mini|Viele Moore wurden durch die Nutzung des Torfes zum Heizen zerstört. Hier Torfstechen bei Ins, Gampelen 1917 mini|Torfmoos im Entenmoos in Rechthalten, Kanton Freiburg Im Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung sind die Hoch- und Übergangsmoore aufgelistet, die in der Schweiz durch Bundesverordnung vom 21. Januar 1991 geschützt sind.
Definition
Allgemein sind Moore von Wasser geprägte Lebensräume. Unter diesen Lebensräumen gibt es auch solche, die keine Moore darstellen, aber auch feuchtigkeitsgebundene Pflanzengesellschaften beherbergen wie etwa Auenwälder, Schwimmblattgesellschaften, Unterwasser- und Quellfluren. In den Mooren herrscht infolge eines erschwerten Wasserabflusses ständig oder während der meisten Zeit des Jahres ein Wasserüberschuss und Sauerstoffmangel. Letzterer führt zur Torfbildung. Charakteristisch für Hochmoore ist es, dass ihre Oberfläche infolge des Torfwachstums über den Grundwasserspiegel hinaus gestiegen ist. Hier werden die Pflanzen, die in den obersten Torfschichten wurzeln, nur durch nährstoffarmes Regenwasser gespiesen.
Für die Aufnahme ins Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore waren drei Kriterien entscheidend: Erstens müssen Torfmoose vorhanden sein. Zweitens müssen zudem mindestens eine klassische hochmooranzeigende Gefässpflanze oder drei weitere hochmoorbewohnende Arten beobachtbar sein. Und drittens muss die zusammenhängende Hochmoorfläche mindestens 625 m² umfassen.
Hochmoorverordnung Ziel Ziel der Hochmoorverordnung sind der Schutz der Hoch- und Übergangsmoore, die Erhaltung und Förderung der standortheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer ökologischen Grundlagen sowie die Erhaltung der geomorphologischen Eigenart. Die Gebiete sind offiziell ausgewiesene Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz.
Schutz und Unterhalt Verbunden mit diesem Ziel sind konkrete Schutz- und Unterhaltsmassnahmen. Unter anderem dürfen keine Bauten oder Anlagen gebaut und keine Bodenveränderungen vorgenommen werden, insbesondere durch den Abbau von Torf, das Pflügen von Moorböden und das Ausbringen von Stoffen, mit Ausnahme von Bauten, die dem Schutzziel dienen. dürfen zur Aufrechterhaltung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung nur solche Bauten und Anlagen errichtet und nur solche Bodenveränderungen vorgenommen werden, die dem Schutzziel nicht widersprechen. ist der Gebietswasserhaushalt zu erhalten und, soweit es der Moorregeneration dient, zu verbessern. muss die forstliche Bewirtschaftung auf das Schutzziel ausgerichtet sein. muss die Verbuschung verhindert und die typische Moorvegetation erhalten werden, sofern es erforderlich ist, durch eine angepasste Bewirtschaftung. sorgen die Kantone dafür, dass bestehende Beeinträchtigungen von Objekten bei jeder sich bietenden Gelegenheit so weit als möglich rückgängig gemacht werden.
Internationale Koordination Präfix für das Bundesinventar Die Europäische Umweltagentur (European Environment Agency) koordiniert die Daten der europäischen Mitglieder. In ihrer internationalen Datenbank ist das Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung der Schweiz mit dem Code «CH02» gekennzeichnet.
IUCN-Kategorie Die Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung in der Schweiz sind in der IUCN-Kategorie Ia registriert. Diese umfasst strenge Reservate, die hauptsächlich zu Forschungszwecken und zum Schutz von Wildnisarealen geschützt sind. Primär dienen sie der Erhaltung der Biodiversität und als notwendige Referenzareale für die wissenschaftliche Arbeit und das Umweltmonitoring.
Wirkungskontrolle mini|x400px|Verteilung der Stichprobenobjekte des Moduls Vegetation in den verschiedenen Biotopen von nationaler Bedeutung in der Schweiz. Blau: Flachmoore; gelb: Hochmoore; rot: Trockenwiesen und -weiden; grün: Auen.
Im Jahr 2010 startete das Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) die Wirkungskontrolle Biotopschutz Schweiz (WBS). Zu den untersuchten Biotopen zählen die national bedeutenden Hoch- und Übergangsmoore, die Flachmoore, die Auengebiete, die Amphibienlaichgebiete und die Trockenwiesen und -weiden. Ziel der Kontrolluntersuchungen ist es, festzustellen, in welchem Ausmass die getroffenen Schutzmassnahmen sich auf die Entwicklung der Schutzgebiete auswirken. Aufgrund der Ergebnisse können damit die Schutzmassnahmen verbessert oder im Falle mangelnder Wirkung abgebrochen und durch wirkungsvollere ersetzt werden.
Die auf mehrere Jahre angelegten Langzeituntersuchungen werden mittels Luftbilder und floristischer und faunistischer Erhebungen im Feld durchgeführt. Die erste Untersuchung wurde 2017 abgeschlossen. Der Abschluss der zweiten ist für das Jahr 2023 geplant.
Erste Ergebnisse zeigen, dass Moore weiterhin austrocknen. Positiv zeigt sich, dass die Gehölzdeckung in Hochmooren des Mittellandes abnahm. Insgesamt waren die Massnahmen wirksam. Sie müssen noch verstärkt werden.
Herkunft der Daten Die Aufstellung entspricht der Liste im Anhang 1 zur Hochmoorverordnung des Bundes, die am 1. Februar 1991 in Kraft trat und zuletzt 2017 aktualisiert wurde. Von dort stammen die Nummer des Objekts, seine Bezeichnung, die Angabe zur Standortgemeinde und zum Jahr der Ausweisung als Objekt von nationaler Bedeutung. Die Karte von Swisstopo (Bundesamt für Landestopografie) mit eingeblendeter Karte Hochmoore liefert, nach Eingabe des Objektnamens ins Suchfeld und der Wahl des Objekts den passenden Kartenausschnitt. Ein Klick auf eine der Schutzflächen öffnet das Objektblatt des betreffenden Objekts; dieses stammt vom Bundesamt für Umwelt. Von den Objektblättern übernommen sind die Angabe der Gesamtfläche (inklusive umliegender Pufferzonen) und die Landeskoordinaten, die in der vorliegenden Tabelle in einem internationalen Standard wiedergegeben sind. Von der Common Database on Designated Areas der Europäischen Umweltagentur (EEA) stammt der CDDA-Sitecode. Dieser ist identisch mit der ID der World Database on Protected Areas (WDPA-ID). Der gesetzte Link öffnet die Seite des Objekts mit der dazugehörigen Karte auf der Plattform der WDPA. Der Grund für die unterschiedlichen Flächenangaben der Objektblätter des Bundesamtes für Umwelt (in Hektaren) und den Angaben auf der Seite der WDPA (in km²) entstehen, weil die vorliegende Tabelle die Gesamtfläche inklusive umliegender Pufferzonen gemäss Objektblatt anzeigt, während die Seite der WDPA jeweils die Fläche der Kernzone wiedergibt.
Namen der Schutzgebiete Die Schutzgebiete sind mit geografischen Namen bezeichnet. Diese werden von den kantonalen Behörden in Absprache mit der Landestopografie festgelegt. Die Namen der Schutzgebiete sind in der jeweiligen Lokalsprache und einem naheliegenden Flurnamen oder einem geografischen Objekt in der Nähe entlehnt. Diese Namen werden in den Bundesinventaren einheitlich in der jeweiligen Sprachform verwendet, unabhängig davon, ob es in einem Handbuch in deutscher, französischer, italienischer oder romanischen Version steht. Das Bundesinventar enthält deshalb Namen in Deutsch bzw. Schweizerdeutsch (Chräenriet, Heidsee), Französisch (Les Mosses de la Rogivue), Italienisch (Lagh Doss) und Rätoromanisch (Caischavedra).
Links zu den kantonalen Listen der Hoch- und Übergangsmoore Die Listen sind kantonsweise gebündelt und folgen in alfabetischer Reihenfolge. + Internationaler Code des schweizerischen Bundesinventars der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung: CH06 Kanton Link zur kantonalen Liste der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Aargau Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Appenzell Ausserrhoden Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Appenzell Innerrhoden Basel-Landschaft hat keine Objekte ausgewiesen Basel-Stadt hat keine Objekte ausgewiesen Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Bern Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Freiburg Genf hat keine Objekte ausgewiesen Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Glarus Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Graubünden Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Jura Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Luzern Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Neuenburg Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Nidwalden Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Obwalden Schaffhausen hat keine Objekte ausgewiesen Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Schwyz Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Solothurn Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton St. Gallen Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Tessin Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Thurgau Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Uri Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Waadt Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Wallis Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Zug Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Zürich
Inventar und Schutz der Schweizer Hoch- und Übergangsmoore Ein flächendeckendes Hochmoorinventar wurde in der Schweiz erstmals ab den späten 1980er Jahren erarbeitet und 1984 abgeschlossen. 1986 wurden die Ergebnisse dieses Inventars veröffentlicht. Es umfasst 551 Hochmoore. Lag in früheren Teilinventaren der Akzent noch auf der Nutzung der Hochmoore z. B. zur Ausbeutung von Torf oder dank Drainage zur landwirtschaftlichen Nutzung, so ging es bei dieser Inventarisierung um den Schutz und die Erhaltung der noch bestehenden Hochmoorreste. In der Fachwelt war die Bedeutung der Hochmoore und ihre notwendige Erhaltung unbestritten.
Für die Pflege sind primäre von sekundären Hochmooren zu unterscheiden. Primäre Hochmoore sind wenig berührte, ungenutzte und deshalb naturnahe Hochmoorflächen, während sekundäre von Menschen beeinflusst sind. Primäre Hochmoore können sich selbst überlassen werden. Sie müssen vor äusseren Einflüssen, insbesondere vor Änderungen des Wasser- und des Nährstoffhaushalts, aber auch vor Trittbelastung durch Vieh und Mensch geschützt werden. Sekundäre Hochmoore bedürfen neben dem Schutz vor Tritt, Düngung und Entwässerung einer gezielten Pflege. Sekundäre Hochmoore sind meist durch eine künstliche Wasserspiegelabsenkung gestört und würden ohne angepasste landwirtschaftliche Nutzung bald verbuschen und sich bewalden. Dadurch würden die lichtbedürftigen Hochmoorpflanzen verdrängt und die hier heimische Tierwelt ihres Lebensraumes beraubt. Um unerwünschte Veränderungen oder Eingriffe in geschützten und gepflegten Hochmooren frühzeitig erkennen zu können, ist eine regelmässige Aufsicht und Erfolgskontrolle unumgänglich.
Um das Hochmoor vor Fremdeinflüssen abzuschirmen, braucht es eine Pufferzone, das Hochmoorumfeld. Diese Zone kann land- und forstwirtschaftlich extensiv bewirtschaftet werden, solange der eigentliche Lebensraum Hochmoor, insbesondere sein Wasser- und Nährstoffhaushalt, nicht beeinträchtigt wird. Dieser Umgebungsschutz ist für die Erhaltung der Hochmoore von entscheidender Bedeutung.
Das Inventar der Hoch- und Übergangsmoore bildet auch eine Grundlage für die Forschung.
Artenvielfalt Im nährstoffarmen und sauren Milieu der Hochmoore können sich nur absolute Spezialisten durchsetzen. Das sind nur wenige Pflanzen, Tiere und Pilze.
Nach den Pflanzengesellschaften, die für Hochmoore typisch sind, unterscheidet das Hochmoorinventar sechs verschiedene (kartierbare) Hochmooreinheiten. Diese sind in den primären, von den Menschen kaum beeinflussten Hochmooren deutlich sichtbar.