Hans-Christoph Jahr (* 1953 in Weißenbach) ist ein deutscher Jurist. Er war von 1980 bis 1993 als Richter sowie von 2000 bis 2007 als Hochschullehrer tätig und arbeitet mittlerweile als Rechtsanwalt.
Bundesweite Bekanntheit erlangte er zweimal im Abstand von 22 Jahren. Zunächst hatte er 1985 als Amtsrichter in einem medial und politisch vieldiskutierten Urteil Friedensdemonstranten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen und stattdessen der Bundesregierung im Zuge des NATO-Doppelbeschlusses einen Verfassungsbruch vorgeworfen. Im Frühjahr 2007 wählte man ihn dann zum Rektor der Hochschule Bremen. Als bekannt wurde, dass er im Bewerbungsverfahren eine Haftstrafe verschwiegen hatte, wurde die Wahl allerdings annulliert und er verlor darüber hinaus seine Professorenstelle an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven.
Leben Herkunft und Ausbildung Jahr wuchs in Unterfranken als Sohn eines Försters auf.Elke Gundel: Ich gehe keinem Kampf aus dem Weg. In: Kurier am Sonntag, Jahrgang 25, № 8, 25. Februar 2007, Seite 11. Von 1970 bis 1976 studierte er an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Philosophie, Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre. Im Hinblick auf seine philosophischen Ansichten bezeichnete er sich selbst als „Kind der Frankfurter Schule“, die von Jürgen Habermas, Theodor W. Adorno und Max Horkheimer geprägt wurde. Im Alter von 26 Jahren legte er die zweite juristische Staatsprüfung mit Prädikat ab.
Wenig später wurde er mit der Dissertation Die Bedeutung des Erfolges für das Problem der Strafmilderung beim Versuch summa cum laude zum Dr. jur. promoviert. Seiner Ansicht nach war der damalige Stand der dogmatischen Literatur zum Versuch – insbesondere bezüglich der Strafmilderung – nicht befriedigend. Als Zielsetzung seiner Arbeit gab Jahr an, strafrechtliche Grundlagenprobleme herausarbeiten zu wollen, um den Stand der Literatur dadurch zu korrigieren. Darüber hinaus wollte er die sich daraus ergebenden Forderungen aufzeigen, die für die praktische Rechtsfindung durch Strafgerichte maßgebend sein sollten. Die Literaturwissenschaftlerin Britta Caspers fasste die Zielsetzung von Jahrs Dissertation folgendermaßen zusammen: „Jahr rechtfertigt sein Anliegen vor dem Hintergrund der damaligen zeitgeschichtlichen Brisanz des Terrorismus der RAF und anderer Gruppen; er geht dem Problem der Strafzumessung bei Versuchstaten nach und argumentiert im Sinne der im Alternativentwurf zur Strafrechtsreform von 1962 geforderten obligatorischen Strafmilderung im Falle des Versuchs. Jahr wendet sich damit – und zwar aus der Perspektive der Strafrechtsphilosophie Hegels – gegen den Grundsatz der nur fakultativen Strafmilderung beim Versuch, welcher dem Gericht noch immer die Möglichkeit einräumt, für eine versuchte Straftat das gleiche Strafmaß wie für eine vollendete Tat anzuwenden. Dahinter steht die Frage, welchen Einfluss der Erfolg einer Handlung auf das durch die Tat gesetzte Unrecht hat und ob die Tatschuld durch den Erfolg vergrößert wird.“Britta Caspers: ›Schuld‹ im Kontext der Handlungslehre Hegels. In der Reihe: „Hegel-Studien“, Beiheft 58. Felix Meiner Verlag, Hamburg, 2012, ISBN 978-3-7873-2284-8, Seite 369.
Karriere als Richter Ab dem 1. Juli 1980 war Jahr im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main als Richter / Staatsanwalt auf Probe tätig. Die Tageszeitung beschrieb ihn rückblickend als „jüngsten Robenträger der Republik“ sowie als „belesen[en] Shootingstar, ein[en] Überflieger, der lateinische Zitate liebt“.Armin Simon: „Der Rechthaber“. In: Die Tageszeitung, Ausgabe 8247, 11. April 2007, Seite 4. Abgerufen auf taz.de am 31. August 2022. Jahr selbst konstatierte im April 2007 selbstkritisch, sein Verhalten zu Beginn seiner Karriere sei „wegen [seiner] vermeintlichen intellektuellen Überlegenheit anmaßend“ gewesen. 1985 wurde er Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main. mini|Pershing II-Raketen Bundesweite Bekanntheit erlangte er noch im selben Jahr: Er hatte zunächst Strafbefehle wegen „verwerflicher“Blätter für deutsche und internationale Politik. Jahrgang 35, Oktober 1990, Seite 1471. Nötigung gegen 16 Marburger Studenten unterschrieben, die mit einer Sitzblockade die Zufahrt zum United States Army Equipment Maintenance Center, einem Nachschubdepot im Frankfurter Stadtteil Hausen, versperrt hatten. Dort wurden von der US-Armee die gemäß dem NATO-Doppelbeschluss zur Stationierung in Deutschland vorgesehenen ballistischen Pershing II-Raketen zwischengelagert. Gegen diese Stationierung hatten die Studenten friedlich demonstriert. Nach dem Einsatz eines Wasserwerfers hatten sie sich widerstandslos von den Polizisten wegtragen lassen und auch die Feststellung der Personalien hatten sie nicht verweigert. Da sieben von ihnen Widerspruch gegen ihre Strafbefehle einlegten, kam es ab dem 2. Mai zur Hauptverhandlung. Als Sachverständige wurden fünf Militär- und Rüstungsexperten und Friedensforscher – unter anderem Carl Friedrich von Weizsäcker – gehört, die über „Vernichtungswahrscheinlichkeiten“ und Raketenreichweiten Auskunft gaben, die Pershing II mit dem sowjetischen Modell RSD-10 verglichen und die Begriffe des sogenannten „großen“ und „kleinen“ Atomkriegs erörterten. Die meisten von ihnen äußerten sich höchst skeptisch bis ablehnend hinsichtlich der „Friedensnützlichkeit“ der Nachrüstung. Das hessische Justizministerium unter Herbert Günther (SPD) warf Jahr vor, den Angeklagten „in exzessivem Maße rechtliches Gehör zu gewähren“, und die Staatsanwaltschaft forderte die Universitäten auf, den als Sachverständigen tätigen Wissenschaftlern die „staatsgefährdenden“ Aussagen zu verbieten. Jahr hingegen – dem die Staatsanwaltschaft bereits zuvor wegen seiner peniblen und wortwörtlichen Auslegung von Strafgesetzbuch und Grundgesetz „Profilierungssucht“ vorgeworfen hatte – beharrte erfolgreich auf seiner Prozesshoheit. Schließlich sprach er die Angeklagten in seinem Urteil am 19. Juni 1985 frei. In der Urteilsbegründung bezeichnete er ihre Sitzblockade als „nicht verwerflich“. Die Angeklagten hätten mitnichten rechtswidrig, sondern vielmehr „pflichtgemäß“ gehandelt. Der Bundesregierung hingegen warf er vor, mit dem Nachrüstungsbeschluss doppelt verfassungswidrig agiert und das Grundgesetz verletzt zu haben.Michael Brandt: „Der Beinahe-Rektor sieht sich als Opfer“. In: Weser-Kurier, Jahrgang 63, № 79, 3. April 2007, Seite 7. Einerseits „habe sie mit ihrer Zustimmungserklärung zur Raketenstationierung das in der Präambel des Grundgesetzes mit Verfassungsanspruch kodifizierte Gebot der Wiedervereinigung verletzt und zum anderen gegen Artikel 26 des Grundgesetzes verstoßen, der die Vorbereitung eines Angriffskrieges und die Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker untersagt.“ Angesichts dieses zweifachen Verfassungsbruchs der Bundesregierung kam Jahr zu dem Urteil, dass die Studenten sich auf das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit berufen konnten.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung vertrat die Ansicht, dass der Amtsrichter „das Gesetz nicht in dem von höheren Instanzen gewiesenen Sinne“ ausgelegt habe, und auch Josef Joffe behauptete in der Süddeutschen Zeitung, dass das Bundesverfassungsgericht die Nachrüstung „längst als verfassungskonform deklariert“ habe. Heinrich Senfft hielt im Oktober 1990 in den Blättern für deutsche und internationale Politik dagegen und argumentierte, dass sich das Bundesverfassungsgericht „in dieser Frage für unzuständig erklärt und eine Entscheidung abgelehnt“ habe. Auch die politischen Reaktionen auf das Urteil fielen teilweise sehr heftig aus. Das offizielle Statement der Bundesregierung lieferte Heiner Geißler, damals CDU-Generalsekretär und Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit. Er führte aus: „Hier wurde das hohe Gut der richterlichen Unabhängigkeit missbraucht und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland missachtet. […] Ursache dieser Entwicklung ist die systematische Verschiebung der Wertkoordinaten in unserem Volke.“ Noch deutlicher wurde Edmund Stoiber (CSU), damals Abgeordneter des Bayerischen Landtags und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei: „Der Staat kann hier nicht mehr tatenlos zusehen. Im übrigen sollte dieses Urteil auch die Staatsanwaltschaft interessieren, denn die Begründung kommt in die Nähe von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt.“ Tatsächlich wurde Jahr binnen weniger Tage wegen angeblicher Rechtsbeugung angezeigt. Am 1. Juli 1985 lehnte die Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn allerdings mit folgenden Worten ab: „Die Begründung des Urteils hat in der Öffentlichkeit Aufsehen, teils Beifall und teils ablehnende Kritik hervorgerufen. Unabhängig davon, ob das Urteil, das die Staatsanwaltschaft angefochten hat, letztlich Bestand haben wird, bestehen indes keine Anhaltspunkte dafür, dass der angezeigte Richter sich einer Rechtsbeugung bei der Entscheidung schuldig gemacht hätte.“
Jahrs Karriere als Richter endete, als er 1993 freiwillig – aber in Anbetracht eines bevorstehenden Strafverfahrens gegen ihn – aus dem Dienst ausschied. Am 1. November 1994 wurde er vom Landgericht Frankfurt am Main wegen Rechtsbeugung und Verfolgung UnschuldigerMichael Brandt: „Vergangenheit holt Beinahe-Rektor ein“. In: Weser-Kurier, Jahrgang 63, № 77, 31. März 2007, Seite 9. in fünf Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Bei den betreffenden fünf Bußgeldverfahren wegen VerkehrsordnungswidrigkeitenElke Gundel: „Rektorwahl stürzt Hochschule in Krise“. In: Weser-Kurier, Jahrgang 63, № 85, 12. April 2007, Seite 14. hatte er es versäumt, rechtzeitig Hauptverhandlungstermine anzuberaumen. Daraufhin hatte er – um dies zu vertuschen – die Akten manipuliert und entsprechende Verfügungen rückdatiert, um die bereits verjährten Fälle doch noch verhandeln zu können. Drei dieser Verfahren hatte er letztlich eingestellt und in einem Fall das Bußgeld von 100 auf 70 D-Mark reduziert und dem Täter so einen Eintrag ins Verkehrszentralregister erspart. Jahr wies die Vorwürfe zurück und sprach von einem „Unrechts-Urteil“. Er merkte unter anderem an, dass keiner der Verteidiger je auf Verjährung plädiert hatte.
Haft und weitere berufliche Tätigkeiten Nach seinem Rückzug aus dem juristischen Dienst zog Jahr zunächst nach Mecklenburg-Vorpommern und arbeitete in Güstrow im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen. Von November 1997 bis Juli 1999 war er 20 Monate als Freigänger in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV im Stadtteil Preungesheim inhaftiert; die zehnmonatige Reststrafe wurde anschließend zur Bewährung ausgesetzt. Während seines offenen Vollzuges ging er Beratertätigkeiten nach und leitete als Justiziar die Rechtsabteilung eines Unternehmens im Palettenhandel. Nach der Haftentlassung wurde er erst Justiziar und dann Geschäftsführer eines Unternehmens, das mit Biodiesel handelte. Jahr stellte 2002 wegen Schulden in Höhe von 1,1 Millionen Euro einen Insolvenzantrag für einen von ihm gegründeten Baubetrieb. Das Insolvenzverfahren endete am 26. April 2007.
Akademische Laufbahn mini|An der Hochschule Bremen wurde Jahr im Februar 2007 zum Rektor gewählt, trat die Stelle aber nie an. Ab Herbst 2000 lehrte Jahr Wirtschaftsrecht, Soziologie und Sozialphilosophie an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven. Seit 2001 amtierte er zudem als Dekan des Fachbereichs Wirtschaft am Studienort Wilhelmshaven. Im Oktober 2005 war er einer von fünf Kandidaten, die sich um den Posten als Präsident der Fachhochschule Gießen-Friedberg bewarben. Der dortige Senat stimmte allerdings mehrheitlich für Günther Grabatin.„Günther Grabatin wird neuer Präsident der FH Gießen-Friedberg“. Am 26. Oktober 2005 auf thm.de (Technische Hochschule Mittelhessen). Abgerufen am 31. August 2022.