Das Amt Sankt Mauritz war ein Amt im Landkreis Münster in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der nordrhein-westfälischen Gebietsreform wurde das Amt zum 1. Januar 1975 aufgelöst.

Geschichte Im Rahmen der Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen wurde 1844 im Landkreis Münster aus der Bürgermeisterei Sankt Mauritz das Amt Sankt Mauritz gebildet. Dem Amt gehörten zunächst sechs Gemeinden an:

Amelsbüren Handorf Hiltrup Lamberti Sankt Mauritz Überwasser

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts dehnte sich die städtische Bebauung von Münster auf das Gebiet des Amtes aus. Am 1. Januar 1875 gab das Amt verstädterte Teile der Gemeinden Lamberti, Überwasser und Sankt Mauritz im Umfang von 8,9 km² an die Stadt Münster ab. Am 1. April 1903 wurden weitere Teile des Amtes im Gesamtumfang von 56,4 km², darunter die Gemeinden Lamberti und Überwasser, in die Stadt Münster eingemeindet. Am 1. Oktober 1956 wurde ein weiterer Teil von Sankt Mauritz im Bereich Coerde nach Münster umgemeindet.Gesetz zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Münster und der Gemeinde St. Mauritz vom 9. Oktober 1956

Das Amt Sankt Mauritz wurde zum 1. Januar 1975 durch das Münster/Hamm-Gesetz aufgelöst. Bis auf einige Flurstücke von Handorf, die an die Stadt Telgte im neuen Kreis Warendorf fielen, wurden alle Bestandteile des Amtes in die Stadt Münster eingegliedert, die auch Rechtsnachfolgerin des Amtes ist.

Wappen

Einwohnerentwicklung Jahr Einwohner Quelle 1858 11.400 Statistische Nachrichten über den Regierungs-Bezirk Münster, 1860 1871 16.588 Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Westfalen 1871 1885 8.217 Gemeindelexikon für die Provinz Westfalen 1885 1910 7.576 1939 15.572 1950 21.249 1974 34.261 Die Grenzen des Amtes wurden mehrfach geändert-

Einzelnachweise

Sanktmauritz Kategorie:Geschichte (Münster) SanktMauritz Kategorie:Aufgelöst 1974