mini|Wilhelm Stieber Wilhelm Johann Carl Eduard Stieber (* 3. Mai 1818 in Merseburg; † 29. Januar 1882 in Berlin) war ein deutscher Jurist, Journalist, Autor und Polizeibeamter und preußischer Geheimer Regierungsrat. Von 1863 bis 1873 war er für Otto von Bismarck tätig.

Leben und Wirken Jugend, Ausbildung und Tätigkeit am Kammergericht Wilhelm Stieber war der älteste Sohn des preußischen Kanzleisekretärs Carl August Stieber und besuchte in Berlin das Gymnasium zum Grauen Kloster. Gegen den Wunsch seines Vaters, demgemäß er Theologie studieren sollte,André Niedostadek: Bismarcks Meisterspion Wilhelm Stieber. In: LTO Legal Tribune Online vom 3. August 2014 absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Berlin, seine Promotion erfolgte 1848 an der Universität Jena. Sein Vater strich ihm daraufhin die finanzielle Unterstützung. Sein Studium war ihm dennoch möglich, da er als Autor, Journalist und Herausgeber eines Jahreskalenders und einer Zeitschrift tätig war. Die beiden juristischen Staatsprüfungen legte er 1841 und 1843 ab. Es folgte eine Anstellung beim Berliner Kammergericht als Referendar mit einer einjährigen Beurlaubung zum Polizeipräsidium Berlin. Dort erzielte er 1844 Erfolge und übernahm die Redaktion eines Fachblatts des Polizeipräsidiums. Weil er sich an einem Verhafteten vergriff, wurde ein Untersuchungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Im Januar 1845 wechselte er ans Kammergericht, durfte aber weiterhin das Fachblatt redigieren.Harold Selowski, Jens Dobler: Die Berliner Kriminalpolizei zwischen 1811 und 1885. S. 92–101

Im Februar 1845 erhielt Stieber vom Innenministerium den Auftrag, eine aus der Provinz Schlesien eingegangene Meldung über die Umsturzverschwörung eines Tischlers namens Wurm zu überprüfen. Stieber machte in seinen Berichten den bei den Behörden in Misskredit geratenen Fabrikanten Friedrich Wilhelm Schlöffel zum Kopf der Verschwörung und erreichte dessen Verhaftung. Im Zuge dieser Aktion wurde erstmals seine Neigung deutlich, bei der Darstellung seiner eigenen Tätigkeit maßlos zu übertreiben, da er erklärte, eine von ihm vorgenommene Haussuchung sei seine 3.000ste.Friedrich Wilhelm Schlöffel: Mein Prozeß wegen Anklage auf Hochverrath. S. 127. Das von Stieber gesammelte Belastungsmaterial gegen Schlöffel erwies sich als so unzureichend, dass dieser aus der Haft entlassen und später freigesprochen wurde. Stieber geriet ins Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik, weil er in bürgerlichen Kreisen und im kriminellen Milieu unter falschem Namen ermittelt hatte.Hilmar-Detlef Brückner: Wilhelm Stieber (1818–2018) oder Wie sich alternative Wirklichkeit durchsetzt. Eine Fallstudie. S. 13–26.Helmut Bleiber: Friedrich Wilhelm Schlöffel (1800-1878). Ein schlesischer Vormärzoppositioneller. In: Akteure eines Umbruchs. Männer und Frauen der Revolution von 1848/1849. S. 627–632, 639, 645–646, 650.

Tätigkeit als Strafverteidiger Stiebers Stellung am Kammergericht wurde aufgrund dieser Ereignisse so schwierig, dass er ab Oktober 1845 zu einer Tätigkeit als Strafverteidiger wechselte und als solcher erfolgreich war. Da er die ihm als Redakteur des polizeilichen Fachblattes gewährte Einsicht in die Akten des Polizeipräsidiums nutzte, um sich über das gegen seine Mandanten vorliegende Beweismaterial zu informieren,Denkwürdigkeiten des Geheimen Regierungsrathes Dr. Stieber. S. 13. entzog ihm der Polizeipräsident im März 1846 die Redaktion der Fachzeitschrift. Im April folgte ein allgemeines Hausverbot, weil sich Stieber bei der Zensurbehörde die Druckgenehmigung für sein Buch Die Prostitution in Berlin und ihre Opfer erschlichen hatte. Die 1844 gegen ihn eingeleitete Untersuchung führte im Dezember 1846 zu einem Strafverfahren, in dem er freigesprochen wurde. Die im Laufe der Verhandlung bekannt gewordenen Tatsachen führten jedoch zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen standeswidrigen Verhaltens als Kammergerichts-Referendar. Um der drohenden Entlassung zuvorzukommen, erbat und erhielt er im Februar 1847 seine Entlassung aus dem Justizdienst.Harold Selowski, Jens Dobler. S. 103–109.

Stieber war in den folgenden Jahren ein viel beschäftigter Strafverteidiger und wurde im Januar 1848 von der Universität Jena in Abwesenheit zum Doktor iur. promoviert. In seiner Selbstdarstellung übertrieb er beträchtlich, indem er 1850 behauptete insgesamt an die 3.000 öffentliche Verteidigungsreden gehalten zu haben. Er erzielte in mehreren politischen Prozessen während und nach der Märzrevolution des Jahres 1848 aufsehenerregende Freisprüche.Hilmar-Detlef Brückner. S. 60–64, 72–73.

Tätigkeit im Polizeidienst 1850 musste er den Anwaltsberuf wegen gesundheitlicher Probleme aufgeben. Im November 1850 wechselte er mit Unterstützung von König Friedrich Wilhelm IV. als Polizei-Assessor ins Polizeipräsidium Berlin, der seinen Einsatz in Schlesien im Jahr 1845 nicht vergessen hatte und zu dessen Günstlingen er von nun an zählte.Hilmar-Detlef Brückner. S. 70–80.

Stieber gehörte zur Gruppe der von der Britischen Regierung zum Schutz der Besucher der Londoner Weltausstellung 1851 eingeladenen europäischen Polizeibeamten. Anlässlich dessen wurde ihm der Titel Polizeirat verliehen. Er benutzte die Gelegenheit zu Ermittlungen gegen die in der Stadt lebenden deutschen politischen Flüchtlinge.Julius H. Schoeps: Agenten, Spitzel, Flüchtlinge. Wilhelm Stieber und die demokratische Emigration in London. In: Horst Schallenberger (Hrsg.): Im Gegenstrom. S. 76–82

Zurückgekehrt wurde Stieber in Berlin an den Ermittlungen gegen Mitglieder des Kölner Bundes der Kommunisten beteiligt. Im Kölner Kommunistenprozess 1852 blamierte er sich als Hauptzeuge der Anklage allerdings gründlich, weil sich ein von ihm als angebliches Originalprotokollbuch vorgelegter Dokumentenband als Fälschung entpuppte. Ab diesem Zeitpunkt konnte er nicht mehr für politische Untersuchungsverfahren eingesetzt werden.

In der Folge amtierte Stieber mit dem ihm im Januar 1854 verliehenen Titel Polizeidirektor als Chef der Berliner Kriminalpolizei sowie als Spezialkommissar des Finanzministeriums zur Bekämpfung des Falschmünzerwesens. Außerdem handhabte er die ihm übertragene Redaktion des Fachblattes des Polizeipräsidiums so erfolgreich, dass das Blatt 1855 zum preußischen Zentral-Polizei-Blatt aufstieg. Dabei hatten Sonderaufträge des preußischen Königs wie die mehr als einjährige Übernahme der Verwaltung des vom Konkurs bedrohten Kroll’schen Vergnügungs-Palastes Vorrang.Denkwürdigkeiten des Geheimen Regierungsrathes Dr. Stieber. S. 98.

Stieber benutzte seine Stellung als Chef der Kriminalpolizei aber auch dazu, in zahlreichen Fällen in privatrechtliche Auseinandersetzungen über strittige finanzielle Forderungen zugunsten der gesellschaftlich-sozial besser vernetzten Partei einzugreifen und mit polizeilichen Druckmitteln die Erfüllung ihrer Forderungen in Zwangsvergleichen durchzusetzen.Denkwürdigkeiten des Geheimen Regierungsrathes Dr. Stieber. S. 91–92. Mit diesen Zwangsvergleichen setzte er sich mit stillschweigender Billigung des Stadtgerichts und der Staatsanwaltschaft über die 1827 eingeführte Regelung hinweg, die in solchen Fällen die Herbeiführung des Vergleichs zwischen den Parteien durch einen unparteiischen Schiedsmann vorschrieb. Auf die gleiche Weise regelte Stieber auf Weisung von König Friedrich Wilhelm IV. Wechselschulden von Offizieren der Garderegimenter bei Berliner Geldverleihern.Denkwürdigkeiten des Geheimen Regierungsrathes Dr. Stieber. S. 196–221.

Nach Übernahme der Regierungsgeschäfte durch den späteren König Wilhelm I. im Jahr 1858 wurde Stieber 1860 vor Gericht gestellt, aber nicht wegen Missachtung der Schiedsordnung angeklagt, sondern lediglich wegen Missbrauchs der Amtsgewalt bei der Herbeiführung von drei Zwangsvergleichen. Aus Mangel an Beweisen erfolgte ein Freispruch. Im Zuge der Verhandlung hatte sich aber herausgestellt, dass Stieber Verhaftete in zahllosen Fällen mit Wissen und Billigung des Stadtgerichts, der Staatsanwaltschaft und des Justizministeriums länger als die gesetzlich vorgeschriebenen 24 Stunden festgehalten hatte, bevor sie dem Untersuchungsrichter vorgeführt wurden. Der Justizskandal war beträchtlich. Um ein Ausufern zu verhindern, wurde Stieber nicht erneut angeklagt, sondern Anfang Dezember 1860 in den einstweiligen Ruhestand versetzt.Der Prozeß Stieber-Tichy. S. 13, 18, 23–27, 36–40, 43–45; Berliner Gerichts-Zeitung, 15., 17., 19. Mai, 22. und 24. November 1860.

Geheimer Regierungsrat in Bismarcks Diensten In den folgenden Jahren arbeitete Stieber als privater Ermittler. Sein wichtigster Auftraggeber war zunächst die russische Polizei, mit der er bereits als Chef der Berliner Kriminalpolizei zusammengearbeitet hatte. Ab der Jahreswende 1863/1864 war er auch für den preußischen Regierungschef Otto von Bismarck tätig. Stieber erhielt dafür jährlich ungefähr 1.900 Taler.Annelore Franke: Beiträge zur Geschichte des Agentenwesens 1863/64. In: Akademische Forschungen zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. S. 203. Sie gaben ihm die Möglichkeit, sich ein privates Netz von Korrespondenten aufzubauen. Nach einem Attentat auf Bismarck am 7. Mai 1866 wurde Stieber mit Erlaubnis des Königs auch amtlich von Bismarck beschäftigt.Bundesarchiv Berlin, N 2294, Bl. 2

Stieber nahm 1866 am Krieg gegen Österreich als Chef der aus drei Beamten bestehenden Politischen Polizei des Großen Hauptquartiers teil. Aufgrund seiner vorzüglichen Verbindungen zur Presse erreichte er, dass diese ihn der Öffentlichkeit als Leiter der Feldpolizei präsentierte.Berliner Gerichts-Zeitung. 26. Juni 1866. Nach dem Krieg wurde ihm der Titel Geheimer Regierungsrat verliehen.

In den folgenden Jahren ermittelte Stieber im Auftrag Bismarcks gegen die Journalisten, Herausgeber und Eigentümer der preußenfeindlichen Auslandspresse und gegen die ins Ausland ausgewichenen Anhänger des entthronten Königs Georg V. von Hannover, die von dort aus die Wiedererrichtung seines von Preußen annektierten Königreiches betrieben. Da er seine Meldungen angesichts seines schlechten Rufes nicht unter seinem eigenen Namen absetzen konnte, weil das ihre Glaubwürdigkeit beeinträchtigt hätte, eignete er sich im Herbst 1866 für seine Berichterstattung mit aktiver Unterstützung Bismarcks die Identität des für die Kriegsdauer eingerichteten und inzwischen aufgelösten Zentral-Nachrichtenbüros des Großen Generalstabs an.Bundesarchiv Berlin, N 2294, Bl. 17

Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 war Stieber erneut Chef der Politischen Polizei des Großen Hauptquartiers. Er trug zwar Bismarck regelmäßig die polizeiliche Sicherheitslage am jeweiligen Standort vor, hatte dabei aber keine selbständige Stellung, sondern unterstand insbesondere während der Belagerung von Paris in Versailles in polizeilichen Angelegenheiten dem von Wilhelm I. ernannten Präfekten des Departments und in militärischen Angelegenheiten dem Offizier vom Platz der Stadtkommandantur. Sein Beitrag zur Beschaffung militärischer Nachrichten war bescheiden.Hilmar-Detlef Brückner. S. 325–356. Nach dem Ende des Krieges hatte Bismarck kein Interesse mehr an den Themen, zu denen Stieber und seine Korrespondenten berichten konnten. Er erhielt daher 1873 die Weisung, sie abzufinden und seine eigenen Ausgaben auf das Notwendigste zu beschränken.Bundesarchiv Berlin, N 2294, Bl. 54–55 Zudem lag der Schwerpunkt der Geheimdienstarbeit inzwischen auf dem 1869 eingerichteten und in den Jahren seitdem stark gewachsenen dauerhaften Nachrichtenbüro des Generalstabs. Ansätze, Steibers Organisation zu Gunsten dieser Stelle aufzulösen, hatte es bereits 1870 gegeben. Der Krieg und die Besetzung Frankreichs, für die weiter auch zivil geführte Agenten genutzt wurden, hatte diesen Schritt nur aufgeschoben., hier S. 291 f.