Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist, wie schon ihre Vorgängerkirchen, in Kirchenkreise unterteilt. Laut der Grundordnung der EKBO ist jeder Kirchenkreis eine „Gemeinschaft der zu ihm gehörenden Kirchengemeinden, kirchlichen Werke und Einrichtungen“ und „nimmt den Auftrag der Kirche, das Evangelium auszurichten, in seinem Bereich wahr“ (Grundordnung Artikel 39).https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/361#s10000075
Ebenso wie die Kirchengemeinden, die die unterste Ebene der Kirche bilden, und die Landeskirche selbst sind die Kirchenkreise Körperschaften des öffentlichen Rechts. Jeder Kirchenkreis (bis auf den Reformierten Kirchenkreis) ist einem der drei Sprengel der Landeskirche zugeordnet, die jedoch als rein geistliche Aufsichtsbezirke keinen Körperschaftsstatus haben.
Anfang 2026 gab es 24 Kirchenkreise mit 509 Gemeinden.Kirchenkreise. In: EKBO – Evangelisch im Osten, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, abgerufen am 29. April 2026.
Geschichte Im Zuge der Fürstenreformation des 16. Jahrhunderts setzten die Landesfürsten für bestimmte geographische Bezirke Pfarrer ein, die eine geistliche Aufsicht über die ihnen zugeordneten Pfarrer und Gemeinden wahrzunehmen hatten. In den Territorien, die heute zur EKBO gehören, wurden die Bezirke meist als Inspektion oder Ephorie bezeichnet. Ihr Zuschnitt änderte sich über die Jahrhunderte immer wieder, meist durch Teilung oder Neugründung aufgrund des Bevölkerungswachstums.Wolf-Dieter Hauschild: Zur Geschichte des ephoralen Amtes im deutschen Luthertum vom 16. bis zum 20. Jahrhundert. In: Volker Weymann, Udo Hahn (Hrsg.): Die Superintendentur ist anders. Strukturwandel und Profil des ephoralen Amtes. 2. Auflage. Lutherisches Kirchenamt, Hannover 2006, ISBN 3-9809127-6-0, S. 9–55. In der Kurmark (einschließlich Berlin) und der Neumark bestanden 1801 zusammen 70 lutherische und sechs reformierte Inspektionen.J. F. Gerhard Goeters: Das Staatsgebiet der preußischen Monarchie, seine kirchenorganisatorische und konfessionelle Gliederung. In: J. F. Gerhard Goeters, Rudolf Mau (Hrsg.): Die Anfänge der Union unter landesherrlichem Kirchenregiment (1817–1850) (= Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union. Band 1). Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 1992, ISBN 3-374-01387-2, S. 43.
Im Zuge der Neuordnung der preußischen Provinzen nach dem Wiener Kongress wurden 1817/18 die Inspektionen bzw. Ephorien zu Superintendenturen (auch Diözesen genannt) umgebildet. In den Ostprovinzen waren weiterhin die lutherischen und reformierten Superintendenturen zumeist getrennt. Zunächst waren sie in der Evangelischen Landeskirche in Preußen reine Organe des obrigkeitlichen Kirchenregiments; erst durch die Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung von 1835 für die beiden Westprovinzen und die Kirchen-Gemeinde- und Synodal-Ordnung von 1873 für die sechs östlichen Provinzen veränderten sie ihren Charakter und wurden – gemäß den Prinzipien der presbyterial-synodalen Ordnung und nach dem Vorbild der in den Westprovinzen schon lange bestehenden Classes – auch zu Elementen der Selbstorganisation der Gemeinden.Wolf-Dieter Hauschild: Zur Geschichte des ephoralen Amtes im deutschen Luthertum vom 16. bis zum 20. Jahrhundert. In: Volker Weymann, Udo Hahn (Hrsg.): Die Superintendentur ist anders. Strukturwandel und Profil des ephoralen Amtes. 2. Auflage. Lutherisches Kirchenamt, Hannover 2006, ISBN 3-9809127-6-0, S. 30–32. Nachdem das landesherrliche Kirchenregiment 1918 weggefallen war, setzte dieses Verständnis der Kirchenkreise sich in der Grundordnung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union von 1922 durch. Erst seit dieser Zeit kam die Bezeichnung Kirchenkreis in Gebrauch, die im 20. Jahrhundert die alten Bezeichnungen verdrängte.
In der Kirchenprovinz Schlesien bestanden 1929 53 Kirchenkreise.Hermann Priebe: Kirchliches Handbuch für die evangelische Gemeinde. 3. Auflage. Warneck, Berlin 1929, S. 96. Als sie nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Oder-Neiße-Linie geteilt wurde, bildeten die fünf westlich der Lausitzer Neiße gelegenen Kirchenkreise die Evangelische Kirche von Schlesien (ab 1968 Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, ab 1992 Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz). Bis zur Vereinigung mit der berlin-brandenburgischen Kirche wurde ihre Zahl auf vier reduziert. Die Kirchenkreise Görlitz, Hoyerswerda, Niesky und Weißwasser wurden 2004 in die neue Landeskirche überführt.
Auch in Brandenburg wurde die Zahl der Kirchenkreise im 20. Jahrhundert reduziert. Hatten in der Kirchenprovinz Mark Brandenburg 1929 noch 85 Kirchenkreise bestanden,Hermann Priebe: Kirchliches Handbuch für die evangelische Gemeinde. 3. Auflage. Warneck, Berlin 1929, S. 95. so waren es in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg 1994 59.Eine Gesamtübersicht geben die Beihefte zum Archivbericht des Evangelischen Landeskirchlichen Archivs in Berlin. Vor allem 1998/99 wurden dann etliche Kirchenkreise aufgelöst oder zusammengelegt, so dass sich ihre Zahl allein in diesen zwei Jahren um fast 20 verringerte. 2004 wurden die verbliebenen 36 Kirchenkreise in die neue Landeskirche überführt.
Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen für die Kirchenkreise sind in der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz festgehalten.https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/361. Insbesondere Teil 3 der Grundordnunghttps://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/361#s10000072 enthält die Bestimmungen über die Kirchenkreise in fünf Abschnitten zu ihrem Auftrag und ihrer Gestalt, zu den leitenden Organen, zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zu ihrer Kooperation, vor allem in Kirchenkreisverbänden und gemeinsam unterhaltenen Kirchlichen Verwaltungsämtern. In der Finanzordnung (Teil 5 der Grundordnung)https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/361#s10000156 ist in Artikel 101 geregelt, dass Einnahmen aus dem Vermögen eines Kirchenkreises für einen zusätzlichen Finanzausgleich zwischen Kirchenkreisen in Anspruch genommen werden können.
Oberstes Leitungsgremium in den Kirchenkreisen ist die Kreissynode, die mindestens einmal im Jahr tagt und aus gewählten Vertretern der Gemeinden sowie berufenen Mitgliedern besteht. Zwischen ihren Tagungen wird die Leitungsaufgabe von einem Kreiskirchenrat wahrgenommen, der im Regelfall monatlich tagt. Der von der Synode gewählte Superintendent nimmt die geistliche Aufsicht wahr, leitet die Sitzungen des Kreiskirchenrats und vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit. Die Verwaltung wird, teils für mehrere Kirchenkreise gemeinsam, von Kirchlichen Verwaltungsämtern ausgeübt.
Liste der bestehenden Kirchenkreise Nr. Kirchenkreis Sprengel Sitz URL Anz.Gemeinden Anz.Mitglieder 2.1 Berlin Nord-Ost Berlin Berlin-Weißensee 42 72.300 2.2 Berlin Süd-Ost Berlin Berlin-Lichtenberg 24 66.370 2.3 Berlin Stadtmitte Berlin Berlin-Mitte 27 90.000 2.4 Charlottenburg-Wilmersdorf Berlin Berlin-Wilmersdorf 18 60.000 2.5 Neukölln Berlin Berlin-Neukölln 2.6 Reinickendorf Berlin Berlin-Wittenau 16 56.000 2.7 Spandau Berlin Berlin-Spandau 17 55.000 2.8 Steglitz Berlin Berlin-Lichterfelde 14 53.000 2.9 Teltow-Zehlendorf Berlin Berlin-Zehlendorf 20 48.000 2.10 Tempelhof-Schöneberg Berlin Berlin-Tempelhof 15 70.000 3.1 Barnim Potsdam Eberswalde 17.000 3.2 Havelland Potsdam Nauen 3.3 Mittelmark-Brandenburg Potsdam Kloster Lehnin 3.4 Oberes Havelland Potsdam Gransee 74 20.000 3.5 Potsdam Potsdam Potsdam 23.000 3.6 Prignitz Potsdam Perleberg 3.7 Uckermark Potsdam Prenzlau 10.893 (2021) 3.8 Wittstock-Ruppin Potsdam Wittstock/Dosse 4.1 Cottbus/Chóśebuz Görlitz Cottbus 41 29.666 (2020) 4.2 Niederlausitz Görlitz Lübben 103 (2022) 30.000 (2021) 4.3 Oderland-Spree Görlitz Frankfurt (Oder) 80 (ca.) 40.000 (2019) 4.4 Schlesische Oberlausitz Görlitz Niesky 64 (2020) 42.758 (2020) 4.5 Zossen-Fläming Görlitz Zossen 60 (ca.) 28.000 (ca.) 5.1 Reformierter KirchenkreisBerlin-Brandenburg – Berlin Die Nummern in der ersten Spalte sind aus dem kirchlichen Adresswerk übernommen.https://www.ekbo.de/gemeindesuche.html
Veränderungen von Kirchenkreisen Veränderungen von Kirchenkreisen sind in der Grundordnung in Artikel 40 geregelt, Nr. 1 Satz 1 nennt vier Formen: Neubildung, Veränderung, Vereinigung, Aufhebung.https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/361#s10000076
Zum Zeitpunkt der Gründung im Jahr 2004 gab es auf dem Gebiet der EKBO 40 Kirchenkreise, vier aus der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz und 36 aus der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg.
Ehemalige Kirchenkreise Name Sprengel Von Bis Berlin-Charlottenburg Berlin 1945 31.12.2013 Berlin-Schöneberg Berlin 31.12.2015 Pankow Berlin 1949 30.04.2008 Tempelhof Berlin 1957 31.12.2015 Wedding Berlin 1975 30.04.2008 Weißensee Berlin 1959 30.04.2008 Wilmersdorf Berlin 1948 31.12.2013 Angermünde Potsdam 31.12.2013 Beelitz-Treuenbrietzen Potsdam 1998 31.12.2011 Brandenburg Potsdam 1949 31.12.2011 Falkensee Potsdam 31.12.2025 Havelberg-Pritzwalk Potsdam 01.03.1998 30.06.2013 Kyritz-Wusterhausen Potsdam 30.06.2016 Lehnin-Belzig Potsdam 1998 31.12.2011 Nauen-Rathenow Potsdam 2003 31.12.2025 Oranienburg Potsdam 31.12.2010 Perleberg-Wittenberge Potsdam 1967 30.06.2013 Prenzlau Potsdam 1973 31.12.2013 Templin-Gransee Potsdam 01.01.2000 31.12.2010 An Oder und Spree Görlitz 1998 31.12.2013 Finsterwalde Görlitz 1967 31.12.2009 Fürstenwalde-Strausberg Görlitz 1998 31.12.2013 Görlitz Görlitz 1818 31.12.2006 Hoyerswerda Görlitz 31.12.2013 Lübben Görlitz 1998 31.12.2009 Niederer Fläming Görlitz 1998 31.05.2008 Niederschlesische Oberlausitz Görlitz 31.12.2013 Niesky Görlitz 1818 31.12.2006 Oderbruch Görlitz 01.07.1998 31.12.2013 Senftenberg-Spremberg Görlitz 01.07.1998 31.12.2019 Weißwasser Görlitz 1818 31.12.2006 Zossen Görlitz 31.05.2008
In der EKiBB (Auswahl) Datum Beschreibung 1997 Kirchkreise Bernau und Eberswalde bilden den Kirchenkreis Barnim 1998 Kirchenkreise Ruppin und Wittstock bilden den Kirchenkreis Wittstock-Ruppin 1998 Kirchenkreis Belzig-Niemegk aufgelöst; der größte Teil bildet mit dem Kirchenkreis Lehnin den neuen Kirchenkreis Lehnin-Belzig 1998 Kirchenkreise Beelitz und Treuenbrietzen sowie ein Teil des Kirchenkreises Belzig-Niemegk bilden den Kirchenkreis Beelitz-Treuenbrietzen 1998 Kirchenkreise Jüterbog und Luckenwalde sowie Teile des Kirchenkreises Luckau bilden den Kirchenkreis Niederer Fläming 1998 Kirchenkreise Friedrichshain, Kreuzberg, Stadt I, Stadt III und Tiergarten-Friedrichswerder fusionieren zum Kirchenkreis Berlin Stadtmitte 1998 Kirchenkreis Teltow; der größte Teil bildet mit dem Kirchenkreis Zehlendorf den Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, vier Gemeinden schließen sich dem Kirchenkreis Zossen an 1998 Kirchenkreis Guben aufgelöst und auf die Kirchenkreise Frankfurt/Oder und Kirchenkreis Cottbus verteilt.https://www.kirche-guben.de/fileadmin/ekbo/mandant/kirche-guben.de/Orte/Tour_durch_die_Gemeinde_2016.pdf 01.06.1998 Kirchenkreise Beeskow und Frankfurt/Oder sowie Teile des Kirchenkreises Guben fusionieren zum Kirchenkreis An Oder und SpreeEphoralarchiv Beeskow auf der Website des Kirchlichen Archivzentrums Berlin. 1998 Kirchenkreise Fürstenwalde und Strausberg fusionieren zum Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg 1998 Kirchenkreise Seelow und Bad Freienwalde fusionieren zum Kirchenkreis Oderbruch 1999 Kirchenkreise Lichtenberg und Oberspree fusionieren zum Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree (seit 2022 Kirchenkreis Berlin Süd-Ost) 2000 Kirchenkreise Gransee und Templin fusionieren zum Kirchenkreis Templin-Gransee
Liste von Gebietsänderungen