Glaubendorf ist ein Ortsteil der oberpfälzischen Marktgemeinde Wernberg-Köblitz im Landkreis Schwandorf des Regierungsbezirks Oberpfalz im Freistaat Bayern.
Geografie Das Pfarrdorf liegt etwa 6 Kilometer nordöstlich von Wernberg in einer Talsenke am Glaubenbach, der zur Luhe hin entwässert.
Etymologie Auch wenn der Ortsname eine kirchliche Beziehung zum „Glauben“ zu signalisieren scheint, ist doch die Ableitung vom altdeutschen Personennamen „Chlubo“ wahrscheinlicher. So taucht das österreichische Glaubendorf 1130 als „Chlo(u)bendorf“ auf.Fontes rerum Austriacarum, Österreichische Geschichtsquellen, hg. von der Hist. Kommission der Akademie der Wissenschaften in Wien, Wien 1849ff., 2. Abt. Diplomataria et Acta / 4, Nr. 41.
Entwicklung Glaubendorf gehört zu den vielen „-dorf-“ Orten, die sich in der näheren Umgebung von Nabburg finden, z. B. Etsdorf, Rottendorf, Brudersdorf, Pischdorf, Saltendorf, Damelsdorf, Kötschdorf, Deindorf, Neudorf, Oberndorf, Iffelsdorf, Friedersdorf usw.
Bemerkenswert ist, dass sich Glaubendorf wie z. B. auch Söllitz, Köblitz, Schiltern und Neunaigen in jener Gruppe von Orten der mittleren Oberpfalz findet, die sich auch in der Umgebung von Krems wiederfindet. Es ist gut möglich, dass hier Indizien für sehr frühe Siedlungen bereits vor dem Jahr 1000 bestehen und Teile der ortsansässigen Bevölkerung ihre Namen mit in die neu zu erschließenden Gebiete an der Donau mitnahmen.
Der Raum Glaubendorf war historisch ein Gebiet der Landgrafschaft Leuchtenberg. Er gehörte mit Teilen („der wenige Teil“) in nothaftischer Zeit (1284–1509) zur Herrschaft Wernberg und stand in böhmischer Lehenschaft.Illumatius Wagner, Geschichte der Landgrafen von Leuchtenberg, Kallmünz 1952–1956, Band 4, S. 246;
Dieter Bernd: . In: . Reihe I, Heft 39. Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1977, ISBN 3-7696-9900-9 (Digitalisat)., S. 169. Auffallend ist, dass der Sitz Glaubendorf in den Nothaftischen Quellen kaum eine Rolle spielt. Auch beim Verkauf der Herrschaft Wernberg von den Nothaft an Georg Wispeck (1509) und dann von diesen an die Landgrafen von Leuchtenberg (1530) ist kein Güterübertrag erkennbar. Mit dem Kauf der Herrschaft Wernberg durch die Leuchtenberger waren dann die Glaubendorfer Besitzungen einheitlich in der Hand der Landgrafen von Leuchtenberg, wobei die böhmischen Rechte der ehemals zur Herrschaft Wernberg gehörigen Lehen rein formal erst 1806 endeten.
Unter den Fuchssteinern wurde Glaubendorf spätestens 1399 Hofmark.Illumatius Wagner, Geschichte der Landgrafen von Leuchtenberg, Kallmünz 1952–1956, Band 3, S. 12. 1465 sind sie als Landsassen der Leuchtenberger belehnt.Dieter Bernd: . In: . Reihe I, Heft 39. Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1977, ISBN 3-7696-9900-9 (Digitalisat). S. 169. Die Hofmark Glaubendorf verkaufte Sigmund der Fuchssteiner 1509 an den Landgrafen Johann IV. von Leuchtenberg. Dazu gehörte umfangreicher Besitz: Das Schloss und „der fünfte Teil an dem Dorf Glaubendorf“, das Kirchlehen sowie vier Güter in Schwarzberg, die Gröbmühle, sechs Güter zu Rattenberg, zwei Güter zu Alletshof und je ein Gut in Woppenhof, Matzlesberg, Schirmitz und Köttlitz, sowie das Dorf Kötschdorf als freies Eigen.StAAm, Landgrafschaft Leuchtenberg U 1509, November 5. Die verbleibenden vier Teile erwarb der Landgraf bis 1511.Dieter Bernd: . In: . Reihe I, Heft 39. Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1977, ISBN 3-7696-9900-9 (Digitalisat), zit. nach Illumatius Wagner (1952–1956), Band 4, S. 48f, 116, StAAm, Landgrafschaft Leuchtenberg, U 1510, November 22. Dabei handelte es sich jedoch nur bedingt um einen echten Kauf, da die Landgrafen bereits vor 1480 im Besitz diverser hier aufgeführter Güter waren.Illumatius Wagner, Geschichte der Landgrafen von Leuchtenberg, Kallmünz 1952–1956, Band 2, S. 168;
Dieter Bernd: . In: . Reihe I, Heft 39. Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1977, ISBN 3-7696-9900-9 (Digitalisat)., S. 169. Dazu gehörten die Malz-, Brau- und Schankgerechtigkeit, das Kirchtagsrecht, Gerichtszwang und „pene“ (Niedergerichtsbarkeit) zu Glaubendorf, wobei sich die Landgrafen das Land- und Halsgericht vorbehalten hatten.Illumatius Wagner, Geschichte der Landgrafen von Leuchtenberg, Kallmünz 1952–1956, Band 4, S. 17.
Folgende Besitzverhältnisse sind für Glaubendorf feststellbar:
14. Jahrhundert – 1509: Nothaft von Wernberg, böhmisches Lehen.Dieter Bernd: . In: . Reihe I, Heft 39. Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1977, ISBN 3-7696-9900-9 (Digitalisat)., S. 174.
1509–1530: Wispeck als Besitzer der Herrschaft Wernberg.Illumatius Wagner, Geschichte der Landgrafen von Leuchtenberg, Kallmünz 1952–1956, Band 4, S. 114f.
1530–1646: Landgrafen von Leuchtenberg bis zu ihrem Aussterben.
1646–1650: Eingezogen, erledigtes böhmisches Lehen, das an den Grafen Franz Christoph von Khevenhiller übertragen wurde.
1650: Kauf durch Kurfürst Maximilian I.Illumatius Wagner, Geschichte der Landgrafen von Leuchtenberg, Kallmünz 1952–1956, Band 4, S. 324.
Der Sitz Glaubendorf trat 1626 erstmals als Landsassengut in Erscheinung.Dieter Bernd: . In: . Reihe I, Heft 39. Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1977, ISBN 3-7696-9900-9 (Digitalisat)., S. 174. Als Landsassen sind belegt:
1626: Balthasar Wolf Hertig.Illumatius Wagner, Geschichte der Landgrafen von Leuchtenberg, Kallmünz 1952–1956, Band 4, S. 324.
1627: Ludwig Federl.StAAm, Standbuch Nr. 351, 225.
1662–1743: Familie Koch.Der Neue Tag Weiden, 17. Mai 1950: 1730 ist das Glaubendorfer Schloß abgebrannt.
1748: Josef Augustin von Schrenk.Dieter Bernd: . In: . Reihe I, Heft 39. Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1977, ISBN 3-7696-9900-9 (Digitalisat)., S. 174, zit. n. BayHStAM, Oberpfalz, Lit. Nr. 221.
1777: Franz von Kammerer.Dieter Bernd: . In: . Reihe I, Heft 39. Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1977, ISBN 3-7696-9900-9 (Digitalisat)., S. 174.
1783: Franz Gregor von Segern.Dieter Bernd: . In: . Reihe I, Heft 39. Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1977, ISBN 3-7696-9900-9 (Digitalisat)., S. 174: Das Landsassengut wurde versteigert, Erwerbung auf dem Weg der Gant.
1790 Johann Gregor von Segerer.Richard Hoffmann, Felix Mader, Die Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern, herausgegeben im Auftrage des kgl. Bayer. Staatsministeriums des Innern für Kirchen und Schul-Angelegenheiten, achter Band, Regierungsbezirk Oberpfalz und Regensburg, Bezirksamt Vohenstrauß 1906, Nachdruck, München/Wien 1983, ISBN 3-486-50438-X, S. 27.
Das Landsassengut Glaubendorf und die Hofmark blieben in der Hand des Landesherrn bis zum Ende des alten Reiches bestehen.StAAm, Landgrafschaft Leuchtenberg Nr. 5428 und 6961, Generalakten Nr. 501/33;
Dieter Bernd: . In: . Reihe I, Heft 39. Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1977, ISBN 3-7696-9900-9 (Digitalisat)., S. 169. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde die Hofmark Glaubendorf jedoch vom Amt Tännesberg aus verwaltet.StAAm, Landgrafschaft Leuchtenberg, Nr. 1072, PflA Tännesberg-Treswitz Nr. 1088.
Ortsgröße Dieter Bernd gibt, ohne auf den Zeitpunkt näher einzugehen, die Ortsgröße von Glaubendorf mit 16 Anwesen an (zu je 1/1, 4 zu je 1/2, 5 zu je 1/4, 1 zu 1/16, 1 zu 1/4) Pfarrhof und ein Schulhaus.Dieter Bernd: . In: . Reihe I, Heft 39. Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1977, ISBN 3-7696-9900-9 (Digitalisat)., S. 170. Es spricht viel dafür, dass es sich um den Güterverkauf der Fuchssteiner an die Landgrafen von Leuchtenberg handelte. Damit wäre es nicht der gesamte Ort einschließlich der böhmischen, zu Wernberg gehörenden Anwesen. Im Jahr 1555 umfasste die Hofmark Glaubendorf vier Höfe, sechs Lehen, zwei Gütel, zwei Tafernen, eine Badstube, eine Mühle, ein Bräuhaus und eine Schmiede.Dieter Bernd: . In: . Reihe I, Heft 39. Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1977, ISBN 3-7696-9900-9 (Digitalisat)., S. 169.
Im Jahr 1830 wurden für das Dorf Glaubendorf einschließlich der Gröbmühle 24 Anwesen mit einer Einwohnerzahl von 140 Seelen gezählt.Karl Friedrich Hohn, Franz Josef Adolf Schneidawind, Der Regenkreis des Königreichs Bayern - geographisch und statistisch beschrieben, Stuttgart/Tübingen 1830, München, Bayerische Staatsbibliothek, urn:nbn:de:bvb:12-bsb11692185-0 S. 245. Dreißig Jahre später hatte Glaubendorf im Jahr 1860 27 Anwesen mit 180 Seelen.Matrikel des Bisthums Regensburg nach der allgemeinen Pfarr- und Kirchen-Beschreibung von 1860, S. 224. Nach dem Ersten Weltkrieg hatte sich bis 1925 der Ort auf 26 Anwesen und 144 EinwohnerStatistisches Landesamt Bayern, Historisches Gemeindeverzeichnis. Die Einwohnerzahlen der Gemeinden Bayerns in der Zeit von 1840 bis 1952, Heft 192 der Beiträge zur Statistik Bayerns, München 1953, S. 864. verändert. Im Jahr 1950 waren noch im Dorf noch 22 Anwesen und 141 Einwohner erfasst, wobei die gesamte Gemeinde 41 Anwesen und 257 Einwohner aufwies.Statistisches Landesamt Bayern, Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, Heft 169 der Beiträge zur Statistik Bayerns, München 1952, S. 734ff, Volkszählung vom 13. September 1950. 1964 waren bei gleicher Häuserzahl (22) noch 99 Einwohner im Dorf Glaubendorf. Mit den zugeordneten Orten hatte die Gemeinde 39 Häuser und 181 Einwohner.Elisabeth Müller-Luckner, Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Nabburg, München/Kallmünz 1981, S. 421. 1972 fanden sich im Dorf Glaubendorf noch 84 Einwohner.Statistisches Landesamt Bayern, Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, Heft 335 der Beiträge zur Statistik Bayerns, München 1973, S. 138ff.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Ortsgröße von Glaubendorf seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts bis zum Jahr 1950 kaum verändert hat. Danach setzt ein Schrumpfungsprozess ein.
Kirchliche Entwicklung Jahrhundertelang gehörte Glaubendorf mit Deindorf, Woppenhof und wohl auch Schiltern/Losau kirchlich zur Großpfarrei Luhe und war deshalb dorthin abgabepflichtig. Als aus dieser ursprünglichen frühen Großpfarrei die Pfarrei Michldorf abgetrennt worden war, hatte auch Glaubendorf zur Pfarrei Michldorf gewechselt. Eine Pfarrei Glaubendorf ist weder in der Pfarreienbeschreibung von 1433 noch in den Diözesanmatrikeln von Lipf noch in den Dombaurechnungen von 1459 und 1487 nachzuweisen.Georg Brunner, Geschichte von Leuchtenberg und der ehemaligen Landgrafen von Leuchtenberg, Amberg 1863, München, Bayerische Staatsbibliothek,urn:nbn:de:bvb:12-bsb11344418-6, S. 149ff.
1556 waren Deindorf und Alletshof mit Schwarzberg von der Pfarrei Michldorf getrennt und der neu im Aufbau befindlichen Pfarrei Glaubendorf zugeordnet worden. Nachdem mit der Abtrennung von Deindorf, Alletshof und Schwarzberg von der Pfarrei Michldorf mit den zugehörigen Grunduntertanen auch ein bedeutendes Wittum und viele Zehenten des Pfarrbezirkes neu geordnet wurden, bedeutete dies ökonomische Veränderungen.
Mit der Weihe des neuen Kirchhofes, also des Friedhofes in Glaubendorf „welcher zuvor ist nie geweiht gewest“, wurde am 3. Juni 1597 die Ausbildung als vollständige Pfarrei erreicht. Vorher hatte man alle Leute in Luhe begraben müssen.Illumatius Wagner, Geschichte der Landgrafen von Leuchtenberg, Kallmünz 1952–1956, Band 5, S. 115f. Damit ist die Pfarreienbildung in Glaubendorf in die Zeit der Gegenreformation durch Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg in die Zeit kurz vor dem Dreißigjährigen Krieg zu datieren. Die Pfarrei Glaubendorf war eine Flächenpfarrei mit einem sehr weiten Einzugsbereich: Kötschdorf, Alletshof, Deindorf, Wittschau, Woppenhof, Schwarzberg, Rattenberg und der Ort Glaubendorf selbst. Zeitweise wurde von Glaubendorf aus gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges sogar Köblitz, Döllnitz und Weihern mitversorgt.
Zug um Zug wurde dann die Selbständigkeit der Pfarrei Glaubendorf eingeschränkt. Noch im Jahr 1712 hatte sich Wolfgang Franz Pögl „Kammerer und Pfarrer zu Köblitz und Glaubendorf“ genannt.Matrikel des Bisthums Regensburg nach der allgemeinen Pfarr- und Kirchen-Beschreibung von 1860, S. 224f;