Das Amt Mettingen war bis zum 31. März 1951 ein Amt im Kreis Tecklenburg in Nordrhein-Westfalen.
Geschichte Im Rahmen der Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen wurde 1844 im Kreis Tecklenburg aus der Bürgermeisterei Mettingen das Amt Mettingen gebildet, das nur aus der Gemeinde Mettingen bestand. Im gleichen Jahr wurde auch aus der Bürgermeisterei Recke das Amt Recke gebildet, das nur aus der Gemeinde Recke bestand.
1930 wurde das Amt Recke aufgehoben und die Gemeinde Recke in das Amt Mettingen eingegliedert.
Am 20. Dezember 1948 beantragte der Rat der Gemeinde Recke den Austritt aus dem Amtsverband. Am 1. Dezember 1950 beurkundete der Regierungspräsident von Münster die Trennung und legte sie auf den kommenden April fest. Der Rat der Gemeinde Mettingen nahm die Formalie am 8. Februar 1951 zur Kenntnis, damit konnte die Aufteilung der Vermögenswerte durchgeführt werden.
Zum 1. April 1951 wurde das Amt Mettingen aufgelöst. Mettingen und Recke wurden dadurch amtsfreie Gemeinden. Beide Gemeinden gehören seit 1975 zum neuen Kreis Steinfurt.
Einwohnerentwicklung
Jahr Einwohner Quelle 1858 3.127 Statistische Nachrichten über den Regierungs-Bezirk Münster, 1860 1871 3.330 Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Westfalen 1871 1885 3.499 Gemeindelexikon für die Provinz Westfalen 1885 1910 4.061 1925 5.133 1933 9.717 1939 10.525 1950 14.405 Das Amt wurde 1930 vergrößert.
Einzelnachweise
Mettingen Kategorie:Geschichte (Kreis Steinfurt) Kategorie:Mettingen Mettingen Kategorie:Aufgelöst 1951