Werner Fischl (* 29. September 1897 in Ludwigshafen am Rhein; † 18. März 1973 in Stuttgart) war ein deutscher Jugendpolitiker, Jurist, Rechtsanwalt, Syndikus und Generalstaatsanwalt in Sachsen-Anhalt von 1946 bis 1952.Fischl, Werner. In: Martin Broszat, Hermann Weber (Hrsg.): SMAD-Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945–1949. München 1990, ISBN 3-486-55261-9, S. 899, Spalte 2. 1955 flüchtete Fischl in die Bundesrepublik.

Lebensweg Werner Karl Georg ging aus einer interkonfessionellen Ehe des katholischen Lehrers Hans FischlEigentlich: Anton Johann Nepomuk Fischl gestorben am 15. Juni 1938, laut Stadt Frankfurt am Main - Der Magistrat - Institut für Stadtgeschichte, Städtisches Archiv: Standesamt I: Sterbebuch (Einträge 604-848) 09.05.1938-30.06.1938 und dessen evangelischer Ehefrau Hedwig, geborene Krause, hervor.Eintragung im Geburtenregister 1897, [Urkunde Nr. 41 q] der Stadt Ludwigshafen am Rhein [Archivale der Stadt Ludwigshafen am Rhein. Bereich Kultur. Abteilung Stadtarchiv] Zurzeit der Geburt des Sohnes Werner war sein Vater Professor an der höheren Töchterschule in Ludwigshafen im damaligen Königreich Bayern. Die Familie zog von Ludwigshafen nach Schweinfurt, wo der studierte Philologe Hans Fischl 1901 (* 1864) eine Stelle für alten Sprachen (Griechisch und Latein) bekam.Personalstatus. Gymnasien, Progymnasien und Lateinschulen, Königreich Bayern [nach dem Stande vom 1. Februar 1905 auf Veranlassung des Bayerischen Gymnasiallehrervereins zusammengestellt]. München 1905, S. 36 i. V. m, S. 14; Ab dem Schuljahr 1910/11 setzte Werner Fischl in Kempten, wo sein Vater inzwischen am Humanistischen Gymnasium wirkte, die höhere Schullaufbahn bis zum Abitur fort.

Jura-Studium Nach Erlangung der Hochschulreife immatrikulierte sich Werner Fischl 1917 während des Ersten Weltkrieges an der Universität Würzburg, um Rechtswissenschaften zu studieren.Verzeichnis der Vorlesungen, welche an der Königlich Bayerischen Julius-Maximilians-Universität zu Würzburg im Sommer-Semester 1917 gehalten werden. Königl. Universitätsdruckerei H. Stürtz AG, Würzburg 1917, S. 60. In den Universitäts-Verzeichnissen wurde er als Jura-Student „Im Heere“ aufgeführt,Beispielsweise für das Sommer-Semester 1917: Books Google: Fischl, Werner S. 60, 63 u. 65 zuletzt noch im Sommer-Halbjahr 1919 der Universität Würzburg. Nach seiner Entlassung aus dem Heer als Leutnant der ReserveFischl, Werner. In: SBZ-Handbuch. 2. Auflage. München 1993, ISBN 3-486-55262-7. besuchte er ab dem Winter-Halbjahr 1919/20 persönlich juristische Vorlesungen und Übungen an der Universität Würzburg. Der Jura-Student Fischl wohnte in der Crevennastraße 6 in Würzburg.Personalstand der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Winter-Halbjahr 1919/20. Würzburg Universitätsdruckerei H. Stürtz AG Dekan der Staats- und rechtswissenschaftlichen Fakultät war in jener Zeit der Strafrechtslehrer Friedrich Oetker (1854–1937), der auch Strafprozessrecht sowie Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit lehrte. Zu seinen weiteren Hochschullehrern gehörten die Professoren Georg Schanz (1853–1931), für Nationalökonomie, Finanzwissenschaft und Statistik, Ernst Mayer (1860–1932), Bürgerliche Recht (Zivilrecht), Handels- und Wechselrecht, bayerisches Landesrecht, deutsche Rechtsgeschichte und Kirchenrecht, Christian Meurer (1856–1935) katholisches Kirchenrecht, Völkerrecht, Rechtsphilosophie sowie Rechtsenzyklopädie und Robert Piloty (1863–1926) für allgemeines, deutsches und bayerisches Staatsrecht sowie Verwaltungsrecht und Politik.Rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät. Ordentliche Professoren. In: Personalstand der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Winter-Halbjahr 1919/20. Würzburg Universitätsdruckerei H. Stürtz AG, S. 12. Die Prüfungskommission für die juristischen Prüfungen wurde vom bayerischen Regierungsdirektor Max Hausladen (1856–1931)Verwaltungshandbuch bavarikon (Online Ressource); Hausladen, Max). Abruf am 23. September 2022. geleitet.Personalstand der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Winter-Halbjahr 1919/20. Würzburg Universitätsdruckerei H. Stürtz AG, S. 36. Nach dem Rechts-Referendariat in der Weimarer Republik arbeitete er hauptberuflich von 1926 bis 1933 als Rechtsanwalt.

Jungdemokrat Fischl wurde 1923 für einige Monate Nachfolger des zurückgetretenen Bundesvorsitzenden der Jungdemokraten, Heinrich Landahl.Roland Appel, Michael Kleff (Hrsg.): Grundrechte verwirklichen, Freiheit erkämpfen. Baden-Baden 2019, ISBN 978-3-89665-800-5, S. 445. Er wurde mit den Stimmen der Freideutschen, einem Politischen Flügel der Jungsdemokraten, gewählt, nachdem er zuvor ehrenamtlich als Stellvertreter eines bayerischen Jugendverbandes wirkte.Wolfgang R. Krabbe: Politische Jugend in der Weimarer Republik. Bochum 1993, ISBN 3-8196-0147-3, S. 95. Fischl trat vorzeitig aus seiner Leitungsfunktion zurücktrat und wurde zunächst durch den Jugendpolitiker Ernst Lemmer kommissarisch ersetzt, der dann als Bundesvorsitzender auf dem außerordentlichen Bundestag in Jena am 17./18. November zum Ersten Vorsitzenden satzungsgemäß gewählt wurde.

Syndikus Zu Beginn der NS-Zeit kam Rechtsanwalt Fischl aus politischen Gründen drei Wochen in Haft. Nach anschließender Arbeitslosigkeit bestritt er seinen Lebensunterhalt ab 1936 aus einem Arbeitsverhältnisses bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wo er die Aufgabe hatte, das Unternehmen in juristischen Fragen zu beraten.Fischl, Werner. In: SBZ-Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945–1949. 2. Auflage. München 1993, ISBN 3-486-55262-7. Im Amtlichen Frankfurter Adressbuch für 1939 wurde Werner Fischl mit der Berufsangabe Syndikus aufgeführt.Amtliches Frankfurter Adressbuch 1939. I. Teil S. 174, Spalte 4 Fischl, Werner Syndikus

In Frankfurt am Main wurde er später bis 1943 als Verlagsleiter bei der Depeschenbureau Europapress (Ausland-Pressedienst) GmbH. Das Fachblatt für das gesamte Zeitungswesen meldete 1940, dass dem „Werner Fischl … Einzel-Prokura erteilt (ist)“.Fachblatt für das gesamte Zeitungswesen. Hrsg. Reichsverband der deutschen Zeitungsverleger. Fachverband der Reichspressekammer, 41. Jahrgang, Nr. 6, 1940, S. 53 Spalte 1 [Rubrik Nachrichten]

Das leitende Personal von Europapress wurde im SHAEF-Handbuch unter „verbotenes Personal“ im Blick auf eine Mitarbeit an der neuen Presse nach dem Zweiten Weltkrieg eingereiht.Peter Köpf: Schreiben nach jeder Richtung Goebbels-Propagandisten in der westdeutschen Nachkriegspresse. Berlin 1995, ISBN 3-86153-094-5, S. 74. Es wurden jedoch einige Korrespondenten von Europapress als „politisch unbelastet“ eingestuft, wie zum Beispiel der Journalist und promovierte Jurist Robert Strobel (1898–1994), der 1957 in Die Zeit über die vereitelte Absicht berichtete, die Zeitungsnachrichtenagentur „Europapress“ mit finanzieller Unterstützung durch DDR-Stellen und Hilfe Werner Fischls neu zu gründen,Robert Strobel: Tatbestand Schein-Verrat. In: Die Zeit. 4. April 1957. um „Informationen, wirtschaftlicher, politischer, diplomatischer und militärischer Art zu beschaffen“.Nils Klawitter: Die Rolle der ZKK bei der Inszenierung von Schauprozessen in SBZ/DDR: Die Verfahren gegen … die ‚Wirtschaftssaboteure‘ der Deutschen Continental-Gas-AG. [Der DCGG-Prozess] In: Jutta Braun, Nils Klawitter, Falco Werkentin: Die Hinterbühne politischer Strafjustiz in den frühen Jahren der SBZ/DDR. ISBN 3-934085-00-8, S. 37–55, hier S. 42, Fußnote 57.

Generalstaatsanwalt in Sachsen-Anhalt Im Jahre 1946 wurde Fischl GeneralstaatsanwaltFischl, Werner, Generalstaatsanwalt. In: Hallisches Adressbuch. 1950, Teil I, S. 118, Spalte 3 (digital.bibliothek.uni-halle.de). in Sachsen-Anhalt.Heike Amos: Justizverwaltung in der SBZ/DDR. Personalpolitik 1945 bis Anfang der 50er Jahre. Köln / Weimar / Wien 1996, ISBN 3-412-09895-7, S. 48 i. V. m, S. 226. Zuvor war er von September 1945 bis April 1946 Rechtsberater der Kommunistischen Partei (KPD) in der in neuer Form wiederbegründeteten Provinz Sachsen.

Im ersten Jahr seiner Amtszeit wurde Fischl durch die „Praxis des Schwangerschaftsabbruchs“ vor das Problem einer „massenhaften Verletzung“ des geltenden Strafrechts gestellt. Im August 1946 fragte er beim Präsidenten der Provinz Sachsen in Halle (Saale) erfolglos an, ob es die Möglichkeit eines sinnvollen Rückgriffs auf eine „Regelung aus der Zeit des Nationalsozialismus“ gäbe, um die Staatsanwaltschaft zu entlasten.Silke Satjukow, Rainer Gries: Bankerte! Besatzungskinder in Deutschland nach 1945. Frankfurt / New York 2015, ISBN 978-3-593-50286-1, S. 49.

Fischl unterstützte in Diskussionen zur „Reorganisation und Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit“Julian Lubini: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern der SBZ/DDR. 1945–1952. Tübingen 2015, ISBN 978-3-16-153526-0, S. 55, 89, 160. die Positionen sowie Vorentscheidungen von KPD/SED und brachte ebenso wie der maßgebliche Jurist Polak zum Ausdruck, dass ihre Haltung „nicht dem letzten Mitglied des Kontrollrats unbedingt gefallen“ müsste. Der Generalstaatsanwalt schätzte Ende November 1947 in Halle (Saale) die Qualität der Schulung für die Teilnehmer der ersten Schöffenversammlung ein und bemängelte, dass der SED-Landesvorstand im Gegensatz zur CDU und LDP nicht einen guten Redner gestellt hatte. Er wies in seiner kritischen Analyse darauf hin, dass die „CDU hingegen … ihren besten Mann auf dem Gebiet der Justiz [schickte], der sehr geschickt die Frage der Schöffenschulung mit der Frage des Rechtsstaates verknüpfte und in Anspielungen gegen die SED und ihrer Justizmoral Stellung nahm.“Hermann Wentker: Justiz in der SBZ/DDR 1945–1953. Transformation und Rolle ihrer zentralen Institutionen. München 2001, ISBN 3-486-59614-4, S. 413.

Er fungierte in besonderen Strafverfahren höchstpersönlich als Ankläger wie zum Beispiel „in der Strafsache Mader“, wo „die Hauptakteure vorwiegend aus der halleschen Polizei kamen – hinauf bis zum Innenminister“.Dietrich Wilde: In jenen Jahren. Aufzeichnungen eines befreiten Deutschen. Band 2, Norderstedt 2011, ISBN 978-3-8423-8119-3, S. 118. Der Strafprozess begann am 29. Januar 1947 in der Provinzhauptstadt Halle an der Saale.Dokument Nr. 135: "Denkschrift des stellvertretenden politischen Beraters der SMAD [Michail G.] Gribanow [1906–1987] und der Militärstaatsanwalte der SMAD [Boris M.] Schawer [1908–1951] und [Nikolai M.] Kotljar an den stellvertretenden Außenminister [Andrei J.] Wyschinski … Über die Ergebnisse der Arbeit der Kommission zur Untersuchung der Ereignisse in Halle im Zusammenhang mit der Ermordung Maders und den Schiebergeschäften Schwabes. Abgedruckt in: Jan Foitzik, Nikita W. Petrow: Die sowjetischen Geheimdienste in der SBZ/DDR von 1945 bis 1953. [21. März 1947], Berlin / Boston 2009, ISBN 978-3-11-023014-7, S. 304–313, hier 304.