mini|Deportationen von Juden in Lörrach am 22. Oktober 1940 Die Deportation der Juden aus Baden und der Saarpfalz (auch bekannt als Wagner-Bürckel-Aktion und Oktoberdeportation 1940) war die Verschleppung von rund 6500 deutschen Juden aus den Gauen Baden und Saarpfalz in den unbesetzten Teil Frankreichs am 22. und 23. Oktober 1940. Die unvorbereiteten französischen Behörden leiteten die Menschen in das südfranzösische Internierungslager Gurs, wo die hygienischen Zustände und die unzureichende Versorgung mit Lebensmitteln dazu führten, dass bis März 1941 dort 1050 Menschen starben. Aus dem nach dem deutschen Sieg über Frankreich als CdZ-Gebiet Elsaß und CdZ-Gebiet Lothringen an die Gaue Baden und Saarpfalz angegliederten Elsaß-Lothringen waren bereits mindestens 127.000 Menschen in den unbesetzten Teil Frankreichs ausgewiesen worden. Die beiden Gauleiter Robert Wagner und Josef Bürckel setzten anschließend die Deportation der in ihren Gauen verbliebenen deutschen Juden um, die diese völlig unvorbereitet traf. Es handelte sich nach der „Polenaktion“ von 1938 und der Deportation der Juden aus Stettin im Februar 1940 um eine der ersten Deportationen von Juden aus dem Deutschen Reich.
Vorgeschichte Bei der Deportation der Juden aus Südwestdeutschland handelte es sich um eine systematisch und akribisch vorbereitete Massendeportation von über 6500 Juden bereits im Jahr 1940. Historisch muss diese Aktion in Verbindung mit vorherigen Maßnahmen zur Ausgrenzung und Verfolgung der Juden im Reich, mit der Vertreibung von 20.000 elsässischen Juden in den nach dem für Deutschland erfolgreichen Westfeldzug zunächst unbesetzten Teil Frankreichs und den Deportationen von Juden aus Österreich und dem „Altreich“ in das Generalgouvernement sowie der ab Oktober 1941 nachfolgenden Deportation von Juden aus Deutschland in Ghettos, KZ, Arbeits- und Vernichtungslager im Osten Europas eingeordnet werden.Peter Steinbach: Das Leiden – zu schwer und zu viel. Die französische Regierung musste auf die Aktion in wenigen Stunden reagieren, da sie zuvor nicht unterrichtet worden war, und traf die Entscheidung, die Deportierten in das Lager Gurs am Fuße der Pyrenäen einzuweisen, das dort bereits 1939 für spanische Bürgerkriegs-Flüchtlinge errichtet worden war.
Politik der Ausgrenzung und Verfolgung der Juden im „Dritten Reich“ Das nationalsozialistische Regime radikalisierte schrittweise die antisemitische Repressionspolitik. Zwischen der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 und 1935 wurden Juden durch antisemitische Propaganda diffamiert und wirtschaftlich ausgeschlossen. Erste antisemitische Maßnahmen waren der „Judenboykott“ am 1. April 1933 und das am 7. April 1933 erlassene Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, wodurch „nicht-arische“ Beamte in den Ruhestand geschickt wurden; ausgenommen waren Kriegsveteranen. Jüdische Lehrer und Professoren wurden ebenso wie jüdische Schüler und Studierende systematisch aus Schulen und Hochschulen ausgeschlossen, Ärzte, Anwälte und Unternehmer wurden zur Praxis- beziehungsweise Geschäftsaufgabe aufgrund der repressiven Maßnahmen gedrängt. Am 15. September 1935 folgte ein weiterer Schritt in der Radikalisierung mit dem Erlass der Nürnberger Gesetze, wodurch jüdische Mitbürger Grundrechte wie das Wahlrecht verloren und „Mischehen“ verboten wurden. 1939 kam es zu einer weiteren Verschärfung der Ausgrenzung und Verfolgung der Juden, denn mit dem Pogrom im November 1938 wurde physische Gewalt angewandt: jüdische Geschäfte wurden zerstört und Synagogen in Brand gesetzt. Infolge des Novemberpogroms waren rund 30.000 jüdische Männer von dem nationalsozialistischen Regime in den Konzentrationslagern Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen inhaftiert worden, was die Nationalsozialisten mit einer so genannten Schutzhaft begründeten.„Ich weiß nicht, ob wir nochmals schreiben können.“ auf lpb-bw.de„… es geschah am helllichten Tag!“ auf lpb-bw.de Auf einer Konferenz vom 12. November 1938, die von Hermann Göring einberufen worden war, wurde eine Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben beschlossen, womit alle reichsdeutschen Juden weitgehend enteignet, aus dem kulturellen Leben und der Öffentlichkeit ausgeschlossen und zur Auswanderung gezwungen werden sollten. Übergeordnetes Ziel war es, das Deutsche Reich im damaligen NS-Sprachgebrauch, „judenfrei“ zu machen.Vgl.: Dokument 1816-PS in: Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. (Nachdruck) Band XXVIII, München 1989, ISBN 3-7735-2522-2, S. 499–540. Auf dieser Konferenz wurden erstmals Pläne zur Deportation der reichsdeutschen Juden ins Ausland und zur Ghettoisierung besprochen. Im Januar 1939 bekam Reinhard Heydrich zunächst den Auftrag von Göring, die „Judenfrage“ durch erzwungene Auswanderung oder – im verschleiernden NS-Sprachgebrauch als „Evakuierung“ bezeichnete – Deportation, zu lösen, wozu die Reichszentrale für jüdische Auswanderung unter Leitung Heydrichs gegründet wurde. Diese Reichszentrale für jüdische Auswanderung sollte nach dem Vorbild der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien aufgebaut werden, die bereits kurz nach dem Anschluss Österreichs im August 1938 vom Reichskommissar für das „angeschlossene Österreich“, Josef Bürckel, der zugleich Gauleiter der Saarpfalz war, gegründet und von Adolf Eichmann geleitet wurde.
Deportationen gab es schon vor der „Wagner-Bürckel-Aktion“. Ende Oktober 1938 wurden infolge von Heydrichs Polenaktion rund 17.000 polnische Juden nach Bentschen, Konitz in Pommerellen und Beuthen in Oberschlesien abgeschoben. Auslöser dieser Aktion war eine Verordnung der polnischen Regierung, wonach Juden ihre polnische Staatsangehörigkeit bis zum 30. Oktober 1938 verloren hätten, sofern sie keinen Prüfvermerk vom polnischen Konsulat hätten, welcher allein unter der Bedingung ausgestellt worden wäre, wenn eine Verbindung in den letzten fünf Jahren zu Polen hätte nachgewiesen werden können. Die polnischen Grenzbehörden waren über diese Zwangsausweisung zuvor nicht informiert worden.Die Abschiebung polnischer Juden aus dem Deutschen Reich 1938/1939 und ihre Überlieferung im Gedenkbuch des Bundesarchivs Auswanderungen von Juden erreichten 1938/1939 einen Höhepunkt und mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs und dem schnellen Sieg über Polen und Frankreich forcierten sich die nationalsozialistischen Bestrebungen, die Eliminierung der Juden aus dem Deutschen Reich voranzutreiben. Zwischen 1938 und 1940 wurden Überlegungen bezüglich einer Ausweisung und Deportation auf die kolonial-französische Insel Madagaskar von Seiten des Auswärtigen Amts und des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) diskutiert. Im September 1940 wurde der Plan zunächst beiseite gelegt, da eine überseeische Deportation aufgrund des britischen Widerstandes als zunächst nicht realisierbar erschien. Daneben gab es außerdem Überlegungen, Juden in das Generalgouvernement umzusiedeln, was jedoch auf Widerstand des Generalgouverneurs Hans Frank traf. Diesen beiden Aussiedlungsideen können die Deportationen infolge des Nisko-Plans, die Kollektivdeportationen aus dem „Altreich“ und die Wagner-Bürckel-Aktion zugeordnet werden. Zwischen dem 19. und 20. Oktober 1939 wurden Juden aus Mährisch-Ostrau, Wien und Kattowitz deportiert und nach Nisko gebracht, wo ein „Judenreservat“ errichtet werden sollte. Am 27. Oktober 1939 folgten weitere Transporte aus Wien und Kattowitz, doch im Folgejahr wurden die Unternehmungen gestoppt, da die Wehrmacht und Heinrich Himmler für die Ansiedlung der „Volksdeutschen“ aus den besetzten Gebieten Transportmittel für sich beanspruchten. Im April 1940 wurde das Lager aufgelöst und die überlebenden Juden zurückgeschickt.Nisko and Lublin Plan auf yadvashem.org Die Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien war maßgeblich an der Organisation der Deportation der Wiener Juden in das Generalgouvernement beteiligt. Am 13. Februar 1940 wurden 1107 Juden „aus kriegswirtschaftlichen Gründen“, wie in der RSHA-Besprechung vom 30. Januar 1940 angegeben, von Stettin nach Lublin deportiert.Stettin nach Lublin auf statistik-des-holocaust.de Die Deportation der über 6500 Juden aus Baden und der Saarpfalz im Zuge der Wagner-Bürckel-Aktion am 22./23. Oktober 1940 nach Gurs in Frankreich gehört ebenfalls zu den frühen Deportationen vor Sommer 1941. Am 31. Juli 1941 beauftragte Hermann Göring, Reinhard Heydrich, Vorbereitungen zu einer „Gesamtlösung der Judenfrage“ im deutschen Einflussbereich in Europa zu treffen.Die Deportation der Juden aus Deutschland in den Osten auf yadvashem.org
Waffenstillstand mit Frankreich Mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich am 22. Juni 1940 endete der deutsche Frankreichfeldzug und Frankreich wurde infolge der Niederlage in ein vom deutschen Militär besetztes Gebiet im Norden und Westen Frankreichs und ein unbesetztes französisches Gebiet im Süden aufgeteilt. Die französische Regierung im État français („Französischer Staat“) wurde nach dem Waffenstillstand von Marschall Philippe Pétain, dem populären Sieger von Verdun im Ersten Weltkrieg, sowie von Pierre Laval geführt und nach dem Namen des Regierungssitzes und Kurortes Vichy als Vichy-Regime bezeichnet. Das Vichy-Regime löste mit dem Ermächtigungsgesetz zur Verfassungsänderung vom 10. Juli 1940 die Dritte Französische Republik ab.
Judenpolitik im Vichy-Regime Das Vichy-Regime setzte eine Reihe von antijüdischen Maßnahmen um. Am 17. Juli 1940, bereits wenige Tage nach der Gründung des État Français, erließ das Vichy-Regime ein Gesetz, wonach es Juden nur dann noch möglich war, eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst nachzugehen, wenn der Vater Franzose war. Diese Regelung wurde im darauffolgenden Monat auf die freien Berufe wie Ärzte und Anwälte ausgeweitet. Die Repressionspolitik des Vichy-Regimes verschärfte sich im Oktober 1940. Am 3. Oktober 1940 wurde das „Judenstatut“ erlassen, worin definiert wurde, was unter „Jude“ zu verstehen sei: „Jede Person, die von drei Großeltern jüdischer Rasse abstammt oder von zwei Großeltern jüdischer Rasse, falls ihr Ehepartner seinerseits jüdisch ist.“Zitiert nach: Claude Laharie: Die Internierungslager in Frankreich in der Vichy-Zeit (1940–1944). In: Edwin M. Landau, Samuel Schmitt (Hrsg.): Lager in Frankreich. Überlebende und ihre Freunde. Zeugnisse der Emigration, Internierung und Deportation. Mannheim 1991, S. 11–34, hier S. 14. Dieses Statut listete außerdem weitere Berufe auf, die jenen Menschen verboten wurden, die unter die zuvor genannte Definition fielen. Am 4. Oktober 1940 wurde ein Gesetz folgenden Inhalts erlassen: „Die Juden ausländischer Abstammung können, nachdem dieses Gesetz Rechtskraft erlangt hat, durch Entscheid des Präfekten ihres Wohnsitz-Départements in speziellen Lagern interniert werden.“
Etablierung eines Lagersystems im Süden Frankreichs Eine Vielzahl an Lagern im Süden Frankreichs wurde bereits im Frühling 1939 unter der Regierung Édouard Daladiers und vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges errichtet. Diese Lager wurden im Zuge des Spanischen Bürgerkriegs als provisorische Unterkunft für Flüchtlinge und Widerstandskämpfer dieses Bürgerkrieges errichtet, so beispielsweise das Lager von Barcarès in den Ostpyrenäen oder das Lager von Gurs in den Westpyrenäen nahe der spanischen Grenze. Infolge des Krieges mit Deutschland errichtete die französische Regierung weitere Lager, etwa eines pro Département, um dort ausländische Juden und in Frankreich wohnende Ausländer zu internieren, die aus den Ländern stammten, mit denen Frankreich Krieg führte, so zum Beispiel das Lager Camp des Milles. Die Geschichte dieser Lager kann in verschiedene Phasen aufgeteilt werden, je nach internierter Personengruppe. auf raederscheidt.comÜber 200 Lager, 600 000 Häftlinge auf nzz.ch
Planung der Deportation