § 1 des Wesseling-Gesetzes die Stadt Wesseling, soweit sie in die Stadt Köln eingemeindet worden war, unter Einschluss einiger Grundstücke der Gemarkung Keldenich, die ansonsten zu Exklaven der Stadt Köln geworden wären, mit Wirkung vom 1. Juli 1976 aus der Stadt Köln ausgegliedert.

Gesetzgebung

Am 24. Mai 1974 brachte die Landesregierung einen Gesetzentwurf für das Köln-Gesetz in den Landtag ein.Landtag Nordrhein-Westfalen, Gesetzentwurf der Landesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz), Landtags-Drucksache Nr. 7/3870 Die erste Lesung fand am 12. Juni 1974 statt.Landtag Nordrhein-Westfalen, Plenarprotokoll 7/105, S. 4279–4289

Am 19. September 1974 legte der zuständige Ausschuss für Verwaltungsreform dem Landtag seinen Bericht vor.Landtag Nordrhein-Westfalen, Bericht des Ausschusses für Verwaltungsreform zur 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) (Gesetzentwurf der Landesregierung) - Drucksache 7/3870 -, Landtags-Drucksache Nr. 7/4190 Er empfahl die Annahme des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen und einiger Fehlerberichtigungen:

Stadt Köln: Belassung von Efferen bei Hürth Gemeinde Pulheim: leicht geänderte Grenzziehung innerhalb der alten Gemeinde Sinnersdorf (Orrer Busch) Stadt Frechen: geänderte Grenzberichtigung zu Hürth zwischen Bachem und Gleuel entlang der Autobahn; leicht geänderte Grenzziehung innerhalb der alten Gemeinde Lövenich (Klärwerk) Stadt Kerpen: Eingliederung von Buir nach Kerpen anstelle eines Zusammenschlusses mit Merzenich Gemeinde Klüppelberg: Eingliederung des Ortsteils Neuenhaus nach Kierspe Gemeinde Marienheide: Eingliederung des Kiersper Anteils von Wilbringhausen nach Marienheide, geänderte Grenzziehung innerhalb der alten Gemeinde Klüppelberg Stadt Opladen: Vereinigung von Opladen mit Bergisch Neukirchen zu einer kreisangehörigen Stadt Opladen anstelle des Zusammenschlusses mit Leverkusen zu einer kreisfreien Stadt; Aufhebung der Kreisfreiheit von Leverkusen; Eingliederung von Leverkusen und Opladen in den Rheinisch-Bergischen Kreis Stadt Solingen: vollständige Zuordnung der Sengbachtalsperre, auch soweit sie bisher zu Witzhelden und Wermelskirchen gehörte, zu Solingen

Zur Zweiten Lesung am 25. September 1974Landtag Nordrhein-Westfalen, Plenarprotokoll 7/110, S. 4501–4530 lagen vor:

Änderungsanträge von Mitgliedern der CDU-FraktionLandtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Kühltau etc. zur 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) (Gesetzentwurf der Landesregierung) - Drucksachen 7/3870 und 7/4190 -, Landtags-Drucksache Nr. 7/4202 und der SPD-FraktionLandtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Einert etc. zur 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) (Gesetzentwurf der Landesregierung) - Drucksachen 7/3870 und 7/4190 -, Landtags-Drucksache Nr. 7/4203, wonach wie ursprünglich von der Landesregierung vorgeschlagen Leverkusen, Opladen und Bergisch Neukirchen zu einer kreisfreien Stadt Leverkusen zusammengefasst werden sollten. Diese Änderung wurde mehrheitlich angenommen. Änderungsanträge von Mitgliedern der SPD-FraktionLandtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Jürgens, Frohne, Hamel, Ziegenfuß, Busch, Marquardt, Else Warnke, Strathmann, Pauly, Walter Schwier und Pohle (SPD) zur 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) (Gesetzentwurf der Landesregierung) - Drucksachen 7/3870 und 7/4190 -, Landtags-Drucksache Nr. 7/4192 und der CDU-FraktionLandtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Worms etc. zur 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) (Gesetzentwurf der Landesregierung) - Drucksachen 7/3870 und 7/4190 -, Landtags-Drucksache Nr. 7/4204, wonach die Stadt Wesseling selbständig bleiben sollte. Diese Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt. Änderungsanträge von Mitgliedern der CDU-FraktionLandtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Schlüter etc. zur 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) (Gesetzentwurf der Landesregierung) - Drucksachen 7/3870 und 7/4190 -, Landtags-Drucksache Nr. 7/4205 und der SPD-Fraktion sowie des FDP-Abgeordneten KochLandtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Pohle etc. zur 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) (Gesetzentwurf der Landesregierung) - Drucksachen 7/3870 und 7/4190 -, Landtags-Drucksache Nr. 7/4205, wonach die Stadt Porz am Rhein selbständig bleiben sollte. Diese Anträge wurden mit 80 Ja-Stimmen, 111 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen (Hammelsprung) abgelehnt. Änderungsantrag von Mitgliedern der SPD-FraktionLandtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Jürgens, Busch, Hans Schwier, Pohle, Hamel, Pauly, Walter Schwier, Frohne, Ziegenfuß, Schulte, Strathmann, Marquardt, Drescher und Röhrig (SPD) zur 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) (Gesetzentwurf der Landesregierung) - Drucksachen 7/3870 und 7/4190 -, Landtags-Drucksache Nr. 7/4207, wonach der Ortsteil Marsdorf bei der Stadt Frechen verbleiben sollte. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Änderungsantrag von Mitgliedern der SPD-FraktionLandtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten von Nes Ziegler etc. zur 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) (Gesetzentwurf der Landesregierung) - Drucksachen 7/3870 und 7/4190 -, Landtags-Drucksache Nr. 7/4208, wonach der Ortsteil Efferen der Stadt Hürth entsprechend der Regierungsvorlage in die Stadt Köln eingegliedert werden sollte. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Änderungsantrag von Mitgliedern der SPD-FraktionLandtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Klaer, Gaertner, Lauber, Drescher, Denzer, Schlüter und Marquardt (SPD) zur 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) (Gesetzentwurf der Landesregierung) - Drucksachen 7/3870 und 7/4190 -, Landtags-Drucksache Nr. 7/4209, die Gemeinden Pulheim, Brauweiler, Sinnersdorf und Stommeln vollständig nach Köln einzugliedern. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Änderungsantrag von Mitgliedern der CDU-FraktionLandtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Fellmann, Hans Georg Weiss, Kaptain, Frey, Brömmelhaus, Riehemann, Falke, Scholz, Stettner, Mader, Schümmer, Maria Hölters und Maas (CDU) zur 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) (Gesetzentwurf der Landesregierung) - Drucksachen Nr. 7/3880 und 7/4191 -, Landtags-Drucksache Nr. 7/4211, die Gemeinden Rheinbach und Swisttal aus dem Rhein-Sieg-Kreis aus- und in den Kreis Euskirchen einzugliedern. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ein Änderungsantrag, die vorgesehene Grenzberichtigung im Bereich der Bayer-Werke zu unterlassen,Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten van Nes Ziegler, Toetemeyer, Geuenich, Anke Brunn, Else Warnke, Kasper, Trabalski, Simelka, Riederer, Walter Schwier, Gaertner, Reinhardt, Sinnecker und Weiss (SPD) zur 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) (Gesetzentwurf der Landesregierung) - Drucksachen 7/3870 und 7/4190 -, Landtags-Drucksache Nr. 7/4210 wurde in der Sitzung wieder zurückgezogen.

Zur abschließenden 3. Lesung legte der Ausschuss einen entsprechend der Beschlüsse der 2. Lesung überarbeiteten Entwurf vor.Landtag Nordrhein-Westfalen, Bericht des Ausschusses für Verwaltungsreform zur 3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz) (Gesetzentwurf der Landesregierung) - Drucksachen 7-3870, 7/4190, 7/4202 und 7/4203 -, Landtags-Drucksache Nr. 7/4200

Diese 3. Lesung fand am 27. September 1974 statt.Landtag Nordrhein-Westfalen, Plenarprotokoll 7/112, S. 4623–4631 Dort wurden nochmals vier Änderungsanträge gestellt, die die Selbständigkeit der Städte Wesseling, Porz und Bensberg betrafen. Sie wurden sämtlich abgelehnt. Darüber hinaus wurde noch eine Korrektur in Bezug auf die Grenze zwischen Leverkusen und Köln eingefügt. Das Gesetz wurde anschließend bei 27 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen.

Kurzbeschreibung Das Gesetz besteht aus 30 Paragrafen und Anlagen. Nachfolgend ein Überblick.