Ernst Gustav Hildebrand (* 16. Juli 1888 in Schöneberg bei Berlin; † 3. Oktober 1962 in Hamburg-Blankenese) war ein deutscher evangelisch-lutherischer Pastor, der zuletzt als Propst in Altona und Konsistorialrat im Nebenamt in Kiel wirkte. Als Mitglied der Bekennenden Kirche war er 1934 schleswig-holsteinisches Mitglied der Barmer Bekenntnissynode.

Leben und Wirken Hildebrand wurde am 9. April 1916 in Schladming in der Steiermark zum Pastor der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich ordiniert. Ab dem 11. April 1916 war er Pastor in Gnesau in Kärnten. Er wechselte in die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holsteins und war seit 3. Juli 1927 Pastor in Hollingstedt. Ab dem 25. Januar 1931 war er Pastor in Altona, zunächst auf der Pfarrstelle Kreuzkirche V, dann auf der Pfarrstelle Osterkirche II. Er wurde zum 1. April 1946 zum Propst in Altona berufen. Vom 1. November 1946 bis 1. Oktober 1954 arbeitete er nebenamtlich als (Ober-)Konsistorialrat in Kiel. Er wurde zum 1. Oktober 1954 in den Ruhestand versetzt und verstarb am 3. Oktober 1962 in Hamburg-Blankenese.

Engagement in der Bekennenden Kirche

Altonaer Bekenntnis Hildebrand gehörte zu den 21 Altonaer Pastoren, die am 14. Dezember 1932 das Altonaer Bekenntnis unterzeichneten und es am 11. Januar 1933 in einem Abendgottesdienst in der überfüllten Altonaer Hauptkirche St. Trinitatis verlasen.

Barmer Bekenntnissynode Vertreter der schleswig-holsteinischen Landeskirche bei der Reichsbekenntnissynode, die Ende Mai 1934 in Barmen tagte, waren Hildebrand und der Architekt Rudolf Jäger.

Not- und Arbeitsgemeinschaft schleswig-holsteinischer Pastoren Als die eigentliche Geburtsstunde der schleswig-holsteinischen Bekenntnisgemeinschaft wird der 3. Juni 1934 angesehen. Als Antwort auf die „Eingliederung“, die Unterstellung der Landeskirche unter das Kirchenregiment von Ludwig Müller und August Jäger und die Ernennung einer neuen Synode fand an diesem Tag in der Kieler St.-Nikolai-Kirche ein Bekenntnisgottesdienst statt.

Die Männer der ersten Stunde in der Führung der Not- und Arbeitsgemeinschaft waren Johann Bielfeldt, Kurt Dietrich Schmidt und Volkmar Herntrich gewesen. Jetzt trat zu ihnen Reinhard Wester. Im November umfasste der Bruderrat 14 Mitglieder (Bielfeldt, Hildebrand, Johannes Lorentzen, Ernst Mohr, Karl Niemöller, Hanerau, Martin Pörksen, Wolfgang Prehn, Karl Nielsen, Adolf Thomsen, Bernhard Thomsen-Plön, Johannes Tonnesen, Hans Treplin, Prof. Schmidt, Wester).Dahl: Miterlebte Kirchengeschichte, S. 16. Zu den hier und im Folgenden namentlich Genannten siehe das Personenverzeichnis bei Dahl, S. 114 ff.

Eingeladen in die Landeskirchliche Front Am 10. November 1934 wurde auf einer Versammlung in Neumünster zur Bildung einer „Landeskirchlichen Front“ aufgerufen. Führer sollte der Landesbischof Paulsen sein, sein Beauftragter Propst Hasselmann-Flensburg. Hasselmann war einst Vorkämpfer für das Altonaer Bekenntnis und der geschätzte Schriftleiter der „Niederdeutschen Kirchenzeitung“ gewesen. Nun warb er bei allen Pastoren um Zustimmung zur „Landeskirchlichen Front“ – und erhielt von seinen alten Freunden herbe Antworten: „Binnen kurzem stehen Sie nun in der dritten Front“, schrieb Wolfgang Prehn. „Dass der Altonaer Arbeitskreis Ihnen ein bestimmtes ‚Nein’ gibt, wird Sie nicht überraschen“, antworteten am 17. November 1934 Tonnesen, Christiansen, Thomsen, Hildebrand, Thedens, Roos und Ketels.Dahl: Miterlebte Kirchengeschichte, S. 11 f.

Mitarbeit im Landeskirchenausschuss Der Herbst 1935 brachte den staatlichen Versuch zur Einigung in der Kirchenfrage mittels der Ausschüsse. Auch für Schleswig-Holstein wurde ein Landeskirchenausschuss vorgesehen. Für die Bekennende Kirche erhob sich die Frage, ob sie einem staatlich gesetzten Kirchenregiment ihre Zustimmung geben dürfe. Trotz seiner zwiespältigen Haltung zum Ausschuss versuchte der Landesbruderrat im Dezember 1935 nun doch, Namen solcher Personen zu nennen, die für einen Landeskirchenausschuss geeignet erschienen. Auf einem Blatt Papier mit dem Datum des 4. Dezember 1935 wurden angeführt: Von der BK: 1. Pastor Adolphsen, 2. Claus Fölster, Bauer in Willenscharen, 3. Pastor Hildebrand, 4. Propst Langlo, 5. Pastor Dr. Mohr, 6. Pastor Christian Thomsen. Nicht-BK: 1. Pastor Höber, 2. Pastor Hans Martensen, 3. Pastor Matthießen-Sahms, 4. Konsistorialrat Propst Siemonsen, Schleswig, 5. Pastor Tange, Schleswig. Handschriftlich mit Blei hat Reinhard Wester weitere Namen hinzugefügt: links: Halfmann, Tramsen, ego, Schmidt; in der Mitte: D. Völkel, Adolphsen, Nielsen, Hildebrand, Schetelig; rechts: Kasch, Jessen, Siemonsen, Rotermund.Dahl: Miterlebte Kirchengeschichte, S. 25.

Hildebrands Brief an Ernst Mohr Ehe die Schleswig-Holsteiner Anfang Februar 1936 nach Berlin reisten, um dort im Kirchenministerium zu verhandeln, hatte am 28. Januar 1936 in Kiel eine weitere Besprechung stattgefunden. Oberlandeskirchenrat Christhard Mahrenholz vom Reichskirchenausschuss und Ministerialrat Julius Stahn waren von Berlin gekommen; Bielfeldt, Hildebrand und Dr. Mohr vertraten die Bekenntnisgemeinschaft. Von dieser Besprechung wurde in der Sitzung des Bruderrates berichtet und Stellung genommen. Obwohl das aus dem Protokoll nicht zu erkennen ist, war der Landesbruderrat bereit, weiter an der Bildung des Ausschusses mitzuwirken.

Zwischen die Besprechung in Kiel und die folgenden Verhandlungen in Berlin fällt der Brief vom 31. Januar 1936 von Hildebrand an Dr. Mohr. Darin macht er den Vorwurf, „daß Sie an den entscheidenden Punkten hinter die vom Bruderrat gesteckte Linie zurückgewichen sind.“ Die Forderung der doppelten geistlichen Leitung hätte er kampflos preisgegeben. Seine Stellungnahme hätte an den entscheidenden Punkten weder den Weisungen des Landesbruderrates noch ihrer persönlichen Verabredung entsprochen.Dahl: Miterlebte Kirchengeschichte, S. 28.

Treffen mit dem Kirchenminister Kerrl Durch Schnellbrief vom 31. Januar hatte der Reichsminister für die Kirchlichen Angelegenheiten Hanns Kerrl für Dienstag, den 4. Februar 1936, 10.00 Uhr, in sein Ministerium zur Bildung eines Landeskirchenausschusses geladen. Erschienen waren Horstmann, Propst Peters, Spanuth, Propst Dührkop, Landesbischof Paulsen, Senatspräsident Matthiessen, Martensen, Propst Siemonsen, Lorentzen, Hildebrand, Dr. Mohr, Chr. Thomsen; vom Ministerium Kerrl und Dr. Stahn und vom Reichskirchenausschuss Dr. Mahrenholz.

Im Bericht der Altonaer Pastoren Hildebrand und Thomsen heißt es: Reichsminister „Kerrl fing sehr freundlich an. Hätten es unternommen, vom Staat her das Chaos zu überwinden und auch auf Bitten von verschiedenen kirchlichen Seiten her, auch aus kirchlichem Interesse heraus.“ Er hätte sich acht Männer herausgesucht, von denen er glaube, dass sie die Arbeit tun könnten. „Es wäre klar, daß vom RKA aus Unterausschüsse in den Provinzen und Ländern gebildet werden müssten ..., solange diese Länder und Kirchen ihre Selbständigkeit noch haben ... Betonte dann, daß er nicht die Absicht habe, in Glaubensdinge hereinzureden ... Grundlage sei § 1 der Verfassung der DEK. Von dieser Grundlage gingen sie in ihrer Arbeit aus. Interesse des Staates sei Frieden. Es sei keine Reformation geplant, aber es ginge darum, daß ein Schlussstrich gemacht würde unter eine bisherige Entwicklung.“Dahl: Miterlebte Kirchengeschichte, S. 28 f.

Hildebrand machte wieder auf den springenden Punkt der geistlichen Leitung aufmerksam. Diejenige Stelle, die bisher die geistliche Führung hätte haben sollen, komme für die Bekenntnisgemeinschaft nicht in Frage.Dahl: Miterlebte Kirchengeschichte, S. 29.

Bedenkzeit Mit einem Brief vom 8. Februar 1936 an den Bruderratsvorsitzenden schaltete sich Bischof D. Marahrens ein. Er wollte bei den schwierigen Schleswig-Holsteinern etwas nachhelfen, leichter ein Ja zum Ausschuss zu finden. Er betonte, dass für Schleswig-Holstein doch dieses erreicht sei, dass Frh. v. Heintze nicht in den Ausschuss käme, sondern in Pension gehe. Auch Dr. Kinder käme nicht in den Ausschuss. Wenn er die Präsidialgeschäfte im Landeskirchenamt übernähme, dann solle neben ihm mit völlig gleichen Rechten ein Mitglied der Bekenntnisgemeinschaft als geistlicher Vizepräsident stehen. Auch sei erreicht, dass Paulsen nicht Vorsitzender im Ausschuss würde. Die BK könne für die Vornahme von Visitation und Ordination benennen, wen sie wolle. Der Ausschuss würde dann den Betreffenden beauftragen. Er sei der Meinung, dass man in der Frage der Mitarbeit das Äußerste wagen müsse. „Ohne ein wagendes Vertrauen kommen wir nicht weiter.“Dahl: Miterlebte Kirchengeschichte, S. 32.

Gerade das aber war die Frage, ob der Boden für dieses „wagende Vertrauen“ tragfähig genug war. Nirgends ist festzustellen, dass die Bekenntnisgemeinschaft sich um diese in Aussicht gestellte Position des „geistlichen Vizepräsidenten“ bemüht hätte. Nur in der Forderung von Propst Peters, die Bekenntnisgemeinschaft solle zugunsten der Lutherischen Kameradschaft auf den geistlichen Vizepräsidenten verzichten, klingt etwas davon an. Mit einem Mann ihres Vertrauens in einer solchen Stellung wäre das Anliegen der BK jedenfalls leichter durchzusetzen gewesen als mit dem dann später ernannten „kommissarischen Oberkonsistorialrat“.Der Bekenntnisgemeinschaft wurde zugestanden, einen ihrer Pastoren als Träger geistlicher Leitungsfunktionen zu benennen, der dann vom Ausschuss beauftragt würde. Diese Aufgabe fiel Wilhelm Halfmann zu. Er wurde im Juli 1936 kommissarischer Oberkonsistorialrat im Kieler Landeskirchenamt.

Im kirchenpolitischen Denken und Manövrieren waren die Leute von der Bekenntnisgemeinschaft ihren Gegnern weit unterlegen. Wer auf der Welle der „Deutschen Christen“ in sein Amt gekommen war, blieb darin, auch wenn er den DC längst abgeschworen hatte. Es soll um diese Zeit noch 19 Pastoren gegeben haben, die zu den „Deutschen Christen“ standen.Dahl: Miterlebte Kirchengeschichte, S. 32.

Spannungen im Landesbruderrat Um den Bericht von der 4. Bekenntnissynode in Bad Oeynhausen (17.–22. Februar 1936) entgegenzunehmen und um sich über die Beteiligung an einem Landeskirchenausschuss schlüssig zu werden, trat der Landesbruderrat am 25. Februar 1936 in Rendsburg zusammen. Außer seinen sieben Mitgliedern waren zugegen Pastor Hildebrand als Synodaler der Reichsbekenntnissynode, Pastor Tramsen als Präses der schleswig-holsteinischen Bekenntnissynode, Pastor Rönnau, dem damals die Verbindung zu den Vikaren oblag, und Pastor Adolphsen als für den Landeskirchenausschuss ausersehenes Mitglied.

Der Bruderrat hatte große Hoffnungen auf diese Synode gesetzt, neue Erkenntnisse und für den eigenen Weg Klärung und Wegweisung erhofft. Oeynhausen hatte aber die innere Not nur noch größer werden lassen. Im lutherischen Lager wollte man sich an die Heilige Schrift und die Bekenntnisse der Kirche halten, wobei man den Fragen der Ordnung und des Kirchenregiments weitherziger gegenüberstand als die Bruderräte in der Altpreußischen Union. Die anderen, Reformierte, Unierte, Anhänger Karl Barths, legten den Ton mehr auf das aktuelle Bekennen. Sie waren dabei, aus dem Barmer Bekenntnis von 1934 so etwas wie ein Gesamtkirche bildendes „Überbekenntnis“ zu machen. Diese Unklarheit bis zur Namensgebung hin hat seit 1949 auch die „Evangelische Kirche in Deutschland“ belastet.Dahl: Miterlebte Kirchengeschichte, S. 37.

Allen bitteren Unterschieden zum Trotz war gerade die Oeynhausener Synode ein Zeugnis weitreichender und bleibender Gemeinsamkeit. Schließlich hörte man doch aufeinander und wollte voneinander nicht lassen. Bekenntnisgemeinschaft manifestierte sich in der geistlichen Dimension – im gemeinsamen Hören, Singen, Beten, in Buße und Opfer. Nur Klarheit und wegweisende Hilfe für die Bekenntnisgemeinschaft Schleswig-Holsteins und ihren Bruderrat, der sich in der Ausschussfrage jetzt entscheiden musste, gab es hier nicht.