Der Steinbruch Sulzbach ist ein am 7. Dezember 1981 vom Regierungspräsidium Karlsruhe durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis.

Lage Das 2,4 Hektar große Schutzgebiet liegt etwa 300 m östlich des Stadtteils Sulzbach an einem westexponierten Hang des Sulzbergs. Es gehört zum Naturraum Bergstraße und zur geologischen Einheit des Weschnitzplutons.

Schutzzweck Wesentlicher Schutzzweck des Naturschutzgebiets ist laut Verordnung „die Erhaltung und Sicherung artenreicher, thermophiler Pflanzengesellschaften der Trockenrasen, der Halbtrockenrasen sowie der wärmeliebenden Saumgesellschaften als Bindeglied zwischen den Trocken- und Halbtrockenrasen des Baulandes und des Rhein-Hessischen Bereiches [und] der heimischen Tierwelt, insbesondere der wärmeliebenden Insekten dieses Lebensraumes.“

Landschaftscharakter Der ehemalige Granit-Steinbruch ist größtenteils von einem Sukzessionswald bedeckt. In Teilbereichen gibt es noch offene Lichtungen mit Magerrasen. Die Abbauwände des Steinbruchs sind etwa 15 m hoch und 50–60 m lang. Ungefähr in der Mitte liegt ein kleiner Einzelfels.

Zusammenhängende Schutzgebiete Das Gebiet liegt eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet Bergstraße-Nord und ist Teil des FFH-Gebiets Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei Weinheim. Es liegt außerdem im Naturpark Neckartal-Odenwald.

Siehe auch Liste der Naturschutzgebiete im Rhein-Neckar-Kreis

Literatur Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7, S. 601–602

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Einzelnachweise

Kategorie:Naturschutzgebiet im Rhein-Neckar-Kreis Kategorie:Geographie (Weinheim) Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Steinbruch in Baden-Württemberg Kategorie:Schutzgebietsgründung 1981