Als politisches Risiko () werden im Außenhandel und im Versicherungswesen alle Gefahren angesehen, die sich aus der Politik eines anderen Staates auf privatwirtschaftliche Verträge auswirken können. Dem politischen Risiko stehen die wirtschaftlichen Risiken (insbesondere Finanz-, Finanzierungs- und Marktrisiken) gegenüber.

Allgemeines Auf Verträge auswirkende Gefahren aus politischen Entscheidungen oder Handlungen sind allgemeinpolitische, außenpolitische, sozialpolitische, verwaltungspolitische oder wirtschaftspolitische Gefahrenumstände wie unter anderem Annexion, Aufruhr, Aufstand, Aussperrung, Beschlagnahme (von Waren und/oder Bankkonten), Bürgerkrieg, Gesetzgebung, Putsch, Revolte, Revolution, Sabotage, Streik, Terrorismus, Verfügungen von hoher Hand oder Verstaatlichung.Eggert Winter/Ute Arentzen, Gabler Wirtschafts-Lexikon, Band 4, 1997, S. 3011 Zuweilen wird auch mangelnde Rechtssicherheit zu den politischen Risiken gerechnet,Adam Reining, Lexikon der Außenwirtschaft, 2003, S. 373 höhere Gewalt ist im Falle des „niederen Zufalls“ () ein politisches Risiko. Sozio-politische Risiken bestehen in den unterschiedlichen kulturellen und gesellschaftlichen Werten und Strukturen anderer Länder, beeinflusst durch Bildungswesen, Religion, Sitten und Gebräuche oder sozialer Friede.Adam Reining, Lexikon der Außenwirtschaft, 2003, S. 373 „Politische Risiken stellen die Rahmenbedingungen der unternehmerischen Tätigkeit im Ausland dar“.Hubert Hemberger, Direkte Auslandsinvestitionen – Elemente des Entscheidungsprozesses und Erklärungsansätze, 1974, S. 163 Da Strafzölle keine faktische, rechtliche oder wirtschaftliche Unmöglichkeit sind, gehören sie nicht zum politischen Risiko.

Arten Politische Risiken bedrohen nicht immer sämtliche mit einem Staat Handel treibenden Wirtschaftseinheiten.Marianne M. Tümpen, Strategische Frühwarnsysteme für politische Auslandsrisiken, 1987, S. 86 Generell wird deshalb unterschieden danach, wie weitreichend die geografischen Auswirkungen politischer Risiken sind:Petras Baršauskas/Schlomo Schafir, Internationales Management, 2003, S. 72 Mikroebene: Politische Risiken wie lokale Streiks/Aussperrungen wirken sich lediglich meist auf eine begrenzte Region aus und betreffen nur dort agierende Exporteure/Importeure oder Investoren. Auch von der Politik ausgewählte Wirtschaftszweige oder Transaktionen gehören zur Mikroebene. Makroebene: Bürgerkrieg, Gesetzgebung, Putsch usw. wirken sich innerhalb eines ganzen Staates aus und treffen alle mit diesem Staat Handel treibende Wirtschaftssubjekte. Staatliches Moratorium oder Transferstopp sind darauf angelegt, dass von ihnen sämtliche Transaktionen betroffen werden. Geopolitische Risiken betreffen nicht nur einen einzigen Staat, sondern ganze Staatengemeinschaften oder Wirtschaftsräume, die gemeinsame Politik betreiben. Verhängt beispielsweise die Europäische Union Wirtschaftssanktionen gegen andere Staaten, so gehören diese Sanktionen zu den geopolitischen Risiken. Der Contagion-Effekt kann dazu führen, dass Risiken auf der Mikroebene sich auf die übergeordneten Ebenen ausweiten können. Je größer die Risikoebene ist, umso mehr Exporteure/Importeure/Investoren sind von dort auftretenden politischen Risiken betroffen. Ausfuhr- und Einfuhrverbote für bestimmte Güter sind politische Risiken, die auf der Makroebene angesiedelt sind, weil sie alle Hersteller dieser Güter betreffen.

Im Regelfall liegen die Ursachen politischer Risiken im Ausland, ausnahmsweise auch im Inland (etwa bei einem Embargo gegen das Inland).Siegfried G. Häberle, Das neue Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, 2008, S. 995 Politische Risiken erwachsen aus Maßnahmen fremder Regierungen, die in Geschäfte eingreifen oder diese verhindern, oder die Vertragsbedingungen ändern oder die Konfiskation von ausländischem Eigentum betreiben.J Fred Weston/Bart W Sorge, International Managerial Finance, 1972, S. 60

Außenhandel Politische Risiken im Außenhandel betreffen den Export, Import und Direktinvestitionen und resultieren aus der Wirtschaftspolitik des ausländischen Staates. Neben den erwähnten Gefahrenumständen kommen noch spezifische, nur im Außenhandel vorkommende Risiken wie Blockade, Boykott, Embargo, Handelsstreit, Konvertibilität, Moratorium, Transferstopprisiko, Wirtschaftskrieg, Wirtschaftssanktionen und Zahlungsverbot hinzu.Eggert Winter/Ute Arentzen, Gabler Wirtschafts-Lexikon, Band 4, 1997, S. 3011 Generell trifft den Exporteur das Zahlungsrisiko seines Vertragspartners (Konvertibilität bei Zahlung in Fremdwährung, Moratorium, Transferstopp und Zahlungsverbot) und das Erfüllungsrisiko (Abnahmeverpflichtung kann durch seinen Vertragspartner nicht wahrgenommen werden), das gilt umgekehrt auch für den Importeur. Im Rahmen einer Exportkreditversicherung ist der Exporteur oder Importeur beim politischen Risiko üblicherweise mit 10 % bis 15 % Selbstbeteiligung hiergegen versichert.

Versicherungswesen Bei Sachversicherungen im Inland werden politische Risiken im Regelfall als versichertes Risiko in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.Verlag Dr. Th. Gabler, Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 4, 1984, Sp. 751; ISBN 3-409-30383-9

Die Exportkreditversicherung dagegen versichert ausdrücklich politische Risiken. Die Deckungszusage umfasst neben dem Zahlungsrisiko wegen Zahlungsunfähigkeit auch politische Risiken.Josef Löffelholz, Bank-Lexikon: Handwörterbuch für das Bank- und Sparkassenwesen, 1983, S. 156 So genannte „Hermesdeckungen“ umfassen bei Exporten und Importen das wirtschaftliche Risiko, wenn der ausländische Vertragspartner ein insolvenzfähiges Privatunternehmen ist („Hermes-Garantien“) und das politische Risiko, wenn der ausländische Schuldner ein Staat oder ein Staatsunternehmen ist oder der ausländische Staat als Garant auftritt („Hermes-Bürgschaften“).Eggert Winter/Ute Arentzen, Gabler Wirtschafts-Lexikon, Band 4, 1997, S. 1774 Für Direktinvestitionen gibt es Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland.

Der allgemeine politische Versicherungsfall (Garantiefall) tritt dann ein, wenn gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen im Ausland die Erfüllung der vertraglich vom Exporteur geschuldeten Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise verhindern und dem Exporteur die Forderungen daher nicht zustehen.§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 Allgemeine Bedingungen Ausfuhrgarantien (AB –G-) der Euler Hermes AG vom Februar 2014 Voraussetzung hierfür ist, dass der Versand bereits begonnen hat.§ 3 Abs. 1 Allgemeine Bedingungen Ausfuhrgarantien (AB –G-) der Euler Hermes AG vom Februar 2014

Wirtschaftliche Aspekte Politische Risiken sind Unternehmerrisiken, die sich aufgrund der unsicheren politischen Lage eines Staates ergeben.Claudia Breuer/Thilo Schweizer/Wolfgang Breuer, Gabler Lexikon Corporate Finance, 2003, S. 451 f. Sie treffen Exporteure, Importeure und Investoren von Direktinvestitionen.Siegfried G. Häberle, Das neue Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, 2008, S. 995 Bei letzteren ist auch die Enteignung ein politisches Risiko. Politische Risiken werden beim Länderrisiko und Länderrating berücksichtigt.Eggert Winter/Ute Arentzen, Gabler Wirtschafts-Lexikon, Band 4, 1997, Sp. 2387 Hier wird beurteilt, ob ein Staat oder dessen Zentralbank willens sind, die zur Rückzahlung der Fremdwährungskredite erforderlichen Devisen zu beschaffen oder vorhandene Devisen zur Rückzahlung einzusetzen (Transferstopprisiko).

Die Versicherbarkeit politischer Risiken setzt voraus, dass die Schadenskosten schätzbar sind, eine unabhängige Schadensverteilung gewährleistet ist, der Schaden eindeutig und durch Zufall eingetreten ist.Stormy Mildner, Staatliches Handeln in der Exportkreditversicherung, 2007, S. 129 Bei politischen Risiken ist die Versicherbarkeit wegen Informationsasymmetrie und dynamischer Risikostrukturen eingeschränktKarel Jan Alsem u. a., Insurability of Export Credit Risks, in: SOM Research Report 03F07, 2003, S. 32 ff. auf die Exportkreditversicherung.

Weblinks Marsh/McLennan, Political Risk Report 2022 (nach Staaten)

Einzelnachweise

Kategorie:Außenhandelspolitik Kategorie:Außenhandelstheorie Kategorie:Außenwirtschaft Kategorie:Internationaler Handel Kategorie:Risikomanagement Kategorie:Volkswirtschaftslehre Kategorie:Zahlungsverkehr