Die Landesschülervertretung Wien (LSV Wien) ist die gewählte und gesetzliche Vertretung aller rund 255.000 Schüler Wiens. Sie besteht aus 24 Mitgliedern – jeweils acht per Schulartbereich: der allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS), der Berufsschulen (BS) sowie der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) und wird von deren Schulsprechern jährlich zum Schulende für das nächste Jahr gewählt. Sie ist unter anderem auch für die Organisation des Wiener Schülerparlaments (SIP) im Wiener Rathaus verantwortlich, das Schülern die Möglichkeit gibt, Ideen für eine bessere Schule in Form von Anträgen einzureichen und von den Schülervertretern aller Wiener Schulen abstimmen zu lassen. Die angenommenen Anträge werden dann durch die LSV an den Wiener Landtag und den zuständigen Stadtrat, sowie auf Bundesebene durch die Landesschulsprecher an die Bundesschülervertretung und das Bildungsministerium weitergetragen.
LSV-Wahlen
Wahlberechtigung und Wählbarkeit Die Mitglieder der Landesschülervertretung Wien werden bei den LSV-Wahlen, die am Ende jedes Schuljahres für das Folgejahr stattfinden müssen, von allen Schulsprechern der Wiener Schulen gewählt und somit legitimiert, für die Schülerschaft des Bundeslandes zu sprechen. Wählbar sind dabei alle aktiven Schülervertreter Wiens.
Zusammensetzung und Funktion Für jede der drei Schularten (AHS, BMHS, BS) werden acht Mitglieder und acht Ersatzmitglieder gewählt. Die jeweils stimmenstärksten Kandidatinnen und Kandidaten eines Bereichs werden zu Landesschulsprechern gewählt, die zweitplatzierten zu deren Stellvertretern. Die drei Landesschulsprecher vertreten Wien zugleich in der 29-köpfigen Bundesschülervertretung und nehmen dort die Interessen der Wiener Schülerinnen und Schüler auf Bundesebene wahr.
In der Praxis treten bei den LSV-Wahlen Listen an, die von Schülerorganisationen getragen werden. In Wien kandidieren dabei insbesondere Teams der Schülerunion Wien, der Aktion kritischer Schüler:innen (AKS Wien), der JUNOS Schüler_innen Wien sowie Verde Wien.
Die genannten Schülerorganisationen werden in der politischen Berichterstattung häufig bestimmten Parteien oder politischen Strömungen zugerechnet, sind jedoch rechtlich eigenständige Schülervereine, die sich auf schul- und bildungspolitische Fragen sowie die Schülervertretung konzentrieren. Eine Mitgliedschaft in ihnen setzt keine Parteimitgliedschaft voraus; die Kandidatinnen und Kandidaten treten bei den LSV-Wahlen als gewählte Schülervertreterinnen und -vertreter ihrer Schulen an.
Wahlkommission Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist bei der Bildungsdirektion für Wien eine Wahlkommission zu bilden. Diese besteht aus drei Mitgliedern, die vom Bildungsdirektor aus dem Kreis der Beamten der Bildungsdirektion zu bestellen sind. Diese wählen dann den Vorsitz der Kommission. Die amtierenden drei Landesschulsprecher sind berechtigt, den Sitzungen der Wahlkommission als Wahlzeugen (ohne Stimmrecht) beizuwohnen.
Wahltag und Stimmabgabe Am Wahltag bekommen die aktiv und passiv Wahlberechtigten für die Wahl der Landesschülervertretung die Möglichkeit zu einer Wählerversammlung zusammenzutreten, um die Kandidaten für die Wahl besser kennenzulernen. Die Bildungsdirektion hat hierfür geeignete Räume zur Verfügung zu stellen und die Teilnahmeberechtigten von Ort und Zeit der Wählerversammlung zu verständigen. Die Wahl ist geheim. Das Wahlrecht ist persönlich durch Übergabe des in dem Wahlkuvert liegenden Stimmzettels an die Wahlkommission auszuüben. Die Bildungsdirektion kann durch Verordnung für bestimmte oder alle Schularten verfügen, dass die Stimmabgabe auch an der eigenen Schule und an einer anderen öffentlichen Berufsschule oder mittleren oder höheren Schule zulässig ist, wenn auf diese Weise eine Vereinfachung oder Beschleunigung des Wahlverfahrens oder eine Erleichterung der Stimmabgabe erreicht wird; in dieser Verordnung ist auch die Frist für die Stimmabgabe festzulegen, die nicht länger als eine Woche sein darf.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses Das Ergebnis der Wahl ist den Gewählten und den Wahlberechtigten in geeigneter Weise mitzuteilen. Darüber hinaus ist es dem Bildungsdirektor bekanntzugeben und in der Bildungsdirektion durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen. Gleichzeitig mit der Mitteilung des Wahlergebnisses sind den Wahlberechtigten die Namen der Landesschulsprecher und deren Stellvertreter der betreffenden Landesschülervertretung bekanntzugeben.
Landesschulsprecher und Mitglieder
Landesschulsprecher Die drei bei der Wahl stimmenstärksten Kandidaten aus den einzelnen Schulartbereichen (AHS, BS, BMHS) sind nach Annahme der Wahl Landesschulsprecher. Sie halten den Vorsitz bei internen Sitzungen und sind für die Arbeit der Landesschülervertretung verantwortlich. Sie sind außerdem Teil der 29-köpfigen Bundesschülervertretung. Ihre Stellvertreter sind die drei Mitglieder mit der zweithöchsten Anzahl an Wahlpunkten.
+Aktuelle & bisherige LandesschulsprecherSchuljahrAHSBMHSBS2025/2026Farah Denno (AKS)Sarah Salihovic (AKS)Mahmoud Abd El Naby (SU)2024/2025Leon Rudan (AKS)Mehmet Alper Gökce (AKS)Mahmoud Abd El Naby (SU)2023/2024Frederik Witjes (JUNOS Schüler_innen)Marius Hladik (Bundesschulsprecher, SU)Raghad Seif-Aldin (SU)2022/2023Liam Noori (SU), ab 17.03.2023: Zara Agtas (AKS)Michael Petzl (SU)Oliver Hrebejk (SU)2021/2022Maria Marichici (AKS)Gregory Hostettler (SU)Raphael Schwarzinger (SU)2020/2021Anna Blume (AKS)Sevgi Dogan (SU)Alexander Prosek (SU)2019/2020Mira Lobnig (SU)Jennifer Uzodike (Bundesschulsprecherin, SU)Edim Muric (SU)
Mitglieder Die sechs weiteren gewählten Mitglieder werden als Landesschülervertreterinnen und -vertreter bezeichnet. Sie übernehmen unterschiedliche Referate (Ressorts), die in der ersten internen Sitzung der Landesschülervertretung per Abstimmung vergeben werden. Diese konstituierende Sitzung wird von jener Landesschulsprecherin bzw. jenem Landesschulsprecher mit den meisten Wahlpunkten einberufen.
Die jeweils aktuellen Referate und Zuständigkeitsbereiche der Landesschülervertretung Wien sind auf der Website der LSV Wien ersichtlich.
Ersatzmitglieder Die Personen mit den neun- bis sechzehnmeisten Wahlpunkten sind kein Teil der aktiven Landesschülervertretung. Sie stehen als Ersatzmandatare zur Verfügung, sollten aktive Vertreter ausfallen.
Funktionsdauer Die Funktionsdauer der Mitglieder und der Ersatzmitglieder beträgt grundsätzlich ein Schuljahr. Sie beginnt mit dem ersten Tag des der Wahl folgenden Schuljahres.
Aufgaben der Landesschülervertretung laut Bundesgesetz Auszug: Bundesgesetz vom 16. Mai 1990 über die überschulischen Schülervertretungen:
§ 2. (1) Der Landesschülervertretung obliegt in Fragen, die Schüler in ihrer Schülereigenschaft betreffen, die Vertretung der Interessen der Schüler der allgemeinbildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der Berufsschulen und der Polytechnischen Lehrgänge des betreffenden Landes gegenüber der Bildungsdirektion, sonstigen Behörden und dem Landtag. Davon unberührt bleiben die Vertretungsrechte der Erziehungsberechtigten, die Schülermitverwaltung (§ 58 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der jeweils geltenden Fassung) und die Zuständigkeit der Zentrallehranstaltenschülervertretung.
§ 3. (1) Im Rahmen der ihnen gemäß § 2 übertragenen Aufgaben stehen den Schülervertretungen, insbesondere zu Beratung der Schulbehörden in grundsätzlichen Fragen des Unterrichts und der Erziehung; Erstattung von Vorschlägen zur Erlassung von Gesetzen und Verordnungen; Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen; Erstattung von Vorschlägen in Angelegenheiten von Schulbauten und deren Ausstattung; Beratung in Angelegenheiten der Schülerzeitungen; Beratung in Fragen der überregionalen Koordination von schulbezogenen Veranstaltungen, Schulveranstaltungen und in Fragen der Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung; Herausgabe von Rundschreiben und von Informationsblättern in schulischen Angelegenheiten; Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Schülervertreter; Vorbringen von Anliegen und Beschwerden; Planung und Durchführung von Schülerparlamenten.
(2) Die Schülervertretungen haben sich bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben (§§ 2 und 3) von der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, in der jeweils geltenden Fassung) leiten zu lassen.
Einzelnachweise
Kategorie:Schülervertretung Kategorie:Bildungspolitik (Österreich) Kategorie:Interessenverband Kategorie:Organisation (Wien)