mini|Christus auf dem Regenbogen segnet die drei Stände Klerus (links), Adel (rechts) und Bauern (unten). Aufschrift: Tu supplex ora, tu protege, tuque labora: Du bete demütig, du schütze, und du arbeite. (Holzschnitt von Jacob Meydenbach aus der Prognosticatio des Johannes Lichtenberger, 1488) Gemeiner Mann ist eine Bezeichnung für die einfache Bevölkerung in der Frühen Neuzeit.
Gemein ist dabei im Sinn von gemeinsam zu verstehen; der gemeine Mann war jemand, der mit anderen seinesgleichen (= der Gemeinde) seine Rechte wahrnehmen konnte, während er als Einzelperson rechtlos war.Heide Wunder: „Gemeiner Mann“ und „Weyberregiment“, München 2006, S. 163. Die (Dorf- und Kirchen-)Gemeinde war sein Lebensrahmen, unterstützte ihn durch genossenschaftliche Elemente und stabilisierte seine sozialen Beziehungen.Ulrich Andreas Wien: Luthers Verhältnis zu Bauern und Fürsten. In: Alberto Melloni (Hrsg.): Martin Luther: ein Christ zwischen Reformen und Moderne (1517-2017). De Gruyter, Berlin/Boston 2017, S. 343–362, hier S. 344. Für Bayern gibt der Chronist Johannes Aventinus folgende Charakterisierung:
Über dem gemeinen Mann standen Adel und Klerus, unter ihm das Gesinde, die Landsknechte und Söldner und die Fahrenden.Peter Blickle: Gemeindereformation. Die Menschen des 16. Jahrhunderts auf dem Weg zum Heil, München 1987, S. 18. Im Verlauf des 15. Jahrhunderts wurde der Bauer immer stärker mit Landarbeit konnotiert, der Bürger mit Handarbeit in den Städten; gemeiner Mann wurde dadurch zum Oberbegriff, der die einfache Bevölkerung auf dem Lande und in der Stadt umfasste,Heide Wunder: „Gemeiner Mann“ und „Weyberregiment“, München 2006, S. 162. nämlich die ländliche Bevölkerungsmehrheit der Bauern und die nicht ratsfähige Stadtbevölkerung. Der gemeine Mann entspricht dem Dritten Stand der mittelalterlichen Ständeordnung. So gebrauchte Martin Luther diesen Begriff 1520 in einer Reformschrift des Jahres 1520:
In den zeitgenössischen publizistischen Debatten im Kontext von Reformation und Bauernkrieg wurde der gemeine Mann häufig als „Spielfigur für die Durchsetzung eigener Interessen“ der Verfasser genutzt;Heide Wunder: „Gemeiner Mann“ und „Weyberregiment“, München 2006, S. 162. Typisch sind die anonymen, angeblich von Bauern verfassten, fiktiven Dialoge der Reformationszeit wie beispielsweise der Neue Karsthans (1521), vgl. Ulrich Andreas Wien: Luthers Verhältnis zu Bauern und Fürsten. In: Alberto Melloni (Hrsg.): Martin Luther: ein Christ zwischen Reformen und Moderne (1517-2017). De Gruyter, Berlin/Boston 2017, S. 343–362, hier S. 344 f. man bezog sich damit auf die sozialen Bewegungen des Spätmittelalters, in denen sich Bauern und Bürger gegen Verschlechterungen ihrer Situation zur Wehr gesetzt hatten.
Im 16. Jahrhundert verengte sich das Bedeutungsspektrum des Begriffs gemeiner Mann. Josua Maalers Teütsch Spraach (1561) definierte den gemeinen Mann als Mitglied der Volksmenge (vulgus, Pöbel) und als Bürger, z. B. der Stadt Rom. Auff deß Gemeine mans seyten sein heißt bei Maaler Sich deß volcks halten. Der gemeine Mann war laut Maaler untertänig, dienstbar, bescheiden. Er war aber auch der Schiedsrichter, der bei Stimmengleichheit zwischen streitenden Parteien entschied.Rolf Schneider: Die Begriffe Gemeiner Mann, Untertan und Bürger in deutschen Wörterbüchern von 1561 bis 1811, 1991, S. 232; Barbara Kink: Armer Mann/Gemeiner Mann. In: Historisches Lexikon Bayerns. Diese Bedeutung „Schiedsrichter“ wurde im 16. Jahrhundert ungebräuchlich und ist in späteren Wörterbüchern nicht mehr verzeichnet. Im 17. und 18. Jahrhundert ersetzte der Begriff Bürger weitgehend den des gemeinen Mannes; die Französische Revolution (citoyen) verstärkte diese Entwicklung. Grimms Wörterbuch kennt den gemeinen Mann nur mehr als Synonym für den Gemeinen, d. h. den dienstgradlosen einfachen Soldaten.Rolf Schneider: Die Begriffe Gemeiner Mann, Untertan und Bürger in deutschen Wörterbüchern von 1561 bis 1811, 1991, S. 234.
Der Historiker Peter Blickle bezeichnet den Bauernkrieg als „Revolution des gemeinen Mannes“, betont aber, dass mit dem gemeinen Mann nicht ein Ersatz für den belasteten Begriff Volk gefunden werden solle: Der gemeine Mann ist Oberbegriff für Städter und Dörfler, nach oben (Adel und Klerus) und nach unten (Gesinde, Landsknechte, Fahrende) abgegrenzt und deshalb „eben gerade nicht das Volk.“Peter Blickle: Gemeindereformation. Die Menschen des 16. Jahrhunderts auf dem Weg zum Heil, München 1987, S. 18. Heinz Schilling wendet gegen Blickle ein, dass die Rede vom „Aufruhr des gemeinen Mannes“ den Quellen entnommen sei, dort aber propagandistisch gebraucht werde und deshalb nicht ohne weiteres auf realhistorische Abläufe bezogen werden könne.Hier referiert nach: Kaspar von Greyerz: Stadt und Reformation: Stand und Aufgaben der Forschung. In: Archiv für Reformationsgeschichte 76 (1985) S. 6–63, hier S. 38.
Literatur Peter Blickle: Gemeindereformation. Die Menschen des 16. Jahrhunderts auf dem Weg zum Heil. Oldenbourg, München 1987. Robert Hermann Lutz: Wer war der gemeine Mann? Der dritte Stand in der Krise des Spätmittelalters. Oldenbourg, München/Wien 1979. Rolf Schneider: Die Begriffe Gemeiner Mann, Untertan und Bürger in deutschen Wörterbüchern von 1561 bis 1811. In: Archiv für Begriffsgeschichte 34 (1991), S. 225–236. Heide Wunder: „Gemeiner Mann“ und „Weyberregiment“. In: Stephan Wendehorst, Siegrid Westphal (Hrsg.): Lesebuch Altes Reich (= bibliothek altes Reich. Band 1). Oldenbourg, München 2006, S. 161–167.
Weblinks
Barbara Kink: Armer Mann/Gemeiner Mann. In: Historisches Lexikon Bayerns.
Anmerkungen
Kategorie:Frühe Neuzeit Kategorie:Reformation Kategorie:Deutscher Bauernkrieg Kategorie:Personenbezeichnung (Gesellschaft) Kategorie:Personenbezeichnung (Politik)