Freihändiger Verkauf steht für die Veräußerung einer Sache im Schuldrecht als Erfüllungssurrogat ( BGB, HGB), siehe Selbsthilfeverkauf im Sachenrecht zur Pfandverwertung durch den Pfandgläubiger (, BGB), siehe Pfandrecht (Deutschland) im Zwangsvollstreckungsrecht wegen einer Geldforderung zur anderweitigen Verwertung einer von dem Gerichtsvollzieher in Besitz genommenen körperlichen Sache ( ZPO), siehe Zwangsversteigerung (Deutschland) im Wertpapierrecht als eine Form der öffentlichen Platzierung von Anleihen, siehe Anleihe