Als Vorkind wurde im Münsterland im 18. Jahrhundert (auf dem Land bis heute) ein Kind bezeichnet, das von den späteren Eheleuten gemeinsam gezeugt, jedoch vor dem Eintritt in die Ehe geboren worden war.https://wiki.genealogy.net/Vorkind?utm_source=chatgpt.com
Westfalen In archivalischen Quellen begegnen unter anderen zum Beispiel Vorkinder, Vor-Kind, vorkindt und Vörkind (mundartlich).
Wurden diese Kinder nach vollzogener Ehe von den Eheleuten als ehelich anerkannt, waren sie erbberechtigt.
In Erbverfahren war dann auch am Niederrhein, im Westmünsterland und im Vest Recklinghausen zutphensches Erbrecht anzuwenden.Wilhelm Kohl: Das Erbrecht der Vorkinder nach dem Zutphener Recht insbesondere im Münsterland. Aschendorff, Münster 1960 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission Westfalens).
Der offensichtlich vor der Ehe erfolgte Geschlechtsverkehr war sittenwidrig und wurde zum Beispiel in der Herrlichkeit Ostendorf (Haus Ostendorf, bei Haltern am See) vor dem zuständigen Gogericht noch im 17. Jahrhundert geahndet. Bestrafung laut Gerichtsprotokollbuch beispielsweise eines unverheirateten Knechtes in einem Fall ein Fass Heringe und am nächst kommenden Sonntag Heiratsvollzug mit der geschwängerten Magd.Deutsches Wörterbuch, Lemma vorkind, Wortart neutrum, Band 26, Spalte 1231, lemid V13627.
Zweitbedeutung Johann Georg Krünitz definierte in seiner Oeconomischen Encyclopädie ein „Vorkind [als] ein Kind erster Ehe.“Johann Georg Krünitz: Oeconomische Encyclopädie. Berlin 1773–1858, Band 231, S. 406.
Ein Stiefkind ist ein Kind, das nicht leiblich verwandt ist, sondern als Kind des Partners aus früherer Beziehung erst später diese Rolle in einer Familienkonstellation eingenommen hat.
Begriffsgeschichte Seit dem 20. Jahrhundert ist der Ausdruck Vorkind weitgehend außer Gebrauch geraten, obwohl hierzulande die Anzahl vorehelich geborener Kinder, die Anzahl der Kinder aus einer früheren Beziehung und die Anzahl der Kinder aus erster Ehe absolut und relativ zunahmen. Ursachen für den Rückgang waren der Bedeutungsverlust der ihm zugrunde liegenden erbrechtlichen Sonderregelungen sowie die schrittweise Gleichstellung aller Kinder unabhängig vom Familienstand ihrer Eltern.Gitta Benker: Ehre und Schande – Voreheliche Sexualität auf dem Lande im ausgehenden 18. Jahrhundert. In: Johanna Geyer-Kordesch, Annette Kuhn (Hrsg.): Frauenkörper, Medizin, Sexualität. Auf dem Wege zu einer neuen Sexualmoral. Schwann Verlag, Düsseldorf 1986, ISBN 3-590-18040-4, S. 10–27.
Im Digitalen Wörterbuches der deutschen Sprache fehlen Angaben für die Häufigkeit des Gebrauches des Wortes Vorkind in der deutschen Literatur, weil ein Gebrauch nicht mehr nachzuweisen ist.Quelle: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS).<https://www.dwds.de/wb/Vorkind>.
Das Wortpaar Vorkinder und Nachkinder ist deutlich älter als die westfälischen Erbrechtsregelungen des 18. Jahrhunderts und bereits im frühneuzeitlichen niederländisch-niederdeutschen Sprachraum belegt.
Antonym Ein Nachkind (als Gegenwort, Antonym) ist erstens ein „nachgebornes kind“ (posthumus Stieler 948)Kaspar von Stieler: Der Teutschen Sprache Stammbaum und Fortwachs oder Teutscher Sprachschatz. Nürnberg 1691, S. 948 (Digitalisat bei Bayerische Staatsbibliothek digital); Nachdruck hrsg. von Erika Ising, Hildesheim 1968. oder kind aus zweiter ehe; niederdeutsch nækinderen, liberi posterioris toriLatein liberi posterioris tori bedeutet: „Kinder des späteren Ehebettes“, also Kinder aus einer späteren Ehe. liberi = Kinder, posterus = später, torus = gepolstertes Lager = Bett. Kil. 331ᵃ;Cornelis Kiliaan (Cornelis van Kiel, Cornelius Kilianus, circa 1528–1607): Etymologicum Teutonicae Linguae. S. 331. voor- en nakinderen hebben, vor- und nachkinder haben. Kramer 1, 212ᵃMatthias Kramer (1640–1729): Nieuw Woordenboek. Band 1, S. 212. [und zweitens der Singular von] unsere nachkinder (nachkommen) nach etlichen geschlechtern. Breitinger bei Campe.Johann Jakob Breitinger (1701–1776), zitiert bei Joachim Heinrich Campe (1746–1818): Wörterbuch der deutschen Sprache.Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lieferung 1 (1881), Band VII (1889), Spalte 78, Zeile 12. Kaspar von Stieler schrieb 1691: „Afterkind sive Nachkind, [lateinisch] posthumus.“
Einzelnachweise
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