Als Zundgeber werden in Österreich Informanten bzw. Spitzel – im Speziellen aus dem (kriminellen) MilieuDie Darstellung der Stadt Wien in zeitgenössischer Kriminalliteratur – bezeichnet. Finanzielle Zuwendungen werden als Zundgeld bezeichnet.

Gemäß der österreichischen Verfassung dürfen seit 2008 bezahlte V-Leute zur Aufklärung von Straftaten im kriminalpolizeilichen Bereich eingesetzt werden. Seit 2002 sind auch Nicht-Polizisten zugelassenStaatsschutzgesetz: Gerichtliche Kontrolle für Spitzel gefordert. Auf dem Bezugszettel des Exekutivpersonals wird das Zundgeld als Auslagenersatz (Arbeitsmittel) nach Zahl 4415 angeführt Seite 9.

Etymologie Der Begriff leitet sich aus dem Wiener Gauner-Jargon ab, wobei „Zund“ (von „Zünden“) einen (geheimen) Wink, Zeichen oder Nachricht bedeutet. Der Begriff fand unter anderem Verwendung beim Kartenspiel, wenn Informationen über das Blatt eines „Opfers“ oder über drohende Gefahren von außen weitergegeben wurden (vgl. Kiebitz).Die Wiener Gauner-Sprache (Peter Wehle)

Trivia / Zitate Nach Aussage des ehemaligen Polizei-Chefinspektors Franz Pripfl pflegte man in vergangenen Tagen die Redensart „Wenn Du keinen Zundgeber hast, bist ka Kieberer.“ („Wenn du keinen Informanten hast, bist du kein Polizist“)Pripfl-Prozess – Spielregeln und Parallelgesellschaften – Tag sechs Ernst Hinterberger schreibt in „Mord im Prater. Ein Fall für Trautmann“: „Ohne Verbindungen geht nämlich nichts, Franzi. Ohne Zund verhungerst oft in der Luft.“Mord im Prater. Ein Fall für Trautmann. Wien: echomedia verlag, 2007. Seite 70

Weblinks Zundgeld, Joints, Sofiensäle... Augustin, 2009 Die Darstellung der Stadt Wien in zeitgenössischer Kriminalliteratur Katharina Mayer, 2013

Einzelnachweise

Kategorie:Polizei (Österreich) Kategorie:Spielbegriff