Der Deutsche Journalisten-Verband Landesverband Hessen e. V. (DJV Hessen e. V.) – Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten e. V. ist der Landesverband Hessen des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) mit Sitz in Wiesbaden und die größte Journalisten-Organisation in Hessen. Er ist der sechstgrößte Landesverband von 16 innerhalb des DJV.Satzung – Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Hessen e.V. (gegründet 1947)
Der DJV Hessen entsendet entsprechend dem Rundfunkgesetz ein Mitglied in die Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR), ist Mitglied im Deutschen Presserat und entsendet Mitglieder in das Gremium und ist Mitglied der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF).
Viermal im Jahr wird die Mitgliederzeitschrift Blickpunkt – Journalismus in Hessen herausgegebenBlickpunkt - Journalismus in Hessen. Mitgliedszeitschrift Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Hessen e. V. und der Verband ist Initiator und Veranstalter des jährlichen Jungjournalistentags (JJT) in Frankfurt am Main.
Geschichte 1946–1949 Im Sommer 1946 kamen Journalisten in Bad Nauheim zusammen, damals Sitz der Nachrichtenagentur DENA, um die Gründung eines hessischen Journalisten-Verband vorzubereiten.Horst Köpke: Die ersten fünfzig Jahre - Geschichte des Hessischen Journalisten-Verbandes [1947–1997]. Hrsg. vom Hessischen Journalisten-Verband, Frankfurt am Main 1997
Am 2. März 1947 wurde der Verband der Berufsjournalisten in Hessen (VBH) in Frankfurt am Main gegründet. Neben den Gründungsmitgliedern waren auch Vertreter der US-Militärregierung und der damalige hessische Ministerpräsident Christian Stock (SPD) in der Versammlung zugegen. Er wies in einer Ansprache auf die Bedeutung der journalistischen Arbeit im demokratischen Staat hin. Zum Ersten Vorsitzenden wurde Robert Mösinger, Leiter der Hessenredaktion von Radio Frankfurt, gewählt. Bis zu seinem Tod 1959 behielt er das Amt. Sein Vorzimmer mit der Sekretärin Käthe Luwe war während dieser Zeit gleichzeitig die Geschäftsstelle des Verbandes. Zum Zweiten Vorsitzenden und damit seinem Stellvertreter wurde Fritz Fay. Artur Lauinger, den aus dem Exil in London zurückgekehrten ehemaligen Vorsitzenden des Vereins der Frankfurter Presse, wählten die an der Gründung beteiligten 100 hessischen Journalisten – von den nur 83 von der US-Militärregierung zugelassen wurden – zum Ehrenvorsitzenden. Neben Zeitungsredakteuren und -journalisten waren an der Gründung Hörfunkjournalisten beteiligt, die im Gegensatz zu den schreibenden Kollegen vor dem Zweiten Weltkrieg noch keine Interessenvertretung hatten.
Am 2. Oktober 1947 erklärte die Militärregierung in Wiesbaden, der Verband werde nunmehr von der US-Verwaltung toleriert. Die US-Beamten betonten, das sie Wert darauf legten, dass möglichst viele kleine Ortsverbände gebildet werden, denn eine zentrale Organisation könne nur schwer gute demokratische Arbeit leisten. Wer Mitglied im Verband werden wollte, musste den Aufnahmeanträgen einen Lebenslauf und eine eidesstattliche Erklärung über das Verhältnis des Bewerbers zur Nazipartei und deren Organisationen, insbesondere dem Reichsverband der Deutschen Presse, beifügen.
In den Nachkriegsjahren stand die materielle Unterstützung der Journalisten und der Aufbau einer demokratischen Presse im Vordergrund. Schreibmaschinen wurden gesucht und Papier organisiert, um Nachrichten für die Setzer bereitstellen zu können. Selbst kleine Fetzen wurden beschrieben, auch leere Rückseiten. Zu den Kernaufgaben der Geschäftsstelle gehörte es, als Ansprechpartner der alliierten Genehmigungsbehörden Telefonanschlüsse für Journalisten zu befürworten und die neuen Inhaber eines Telefonanschlusses für das Führen von dringenden Presse-Gesprächen oder gar Interzonengesprächen zu zulassen. Es wurde erreicht, dass hessische Journalisten gleich hinter den hessischen Politikern bei Zulassung von Telefonanschlüssen rangierten. Fahrräder oder ein Auto für eine flächendeckende Berichterstattung waren zu beantragen, die Behörden verfügten über einen kleinen Bestand an herrenlos aufgefundenen Pkws. Aber auch der Treibstoff musste beschafft werden. Im Mai 1947 protestierte der Verband beim hessischen Minister für Wirtschaft und Verkehr gegen die katastrophale Benzinzuteilung in Frankfurt am Main und forderte eine Abänderung. Journalisten wurden zu dem Zeitpunkt nur dreißig bis vierzig Liter Benzin im Monat gewährt, womit sie ihre im Dienst der Öffentlichkeit gestellten Aufgaben nicht erfüllen konnten. Neben Lebenshilfe der Journalisten ging es bald um erste verbandspolitischen Überlegungen für ein neues Presserecht sowie für eine verlagsinterne Abgrenzung der Zuständigkeiten, auch über die Rolle der Lizenzträger der neuen Presse im Nachkriegsdeutschland. Erste Kontakte zu Kollegen in anderen Bundesländern und Besatzungszonen wurden aufgebaut. (PDF; 3,8 MB), S. 4 f.
Ende 1948 ist die Mitgliederzahl von 83 bei der Gründung um fast das fünffache auf 405 Mitgliedern gestiegen, 80 weitere Anträge waren noch in der Überprüfung. Die von der Militärregierung gewünschten örtlichen Zusammenschlüsse sind in allen größeren hessischen Städten zustande gekommen.
Im Mai 1949 gründete der Verband das Versorgungswerk der Presse mit, um fest angestellten Redakteurinnen und Redakteuren an Tageszeitungen tarifvertraglichen Versicherungsschutz zu bieten, heute ist der DJV Hessen Mitgesellschafter dieser Versicherung für Medienschaffende.
Der Hessische Landtag verabschiedet am 4. Mai 1949 ein Pressegesetz, welches relativ fortschrittlich und als Vorbild für andere Bundesländer galt. Es enthielt eine Erklärung zugunsten der Pressefreiheit, die Festlegung einer Auskunftspflicht der Behörden, aber auch zahlreiche praxisfremde und besorgniserregende Einschränkungen. Das Gesetz erfüllte nicht die Erwartungen des Verbandes. Hauptziel war, die Alleinverantwortlichkeit und das damit verbundene redaktionelle Alleinbestimmungsrecht der Lizenzträger zu beseitigen. Lizenzträger und verantwortliche Redakteure sollten einen Redaktionsrat bilden, der über die Einstellung und Entlassung von Redakteuren aller Tätigkeitsgruppen zu entscheiden gehabt hätte. Eine Beteiligung der Redakteure als den eigentlichen Trägern der Zeitungen sollte per Gesetz vorgeschrieben werden, ebenso die eindeutige Unabhängigkeit der gesamten Redaktion vom Verlag und seinen mit verlegerischen Tätigkeiten betrauten Angestellten sichergestellt werden. Lizenzträger waren meist ehemalige Redakteure, die dann zu Verlegern wurden.
Der Verband war am 10. Dezember 1949 an der Gründung des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) in Berlin beteiligt, und Aufgaben wie die bundesweiten Tarifverhandlungen und die Beeinflussung der für Journalisten betreffende Bundesgesetzgebung wurden an den neuen Dachverband abgegeben. Der hessische Verband war zu diesem Zeitpunkt der zweitstärkste Landesverband im neugegründeten Verband sowie in der Bundesrepublik Deutschland.
Um die Jahreswende 1949/50 forderte das hessische Innenministerium zwei Blanko-Presseausweise an, die an zwei Kriminalbeamte weitergegeben werden sollten, um getarnt und undercover an Veranstaltungen – vermutlich der Kommunistischen Partei Deutschlands – teilnehmen zu können. Das lehnte der Verband ab, da Presseausweise grundsätzlich nur an Verbandsmitglieder und Journalisten ausgegeben wurden. Daraufhin kam der Pressereferent des Ministeriums, Weber, in die Geschäftsstelle, um die angeforderten Ausweise in einem persönlichen Gespräch zu bekommen. Auch das wurde abgelehnt, woraufhin er verkündete, „auf andere Weise“ zum Erfolg zu gelangen. Dem Ministerium stehe ein größerer Geldbetrag für „bestimmte Zwecke“ zur Verfügung, um Journalisten zu honorieren, die ihm die gewünschten Informationen beschaffen. Weil mit dieser Aussage schlimme Erinnerungen an die Nationalsozialistische Diktatur geweckt wurden, wurde umgehend Protest beim hessischen Ministerpräsident Christian Stock erhoben.
1950 – 1959 Die ersten Tarifverhandlungen des Deutschen Journalisten-Verbandes führten am 27. Juli 1951 zum Abschluss eines Tarifvertrages für Redakteure bei Tageszeitungen. Die Unzufriedenheit über die Forderungen und tatsächlich erzielten niedrigen Abschlüsse der Wiesbadener Tarifverhandlungen waren aber für den hessischen Verband so enttäuschend, dass er seine Mitgliedschaft im neugegründeten Deutschen Journalisten-Verband zum 31. Dezember 1951 kündigte – dies aber vor Ablauf der Frist am 29. September 1951 widerrief.
Am 6. September 1952 sorgte eine Rede von Journalistin Helli Knoll, Vorstandsmitglied, Leiterin des Presseamtes der Stadt Frankfurt am Main sowie SPD-Mitglied, für große Aufregung. Unter dem Titel Deutschland vor der Entscheidung fand eine Kundgebung im Althoffbau des Zoo Frankfurt statt, wo der Hauptredner der frühere Reichskanzler Joseph Wirth war. Es ging um den Frieden und gegen einen Wehrbeitrag der Bundesrepublik. Knoll hielt eine emotionsgeladene politische Rede. Daran nahm die FDP-Fraktion in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung Anstoß und forderte ihre Absetzung als Pressesprecherin. Dies lehnte die Personalabteilung ab, weil sie nicht als Leiterin des Presseamtes angekündigt wurde. Der Vorstand des Verbandes der Berufsjournalisten in Hessen stellte damals fest, dass Knoll als Privatperson von dem im Grundgesetz garantierten Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat.
1958 benannte sich die Interessenvertretung um in Hessischer Journalisten-Verband (hjv).
Am 20. November 1958 wurde das hessische Pressegesetz neuverfasst. Ein verantwortlicher Redakteur musste nicht mehr unbedingt in Hessen wohnen, sondern lediglich im Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Mit dem plötzlichen Tod des Ersten Vorsitzenden Robert Mösinger konnte sein bisheriges Vorzimmer zusammen mit der Sekretärin nicht mehr als Geschäftsstelle genutzt werden. In Frankfurt am Main wurde in der Liebigstraße 24 eine Geschäftsstelle eingerichtet und personell besetzt.
1960 – 1969 Zu der ersten weiblichen Geschäftsführerin wird am 19. Oktober 1962 die damalige Sekretärin Brigitte Slocinski berufen, die die Geschäfte 18 Jahre lang leitete.
1970 – 1979 In den frühen siebziger Jahren diskutierte der hessische Justizminister Johannes Strelitz (SPD) mit Vertretern der SPD-Landtagsfraktion und dem geschäftsführenden Vorstand des hessischen Journalisten-Verbandes über eine Modernisierung des Presserecht und stellte dabei fest, dass Hessen keineswegs den Ehrgeiz habe, die innere Pressefreiheit gesetzlich zu regeln, wenn der Bund tätig wird. Hessen wolle lediglich eine Initialzündung bewirken. Einverstanden würde man auch sein, wenn das Problem mittels eines Tarifvertrags zwischen Verleger- und Journalistenverbänden geregelt werde. Strelitz sagte „ein solches Gesetz sei kein arbeitsrechtliches Problem, sondern eine verfassungsrechtliche Frage“. hjv-Vorsitzender Hans-Jürgen Hoyer erwiderte, die Journalisten würden eine tarifvertragliche Regelung auf der Basis eines Bundesgesetzes bevorzugen. Durch den plötzlichen Regierungswechsel in Bonn wurden die Arbeiten unterbrochen. In der Regierungserklärung des Kabinetts Willy Brandt/Walter Scheel hieß es: „Zur Pressefreiheit gehört die Freiheit in der Presse und in den Medien.“ Es gab viele Entwürfe, der hessische Journalisten-Verband legte im März 1976 einen eigenen Entwurf vor, aber die hessische Landesregierung verwies an die Bundesregierung und diese empfahl eine tarifvertragliche Lösung. Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) wischte das Problem vom Tisch und Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) erklärte gegenüber Die Welt:
Dagegen war 1973 in den verabschiedeten Wiesbadener Leitlinien liberaler Medienpolitik sogar die Regelung der Rechtsverhältnisse der Medien im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes verlangt worden. Mindestens sollte der Bund seine Rahmenkompetenz voll ausschöpfen.
1973 nimmt der hessische Journalisten-Verband den neuen Pressekodex in seiner Satzung mit auf.