Das Referendum über den Unionsvertrag mit dem Königreich Dänemark in Island fand am 19. Oktober 1918 statt. Gegenstand war ein zwischen dem Königreich Dänemark und den Selbstverwaltungsorganen Islands ausgehandelter Staatsvertrag, der die weitgehende Souveränität Islands von Dänemark vorsah, wobei der dänische König zugleich den Titel König Islands erhielte.

Bei der Abstimmung sprach sich eine überwältigende Mehrheit von 92,55 % für die Annahme des Unionsvertrags aus, der dann auch zum 1. Dezember 1918 in Kraft trat. Island ist seitdem ein unabhängiger Staat, wenngleich eine gewisse Verflechtung mit Dänemark noch bis Mitte der 1940er Jahre fortbestand.

Hintergrund

Island unterstand seit 1262 der Autorität der dänischen Krone. Seitdem verfügte es nur noch über eingeschränkte Rechte der Selbstverwaltung, vor allem im Bereich der Gerichtsbarkeit. Mit Auflösung des Alþingi im Jahr 1800 gingen auch diese zunächst verloren. Im Jahr 1844 wurde der Alþingi neu eingerichtet, zunächst als rein beratendes Gremium. Mit dem Übergang Dänemarks zu einer konstitutionellen Monarchie 1848 erhielt auch Island schrittweise Autonomierechte. Im Jahr 1874 erhielt Island eine eigene ung und der Alþingi erstmals wieder Gesetzgebungsrechte. Im Jahr 1904 wurde die formelle Selbstverwaltung eingeführt und Island erlebte einen starken wirtschaftlichen Aufschwung.Sólrun B. Jensdóttir Hardarson: The 'Republic of Iceland'

Durch den Ersten Weltkrieg änderte sich das dänisch-isländische Verhältnis weiter. So war es Dänemark aufgrund des Seekriegs schwierig, eine enge Handelsverbindung mit Island aufrechtzuerhalten, dass sich in dieser Zeit zunehmend eigenständig um seine auch wirtschaftlichen Beziehungen beispielsweise zu den USA kümmerte. Das Überleben Islands hing damit nicht mehr von der Unterstützung Dänemarks ab. Zuletzt hatte das 14-Punkte-Programm von Woodrow Wilson zur Beendigung des Weltkriegs einen Einfluss. Das darin geforderte Selbstbestimmungsrecht der Völker, auf dessen Grundlage Dänemark (wenngleich gar nicht Kriegspartei) ein Plebiszit in Schleswig forderte, wurde eben auch von Island beansprucht.

Der Weg zum Referendum Im Sommer 1918 beschloss der Folketing, das dänische Parlament, und der isländische Alþingi eine gemeinsame, achtköpfige Kommission zur Klärung des künftigen dänisch-isländischen Verhältnisses einzusetzen. Diese traf sich im Juli 1918 in Reykjavík. Die Verhandlungen dauerten nur wenige Wochen und verliefen in ruhiger und konstruktiver Atmosphäre. Die vier isländischen Mitglieder setzten die Anerkennung der isländischen Unabhängigkeit durch. Die vier dänischen Mitglieder stellten sicher, das dänische Sicherheitsinteressen gewahrt blieben und der dänische König in Personalunion das Staatsoberhaupt Islands bleibe.

Zuletzt kam man überein, dass das Vereinbarung nach einer Frist von 25 Jahren gemeinsam geprüft und gegebenenfalls neu verhandelt werden solle. Eine Auflösung des Unionsvertrags ist nur durch ein Referendum mit einer Mindestbeteiligung von 75 % möglich, bei dem mindestens 75 % der Abstimmenden dafür stimmen. Ein solches Referendum darf frühestens drei Jahre nach dem Beschluss der Aufhebung des Unionsvertrags im Alþingi abgehalten werden.

Der so ausgehandelte Unionsvertrag wurde im September 1918 zunächst vom Alþingi ratifiziert um dann im Oktober 1918 dem isländischen Stimmvolk zur Abstimmung gestellt zu werden.

Ergebnis Beim Referendum am 19. Oktober 1918 waren über 31.000 Personen stimmberechtigt.

Zu dieser Zeit galt in Island ein Zensus-Stimmrecht. So waren grundsätzlich nur Personen stimmberechtigt, die einen eigenen Haushalt führten. Ausgeschlossen waren also Menschen, die bei ihrem Arbeitgeber lebten (beispielsweise Dienstboten) oder in einem Armenhaus. Weiterhin mussten Stimmberechtigte seit mindestens fünf Jahren in Island ihren Wohnsitz haben. Für Männer galt ein Mindestalter von 25 Jahren, für Frauen eine dynamische Altersgrenze, die 1915 auf 40 Jahre festgelegt worden war, und jährlich um ein Jahr abgesenkt wurde, 1918 also bei 37 Jahren lag.

Es beteiligten sich 13.653 (= 43,8 %) der Stimmberechtigten am Referendum. Davon sprachen sich 12.411 (= 92,55 %) für den Unionsvertrag und eine weitreichende Souveränität Islands aus, während 999 Personen (= 7,45 %) dagegen stimmten. Der Anteil ungültiger Stimmen war mit 1,8 % unauffällig.

Der Stimmzettel enthielt keine eigentliche Abstimmungsfrage, sondern lediglich das Wort („Verfassungsentwurf“) und darunter die Stimmoptionen und .

Endergebnis des Referendums über den Unionsvertrag Islands mit dem Königreich Dänemark am 19. Oktober 1918Datenbank und Suchmaschine für direkte Demokratie: Island, 19. Oktober 1918 : Unionsvertrag mit Dänemark. Gebiet Stimm­berechtigte(a) abgegebeneStimmen (b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) 31.143 13.653 43,84 % 13.410 98,22 % 243 1,78 % 12.411 92,55 % 999 7,45 %

Folge Nach der Annahme im Island ratifizierte auch das dänische Parlament im November 1918 den Unionsvertrag, der damit zum 1. Dezember 1918 in Kraft trat.

Durch die Annahme wurde das Königreich Island geschaffen, ein von Dänemark eigenständiger Staat, der eine weitreichende, wenngleich nicht vollständige Souveränität genoss. So war der dänische König von nun ab zugleich König von Island (Personalunion). Außerdem wurde Island in allen außenpolitischen Fragen vom Königreich Dänemark vertreten, das darüber hinaus, auf Bitten Islands, auch die Landesverteidigung und den Küstenschutz übernahm (Realunion). Nach 25 Jahren sollte in einem weiteren Referendum über den Fortbestand des Unionsvertrags abgestimmt werden.

Aufgrund des Zweiten Weltkriegs verzögerte sich diese geplante zweite Abstimmung bis 1944, führte dann jedoch zur vollständigen Lösung Islands von Dänemark und der Ausrufung der Republik.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

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