mini|hochkant|Sr. Maria Paschalis Jahn CSSE Maria Paschalis Jahn CSSE (* 7. April 1916 als Maria Magdalena Jahn in Neisse, Oberschlesien (heute Polen); † 11. Mai 1945 in Zöptau, Tschechoslowakei) war eine deutsche römisch-katholische Ordensschwester in der Kongregation der Schwestern der heiligen Elisabeth (Elisabethinnen) und starb gegen Ende des Zweiten Weltkriegs als Märtyrerin „in defensum castitatis“ bei der Verteidigung ihrer Keuschheit. In der katholischen Kirche wird sie als Selige verehrt. Ihr nicht gebotener Gedenktag in der Liturgie der Kirche ist ihr Todestag, der 11. Mai.
Leben Maria Magdalena Jahn wurde am 7. April 1916 in Neisse bei Oppeln als erstes von vier Kindern der Eheleute Karol Edward Jahn und Berta Klein geboren. Drei Tage später am 10. April, wurde sie in der Pfarrkirche St. Johannes der Täufer und St. Nikolaus in Neisse getauft. In den Jahren 1922–1930 besuchte sie die örtliche Grundschule. Ihre erste heilige Kommunion empfing sie 1930. Von 1930 bis 1933 lernte und arbeitete sie in einem privaten Obstverarbeitungsbetrieb in ihrer Heimatstadt. Aufgrund der schwierigen finanziellen Situation der Familie verließ Maria Magdalena zur Jahreswende 1934/1935 vorübergehend Neisse und zog nach Herne in Westfalen. Dort arbeitete sie im Lehrlingshaus der Kolpingsfamilie in Wuppertal-Barmen und trat dort später der Marianischen Kongregation bei. Nach ihrer Rückkehr nach Neisse um 1935 kümmerte sie sich in ihrem Elternhaus um Menschen mit besonderen Bedürfnissen: eine gebrechliche alte Frau mit einer blinden Schwester.
Am 30. März 1937 trat sie ihrer Berufung folgend in die Kongregation der Schwestern der heiligen Elisabeth in Neisse ein, deren Gründerin, die selige Maria Luise Merkert, ebenfalls aus Neisse stammte. Am 3. Oktober 1938 begann sie ihr Noviziat und nahm den Ordensnamen Maria Paschalis an. Im darauf folgenden Jahr, am 19. Oktober 1939, legte sie ihre erste Ordensprofess ab.
Nach ihrem Ordensgelübde verbrachte sie die Jahre 1939–1942 als Krankenschwester zur Kinder- und Altenpflege in Konventen der Schwestern in Kreuzburg und Leobschütz. Ab dem 13. April 1942 lebte Sr. Maria Paschalis wieder in einem Konvent der Schwestern in Neisse, wo sie als Köchin und Pflegerin für die älteren Schwestern arbeitete.
Martyrium Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs im März 1945 empfahl die Oberin Sr. Arkadia, sich wegen der Bedrohung durch die sich nähernde Front der sowjetischen Roten Armee an sicherere Zufluchtsorte zu begeben. Das schmerzhafte Erlebnis im Januar in Christburg, wo sowjetische Soldaten ihre Mitschwester, die Dienerin Gottes M. Teodora Witkowska, ermordeten, verstärkte diese Angst und Panik noch. Sr. M. Paschalis und ihre Mitschwester M. Fides Gemeinhardt gingen nach Groß Ullersdorf und Zöptau in Nordmähren, in der Nähe des Gebirges Hrubý Jeseník (heute Nordosttschechien). Die beiden Schwestern nahmen dort Zuflucht in einer Schule und halfen bei verschiedenen Arbeiten in der Kirche und im Pfarrhaus. Sie kümmerten sich trotz der nahenden Gefahr weiterhin um alte und kranke Menschen, die nicht in der Lage waren, die Gegend zu verlassen.
Die Rote Armee erreichte schließlich auch Tschechien. Am 11. Mai 1945 befand sich Sr. M. Paschalis mit einer Gruppe von Flüchtlingen in einem Bauernhaus und wurde von einem russischen Soldaten brutal angegriffen, der sie aus niedrigen Beweggründen vergewaltigen wollte. Nachdem die Augenzeugenberichte gesammelt und von Pfarrer Bruno Esche und den Schwestern weitergegeben worden waren, wurden die Umstände des Martyriums rekonstruiert:
Gegen Mittag wollte Sr. Paschalis auf den Hof gehen, bemerkte aber nicht, wie ein Soldat das Haus betrat, in dem sie sich befand. Sie flüchtete in den ersten Stock, wo sie von ihm zurechtgewiesen wurde. Sie flüchtete sich in ein anderes Zimmer, in dem eine andere Schwester mit Flüchtlingen untergebracht war. Sr. M. Paschalis wehrte sich vehement gegen den Angreifer und verweigerte seine Annäherungsversuche. Als der Soldat sie warnte, dass er sie erschießen werde, kniete sie nieder, bat alle um Verzeihung, schaute auf den Corpus ihres Rosenkranzkreuzes und sagte: „Ich gehöre zu Christus, er ist mein Bräutigam, du kannst mich erschießen.“ Sie verteidigte die Tugend der Keuschheit und wurde von dem Soldaten durch einen Schuss ins Herz getötet.
Ihr Leichnam wurde am nächsten Tag im Rahmen einer Trauerfeier unter Beteiligung des Klerus und der Gläubigen auf dem Pfarrfriedhof der Kirche St. Lorenz in Zöptau in der Nähe der Sakristei beigesetzt. Auf dem Grab wurde ein gusseisernes Kreuz mit einer Inschrift angebracht. Nach ihrem Tod verehrte die tschechische Bevölkerung Sr. Maria Paschalis Jahn als „die weiße Rose aus Böhmen“.
Sr. Paschalis und ihre Mitschwestern fanden im Jahr 1999 Aufnahme in das deutsche Martyrologium des 20. Jahrhunderts.
Seligsprechung Im Jahr 2009 beschloss die Generalleitung der Schwestern der heiligen Elisabeth, den Seligsprechungsprozess einzuleiten. Im Februar 2010 beantragten die Schwestern im Namen des Metropoliten von Wrocław, Erzbischof Marian Gołębiewski, die Erhebung von zehn ihrer Mitschwestern aus der Provinz Wrocław zur Ehre der Altäre, darunter auch Sr. Maria Paschalis Jahn. Am 25. November 2011 eröffnete Erzbischof Marian Gołębiewski in der Erzkathedrale St. Johannes der Täufer in Wrocław mit einer feierlichen Heiligen Messe den Seligsprechungsprozess von Schwester Maria Paschalis Jahn und einer Gruppe von neun Mitschwestern, die gegen Ende des Zweiten Weltkrieges an unterschiedlichen Orten das Martyrium „in defensum castitatis – zur Verteidigung der Keuschheit“ oder „in odium fidei – aus Glaubenshass“ erlitten haben.
Ein spezielles Diözesantribunal wurde eingerichtet, um die Unterlagen über die Heiligkeit des Lebens und die Umstände des Martyriums aller Schwestern zu prüfen. Sr. Miriam Zając CSSE wurde zur Postulatorin des Prozesses ernannt. In einem besonderen Schreiben wurden die Gläubigen aufgefordert, die in ihrem Besitz befindlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen, die das Leben und die Aktivitäten der Schwestern näher beleuchten könnten. Am 26. September 2015 schloss Erzbischof Józef Kupny in der Erzkathedrale von Wrocław in einer feierlichen Messe den Prozess auf Diözesanebene ab, an dem vier der zehn Familien der ermordeten Schwestern teilnahmen, und übergab anschließend die Akten an die vatikanische Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen. Am 4. Dezember 2015 wurde das Dekret über die Gültigkeit des Diözesanprozesses erlassen, und 2019 wurde die sogenannte Positio, die für die Fortführung des Seligsprechungsverfahrens erforderlich ist, eingereicht. Zur Generalpostulatorin für die römische Phase des Verfahrens wurde Schwester M. Paula Zaborowska CSSE ernannt. Am 24. November 2020 fand eine Sitzung der theologischen Konsultoren statt, und am 1. Juni 2021 billigte eine Sitzung der Kardinäle und Bischöfe der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse die Vorschläge für ihre Seligsprechung. Am 19. Juni 2021 unterzeichnete Papst Franziskus das Dekret über ihr Martyrium, das den Weg zur Seligsprechung ebnete. Den Schwestern wurde der Titel „Ehrwürdige Dienerinnen Gottes“ verliehen.
Am 11. Juni 2022 nahm Kardinal Marcello Semeraro in Vertretung von Papst Franziskus während einer feierlichen Eucharistiefeier in der Erzkathedrale St. Johannes der Täufer in Wrocław die feierliche Seligsprechung von Sr. M. Paschalis Jahn und der neun anderen Märtyrerinnen aus der Kongregation der Schwestern der hl. Elisabeth vor: