mini|Die Mitglieder des Schmalkaldischen Bundes verlängern ihr Defensivbündnis um weitere zehn Jahre, 29. September 1536 (Hauptstaatsarchiv Weimar, Urkunde Nr. 1722) Der Schmalkaldische Bundestag Anfang 1537 war die glanzvollste und historisch bedeutendste Zusammenkunft des Schmalkaldischen Bundes. Sie fand vom 10. Februar bis zum 6. März 1537 in Schmalkalden statt. Das protestantische Militärbündnis stand zu dieser Zeit auf dem Gipfel seiner Macht. Es war als Reaktion auf den Augsburger Reichstag 1530 gegründet worden, weil ein gewaltsames Vorgehen Kaiser Karls V. gegen die evangelischen Stände drohte. Dazu kam es aber nicht, weil Karl V. und sein Bruder König Ferdinand in den nächsten Jahren außenpolitisch gebunden waren. Der Kaiser machte den Evangelischen Zugeständnisse (Nürnberger Religionsfrieden 1532), welche die Konsolidierung der Reformation in den Territorien und Städten des Schmalkaldischen Bundes ermöglichten.
Der Schmalkaldische Bundestag 1537 ist gekennzeichnet durch Versuche Kursachsens, das Militärbündnis stärker auf die Reformation Wittenberger Prägung zu verpflichten. Dies wurde von Hessen und Straßburg abgelehnt. Der Auftritt des kaiserlichen Vizekanzlers Matthias Held auf dem Bundestag stärkte aber die Geschlossenheit der Bundesmitglieder gegen Papst und Kaiser.
Vorgeschichte Päpstliche Einladung zum Konzil hochkant|mini|Johann Friedrich von Sachsen umgeben von seinen Theologen und Räten (Lucas Cranach der Jüngere um 1543, Toledo Museum of Art) Als Papst Paul III. mit der Bulle Ad Dominici gregis curam vom 2. Juni 1536 für den Mai 1537 ein Konzil nach Mantua ausschrieb, wurde damit eine Forderung erfüllt, die die protestantischen Reichsstände seit Jahren erhoben hatten. Freilich war es nicht das von ihnen erhoffte „freie“ Konzil. Martin Luther äußerte ironisch, er werde als exkommunizierter Ketzer in Mantua „gahr willkommen sein und freundlich empfangen werden.“ Nein, er wolle nicht zum Konzil reisen. Sein Landesherr, Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen, dachte ähnlich und beabsichtigte, eine Einladung zu ignorieren. Seine Hofjuristen warnten ihn aber: Kaiser Karl V. hatte als Vogt der Christenheit die Pflicht, etwaige Beschlüsse des Konzils zu exekutieren, und dagegen gab es keinen legitimen Widerstand.Heinz Schilling: Martin Luther, Rebell in einer Zeit des Umbruchs. Beck, 2. Auflage München 2013, S. 491. Wer nicht teilnahm, verzichtete von vornherein auf die Möglichkeit, die Konzilsbeschlüsse zu beeinflussen.
Der Kurfürst beauftragte die Wittenberger Theologen Martin Luther, Johannes Bugenhagen, Caspar Cruciger und Philipp Melanchthon sowie die Hofjuristen Hieronymus Schurff und Melchior Kling, ein Gutachten zu erstellen, ob die evangelische Seite an dem Konzil teilnehmen solle. Luther konnte krankheitsbedingt dazu keinen Beitrag leisten. Das Gutachten war politisch-diplomatisch geprägt und befürwortete unter bestimmten Bedingungen eine Teilnahme.Volker Leppin: Martin Luther. 3. Auflage. Von Zabern (WBG), Darmstadt 2017, S. 312.
Johann Friedrich von Sachsen war damit nicht zufrieden und wünschte ein neues Gutachten, nur von den Wittenberger Theologen. Angenommen, das Konzil wäre „frei, christlich vnd vnvordechtigk“ – worüber sollten Parteigänger Luthers dort verhandeln? Weil wegen Melanchthons Abwesenheit zunächst nichts geschah, wandte sich der Kurfürst direkt an Luther., hier S. 214. Er beauftragte ihn, die Artikel niederzuschreiben, die seine Lehre zusammenfassten.
Luther nannte die Artikel, in denen ein Konsens mit den Altgläubigen bestand, und die, bei denen in Verhandlungen ein Nachgeben möglich war. Der Schwerpunkt sind aber die Artikel, in denen Luther zufolge gar nichts verhandelbar war: Rechtfertigung sola fide, evangelische Messe und Ablehnung des Papsttums. Hier wurde Luther sehr deutlich: Der Papst sei der Antichrist, „der sich uber und wider Christum gesetzet und erhöhet, Weil er will die Christen nicht lassen selig sein on seine gewalt, welche doch nichts ist, von Gott nicht geordnet noch geboten.“BSELK (Neuedition), S. 742. Luther zeigte damit, was er 1530 bei der Confessio Augustana vermisst hatte. Die Schmalkaldischen Artikel schillerten zwischen Luthers ganz persönlichen Überzeugungen und einem Glaubensbekenntnis, das für alle Evangelischen nachvollziehbar sein sollte; sie standen in einem Spannungsverhältnis zur Augustana. Als Konzilsvorlage war ein solcher Text kaum denkbar.Volker Leppin: Martin Luther. 3. Auflage. Von Zabern (WBG), Darmstadt 2017, S. 312 f.
Der Kurfürst machte sich die Schmalkaldischen Artikel zu eigen und ließ das Dokument den Theologen in Kursachsen vorlegen. Auf diese Weise erhielten die Schmalkaldischen Artikel bereits vor dem Bundestag einige Unterschriften – Melanchthon unterschrieb aber nur mit einem Zusatz, in dem er sich von Luthers gänzlicher Ablehnung des Papstamts distanzierte.
Konfliktfeld Reichskammergericht Das Reichskammergericht in Speyer war auf dem Augsburger Reichstag 1530 zu einem Instrument kaiserlicher Religionspolitik umgeformt worden und seitdem ausschließlich mit altgläubigen Richtern besetzt. Im Nürnberger Religionsfrieden hatte der Kaiser aber zugestanden, dass Religionsprozesse ausgesetzt sein sollten, was für die protestantische Seite ein Erfolg war. Doch das Kammergericht setzte sich darüber hinweg. Es definierte Übergriffe protestantischer Obrigkeiten auf geistliche Institutionen (zum Beispiel die Aufhebung von Klöstern) nicht als Religionssache, sondern als Landfriedensbruch. Die protestantischen Stände wehrten sich dagegen durch die Rekusation:Vgl. Deutsches Rechtswörterbuch: Rekusation. sie lehnten die Kammerrichter als befangen ab., hier S. 225. Vgl. zu der Rekusationsschrift vom 30. Januar 1534: Martin Heckel: Die Religionsprozesse des Reichskammergerichts im konfessionell gespaltenen Reichskirchenrecht. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanonistische Abteilung 108 (1991), S. 283–350, hier S. 293 f.
Für die evangelischen Reichs- und Hansestädte waren die Religionsprozesse vor dem Reichskammergericht ein wesentlicher Grund, um dem Schmalkaldischen Bund beizutreten. Sie drängten in den 1530er Jahren geradezu hinein, um sich in den Schutz des Bündnisses zu stellen. Denn sollte das Gericht im ungünstigsten Fall die Reichsacht über ein Mitglied verhängen, trat für die Schmalkaldener der Bündnisfall ein.
Das aktuelle Beispiel war Anfang 1537 das Vorgehen des Augsburger Rats, der Januar 1537 Maßnahmen ergriffen hatte, um in der ganzen Stadt die evangelische Konfession durchzusetzen. Die Messe wurde abgeschafft, alle Kirchen den Evangelischen übergeben und die Geistlichen vor die Wahl gestellt, sich anzupassen oder Augsburg zu verlassen. Dazu wünschte (und erhielt) Augsburg das Versprechen von „Rath, hilff und beistand“ seitens des Schmalkaldischen Bundes.Gabriele Haug-Moritz: Der Schmalkaldische Bund 1530–1541/42: Eine Studie zu den genossenschaftlichen Strukturelementen der politischen Ordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Leinfelden-Echterdingen 2002, S. 205: „Kurzum: Er [= der Augsburger Rat] strebte danach, aus Augsburg eine konfessionell homogene Stadt mit einem allumfassenden stadtherrlichen Kirchenregiment zu machen.“
Einladung nach Schmalkalden In der zweiten Jahreshälfte 1536 spitzte sich die außenpolitische Situation des Reiches zu, ein erneuter Krieg des Kaisers mit Frankreich schien unausweichlich. Obwohl Ruhe und Frieden innerhalb des Reichs aus habsburgischer Sicht sehr wünschenswert sein mussten, war keine Pause in den Religionsprozessen am Reichskammergericht erkennbar. Ende September 1536 planten die beiden Hauptleute des Schmalkaldischen Bundes, Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen, wegen der gestiegenen Kriegsgefahr Söldnerführer unter Vertrag zu nehmen. Aber die Städte, vor allem Straßburg, waren nicht überzeugt. Sie baten darum, den für Ende 1536 geplanten Schmalkaldischen Bundestag, der sich mit der Konzilseinladung befassen sollte, ins nächste Jahr zu verschieben. In der Zwischenzeit wollten sie selbst Informationen über die politische Lage einziehen. Kurfürst und Landgraf stimmten zu. Vor Weihnachten trafen sich beide in Eisenach, um das gemeinsamen Vorgehen auf dem anstehenden Bundestag abzusprechen. Wahrscheinlich handelten beide dabei einen Formelkompromiss aus, der die zukünftige Aufnahme neuer Mitglieder betraf. Bisher reichte es, wenn sie erklärten, das „heilige Evangelium angenommen“ zu haben; der Kurfürst brachte einen Entwurf mit, der die Neumitglieder auf die Confessio Augustana und die von Melanchthon verfasste Apologie verpflichtete. Der Landgraf sorgte dafür, dass der Hinweis auf die Apologie gestrichen wurde und nur von „unser Confession zu Augsburg“ die Rede war; das ließ sich auf die Confessio Augustana, aber ebenso auf die Confessio Tetrapolitana der oberdeutschen Städte beziehen.Gabriele Schlütter-Schindler: Der Schmalkaldische Bund und das Problem der causa religionis, Frankfurt am Main 1986, S. 95 f. und 107.
Ende Dezember 1536 wurden alle evangelischen Obrigkeiten, ob Mitglieder des Bundes oder nicht, auf den 7. Februar 1537 nach Schmalkalden eingeladen, um das Verhalten angesichts der Konzilsausschreibung miteinander abzustimmen.Die Einladung an Straßburg: Politische Correspondenz der Stadt Strassburg im Zeitalter der Reformation, 1534–1539, Straßburg 1887, S. 399 f. (Nr. 424). Vgl. auch die kursächsische Einladung an Nürnberg, die nach Heilbronn weitergeleitet wurde: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, Sig. B 189 II Bü 28 (Digitalisat).
Schauplatz Schmalkalden 400px|mini|Rathaus von Schmalkalden. Der mittlere Gebäudeteil, eine steinerne Kemenate, war 1537 Ort der Sitzungen Die Stadt Schmalkalden hatte 1537 rund 4500 Einwohner.Scott H. Hendrix: Martin Luther, Visionary Reformer. Yale University Press, New Haven/London 2015, S. 252. Die Bevölkerung lebte im 16. Jahrhundert von der Kleineisenindustrie. In einem Bericht hessischer Beamter an den Landgrafen hieß es 1570, es gebe fast 300 Schmieden, die Bohrer, Ahlen, Klingen, Pfannen, Kannen usw. produzierten, „von denen wird die ganze statt erhalten, und der furmann, acker- und bauermann, … und was mehr von handwerck in der statt, hat seine nahrung von denselben.“Hier zitiert nach: A. Pistor: Die geschichtliche Entwicklung der Eisen- und Stahlindustrie im Kreise Herrschaft Schmalkalden. In: Beiträge zur Geschichte der Technik und Industrie. Springer, Berlin 1919, S. 69–96, hier S. 76 (online). Eine Besonderheit der Herrschaft Schmalkalden war, dass sie eine Exklave der Landgrafschaft Hessen bildete, aber als Kondominium auch den Grafen von Henneberg unterstand.