Ein Ermächtigungsdelikt ist im deutschen Strafrecht eine Tat, dessen Ermächtigung zur Strafverfolgung dem zuständigen, politischen Organ überantwortet wird. Ermächtigungsdelikte schränken ebenso wie Antrags- und Privatklagedelikte das Offizialprinzip ein, wonach die Strafverfolgung ex office – von Amts wegen – durch die Staatsanwaltschaft erfolgt. Die Ermächtigung erfolgt meist durch ein oberstes Staatsorgan des Bundes oder eines Landes.Nils Fabian Gertler: RiStBV 6, Rn. 12. In: Jürgen-Peter Graf (Hrsg.): BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra. 44. Edition, Stand: 1. Juli 2022. C. H. Beck, München 2022.

Beispiele für Ermächtigungsdelikte sind die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ( StGB), die Verunglimpfung des Bundespräsidenten ( StGB), die Preisgabe von Staatsgeheimnissen ( StGB) und der Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst ( StGB). Bei bestimmten Straftaten gegen ausländische Organe (etwa StGB) muss zusätzlich ein Strafverlangen des betroffenen Staates vorliegen, StGB.Fabian Stam: B. Offizialgrundsatz. Eric Hilgendorf, Hans Kudlich, Brian Valerius (Hrsg.): Band 1: Grundlagen des Strafrechts. C. H. Beck, München 2018.

Einzelnachweise

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