Die Dringliche Anfrage ist das Recht eines Abgeordneten, Informationen von der Regierung zu erhalten. Besonders bedeutend ist das Recht für die Opposition, um die Politik der Regierung kontrollieren zu können. Die Dringliche Anfrage ergänzt oder ersetzt in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland die Mündliche Anfrage. Die notwendige Voraussetzung ist die Dringlichkeit des Themas. Weitere Fragemöglichkeiten sind die Schriftliche Anfrage und die Große Anfrage.

Dringliche Anfrage in den Landtagen BundeslandRechtsgrundlageFristBrandenburgAnlage 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburgzwei Tage vor der FragestundeNiedersachsen§ 48 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen LandtagesMontag der Woche des TagungsabschnittsNordrhein-Westfalen§ 94 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-WestfalenTag vor der FragestundeSaarland§ 47 Dringlichkeitsanfrage in der Geschäftsordnung des Saarländischen Landtagesvor Eintritt in die TagesordnungSachsen-Anhalt§ 45 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-AnhaltDonnerstag der Woche vor der SitzungswocheAnlage 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg – PDF-Datei, abgerufen am 23. August 2022. – PDF-Datei, abgerufen am 23. August 2022.§ 59 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen – abgerufen am 23. August 2022.§ 60 Dringlichkeitsanfrage in der Geschäftsordnung des Saarländischen Landtages – PDF-Datei, abgerufen am 23. August 2022.§ 45 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt – PDF-Datei, abgerufen am 23. August 2022.

Siehe auch Fragestunde

Weblinks Parlamentarische Anfragen (Interpellations- oder Fragerecht) auf parlament.gv.at

Einzelnachweise

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