Die Ausländerkinder-Pflegestätte Lefitz befand sich in Lefitz im damaligen Kreis Lüchow. Heute ist Lefitz ein Ortsteil der Gemeinde Clenze im heutigen niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg. Die „Pflegestätte“ wurde von einer Kreisbauernschaft getragen und von ihr vom Juni 1943 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Mai 1945 betrieben. In dem „Kinderlager“, so nannte es die örtliche Bevölkerung, starben mindestens neun Kinder. Vermutet werden entsprechend den Zeugenaussagen in Befragungen, die durch das britische Militär im Jahr 1947 erfolgte, dass es weitere Todesfälle gegeben haben könnte.Raimond Reiter: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichen Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen. Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover, Hannover 1993, hrsg. von der Historischen Kommission Niedersachsen: 39. Niedersachsen 1933–1945: Band 3. ISBN 3-7752-5875-2. S. 135–136

Hintergrund In den Ausländerkinder-Pflegestätten praktizierten die Nationalsozialisten ein rassen- und bevölkerungspolitisches „Konzept“ im Reich für schwangere polnische und sowjetische Zwangsarbeiterinnen, das auch von der nationalsozialistischen Sorge geprägt war, dass „fremdvölkische“ Kinder die Zahl der Feinde im eigenen Land vergrößern könnte. Vor 1943 wurden schwangere „fremdländische“ Frauen nach Hause geschickt. Das untersagte der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel, in seiner Weisung „Rückführung schwangerer ausländischer Arbeitskräfte“ vom 15. Dezember 1942. Das Reich benötigte Ende 1943 verstärkt Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und vor allem in den Rüstungsbetrieben, um die Produktion in der Kriegswirtschaft aufrechtzuerhalten bzw. auszuweiten. Dazu wurden vermehrt Frauen in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten zwangsverpflichtet.

Während in der Rüstungsindustrie große Lager entstanden, in denen polnische, ukrainische und russische Zwangsarbeiterinnen eingesetzt wurden, waren dies auf den einzelnen Bauernhöfen meist Polinnen. Die in den industriellen Zentren entstandenen „Pflegestätten“ wiesen in der Regel höhere Belegungszahlen und Sterberaten als die „Pflegestätten“ auf, in die „fremdvölkische“ Zwangsarbeiterinnen in der Landwirtschaft ihre Kinder abgeben mussten. Sowohl in den Lagern als auch auf den Bauernhöfen entstanden Beziehungen und in der Folge kam es zu Schwangerschaften. Die aus den Beziehungen entstandenen „fremdvölkischen“ Kinder (in der Nazi-Terminologie: „rassisch minderwertiger Nachwuchs“) sollten „entweder durch Abtreibung oder durch kalkulierte Vernachlässigung nach der Geburt getötet“ werden. Nach Schätzungen wurden etwa 100.000 Kinder im Reich abgetrieben oder kamen vernachlässigt zu Tode.Krieg gegen Kinder. Zum Schicksal der Zwangsarbeiterkinder 1943–1945, ohne Datum, abgerufen am 30. Juli 2022. In: Birdstage

Name Der Name „Ausländerkinder-Pflegestätte“ war eine euphemistische Bezeichnung, die der Reichsführer SS, Heinrich Himmler in einem Erlass vom 1942 vorgab. Mit dem offiziellen Namen wurde der Schein der Existenz tatsächlicher Säuglingspflegeheime erzeugt, in dem gleichzeitig der unausgesprochene Zweck erfüllt wurde, die unerwünschten Kinder rasch sterben zu lassen.Christian Eggers, Dirk Riesener: Ein guter Stein findet sich allhier. Zur Geschichte des Steinhauens in Velpke. Herausgegeben von der Gemeinde Velpke mit freundlicher Unterstützung des Landkreises Helmstedt. Gemeinde Velpke, Velpke 1996, S. 77 f.

Der genaue Name, der den „Pflegestätten“ im Kreis Dannenberg von der Kreisbauernschaft in Lefitz, Nienhof, heute ein Ortsteil von Langlingen, und Bückau, heute ein Ortsteil von Dannenberg, gegeben wurde, lautete „Pflegestätten für Kinder ausländischer Arbeiterinnen“.Raimond Reiter: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichen Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen. Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover, Hannover 1993, hrsg. von der Historischen Kommission Niedersachsen: 39. Niedersachsen 1933–1945: Band 3. ISBN 3-7752-5875-2. S. 143. Damit lehnte sie sich an die Namensvorgabe von Heinrich Himmlers Erlass an.

Errichtung Die lokale Errichtung der sogenannten „Pflegestätte“ in Lefitz basierte auf der Entscheidung vom regional zuständigen Landrat, von führenden Vertretern der Kreisbauernschaft und vom Arbeitsamt. Die sogenannte „Kreisbäuerin“ Magdalene Malchow unterstützte die Einrichtung in Lefitz und errichtet wurde sie Ende Mai bzw. Anfang Juni 1944.„Ausländer-Kinderpflegestätte“ Lefitz: Tödliche Vernachlässigung von Säuglingen von Zwangsarbeiterinnen (PDF 7.9 MB), ohne Datum, abgerufen am 31. Juli 2022. In: Media. Offenes Archiv Anlässlich der Eröffnung kam der Regierungspräsident persönlich nach Lefitz und bezeichnet die „Pflegestätte“ als „vorbildlich“.Raimond Reiter: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichen Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen. Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover, Hannover 1993, hrsg. von der Historischen Kommission Niedersachsen: 39. Niedersachsen 1933–1945: Band 3. ISBN 3-7752-5875-2, S. 135

Das Haus, in dem sich die „Pflegestätte“ befand, hatte mehrere Räume: ein Zimmer für den Tagesaufenthalt der Kinder, ein Vorratszimmer, ein Schlafzimmer für die Kinder, einen Schlafraum für die sowjetischen oder polnischen Helferinnen und eine Toilette. Das Haus lag gegenüber der Hausnummer 14 in Lefitz. Die untergebrachte Anzahl der „fremdländischen“ Kinder schwankte zwischen acht und 20.Raimond Reiter: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichen Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen. Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover, Hannover 1993, hrsg. von der Historischen Kommission Niedersachsen: 39. Niedersachsen 1933–1945: Band 3. ISBN 3-7752-5875-2, S. 134

Organisation und Kosten Die Heimleiterin Friederike Grönitz wurde monatlich entlohnt, die neue Heimleiterin erhielt monatlich 90 Reichsmark von der Kreisbauernschaft. Der Arbeitgeber war die Kreisbauernschaft und die Oberaufsicht über die „Pflegestätte“ führte die „Kreisbäuerin“. Sie hatte die Aufgabe, die „Pflegestätte“ kontinuierlich aufzusuchen, um die Heimleitung zu überwachen.

Die Kreisbauernschaft war für die Wäsche und die Einrichtung wie Betten und für Decken zuständig. Das Wirtschaftsministerium hatte keine Gelder für die Kleidung der Kinder zur Verfügung gestellt, daher wurden von Zeit zu Zeit Sammlungen für die „Pflegestätten“ durchgeführt.

Die Aufgabe der Heimleiterin bestand darin, den zwei Helferinnen Weisungen zu erteilen und „sauber“ zu halten. Sie sollte die Lebensmittel und Güter des Bedarfs einkaufen und Kontakt zum Bürgermeister und zur „Kreisbäuerin“ halten.

Die Kosten für Lebensmittel trug der Bürgermeister, der die Zuteilung der Lebensmittelkarten vornahm und für die Besorgung des Heizmaterials zuständig war. Die täglichen Milchlieferungen besorgte in Lefitz ein polnischer Kriegsgefangener. Die verwendeten Lebensmittel waren minderwertig und die Rationen waren geringer als diejenigen, die für deutsche Kinder vorgesehen waren.

Für die medizinische Betreuung der Kinder war das Kreisgesundheitsamt zuständig. Ein Medizinalrat wurde 1944 vom Regierungspräsidenten mit der Aufsicht über alle „Pflegestätten“ im Kreis Dannenberg beauftragt.Raimond Reiter: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichen Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen. Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover, Hannover 1993, hrsg. von der Historischen Kommission Niedersachsen: 39. Niedersachsen 1933–1945: Band 3. ISBN 3-7752-5875-2. S. 142

Kinder und Mütter Als sich eine Russin weigerte ihr drei Monate altes Kind abzugeben, das aus einer Beziehung mit einem Polen entstanden war, der auf einem Bauernhof arbeiten musste, wurde es ihr gewaltsam entrissen. Vier Monate später war es tot, als Todesursache stand „Zahnkrampf“ in der Sterbeurkunde.Raimond Reiter: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichen Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen. Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover, Hannover 1993, hrsg. von der Historischen Kommission Niedersachsen: 39. Niedersachsen 1933–1945: Band 3. ISBN 3-7752-5875-2. S. 134–135

Ein polnischer Zeuge beispielsweise sagte in der Gerichtsverhandlung am 28. Oktober 1948 unter Eid aus: „[Ein] Kind war ganz ausgezehrt, und seine kleinen Füße waren an das Bett gebunden. Außerdem hatte das Kind blutende Wunden an seinen Beinen, Gesäß und Rücken von nassem Bettzeug, welches nur selten gewechselt wurde. Es war außerordentlich kalt im Lager, und die Füße und Hände der Kinder waren blau und angeschwollen“.Raimond Reiter: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichen Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen. Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover, Hannover 1993, hrsg. von der Historischen Kommission Niedersachsen: 39. Niedersachsen 1933–1945: Band 3. ISBN 3-7752-5875-2. S. 137

Eine Polin, die bei einem Gastwirt in Groß Sachau arbeiten musste und im November 1943 ein Kind bekam, wurde Mitte Oktober 1944 aufgefordert ihr Kind in Lefitz abzugeben. Da inzwischen die Todesfälle in der Pflegestätte in der Umgebung von Lefitz bekannt geworden waren, weigerte sie sich das Kind abzugeben. Daraufhin suchte die Polizei sie auf, die ihr mit einem Besuch durch die Gestapo drohte. Kurz danach wurde das Kind abgeholt. Als sie danach ihr Kind in der „Pflegestätte“ aufsuchte und ihr Kind „hungrig, blaugefroren und ohne Decke“ auffand, beschwerte sie sich bei der Heimleiterin. Diese erteilte ihr ein Besuchsverbot. Mit Unterstützung ihres Arbeitgebers holte die Mutter das Kind ab. Die Frau ihres Arbeitgebers wollte das Kind in einem Gästezimmer unterbringen. Die Heimleiterin suchte die Frau in dem Gasthof persönlich auf und drohte ihr. Anschließend benachrichtigte die Heimleiterin den Bürgermeister des Ortes und die Polizei. Ein Polizist sollte eine Geldstrafe von 100 Reichsmark bei der Polin vollstrecken und er erzwang die Herausgabe des Kindes. Das Kind blieb bis zum April 1945 in der „Pflegestätte“ in Lefitz und verstarb kurze Zeit danach, was die Mutter des Kindes auf den Aufenthalt in der „Pflegestätte“ zurückführte.

Ein ähnlich gelagerter Fall ereignete sich in Groß Sachau im August 1944, als sich eine Frau weigerte ihr Kind abzugeben, versuchte der Bürgermeister sie von der Abgabe zu überzeugen. Dies gelang ihm nicht, aber er meldete ihre Weigerung nicht weiter, dadurch blieb das Kind bei der Mutter, und auch die Lebensmittelmarken entzog er ihr nicht. Später wurde es ihr, unter Androhung einer Strafe von 100 Reichsmark, doch abgenommen.Raimond Reiter: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichen Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen. Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover, Hannover 1993, hrsg. von der Historischen Kommission Niedersachsen: 39. Niedersachsen 1933–1945: Band 3. ISBN 3-7752-5875-2, S. 138/139.