mini|hochkant|International anerkannter deutschsprachiger Impfausweis
Ein Impfausweis oder Impfpass, seltener auch Impfbuch, ist ein Gesundheitszeugnis zum Nachweis von Impfungen, die eine Person oder ein Tier gegen bestimmte Krankheiten mit einem bestimmten Impfstoff erhalten hat.
Für dieses Dokument ist die Papierform der Standard. Im Zuge der Coronavirus-Pandemie wurde in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Verordnung (EU) 2021/953. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 211, 15. Juni 2021, S. 1. zum 1. Juli 2021 zusätzlich die unentgeltliche Ausstellung, Überprüfung und grenzüberschreitende Anerkennung digitaler COVID-Zertifikate eingeführt.
Internationale Impfbescheinigung mini|Internationale Impfbescheinigung gegen Gelbfieber, Sowjetunion 1985. Die internationale Impf- oder Prophylaxebescheinigung () ist ein Gesundheitsdokument nach Art. 36 der Internationalen Gesundheitsvorschriften.International Certificate of Vaccination or Prophylaxis – International Health Regulations (2005). (PDF; 129 kB) Einem Reisenden, der sich im Besitz einer solchen Impfbescheinigung befindet, darf die Einreise aufgrund der Krankheit, auf die sich die Bescheinigung bezieht, nicht verweigert werden. Anlage 6 zu den IGV enthält eine Musterbescheinigung, von der nicht abgewichen werden darf. S. 988. Die Bescheinigung ist nur gültig, wenn der verwendete Impfstoff oder die verwendete Prophylaxe von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen worden ist. Andere Gesundheitsdokumente dürfen im internationalen Verkehr grundsätzlich nicht verlangt werden (Art. 35 IGV), außer bei Anzeichen einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit. In diesem Fall kann die zuständige Behörde Reisende ersuchen, Formulare mit Kontaktinformationen und Fragebögen über die Gesundheit der Reisenden auszufüllen (Art. 35 Satz 3, Art. 23 IGV).
Gelbfieber ist die in den IGV, Anlage 7 eigens bezeichnete Krankheit, für die nach den IGV von Reisenden als Voraussetzung für deren Einreise in einen Vertragsstaat ein Impf- oder Prophylaxenachweis gefordert werden kann. Für die Gelbfieberimpfung gelten Einreisevorschriften entsprechend der jährlich aktualisierten Länderliste der WHO.Reiseimpfungen – Hinweise und Empfehlungen (PDF; 5,6 MB) Flugmedizin, Tropenmedizin Reisemedizin, April 2020, S. 57.Countries with risk of yellow fever transmission and countries requiring yellow fever vaccination (PDF) WHO-Liste der Länder mit Gelbfieber-Impfanforderungen, abgerufen am 4. September 2021 (englisch).Schutzimpfung gegen Gelbfieber: Häufig gestellte Fragen und Antworten. Robert Koch-Institut, Stand: 25. Oktober 2016.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird in Art. 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 des mit Wirkung zum 28. Juli 2007 in Kraft getretenen deutschen Gesetzes zu den Internationalen GesundheitsvorschriftenGesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 vom 20. Juli 2007, ermächtigt, zur Durchführung der IGV erforderliche Rechtsverordnungen über die Verpflichtung von Reisenden zu erlassen, Gesundheitsdokumente vorzulegen (Artikel 35, 36 IGV). Durch eine solche Rechtsverordnung darf das Grundrecht der Freizügigkeit ( Abs. 2 GG) eingeschränkt werden.Art. 5 Satz 2 G vom 20. Juli 2007.
Deutschland Impfdokumentation Impfungen zum Schutz vor einer übertragbaren Krankheit ( Nr. 9 IfSG) müssen von der zur Durchführung berechtigten Person, in der Regel einem Arzt, unverzüglich dokumentiert werden ( Abs. 1 IfSG).
Inhalt Die Impfdokumentation muss gem. Abs. 2 IfSG folgende Angaben enthalten: mini|Analoge Impfdokumentation über eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Datum der Schutzimpfung, Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes, Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde, Name der geimpften Person, deren Geburtsdatum und Name. Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person sowie Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person.
In der Impfdokumentation ist gemäß Abs. 3 IfSG hinzuweisen auf das zweckmäßige Verhalten bei ungewöhnlichen Impfreaktionen, die sich ergebenden Ansprüche bei Eintritt eines Impfschadens sowie Stellen, bei denen die sich aus einem Impfschaden ergebenden Ansprüche geltend gemacht werden können.
In der Impfdokumentation ist außerdem über notwendige Folge- und Auffrischimpfungen mit Terminvorschlägen zu informieren (Impfkalender), so dass die geimpfte Person diese rechtzeitig wahrnehmen kann ( Abs. 4 IfSG).
Äußere Form § 16 des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Juli 1961 (BSeuchG) sah vor, dass jeder Impfling bei seiner ersten Impfung ein Impfbuch erhält, das von der zuständigen Behörde unentgeltlich abzugeben war. In das Impfbuch waren alle Impfungen einschließlich der Pockenschutzimpfung von dem impfenden Arzt einzutragen. Die Bekanntmachung der Neufassung des BSeuchG vom 18. Dezember 1979 sah in § 16 Abs. 2 dann ein einheitliches Muster für das Impfbuch vor. Das Bundesgesundheitsministerium sollte in einer Verwaltungsvorschrift dieses einheitliche Muster festlegen, wozu es jedoch nicht kam. Stattdessen wurde als Impfausweis ein deutschsprachiges Muster benutzt, das sich an die im internationalen Reiseverkehr vorgeschriebene Internationale Impfbescheinigung der WHO anlehnte. Damit sah der Gesetzgeber seine Forderung nach einem bundeseinheitlichen Impfbuch weitgehend verwirklicht.Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) (PDF; 622 kB), BT-DRs. 14/2530 vom 19. Januar 2000, S. 73.
Die äußere Form ist im Infektionsschutzgesetz, das zum 1. Januar 2001 an die Stelle des BSeuchG getreten ist, nicht mehr vorgeschrieben. Die Gestaltung des Impfpasses beruht in Deutschland auf der Abstimmung mit den zuständigen Referenten der Bundesländer, mit Mitgliedern der Ständigen Impfkommission sowie Vertretern der Berufsverbände und des Robert Koch-Instituts Ende der 1990er Jahre.Der Impfausweis in Deutschland – eine lange Tradition. Deutsches Grünes Kreuz; abgerufen am 3. September 2021. Da es keine bundesrechtlichen Vorgaben für den Impfpassvordruck gibt, genügen auch in der DDR ausgestellte Impfpässe jedenfalls innerhalb Deutschlands den Anforderungen an eine infektionsschutzrechtliche Impfdokumentation. International bekannt ist aber nur der gelbe Impfausweis.Ines Hofmann: Corona-Impfnachweis: Vor dem Sommerurlaub DDR-Impfpass tauschen. MDR, 1. Juli 2021.Reisedokumente: Warum der gelbe Impfpass für Reisende so wichtig ist. Die Zeit, 5. Januar 2021.
Kosten Soweit Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Schutzimpfungen gem. Abs. 1 bis 3 SGB V haben, schließt dieser Anspruch die Bereitstellung einer Impfdokumentation nach § 22 IfSG ein ( Abs. 4 Satz 1 SGB V).
Bedeutung Ein vollständig geführter Impfausweis dient der Schaffung und Aufrechterhaltung eines umfassenden Impfschutzes. Notwendige Impfungen können zeitgerecht durchgeführt oder nachgeholt, überflüssige Impfungen vermieden werden. Außerdem ist der Impfnachweis von großer Bedeutung bei der Bewertung von Entschädigungsansprüchen wegen eines Impfschadens.Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) (PDF; 622 kB), BT-Drs. 14/2530 vom 19. Januar 2000, S. 72 f.
Schon vor Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 1. Januar 2001 hatten einige Bundesländer durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift festgelegt, dass bei Aufnahme in Kindergemeinschaftseinrichtungen ein Dokument vorgelegt werden muss, ob und welche Schutzimpfungen das Kind erhalten hat. Seit Einführung der Impfpflicht gegen Masern im Rahmen des Abs. 8–13 IfSG müssen Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind und die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen betreut oder tätig werden sollen, der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tätigkeit entsprechende Impfnachweise vorlegen, beispielsweise bei der Schuleingangsuntersuchung oder bei der Anmeldung zur weiterführenden Schule.Warum brauchen wir eine gesetzliche Impfpflicht gegen Masern? Bundesgesundheitsministerium, 15. April 2021.
Impfärzte haben außerdem die Hinweise zur Dokumentation durchgeführter Schutzimpfungen in Anlage 2 der Schutzimpfungs-Richtlinie zu beachten.Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) (PDF; 410 kB) zuletzt geändert am 3. Juni 2021, in Kraft getreten am 10. August 2021. BAnz AT 9. August 2021 B2.
Impfnachweis bei COVID-19
Seit dem 19. März 2022 ist in Abs. 1 IfSG legaldefiniert, unter welchen Voraussetzungen ein vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt.Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18. März 2022,
Erforderlich ist grundsätzlich, dass kumulativ die zugrundeliegenden Einzelimpfungen mit einem oder verschiedenen Impfstoffen erfolgt sind, die von der Europäischen Union zugelassen sind oder im Ausland zugelassen sind und die von ihrer Formulierung her identisch mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff sind, insgesamt drei Einzelimpfungen erfolgt sind und die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt ist.
Auch bei nur zwei Einzelimpfungen liegt ab dem 1. Oktober 2022 ein vollständiger Impfschutz vor, wenn die betroffene Person einen bei ihr durchgeführten spezifischen positiven Antikörpertest nachweisen kann und dieser zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine Einzelimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten hatte, die betroffene Person mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert gewesen ist, sie diese Infektion mit einem Testnachweis über einen direkten Erregernachweis nachweisen kann und die dem Testnachweis zugrundeliegende Testung auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht sowie zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch nicht die zweite Impfdosis gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten hat, oder die betroffene Person sich nach Erhalt der zweiten Impfdosis mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert hat, sie diese Infektion mit einem Testnachweis über einen direkten Erregernachweis nachweisen kann und die dem Testnachweis zugrundeliegende Testung auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht sowie seit dem Tag der Durchführung der dem Testnachweis zugrundeliegenden Testung 28 Tage vergangen sind.
Bis zum 30. September 2022 genügt unter diesen Voraussetzungen eine Einzelimpfung ( Abs. 1 Satz 4 IfSG).Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften (PDF; 321 kB), BT-Drs. 20/958 vom 10. März 2022, S. 16 f.
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