Die schweizerische Handelsregisterverordnung (HRegV; SR 221.411) wurde am 17. Oktober 2007 beschlossen und trat am 1. Januar 2008 in Kraft.

Die Verordnung regelt die Führung der Handelsregister; den Aufbau und Inhalt des Handelsregisters; den elektronischen Verkehr mit den Behörden; die Verfahren zur Eintragung, Änderung und Löschung der Rechtseinheiten; die Auskunftserteilung und Einsichtnahme ins Handelsregister.

Grundlage Gesetzliche Grundlage bilden Artikel 933 (Absatz 2), 943 und 950 des Obligationenrechts (OR) [SR 220] vom 30. März 1911 sowie Artikel 102 (Buchstabe a) des Fusionsgesetzes (FusG) [SR 221.301] vom 3. Oktober 2003.

Strukturierung des Gesetzestextes Die HRegV gliedert sich in der Fassung 2022 in acht Titel, die nach Bedarf in Kapitel und Abschnitte untergliedert sind. Allgemeine Bestimmungen Eintragungsverfahren Rechtsformspezifische Bestimmungen für die Eintragung Rechtsformübergreifende Bestimmungen für die Eintragung Eintragungen von Amtes wegen Rechtsbehelfe und Rechtsmittel Aktenaufbewahrung, Aktenherausgabe, Datensicherheit Schlussbestimmungen

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