rahmenlos|rechts|hochkant=0.8|Wappen der Grafen von Westarp. Westarp ist der Name eines weltweit verzweigten deutschen Adelsgeschlechts, das ebenso wie die Familie Waldersee eine morganatische Linie der Askanier darstellt. Die aus Anhalt-Bernburg stammende, evangelische Familie wurde 1811 in den preußischen Grafenstand erhoben.Siehe Literatur: u. a. In: Zeno.org: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage, Band 19: Weck–Zz und Nachträge. Altenburg 1865, S. 121. Sie brachte eine Reihe bedeutender preußischer Militärs hervor, aber auch Schriftsteller. Einer ihrer bekanntesten Angehörigen war der Jurist, Verwaltungsbeamte und Politiker Kuno von Westarp (1864–1945), als Vorgänger Alfred Hugenbergs von 1926 bis 1928 Parteivorsitzender der DNVP.
Der 1811 gewählte Name Westarp geht auf die Herkunftsfamilie der Stammmutter zurück, die aus einem alten westfälischen Geschlecht stammte, das im 17. Jahrhundert Verwaltungsstellen in Soest bekleidete und schon vor dem Dreißigjährigen Krieg Bürgermeister von Beckum stellte.
Geschichte Die Grafen von Westarp entstammen der auf Fürst Lebrecht (1669–1727) zurückgehenden Familie Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym, einer paragierten Nebenlinie des regierenden Hauses im Fürstentum Anhalt-Bernburg. Der preußische Oberstleutnant Friedrich Franz Christoph von Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym (1769–1807), der einzige das Erwachsenenalter erreichende Sohn von Lebrechts Enkel Franz Adolf (1724–1784), hatte am 22. Juni 1790 Karoline Amalie Westarp (1773–1818) geheiratet. Sie war die Tochter des im niederschlesischen Brieg tätigen und hochangesehenen preußischen Oberamtsregierungsrats Franz Friedrich Ferdinand WestarpGenealogischer Almanach der regierenden Fürstenhäuser Europas. Jahrgang 6-1886, R. von Grumbkow Hof-Verlag, Dresden 1886, S. 8. (1734–1797)Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin [Hrsg.]: Einzelveröffentlichungen. Band 85, K. G. Saur, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9, S. 1094., dem offenbar nur aufgrund seiner nichtadligen Herkunft eine Beförderung zum Regierungspräsidenten verwehrt geblieben war.Rolf Straubel: Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung. Ausgewählte Aspekte eines sozialen Umschichtungsprozesses und seiner Hintergründe (1740–1806). In: Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs (BLHA), Band 59, Berlin 2010, S. 96. PDF-Digitalisat Westarp war ein Sohn des 1701 im ungarischen Cremnitz geborenen Johann George Westarp und Enkel des aus dem westfälischen Soest gebürtigen Feldpredigers Johann Georg Westarp. Franz Friedrich Westarps Vater war in den 1720er Jahren in Berlin Sekretär beim preußischen Staatsminister Johann Moritz von Viebahn, dessen Stiefmutter Johanna Dorothea von Viebahn (* 5. Juli 1674; † 12. Dezember 1754) eine geborene Westarp aus Soest war.Anton Fahne: Geschichte der Kölnischen, Julischen und Bergischen Geschlechter in Stammtafeln, Wappen, Siegeln und Urkunden. Band 2, J. M. H. Heberle (H. Lempertz), Köln 1853, S. 236.Vgl. Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Briefadeligen Häuser. 1909. Jahrgang 3, Justus Perthes, Gotha 1908, S. 848.Vgl. Schriften des Vereins für Sachsen Meiningische Geschichte und Landeskunde. Ausgabe (Vand/Jahrgang) 73, Verlag Kesselring Hofbuchhandlung (Max Achilles), Hildburghausen 1915, S. 784. Teil-Digitalisat In Soest war das Geschlecht Westarp schon früher vertreten: Eberhard Dinckerman und Johann Westarp, weltlicher Richter bzw. Kammergerichtsschreiber zu Soest, verkauften am 4. März 1637 ihren Hof in Delecke, Zweekotten genannt, an Adam von Hanxlede gen. Bock und dessen Ehefrau Maria Salome, geb. von Weix.Archivaliensignatur: Stadtarchiv Soest, A, 10969. 1633 übernahm in Soest mit Johann Westarp der erste „professionelle“ Kämmereischreiber, der nicht selber Mitglied des Rates war, diese Aufgabe. Christian Fischer: Die Stadtsprache von Soest im 16. und 17. Jahrhundert. Variationslinguistische Untersuchungen zum Schreibsprachenwechsel vom Niederdeutschen zum Hochdeutschen. Soest 1998, S. 59. Johan Westarp urkundete im Juli 1624 als Bürgermeister von Beckum, der westfälischen Stadt unweit von Soest, In: Anton Fahne: Die Dynasten, Freiherren und jetzigen Grafen von Bocholtz. Beitrag zur alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschichte des Niederrheins. Urkundenbuch, Band 2, Köln 1860, S. 193 f., sowie auch schon am 10. November 1610 als Bürgermeister von Beckum: Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung, Bec Stadt U Stadt Beckum Urkunden, U 574, und am 13. März 1611: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen. Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Münster (Dep.). Urkunden, Nr. 1258.Johan Westarp, Bürger zu Ahlen (Stadt nahe Beckum und Soest), schenkte am 20. Mai 1502 dem Kloster Maria Rosa daselbst zwei Morgen Landes: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen. Schwesternhaus Ahlen - Urkunden, Nr. 48.Am 14. August 1401 trat Johan Westarp in Wadersloh (nahe Beckum und Soest) als Zeuge zur Beurkundung einer Stiftung an die Kirche zu Wadersloh auf: Inventar des Pfarrarchivs zu Wadersloh, Bearbeitung: Friedrich Helmert, 1954, Urkunde U 1. (Kopie des 17. Jahrhunderts im Staatsarchiv Münster, Manuskript 1302, f. 6–7.).Die frühere Namensform von Westarp war Westorpe bzw. Westorp (Wesdorpe, Westdorpe, Westdarp), ein urkundlich 1273 bei Steinfurt gelegener Gutshof, dessen Ort schon lange Wüstung ist. Der Gemarkungsname „Westarps Geist“ erinnert daran. Vgl. Julius Schwieters: Die Bauernhöfe des östlichen Teiles des Kreises Lüdinghausen. BoD, Norderstedt 2019, S. 230 f.Franz Darpe: Codex Traditionum Westfalicarum. Bände IV–V. Hrsg. Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens, Verlag Theissing, Münster 1892, u. a. S. 451.Herm. de Westdorpe [Hermann von Westdorpe] kommt schon im ältesten Bürgerbuch der Stadt Soest (geführt 1302–1449) vor. Vgl. Das älteste Bürgerbuch der Stadt Soest. 1302-1449, Soest 1958, S. 100 und S. 357 f. In räumlicher Nähe gab es das niederadelige Geschlecht Westrup (auch: Westarp, Westorp, Westorff).
Fürst Viktor I. Amadeus Adolf (1693–1772), Lebrechts Sohn und Großvater von Friedrich Franz Christoph, hatte in seinem Testament vom 27. August 1752 verfügt, dass Prinzen von Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym und deren Nachfahren nur dann erbberechtigt sind, wenn sie Personen geheiratet hatten, die mindestens dem Grafenstand angehörten. Ziel war, das Prinzip der Ebenbürtigkeit zu wahren und sogenannte Mesalliancen zu vermeiden. Kaiser Franz I. Stephan bestätigte die Bestimmungen im Jahr darauf zwar als Hausgesetz, behielt sich dabei aber das Recht der Anerkennung für den Einzelfall vor. Die Agnaten der Linie Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym unter dem damaligen Fürsten Karl Ludwig, die bereits erfolglos die von ihnen als morganatisch betrachtete Ehe Franz Adolfs beanstandet hatten,Dietmar Willoweit: Standesungleiche Ehen des regierenden hohen Adels in der neuzeitlichen deutschen Rechtsgeschichte. Rechtstatsachen und ihre rechtliche Beurteilung unter besonderer Berücksichtigung der Häuser Bayern und Pfalz. Bayerische Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-historische Klasse. Sitzungsberichte, Heft 5. München 2004, S. 44. Zobodat.at-Digitalisat fochten nun die Ehe von dessen Sohn Friedrich Franz Christoph an. Sie bewirkten 1796 aufgrund des erwähnten Testaments nach jahrelangen VerhandlungenErnst zur Lippe-Weißenfeld: Geschichte des Königl. Preuss. 6. Husaren-Regiments (ehedem 2. Schlesischen). Verlag Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. L. v. Decker), Berlin 1860, S. 37. einen Vergleich mit ihm, woraufhin er sein Verhältnis mit Karoline zu einer morganatischen Ehe erklärte. Zugleich verzichtete er für seine Kinder auf deren fürstlichen Rang und die Nachfolge im Haus Anhalt.
Doch blieb einerseits die Bestätigung des Vergleichs durch Kaiser Franz II. aus. Andererseits erhob der preußische König Friedrich Wilhelm III. 1798 im Rahmen der Huldigung ihm gegenüber als neuem Herrscher Karoline zu einer geborenen Gräfin von Westarp. Indem sie damit nachträglich mit den testamentarischen Bestimmungen in Einklang gebracht wurden, schienen die Erbrechte der Nachfahren des Prinzen Franz Adolf mit Karoline gesichert zu sein. Die Agnaten der Linie Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym unter dem nunmehrigen Fürsten Viktor II. Karl Friedrich zwangen jedoch schließlich nach dem Tod des Prinzen Franz Adolf am 19. November 1807 dessen beide noch unmündigen Söhne Ludwig (1791–1850) und Adolf (1796–1850) sowie die Tochter Marie Karoline Adelheid (1795–1811), den Stand, den Namen und das Wappen ihres Vaters abzulegen. Damit waren sie nicht mehr Prinzen bzw. Prinzessinnen von Anhalt. Nach längeren Verhandlungen erzielte das Fürstenhaus 1810 mit dem Vormund der Kinder einen neuen Vergleich. Daraufhin ernannte Friedrich Wilhelm III. sie und ihre Nachkommen per Diplom vom 18. April 1811Johann Christian von Hellbach: Adels-Lexikon. Band 2, Ilmenau 1826, S. 726. zu Grafen bzw. Gräfinnen von Westarp.
Mit dem Tod des fünften und letzten Fürsten Friedrich am Heiligen Abend 1812 zerfiel dessen Besitz: Die rheinländische, zuletzt im Herzogtum Nassau gelegene Grafschaft Holzappel mit Schloss Schaumburg ging als Allodialerbe an Viktor II. Karl Friedrichs Töchter, das Paragium fiel zurück an Alexius Friedrich Christian, den Herzog von Anhalt-Bernburg. Als 1863 mit dem kinderlosen Tod von dessen Sohn Alexander Carl das herzogliche Haus Anhalt-Bernburg erlosch, sollen die Grafen von Westarp als legitimierte und einzig verbliebene Nachkommen der Nebenlinie Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym ihre Erbrechte geltend gemacht haben.Allgemeine Zeitung, 24. August 1863. In: Allgemeine Zeitung für das Jahr 1863. Drittes Quartal. Sammelband. Stuttgart / Augsburg 1864, S. 3907. Allerdings wurden sie dabei nicht berücksichtigt, denn Anhalt-Bernburg wurde Teil des vereinigten Herzogtums Anhalt. Zu den vielfältigen Verhandlungen über die Abfindung des Adelsgeschlechts Westarp gehört auch der Rechtsstreit 1869 zwischen dem Haus Anhalt-Dessau und den Allodialerben Anhalt-Bernburgs, namentlich Luise von Anhalt-Bernburg sowie Herzoginwitwe Friederike von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg.August Wilhelm Heffter: Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisirten vormals reichsständischen Häuser Deutschlands. Berlin 1871, S. 234.
Sowohl Ludwig als auch Adolf von Westarp hatten jeweils mehrere Söhne, so dass sich das Adelsgeschlecht schon früh recht weit verzweigte.Karl Hopf: Historisch-genealogischer Atlas seit Christi Geburt bis auf unsere Zeit. Teil 1: Deutschland. Band 1, Gotha 1858, S. 176. Es breitete sich über verschiedene Teile Deutschlands aus, aber auch im Vereinigten Königreich sowie in Kanada, Mexiko und Brasilien leben gegenwärtig (Stand: 2022) noch Nachfahren bzw. Namensträger. Im Sommer 2015 kam es erstmals seit rund 100 Jahren zu einem großen Familientreffen, zu dem ein Teil der damals rund 110 lebenden Angehörigen aus aller Welt in Sachsen-Anhalt zusammenkam.Constanze Arendt-Nowak: Graf von Westarp führt Familie zusammen. volksstimme.de, 19. August 2015: (Digitalisat) Nach dem Tod von Eduard Prinz von Anhalt (* 1941), des Familienoberhaupts der Askanier, blieben von diesem altsächsischen Hochadelsgeschlecht als Nachfahren in direkter männlicher Linie voraussichtlich nur die Grafen von Westarp sowie die Grafen von Waldersee, eine wie Eduard vom Haus Anhalt-Dessau abstammende Linie. In manchen Familienzweigen entwickelte sich zur Tradition, die Kinder als Reverenz zur Abstammung von den Askaniern mit dem zusätzlichen Vornamen Ascania/Askania (Mädchen) bzw. Asche (Jungen) auszustatten. Auch die Vornamen Adolf und Victor/Viktor kommen häufiger vor.
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