mini|Dienstgebäude der Oberpostdirektion Hannover ab 1912 Oberpostdirektion (kurz OPD; 1934–1945 Reichspostdirektion; RPD) war in Deutschland die Bezeichnung für eine Mittelbehörde sowie Verwaltungseinheit der Postverwaltungen. Oberpostdirektionen wurden 1850 erstmals im Königreich Preußen eingerichtet. Nach dem Zweiten Weltkrieg bestanden Oberpostdirektionen zunächst in den Besatzungszonen und später in den beiden deutschen Staaten fort. In der alten BRD (1949–1990) bestanden von 1950 bis zum 1. Januar 1995 OPDen der Deutschen Bundespost, die aufgelöst und in die Nachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Telekom und Postbank überführt wurde. Die Post AG benannte im Zuge der Privatisierung alle OPDen zunächst als Direktion Postdienst; 1999 fielen die Direktionen ganz fort.

In der DDR wurden die Oberpostdirektionen 1953–1954 aufgelöst und neue Bezirksdirektionen geschaffen.

Aufgabenstellung Aufgabe einer Oberpostdirektion war es, das Generalpostamt in Berlin zu entlasten. Als neue Mittelbehörde hatten sie die Verwaltung der in ihrem Bezirk arbeitenden Postanstalten, die Personalführung und das Kassenwesen zu erledigen. Der Oberpostdirektor führte die Verwaltung in dem ihm anvertrauten Bezirk selbstständig und unter eigener Verantwortung.

Oberpostdirektionen waren zuständig für die Lokal-, Karriol- und Botenposten, sie hatten die erforderlichen Postkurswagen zu beschaffen und den Extraposttarif den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Sie hatten sich um Passagierstuben und die Bewirtung der Reisenden zu kümmern. Zu ihren Aufgaben gehörte es, die Landbriefträger, „Post-Expedienten, Bürovorsteher und Unterbeamte“ einzustellen. Sie sollten den Postbetrieb überwachen, Arbeitskräfte zweckmäßig einsetzen, Beschwerden aus dem Publikum nachgehen sowie die Untersuchung und Bestrafung von Postübertretungen und die Ersatzzahlungen eigenständig regeln. Sie hatten die Postkassen zu überwachen. Sie sollten „Druck-Materialien, Utensilien und Montierungsgegenstände jeder Art“ selbst beschaffen. Und sie sollten Einzelheiten kurz und schnell regeln.

Durch die Verschmelzung der Postverwaltung mit der Telegraphenverwaltung am 1. Januar 1876 und durch die Einführung des Fernsprechbetriebes im Jahre 1877 kamen weitere Aufgaben hinzu. Nun mussten sie die Einrichtung neuer Telegraphenlinien, die Erweiterung der Stadt-Fernsprecheinrichtungen und die Inbetriebnahme öffentlicher Sprechstellen regeln.

Hinzu kamen die Kraftposten, die Postspeditionsämter, später Bahnpostämter, der Postscheckdienst, die Luftpost, der Postsparkassendienst, der Rundfunk und das Funkwesen.

Preußen und Norddeutscher Postbezirk 1850–1871 mini|Gebäude der Oberpostdirektion Braunschweig Bis zum 1. Januar 1850 war in Preußen die Verwaltung des Postwesens zentralisiert. Sämtliche Postanstalten – 236 Postämter, denen 1404 Postexpeditionen untergeordnet waren und 62 Postverwaltungen – unterstanden dem General-Postamt (GPA) in Berlin. Bereits unter Karl August von Hardenberg erschien 1821 eine Denkschrift, die die oberste Postbehörde von minder wichtigen Angelegenheiten entlasten sollte. Er schlug darin vor, für jede Provinz eine Oberpostdirektion mit administrativen Befugnissen einzurichten.

Es wurde eine Kommission zur Reorganisation des Postwesens gebildet. Sie schlug vor, in jedem Regierungsbezirk einen Beamten mit der Verwaltung der Postpolizei, der Beschwerden in Postsachen und für das Rechnungswesen für ihr Gebiet zu übertragen, dem ein Postinspektor beigegeben werden sollte. Zudem sollten 97 unter dem General-Postamt stehende Kreispostämter gebildet werden, denen je für ihren Kreis eine Anzahl von Postverwaltungen I. und II. Klasse unterstellt werden sollten. Das Regulativ fand jedoch keine Zustimmung, die Kommission wurde 1823 aufgelöst.

Entwürfe des Generalpostdirektors Heinrich Schmückert sahen 1849 eine Dezentralisierung durch eine Mittelbehörde vor. Durch eine Kabinettsorder vom 19. September 1849 wurde in jedem der 26 Regierungsbezirke Preußens eine Oberpostdirektion ins Leben gerufen. Darin hieß es: „Für jeden Regierungsbezirk sowie für die Residenzstadt Berlin ist eine Oberpostdirektion einzurichten. Sämtliche Postanstalten des Regierungsbezirks werden der Oberpostdirektion gleichmäßig untergeordnet…“. mini|Gebäude der Oberpostdirektion Stettin ab 1905 (rechte Bildhälfte) 26 Oberpostdirektionen nahmen am 1. Januar 1850 ihre Tätigkeit auf. Es waren dies in der Provinz Preußen die Oberpostdirektionen in Königsberg, Gumbinnen, Danzig und Marienwerder in der Provinz Pommern die Oberpostdirektionen in Stettin, Köslin und Stralsund in der Provinz Brandenburg die Oberpostdirektionen in Potsdam, Frankfurt (Oder) und Berlin in der Provinz Sachsen die Oberpostdirektionen in Magdeburg, Merseburg und Erfurt in der Provinz Posen die Oberpostdirektionen in Posen und Bromberg in der Provinz Schlesien die Oberpostdirektionen in Breslau, Liegnitz und Oppeln in der Provinz Westfalen die Oberpostdirektionen in Münster, Minden und Arnsberg in der Rheinprovinz die Oberpostdirektionen in Köln, Koblenz, Düsseldorf, Aachen und Trier

Diese Verwaltungsgliederung wurde 1868 auf den Norddeutschen Postbezirk und 1871 auf die Reichspost übertragen.

Schon am 1. Oktober 1852 wurde die Oberpostdirektion Merseburg, die dort nach Lage und Raumverhältnissen schlecht untergebracht war, nach Halle (Saale) verlegt.

Am 1. Januar 1867 kam die Oberpostdirektion in Kiel hinzu, am 1. Januar 1867 die in Hannover.

Infolge der Aufhebung der Thurn und Taxisschen Postverwaltung wurden am 1. Juli 1867 die Oberpostdirektionen in Kassel, Darmstadt und Frankfurt am Main eingerichtet.

Nach Aufhebung der bisherigen Landespostverwaltungen auf Grund der Verfassung des Norddeutschen Bundes folgten zum 1. Januar 1868 die Oberpostdirektionen in Leipzig, Schwerin, Oldenburg und Braunschweig. Infolge des Deutsch-Französischen Kriegs kamen im Oktober 1870 in Elsass-Lothringen die Oberpostdirektionen in Straßburg und Metz hinzu.

Am 1. Juli 1868 wurde die Oberpostdirektion Stralsund aufgehoben und mit dem Bezirk der Oberpostdirektion Stettin vereinigt. Gleichzeitig wurde die Oberpostdirektion Marienwerder aufgehoben.

Reichspost 1871–1945 Mit der Reichsgründung am 1. Januar 1872 kamen die badischen Oberpostdirektionen in Karlsruhe und Konstanz hinzu. Gleichfalls am 1. Januar 1872 wurde der OPD-Bezirk Leipzig geteilt und die Oberpostdirektion Dresden neu eingerichtet.

Am 1. April 1873 und 1. Januar 1874 folgte unter Aufhebung der bisherigen Sonderstellung der Oberpostämter in Hamburg und Bremen die Einrichtung der Oberpostdirektionen in diesen Städten. Das Oberpostamt in Lübeck wurde aufgelöst und dem Bezirk Hamburg zugeteilt. Inzwischen waren die Oberpostdirektionen Aachen, MindenHeinz Neumann: Die Leiter der Oberpostdirektion Minden 1850-1869 und 1876–1934. In: Mitteilungen des Mindener Geschichtsvereins, 52. Jahrgang 1980, S. 77–111. und Bromberg aufgehoben, aber infolge zunehmenden Verkehrs nach kurzer Frist wieder eingerichtet worden.

Am 1. August 1895 wurde die Oberpostdirektion Arnsberg nach Dortmund, dem Mittelpunkt der westfälischen Kohlen- und Eisenindustrie, verlegt, und zum 1. Juli 1897 entstand die Oberpostdirektion Chemnitz. Die Anzahl der Oberpostdirektionen stieg von 33 im Jahr 1871 auf 41 im Jahr 1897.

In Bayern wurden am 1. April 1907 die bisherigen Oberpostämter in Oberpostdirektionen umgewandelt.

Der Ausgang des Ersten Weltkrieges nötigte 1918 zur Preisgabe der Oberpostdirektionen in Danzig, Bromberg, Posen, Metz und Straßburg. Auf Grund der Staatsverträge von 29./31. März 1920 wurden die Oberpostdirektionen in München, Landshut, Nürnberg, Bamberg, Würzburg, Regensburg, Augsburg und Speyer sowie die württembergische Generaldirektion der Posten und Telegraphen als Oberpostdirektion Stuttgart dem Reichspostministerium unterstellt.

Ab dem 1. April 1920 führten die Vorsteher der Oberpostdirektionen – in Stuttgart schon lange vorher – die Amtsbezeichnung „Präsident“. Zur gleichen Zeit ging der Titel des Oberpostdirektors auf die Vorsteher der größten Postämter über.

Im Zuge der Verwaltungsvereinfachung wurden 1934 die fünf Oberpostdirektionen in Darmstadt, Halle (Saale), Konstanz, Liegnitz und Minden aufgelöst.

Reichspostdirektionen (1934–1945) mini|Gebäude der Reichspostdirektion Karlsruhe ab 1939 Vom 1. April 1934 an führten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung Reichspostdirektion (RPD).

Durch die Rückgliederung des Saargebiets 1935 wuchs die Zahl der Oberpostdirektionen mit der Einrichtung der Oberpostdirektion Saarbrücken wieder auf 41.

Im nationalsozialistischen Deutschland stieg die Zahl der Oberpostdirektionen durch die Einverleibung weiterer Gebiete auf 51. Die zehn neuen Oberpostdirektionen befanden sich in Aussig, Danzig, Graz, Innsbruck, Karlsbad, Klagenfurt, Linz (Donau), Posen, Troppau und Wien.

Eroberte und besetzte Gebiete wurden durch die Organisation „Deutsche Dienstpost …“ mit der Deutschen Reichspost verbunden, die Postanstalten eingedeutscht und später von den Reichspostdirektionen betreut. Am 1. Januar 1940 hatte Danzig 373 Postämter und Amtsstellen, Gumbinnen 10, Königsberg 25, Oppeln 263 und Posen zu versorgen.Gerd R. Ueberschär: Die Deutsche Reichspost 1939–1945. Nicolaische Verlagsbuchhandlung, S. 91–136

Im Zuge der Vereinfachung der Verwaltung während des Kriegs wurden im Jahr 1943 13 Reichspostdirektionen aufgehoben (Aachen, Bamberg, Karlsbad, Kassel, Köslin, Landshut (Bayern), Oldenburg (Oldb), Potsdam, Regensburg, Speyer, Trier, Troppau und Würzburg).Amtsblatt des RPM, 1943

Am 8. Mai 1945 bestanden noch 38 Reichspostdirektionen.

Nachkriegszeit ab 1945 Nach dem Zusammenbruch, nach der Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen und das unter besonderer Viermächteverwaltung stehende Stadtgebiet von Berlin, erstanden in den Zonen bis auf Berlin wieder Oberpostdirektionen.

Auf Grund des Potsdamer Abkommens (1945) wurden die Oberpostdirektions-Bezirke Königsberg (Pr), Gumbinnen, Stettin, Breslau und Oppeln – die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Grenze – in sowjetische bzw. polnische Verwaltung übernommen. Österreich war wieder ein selbstständiger Staat.

Britische Besatzungszone In der britischen Besatzungszone war ab dem 19. September 1945 die „Reichspost-Oberpostdirektion für die britische Zone“ (BZRPO) in Bad Salzuflen zuständig für die Oberpostdirektionen Braunschweig, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Kiel, Köln und Münster (Westfalen).

US-amerikanische Besatzungszone Im Oktober 1945 wurde zunächst in Süddeutschland ein „Planungsausschuss“ für die Amerikanische Besatzungszone mit dem Ziel einer Vereinheitlichung der Verwaltung gebildet. Seit April 1946 unterstanden die Oberpostdirektionen Frankfurt (Main), Karlsruhe, München, Nürnberg, Regensburg und Stuttgart einem Oberpostdirektorium in München.

Eine Bezirkspostdirektion Wiesbaden war zuständig für das Gebiet der Provinz Nassau (ohne den Stadtkreis Frankfurt (Main), den Stadtkreis Hanau und die Landkreise Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern) und bestand vom 28. Juli bis zum 26. September 1945.

Französische Besatzungszone Nach Festlegung der Grenzen in der Französischen Besatzungszone umfasste sie die Oberpostdirektionen Koblenz und Saarbrücken sowie Teile der OPD-Bezirke von Frankfurt (Main), Karlsruhe und Stuttgart. Eigentlich war nur die Oberpostdirektion Koblenz arbeitsfähig. Die Belegschaft der Oberpostdirektion Saarbrücken hatte sich über den Rhein abgesetzt und fiel zunächst aus. Im Juni 1945 wurden in Trier und Neustadt (Weinstraße) neue Oberpostdirektionen eingerichtet. Neustadt war auch für das eigentlich zu Frankfurt (Main) gehörige Rheinhessen zuständig.