mini|Doppelbildnis Philipps des Großmütigen und seiner Frau Christine von Sachsen (Jost vom Hoff, 1585/90, Museumslandschaft Hessen Kassel) Die Doppelehe Philipps von Hessen im Jahr 1540 war ein Ereignis der Reformationsgeschichte, das als Skandal auf reichsfürstlicher Ebene und als theologisch-ethische Gratwanderung der Wittenberger Reformatoren in Erinnerung blieb.
Landgraf Philipp von Hessen war neben Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen einer der beiden Hauptleute des Schmalkaldischen Bundes und damit eine Führungspersönlichkeit des politischen Protestantismus im Heiligen Römischen Reich. Seit 1523 war er mit Christina von Sachsen verheiratet. 1540 heiratete er mit Zustimmung Christinas zusätzlich Margarethe von der Saale. Ein von Martin Luther und Philipp Melanchthon verfasster Beichtrat billigte diese Eheschließung, forderte aber, sie geheim zu halten – was sich nicht durchhalten ließ.
„Der machtbewusste Landesherr, umtriebige Heerführer und Vorkämpfer des Protestantismus verlässt die Ebene staatsmännischer Vernunft und lässt sein Ehebett zum Politikum werden.“Stephan Buchholz: Rechtsgeschichte und Literatur: Die Doppelehe Philipps von Hessen. Marburg 2004, S. 58. Die Reaktion der Zeitgenossen und der Nachwelt war einhellig negativ. Innerhalb des Schmalkaldischen Bundes hatte sich Philipp isoliert. Als Bigamist war er durch die Constitutio Criminalis Carolina mit der Todesstrafe bedroht, das schränkte seinen politischen Handlungsspielraum ein.
Vorgeschichte Am 11. Dezember 1523, kurz nach seinem 19. Geburtstag, heiratete Philipp von Hessen in Dresden die ein Jahr jüngere Christina, eine Tochter des Herzogs Georg von Sachsen. Diese Eheschließung bekräftigte die enge Beziehung zwischen dem Haus Wettin und den hessischen Landgrafen; kurz zuvor hatte Christinas Bruder Johann Philipps ältere Schwester Elisabeth von Rochlitz geheiratet.Vgl. Cordula Nolte: Christine von Sachsen: Fürstliche Familienbeziehungen im Zeitalter der Reformation. In: Heide Wunder, Christina Vanja, Berthold Hinz (Hrsg.): Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen und seine Residenz Kassel. Ergebnisse des interdisziplinären Symposiums der Universität Kassel zum 500. Geburtstag des Landgrafen Philipp von Hessen. Elwert, Marburg 2004, S. 75–88, hier S. 76: „Der Hof in Dresden und der landgräfliche Hof waren also durch ein Doppelprojekt eng miteinander verbunden.“ Philipp entstammte einer „durchaus aggressiv auftretenden spätmittelalterlichen Aufsteigerdynastie“, die als „Juniorpartner“ der Wettiner agierte; dies kennzeichnete auch seine Regierungszeit.Wolfgang Breul, Holger Th. Gräf: Fürst, Reformation, Land – Aktuelle Forschungen zu Landgraf Philipp von Hessen. In: Archiv für Reformationsgeschichte 98 (2007), S. 274–300, hier S. 278. Gut ein Jahr später, 1525, waren sowohl Philipp als auch Christina Anhänger Martin Luthers geworden – wie es dazu kam, ist unbekannt.Cordula Nolte: Christine von Sachsen: Fürstliche Familienbeziehungen im Zeitalter der Reformation. In: Heide Wunder, Christina Vanja, Berthold Hinz (Hrsg.): Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen und seine Residenz Kassel. Ergebnisse des interdisziplinären Symposiums der Universität Kassel zum 500. Geburtstag des Landgrafen Philipp von Hessen. Elwert, Marburg 2004, S. 75–88, hier S. 78. Drei Jahre nach der Eheschließung brachte Christina die Tochter Agnes zur Welt, und dann folgte etwa alle zwei Jahre ein weiteres Kind. Bis auf eines erreichten alle Kinder von Christina und Philipp das Erwachsenenalter. Wie es im höheren Adel üblich war, hatte Philipp sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe. Das wurde auch von den „frommen Kurfürsten Sachsens“ so praktiziert, ohne dass sie oder ihre theologischen Berater in Wittenberg darin ein Problem gesehen hätten.Stephan Buchholz: Rechtsgeschichte und Literatur: Die Doppelehe Philipps von Hessen, Marburg 2004, S. 60. Mit einer Frau namens Katharina hatte der Landgraf eine uneheliche Tochter Ursula, die später am Hof seiner Schwester Elisabeth von Rochlitz untergebracht wurde.Jean-Yves Mariotte: Philipp der Großmütige von Hessen (1504–1567): Fürstlicher Reformator und Landgraf, Marburg 2018, S. 143.
Als Philipp 1539 Argumente für die geplante Eheschließung mit Margarethe von der Saale brauchte, behauptete er, er sei sehr jung zur Ehe überredet worden und habe seine Frau nie attraktiv, sondern geradezu abstoßend gefunden. Die Historikerin Cordula Nolte bezweifelt, ob diese Behauptung die Ehe des Landgrafenpaars zutreffend charakterisiert. Einen Grund für Eheprobleme sieht sie eher darin, dass Philipp Anfang 1539 an der damals im Adel grassierenden Syphilis erkrankte und Elisabeth von Rochlitz als Schwägerin Christina zu ehelicher Enthaltsamkeit riet, um nicht im Fall einer Schwangerschaft das Kind zu infizieren.Cordula Nolte: Christine von Sachsen: Fürstliche Familienbeziehungen im Zeitalter der Reformation. In: Heide Wunder, Christina Vanja, Berthold Hinz (Hrsg.): Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen und seine Residenz Kassel. Ergebnisse des interdisziplinären Symposiums der Universität Kassel zum 500. Geburtstag des Landgrafen Philipp von Hessen. Elwert, Marburg 2004, S. 75–88, hier S. 81.
hochkant|mini|Porträt Margarethes von der Saale, Kopie des 17. Jahrhunderts nach einem verschollenen Original (Museumslandschaft Hessen Kassel)
Im März 1539, während des Frankfurter Reichstags, musste der syphiliskranke Landgraf in der hessischen Herberge bleiben. Der Augsburger Stadtarzt Gereon Sailer behandelte den Patienten mit einer Quecksilber-Schmierkur, die nicht nur sehr schmerzhaft war, sondern auch toxische Schäden zur Folge hatte.Gerhard Aumüller, Esther Krähwinkel: Landgraf Philipp der Großmütige und seine Krankheiten. In: Heide Wunder, Christina Vanja, Berthold Hinz (Hrsg.): Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen und seine Residenz Kassel. Ergebnisse des interdisziplinären Symposiums der Universität Kassel zum 500. Geburtstag des Landgrafen Philipp von Hessen. Elwert, Marburg 2004, S. 27–44, hier S. 37. Genesen, aber gesundheitlich labil, begegnete Philipp im September 1539 der siebzehnjährigen Margarethe von der Saale. Sie entstammte dem sächsischen Niederadel, war Hofdame seiner Schwester Elisabeth und begleitete diese, als die Geschwister sich im Kasseler Schloss trafen.Jean-Yves Mariotte: Philipp der Großmütige von Hessen (1504–1567): Fürstlicher Reformator und Landgraf, Marburg 2018, S. 144. Einige Wochen später verhandelte Philipp mit Margarethes Mutter, der Witwe Anna von der Saale, über die Möglichkeit, Margarethe zu heiraten. Beide gingen davon aus, Christine, die kränklich war, könne in nächster Zeit sterben. Anna von der Saale sagte dem Landgrafen zu, ihre Tochter in den kommenden drei Jahren nicht mit einem anderen Partner zu verheiraten, auch könne er sie jederzeit besuchen. Aber dann wünschte der Landgraf eine sofortige Ehe. Anna machte zur Bedingung, dass diese Doppelehe öffentlich verteidigt würde. Sie drang auch darauf, dass prominente Trauzeugen anwesend wären, um sicherzustellen, dass eine vollwertige Eheschließung stattfand.Wolfgang Breul: „Mit gutem Gewissen“: zum religiösen Hintergrund der Doppelehe Landgraf Philipps von Hessen. In: Zeitschrift für Kirchengeschichte 2008 (119), S. 149–177, hier S. 152 und 154. Margarethe sollte Philipps Ehefrau und nicht seine Konkubine werden. Der Landgraf sagte das zu. Wenige Jahre früher hatte der englische König Heinrich VIII. ohne päpstliche Dispens seine erste Ehe annullieren lassen, um Anne Boleyn heiraten zu können. Für Philipp von Hessen kam die Auflösung der Ehe mit Christina von Sachsen nicht in Betracht, denn die politischen Beziehungen zwischen Sachsen und Hessen waren zu eng.Gury Schneider-Ludorff: Der fürstliche Reformator. Theologische Aspekte im Wirken Philipps von Hessen von der Homberger Synode bis zum Interim, Leipzig 2006, S. 191.
Wittenberger Beichtrat (10. Dezember 1539) Die Reformation hatte mit dem kirchlichen Eherecht gebrochen, und dies hatte zu einer Normunsicherheit geführt. Das kirchliche Verbot der Bigamie wurde, rein theoretisch, von Luther 1520 in seiner Hauptschrift Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche problematisiert: „Die Frage, ob die Ehescheidung erlaubt ist, wird noch diskutiert. Ich lehne zwar die Ehescheidung so entschieden ab, dass mir eine Doppelehe lieber als eine Scheidung ist (ut digamiam malim quam divortium). Ob sie [= die Scheidung] aber erlaubt ist, wage ich selbst nicht zu entscheiden.“Martin Luther: Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche. Ein Vorspiel. In: Martin Luther: Die reformatorischen Grundschriften in vier Bänden, Band 1: Die Gefangenschaft der Kirche. Neu übertragene und kommentierte Ausgabe von Horst Beintker. dtv, München 1983, S. 109 (WA 6,559,20 ff.) Schon 1526 hatte Philipp von Hessen, wieder rein theoretisch, Luther gefragt, ob Christen mehr als eine Ehefrau haben dürften. Luther antwortete, dass die Patriarchen und Könige des Alten Testaments mehrere Frauen gehabt hatten, aber nur aus Not. Wo keine Notlage vorhanden sei, hätten auch bedeutende Personen des Alten Testaments, wie zum Beispiel Mose, nur eine Frau gehabt. „Derhalben ich hierzu nicht zu raten weis, sondern widder raten muß, sonderlich den Christen, Es were denn die hohe not da, als das weyb aussetzig odder sonst entwendet [= verlassen] wurde.“Luther an Philipp von Hessen, 28. November 1526 (WA BR 4,140,12-16). (Online). Das Alte Testament kommt aus einer polygamen Kultur; nicht nur wird von der Vielehe von Abraham, Jakob und König David kritiklos erzählt, sondern auch das Erbrecht der Kinder aus mehreren Ehen in der Tora geregelt (). Daran kam Luther nicht vorbei. In einer Predigt erklärte er 1527, dass Abraham mehrere Frauen hatte und damit nicht sündigte. Abraham sei ein vollkommener Christ gewesen und das Beispiel eines christlichen Lebens. Während Jesus Christus die Scheidung verboten habe, habe er die Mehrehe nicht ausdrücklich verboten, Fazit: „ich künde es noch heute nicht weren [eine zweite Frau zu nehmen], aber raten wolt ichs nicht …“Reihenpredigten über das 1. Buch Mose (WA 24,305,25). (Online).
Vor dem Hintergrund dieser Normunsicherheit verfolgte Philipp Luthers theoretische Überlegungen weiter, und das umso mehr, als er in Hessen als Landesherr bereits bischöfliche Aufgaben übernommen, den Pfarrern die Ehe gestattet und Klosterauflösungen geregelt hatte, alles in eklatantem Widerspruch zum kanonischen Recht. „Wenn bisher wesentliche Veränderungen im Territorium vorgenommen waren aufgrund der Heiligen Schrift, warum sollte also er als christlicher Fürst nicht zwei Frauen heiraten, wenn es dem Ziel eines christlichen Lebenswandels diente und zudem durch die Heilige Schrift nicht verboten war?“Gury Schneider-Ludorff: Der fürstliche Reformator. Theologische Aspekte im Wirken Philipps von Hessen von der Homberger Synode bis zum Interim, Leipzig 2006, S. 193. Gury Schneider-Ludorff betont, dass Philipp von Hessen nicht diskret ein Problem lösen wollte, das ihm durch die Forderung der künftigen Schwiegermutter entstanden war (Konkubinat nein, Ehe ja), sondern vorhatte, ein Exempel zu statuieren. Die zweite Ehe des Landgrafen sollte nicht geheim bleiben, sondern öffentlich dokumentieren, dass hier ein christlicher Fürst sein Eheleben an der Bibel ausrichtete. Was er brauchte, war ein Gutachten der führenden Reformatoren, die das auch so sahen.