mini|Haupteingang des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: In fünf Bundesländern bestehen eigenständige Landesämter. Die Landesbehörden für Verfassungsschutz in Deutschland sind die Inlandsnachrichtendienste auf Ebene der 16 Länder, die Informationen zu extremistischen und terroristischen Bestrebungen sowie zu Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste (Spionage- und Sabotageabwehr) mit offenen und nachrichtendienstlichen Mitteln sammeln und auswerten, Vorfeldaufklärung betreiben und Aufgaben im Geheimschutz wahrnehmen. In elf Bundesländern ist das jeweilige Innenministerium die Landesbehörde für Verfassungsschutz, in fünf Bundesländern ist es ein eigenständiges Landesamt für Verfassungsschutz.

Geschichte und Trennungsgebot Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde am 23. Mai 1949 durch Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland gegründet.Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Der Parlamentarische Rat 1948/1949, abgerufen am 7. September 2026 In Art. 87 des Grundgesetzes sah die neue Verfassung die Möglichkeit vor, eine Zentralstelle „zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes“ einzurichten.vgl. Art. 87 Abs. 1 S. 2 GG, online abrufbar hier Von dieser Option machte die junge Bundesrepublik mit der Gründung des Bundesamtes für Verfassungsschutz am 7. November 1950 Gebrauch.Bundesamt für Verfassungsschutz: Unsere Geschichte., abgerufen am 7. September 2026 Neben dem Bund richteten auch die Länder Behörden für Verfassungsschutz ein. Den Anfang machte Nordrhein-Westfalen, das noch vor der Gründung auf Bundesebene am 1. Dezember 1949 eine eigene Stelle einrichtete.Die Kriminalpolizei: Verfassungsschutz-Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 7. September 2026

mini|Überblick über die Unterschiede zwischen Verfassungsschutz und Polizei in DeutschlandWeder auf Bundesebene noch auf Landesebene verfügen die Verfassungsschutzbehörden seitdem über Befugnisse der Polizei und sind von dieser auch organisatorisch getrennt. Das entsprechende Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ergibt sich aus den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der Länder sowie in Brandenburg und Sachsen zusätzlich aus den dortigen Landesverfassungen. Ob sich das entsprechende Trennungsgebot zwingend aus dem Grundgesetz und hier dem Rechtsstaats- oder Bundesstaatsprinzip ergibt oder ob es sich bei der Trennung um eine bloße Entscheidung des Gesetzgebers handelt, ist in der Rechtswissenschaft umstritten.

mini|Übersicht der am Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) beteiligten BehördenDas Trennungsgebot besagt, dass für Nachrichtendienste und Polizei jeweils eigene organisatorisch voneinander getrennte Behörden geschaffen werden sollen (organisatorische Komponente), beide Einrichtungen eine unterschiedliche Aufgabenstellung haben (funktionelle Komponente) und darüber hinaus mit unterschiedlichen Befugnissen agieren (kompetenzielle Komponente). Das Trennungsgebot bedeutet nicht, dass eine Informationsweitergabe zwischen Polizei und Verfassungsschutz verboten wäre. Vielmehr ist dort, wo die jeweilige Aufgabenerfüllung das erforderlich macht, eine Zusammenarbeit der Behörden gefordert. Das gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum in Berlin und die neu geschaffene Antiterrordatei sind beispielhaft für eine solche Zusammenarbeit.

Organisation In der Bundesrepublik existieren 16 Landesbehörden und zwei Bundesbehörden für den Verfassungsschutz. Neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz nimmt der Militärische Abschirmdienst für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung die Aufgaben des Verfassungsschutzes wahr.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterstützt als Zentralstelle die Landesbehörden für Verfassungsschutz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben insbesondere durch die Bereitstellung des nachrichtendienstlichen Informationssystems, zentrale Einrichtungen im Bereich besonderer technischer und fachlicher Fähigkeiten, Erforschung und Entwicklung von Methoden und Arbeitsweisen im Verfassungsschutz und Fortbildung in speziellen Arbeitsbereichen.

In elf Bundesländen wird das jeweilige Innenministerium als Landesbehörde für Verfassungsschutz bezeichnet. Die entsprechenden Aufgaben werden hier durch eine Abteilung des örtlichen Innenministeriums wahrgenommen. In fünf Bundesländern ist ein eigenständiges Landesamt im Geschäftsbereich des jeweiligen Innnenressorts die Landesbehörde für Verfassungsschutz.

Aufgaben mini|Die Grafik zeigt beispielhaft die Anzahl der Sicherheitsüberprüfungen des Verfassungsschutzes Schleswig-Holstein von 2021 bis 2025 Zu den Aufgaben der Landesbehörden für Verfassungsschutz gehört es politischen und religiösen Extremismus, der sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, zu beobachten. Hierzu zählen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus, Ausländerextremismus sowie die Reichsbürgerbewegung.Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt: Wir über uns, abgerufen am 16. August 2026 Einige Landesbehörden für Verfassungsschutz wie Bayern und Hessen sind darüber hinaus auch für die Beobachtung der Organisierten Kriminalität zuständig.Landesamt für Verfassungsschutz Bayern: Organisierte Kriminalität, abgerufen am 7. September 2026Landesamt für Verfassungsschutz Hessen: Organisierte Kriminalität (OK), abgerufen am 7. September 2026 Die Verfassungsschutzbehörden sind darüber hinaus für Spionageabwehr,Innenministerium Niedersachsen: Die Notwendigkeit der Spionageabwehr, abgerufen am 7. September 2026 GeheimschutzInnenministerium: Wirtschafts- & Geheimschutz, abgerufen am 7. September 2026 sowie die Verhinderung von ProliferationInnenministerium Niedersachsen: Proliferation, abgerufen am 7. September 2026 zuständig. Sie wirken hierzu bei Sicherheitsüberprüfungen und technischen Schutzmaßnahmen mit.Innenministerium Brandenburg: Sicherheitsüberprüfung, abgerufen am 7. September 2026 Teilweise bieten die Landesbehörden auch Aussteiger- und Präventionsprogramme für Extremismus an.Innenministerium Nordrhein-Westfalen: Unsere Aussteigerprogramme und das Präventionsprogramm, abgerufen am 7. September 2026

Befugnisse Neben der Erhebung sachbezogener offener Daten im Rahmen der Aufgabenerfüllung stehen den Landesbehörden je nach den für sie geltenden gesetzlichen Grundlagen verschiedene sog. nachrichtendienstliche Mittel zur Erhebung personenbezogener Daten zu. Bei einem nachrichtendienstlichen Mittel handelt es sich grundsätzlich um Mittel und Methoden der verdeckten Informationsbeschaffung. Dazu zählen klassischerweise:

Einsatz von sog. V-Männern: Der Verfassungsschutz bedient sich zur Informationserhebung sog. menschlicher Quellen, die aus der beobachteten extremistischen Szene kommen und die dort gewonnenen Informationen an die Nachrichtendienste weitergeben. Sie stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis zur Verfassungsschutzbehörde. Observationen Verdeckte Ermittlungen und Befragungen Verwendung von Legenden und Tarnpapieren Überwachung des Fernmelde- und Postverkehrs nach dem Gesetz zu GG.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und variiert in den einzelnen Ländern und dem Bund je nach deren gesetzlichen Grundlagen.

Einzelne Länder In den folgenden Bundesländern sind eigene Landesämter für Verfassungsschutz eingerichtet: : Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg : Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz : Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg : Landesamt für Verfassungsschutz Hessen : Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen

In folgenden Ländern ist der Verfassungsschutz eine Abteilung des Innenministeriums: : Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung II Verfassungsschutz : Ministerium des Innern und für Kommunales, Abteilung 5 Verfassungsschutz : Landesamt für Verfassungsschutz Bremen (anders als der Name suggeriert, handelt es sich um kein eigenständiges Landesamt, sondern um eine Abteilung der Bremer Innenverwaltung) : Ministerium für Inneres und Europa, Abteilung 5 Verfassungsschutz : Ministerium für Inneres, Sport und Integration, Abteilung 5 Verfassungsschutz : Ministerium des Innern, Abteilung 6 Verfassungsschutz : Ministerium des Innern und für Sport, Abteilung 6 Verfassungsschutz : Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Abteilung V Verfassungsschutz : Ministerium für Inneres und Sport, Abteilung 4 Verfassungsschutz : Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration, Abteilung 7 Verfassungsschutz : Ministerium für Inneres und Kommunales, Amt für Verfassungsschutz

Personal 2025 verfügten alle 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz zusammen über etwa 4.140 Planstellen.Verfassungsschutzberichte der Länder; die Angaben variieren zwischen tatsächlichen Mitarbeitern (inkl. Teilzeitbeschäftigte), Vollzeitäquivalenten und Dienstposten (unabhängig von deren tatsächlicher Besetzung).