mini |Ein Balkonkraftwerk an einem Mehrfamilienhaus – Inbetriebnahme 12. Mai 2023 (2025) mini |hochkant |Mikro-Wechselrichter des obigen Balkonkraftwerks, 600 VA Ausgangsleistung (2025) mini |hochkant |Statistik des obigen Balkonkraftwerks vom 12. Mai 2023 bis 6. Januar 2026 Ein Balkonkraftwerk (kurz BKW, in Deutschland ist gesetzlich auch der Begriff Steckersolargerät in Abs. 43 EEGEingefügt durch des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist. definiert, umgangssprachlich oft: Balkonsolar) ist eine kleine Photovoltaikanlage zur Erzeugung von elektrischem Strom. Es besteht aus einem oder aus mehreren Solarmodulen, einem Wechselrichter, einer Niederspannungs-Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis im Netz eines Letztverbrauchers. Als Montageort wird häufig der Balkon, der Carport, das Garagendach oder die Terrasse genutzt. Der erzeugte Strom kann sofort genutzt werden, ungenutzte Elektrizität fließt vom Anschluss des Verbrauchers unvergütet in das öffentliche Netz.
Geschichte 1994 stellte der Niederländer Henk Oldenkamp auf der IEEE First World Conference on Photovoltaic Energy Conversion den ersten Modulwechselrichter (OK4) vor. 1996 entstand in den USA die „Guerilla-PV“-Bewegung, als Aktivisten Fotos ihrer ohne Genehmigung angeschlossenen Anlagen ins Internet stellten. In Deutschland brachten der Journalist Thomas Seltmann und Willi Krauß (Solar Krauß) um 1997 das erste steckbare Solargerät unter dem Namen Kraftzwerg (110-Watt-Modul mit Wechselrichter) auf den Markt. In Österreich gewann 1999 der Ingenieur Franz Niessler einen Preis für sein „Wechselstrom-Solarmodul (Solarkraftzwerg)“. Die spanische Fundación Tierra führte von 2009 bis 2014 die Kampagne Guerrilla Solar durch und erhielt dafür 2009 den Eurosolar-Preis. Daraufhin wurden die Anlagen in Spanien zeitweise per königlichem Dekret verboten. 2013 forderten der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) für Steckersolargeräte dieselben Auflagen wie für fest installierte PV-Anlagen; das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft stufte sie als unzulässig ein und warnte vor angeblichen Gefahren. Ebenfalls 2013 hielt Ralf Haselhuhn (DGS) auf dem NetzGipfel der BürgerEnergie Berlin einen Workshop unter dem Titel „Sonnenstrom vom Balkon: Guerilla-Photovoltaik“. 2013 brachten Holger Laudeley und Sun Invention Ltd. mit Plug-and-Save die erste Serie steckbarer Solargeräte in Deutschland auf den Markt. Da Erzeugungsanlagen im Endnahmestromkreis in den VDE-Normen nicht vorgesehen waren, nutzten Netzbetreiber den Normungsverstoß als formalen Ablehnungsgrund – weshalb er sein System im Film „Leben mit der Energiewende“ mit den Worten bewarb: „Wer um Erlaubnis fragt, ist selber schuld.“ Als einer der ersten deutschen Balkonkraftwerk-Influencer trug er mit seiner YouTube-Präsenz zur Bekanntheit der Technologie bei. Diese Reichweite nutzte er auch, um sich als Erfinder und Pionier der Normung der Balkonkraftwerke zu positionieren – eine Darstellung, die ihm 2021 den „Preis für Zivilcourage“ der Werner-Bonhoff-Stiftung einbrachte.
Regulatorische Öffnung in Europa (2007–2016) In den Niederlanden erlaubte die Installationsnorm NEN 1010:2007 ausdrücklich den Anschluss von PV-Anlagen bis 2,25 Ampere (ca. 517 Watt) über einen normalen Stecker. 2014 vereinfachte das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) den Anschluss freizügig steckbarer Photovoltaikanlagen bis 600 Watt regulatorisch. In Österreich veranlasste Simon Niederkircher ab 2014 mit seinem Blog „Das Solarzwerg-Experiment“ und dem Produkt Simon.energy die Regulierungsbehörde E-Control, beim Fraunhofer ISE eine Sicherheitsstudie in Auftrag zu geben. Die 2016 veröffentlichte Studie kam zu dem Schluss, dass der Betrieb bei Einhaltung bestimmter technischer Voraussetzungen unproblematisch sei. Infolgedessen öffnete die E-Control im Juli 2016 ihre Technischen und Organisatorischen Regeln (TOR) für Steckersolargeräte bis 600 Watt.
Normierung und Durchbruch in Deutschland (2016–2026) Anfang 2016 luden Thomas Seltmann und Marcus Vietzke alle Steckersolar-Befürworter zur Intersolar in München ein; daraus entstand die Arbeitsgruppe PVplug der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) mit der Informationsplattform pvplug.de.
Mit der bisher umfassendsten deutschen Sicherheitsuntersuchung zu Steckersolargeräten (PI Berlin), einem Positionspapier, namhaften Erstunterzeichnern und über 300 Einsprechenden verhandelte die AG PVplug Stromerzeuger im Verbraucherstromkreis in die Installationsnorm VDE V 0100-551-1:2018-05. Parallel veröffentlichte die Arbeitsgruppe den DGS-Sicherheitsstandard DGS 0001:2017-08, um bis zur Veröffentlichung der Produktnorm klare Sicherheitsanforderungen für Anbieter vorzuschlagen. Für diese ehrenamtliche Pionierarbeit erhielt die AG PVplug 2018 den Georg-Salvamoser-Preis. Mit dem Rückenwind einer weiteren Kampagne mit über 900 Einsprechenden verhandelte Marcus Vietzke die Laienanmeldung von Steckdosen-Solargeräten bis 600 Watt in die Netznorm VDE-AR-N 4105:2018-11.
Eine 2022 von der HTW Berlin veröffentlichte Marktstudie ermittelte erstmals, dass bis Ende 2021 zwischen 140.000 und 190.000 Steckersolargeräte in Deutschland verkauft worden waren; die Verkaufszahlen hatten sich 2020 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt (dieser Trend hielt bis 2024 an). Trotz Normverstoß nutzten 77 Prozent der Geräte den Schuko-Stecker; der Anteil nicht gemeldeter Anlagen lag 2021 bei 86 Prozent.
Neun Jahre nach dem Antrag der AG PVplug wurde die Produktnorm DIN VDE V 0126-95:2025-12 veröffentlicht. Sie erlaubt den Anschluss an normale Haushaltssteckdosen (Typ F / Schuko), sofern die Wechselrichterleistung auf 800 Watt und die Modulleistung auf 960 Wp begrenzt ist. Soll mehr Solarleistung eingekoppelt werden, ist eine Energiesteckvorrichtung (Wieland-Steckdose) oder ein Sicherheitssystem (z. B. ready2plugin) erforderlich. Zusammen mit der Installationsnorm VDE V 0100-551-1 und der Netznorm VDE-AR-N 4105 bildet sie erstmals einen vollständigen normativen Dreiklang für Steckersolargeräte.
Mit der überarbeiteten VDE-AR-N 4105:2026-03 ist erstmals die Laienanmeldung von Steckerspeichern, KWK-Anlagen, Brennstoffzellen und Windenergieanlagen bis 800 Watt möglich. Der im Oktober 2024 gegründete Bundesverband Steckersolar e.V. hatte zuvor Hunderte zum Einspruch bewogen. Da die Norm keine Leistungsbegrenzung für Solarmodule vorsieht, sind damit nun vollständige Eigenheim-Solaranlagen bis 9 kWp per Plug-and-Play anschließbar.
Entbürokratisierung (2018–2024) 2018 gründete Christian Ofenheusle die Plattform MachDeinenStrom.de, die Nutzern einen Anmeldeservice beim Netzbetreiber anbot. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) stellte im Oktober 2023 klar, dass für Steckersolargeräte keine Baugenehmigung erforderlich ist. Ab 2022 setzten Balkon Solar e.V. und Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. mit Petitionen weitere Vereinfachungen in Gang; daraus entstanden die AG Balkonkraftwerk und der im Oktober 2024 gegründete Bundesverband Steckersolar e.V. Mit dem Solarpaket I vom 16. Mai 2024 wurden zentrale Erleichterungen ins EEG aufgenommen: Die Leistungsgrenze wurde auf 800 Watt angehoben, rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend geduldet, die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber für speicherlose Geräte bis 2000 Wp Modulleistung entfällt, eine Leistungszusammenfassung mit bestehenden PV-Dachanlagen ist nicht mehr erforderlich, und Steckersolargeräte gelten seither als „privilegierte Maßnahme“ im Sinne von BGB und WEG.
Ende 2025 waren über 1,3 Millionen Steckersolargeräte im Marktstammdatenregister registriert; der deutsche Regulierungsweg gilt international als Vorbild.; Jahres-Filter: "Nettonennleistung der Einheit kleiner als 0,801 kW" und "Bruttoleistung der Einheit kleiner als 2,01 kW" und "Energieträger entspricht Solare Strahlungsenergie" und "Inbetriebnahmedatum der Einheit vor 01.01.20xx"
Rahmenbedingungen
Deutschland
Technische Aspekte Pro „Entnahmestelle eines Letztverbrauchers“ (Stromzähler) dürfen nach Abs. 5a EEG Steckersolargeräte mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt (W) oder genauer 800 Voltampere (VA) Scheinleistung durch Laien installiert werden. Wenn der zugehörige Stromzähler über keine Rücklaufsperre verfügt, darf er vorübergehend bis zum Austausch rückwärts laufen.
Die VDE-Normen empfehlen für Balkonkraftwerke einen speziellen „Einspeise-Stecker“, der nach außen isolierte Kontakte hat (Stand Dezember 2023). In der Praxis werden bei rund 80 Prozent aller Anlagen Schuko-Stecker zur Stromeinspeisung von Steckersolargeräten verwendet. Um die Sicherheit bei der Stromeinspeisung mit einem Schuko-Stecker zu gewährleisten, ist auf DGS-Sicherheitsstandards (DGS 0001:2023-01) oder auf die VDE-Produktnorm (VDE 0126-95) für den verwendeten Wechselrichter zu achten, so dass er über Sicherheitsschaltungen, die richtige Isolationskoordination und eine prompte Zwangsabschaltung verfügt, sobald der Stecker aus der Dose gezogen wird oder das Netz ausfällt (Komponenten zum Netz- und Anlagenschutz). Auf einen speziellen „Einspeise-Stecker“ ist zu achten, wenn seine Verwendung zwingende Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist. Das kann z. B. bei Förderzuschüssen von Kommunen, Landkreisen oder Bundesländern der Fall sein. Mit einem Flachkabel, das MC4-Anschlüsse (Solarstecker und -buchse) hat, zwischen Solarpanelen und Wechselrichter kann per Fensterdurchführung die Nutzung einer Steckdose im Gebäudeinneren ermöglicht werden.
Der Wechselrichter eines Balkonkraftwerks nutzt das öffentliche Stromnetz als Referenz für die Wechselstromfrequenz und die Wechselspannung, die von ihm erzeugt wird. Bei Stromausfall kann der Wechselrichter die Solarenergie nicht mehr in Wechselstrom konvertieren, wenn diese Referenz fehlt. Aus Sicherheitsgründen ist das auch zwingend und gewollt, weil eine Stromeinspeisung bei Ausfall des öffentlichen Netzes ein Sicherheitsrisiko bei Reparaturen darstellt.
In Deutschland (s. „Produktnorm“), Österreich und in der Schweiz ist die Selbstinstallation erlaubt. In Deutschland ist der Betrieb durch eine VDE-Norm geregelt (VDE-AR-N 4105).
Politischer Rahmen mini |Anzahl Balkonkraftwerke in Deutschland, Stand 31. Dezember 2025, Marktstammdatenregister mini |BKW-Leistung und Gesamt-Photovoltaik-Leistung in GW peak in Deutschland 2018–2025, Marktstammdatenregister Ein Steckersolargerät spart Energie und fördert damit das Staatsziel „Umweltschutz“ bzw. „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“; gemäß Artikel 20a GG.AG München Urteil vom 4. Oktober 1990, Az. 214 C 24821/90AG Stuttgart, Urteil vom 30. März 2021, Az. 37 C 2283/20 Der Beitrag der Steckersolargeräte zur Energiewende ist laut Umweltbundesamt quantitativ gering, aber auch qualitativ zu bewerten.Bis Ende 2023 betrug die Gesamtleistung aller PV-Anlagen 83,1 GW peak, davon BKW 0,19 GW peak, Balkonkraftwerke ermöglichen vielen Menschen eine aktive Teilhabe an der Energiewende. Letztverbraucher, die ein Balkonkraftwerk installiert haben, setzen sich mit ihrem Stromverbrauch und -bedarf auseinander. Das führe zu „Akzeptanzsteigerung und Demokratisierung der Energiewende“.
Gesetzlicher Rahmen