mini|Danny J. Boggs, Senior Judge des Berufungsgerichts der Vereinigten Staaten für den Sechsten Gerichtskreis Danny Julián Boggs (* 23. Oktober 1944) ist ein US-amerikanischer Jurist und ein Senior United States Circuit Judge des Berufungsgerichts der Vereinigten Staaten für den Sechsten Gerichtskreis (United States Court of Appeals for the Sixth Circuit). Er wurde für diese Position 1986 nominiert und war Chefrichter dieses Gerichtshofs von September 2003 bis August 2009. Boggs war unter den Finalisten der Kandidaten von Präsident George W. Bush für den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten.

Jugend und Bildungsgang Danny Julián Boggs wurde in Havanna, Kuba geboren und wuchs in Bowling Green, Kentucky auf. Er besuchte die College High School in Bowling Green, wo er Mitglied des Debate-Teams war, das die Debatten-Meisterschaft des Staates Kentucky 1959 gewann. 1965 erwarb er das Diplom eines Artium Baccalaureus an der Harvard University mit dem Prädikat „cum laude“ und absolvierte 1968 das Studium der Rechte mit dem Grad eines Juris Doctor an der University of Chicago Law School, wo er auch für den Order of the Coif nominiert wurde. An der Universität Chicago gewann Boggs den Hinton-Moot-Court-Wettbewerb und war zudem Redakteur der University of Chicago Law Review.

Karriere Boggs begann seine Karriere mit einer akademischen Position als Bigelow Fellow und Lehrbeauftragter an der University of Chicago Law School von 1968 bis 1969. Später bekleidete er verschiedene Ämter in der Regierung des Staates Kentucky: zunächst als Stellvertretender Kommissar im Ministerium von Kentucky für Wirtschaftliche Sicherheit in Frankfort, Kentucky von 1969 bis 1970, danach als Rechtsberater und Administrativassistent des Gouverneurs von Kentucky, Louie Nunn, von 1970 bis 1971, als Legislativjurist und Assistent des Minderheitsführers im Repräsentantenhaus des Staates Kentucky im Jahr 1972, als Anwalt des Republikanischen Wahlkampfes 1972, und als stellvertretender Wahlkampfleiter der Kampagne für die Wiederwahl von Nunn als Gouverneur in Louisville im Jahr 1979.

Außerhalb des öffentlichen Dienstes in der Bundes- oder Staatsregierung engagierte sich Boggs in privater Anwaltspraxis in Frankfort, Kentucky, in Bowling Green, Kentucky, und von 1979 bis 1981 in Washington, D.C.

Boggs begann eine Karriere in der Bundesregierung als Anwalt für das Handelsministerium der Vereinigten Staaten im Jahr 1973. Von 1973 bis 1975 war er neben dem späteren Chefrichter des Berufungsgerichts der Vereinigten Staaten für den Siebenten Gerichtskreis, Frank Easterbrook, und dem späteren Arbeitsminister der Regierung Clinton, Robert Reich, Assistent des United States Solicitor General im Justizministerium der Vereinigten Staaten. Zu jenem Zeitpunkt war dies Robert Bork. Unter Ronald Reagan war Boggs Special Assistant to the President im Executive Office of the President von 1981 bis 1983.

Vor seiner Ernennung zum Richter bekleidete Boggs hohe Ämter im Energiesektor, zuerst als Assistent des Vorsitzenden der Federal Power Commission von 1975 bis 1977, danach als stellvertretender Anwalt der Minderheitsfraktion im United States Senate Committee on Energy and Natural Resources (1977–1979). Nach seiner Dienstzeit als Special Assistant to the President im Executive Office of the President war Boggs Stellvertretender Energieminister in der Regierung Reagan von 1983 bis 1986. Damals wurde ihm die Goldmedaille des Energieministers verliehen.

Bundesrichter

Nominierung und Richteramt Am 29. Januar 1986 wurde Boggs von Präsident Ronald Reagan für einen mit Bundesgesetz 98 Stat. 333 neugeschaffenen Sitz am Berufungsgericht der Vereinigten Staaten für den Sechsten Gerichtskreis nominiert. Seine Ernennung wurde vom U.S. Senat am 3. März 1986 bestätigt und er erhielt seine Ernennungsurkunde am 25. März 1986. Von 2003 bis 2009 war Boggs Chefrichter des Sechsten Gerichtskreises. Während seiner richterlichen Karriere war er zu verschiedenen Zeiten Sekretär, Stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender der Konferenz der Berufungsrichter der American Bar Association von 2001 bis 2002 und Mitglied der Richterkonferenz der Vereinigten Staaten von 2003 bis 2009. Boggs war unter den Finalisten von Präsident George W. Bushs Kandidaten für den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Am 28. Februar 2017 wechselte er in den Senior Status.

Im Jahr 2006 würdigte Senator Mitch McConnell (R-KY) im Senat das 20. Jubiläum von Boggs als Bundesrichter. Er nannte Richter Boggs „einen Bürger von Kentucky, der einer der besten Rechtsgelehrten seiner Generation ist,“ „ein wahrer Renaissancemensch“ mit einem „fruchtbaren Verstand eines Universalgelehrten“, „belesen in Geschichte, Geographie, Literatur, Mathematik und politischer Wissenschaft“ der „nicht nur begierig Wissen aufsaugt, sondern es auch gern mit anderen teilt.“ McConnell erwähnte auch, dass „Richter Boggs es genießt, Clerks [Gerichtsschreiber] jedweder weltanschaulichen Überzeugungen anzustellen, sofern sie einen scharfen Verstand besitzen und allzeit zu debattieren bereit sind. Natürlich wissen diese armen Clerks, dass Richter Boggs fast jedes Mal gewinnen wird.“

Anlässlich des 30. Richterjubiläums von Richter Boggs schrieb der Vorsitzende Richter des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten, Chief Justice John Roberts, in einem Gratulationsschreiben: „Die Nation hat unermesslichen Nutzen aus Ihrem Intellekt und Urteilsvermögen gezogen. Wir in der Judikative bewundern Ihre Hingabe an die Sache der Gerechtigkeit. Wir erfreuen uns an der Präzision Ihres schriftlichen Werkes. Und wir sind ewig dankbar, dass unsere Beschäftigung nicht von unseren Antworten auf die Quizfragen abhängt, die Sie Ihre zukünftigen Clerks beantworten lassen.“

Rechtsprechung und Positionen

Grutter v. Bollinger Die University of Michigan Law School berief gegen die Entscheidung eines Bezirksgerichts, dass die Berücksichtigung von Rasse und ethnischer Abstammung in Zulassungsentscheidungen die Equal Protection Clause [Gleichbehandlungsklausel] des Vierzehnten Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten und Titel VI des Bürgerrechtsgesetzes (Civil Rights Act) verletze. Der gespaltene Sechste Gerichtskreis hob die Entscheidung en banc in einem von Chefrichter Boyce F. Martin, Jr., verfassten Urteil auf, das feststellte, dass die Zulassungspolitik der Law School eng begrenzt war und ihrem zwingenden Interesse an einer gemischten Studentenpopulation diente, und deshalb Bestand hatte. Richter Boggs verfasste ein Sondervotum, in dem er festhielt, dass die in der Zulassungspolitik der Law School verankerte rassische Diskriminierung nicht einmal der geringsten Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit standhalte, dass die Bemühungen der Law School, eine „kritische Masse“ zu erreichen, von einer verfassungswidrigen numerischen Quote für Minderheiten nicht unterscheidbar sei, und dass die Analyse der Mehrheitsmeinung, die sich auf ein Urteil in einem Fall von Obszönität stützte,Marks v. United States, 430 U.S. 188 (1977) fehlerhaft war. In der Sache selbst legte Richter Boggs die Größenordnung der von der University of Michigan Law School gewährten rassischen Präferenzen dar, indem er deren Zulassungsstatistiken anhand des Aktes analysierte. Dabei gelangte Richter Boggs zur Schlussfolgerung, dass die Schaffung eines gemischten Studienumfeldes kein zwingendes staatliches Interesse darstellte, da das Wesen und die Vorteile gelebter Vielfalt, die die Law School anzustreben behauptete, konzeptionell mit der rassischen und ethnischen Vielfalt, die sie primär suchte, nichts zu tun hatte, und weil die Vorstellung der Law School von Vielfalt keine logische Begrenzung zuließ und zu weiteren verfassungsmäßig unzulässigen Ergebnissen zu führen drohte. Richter Boggs fügte seinem Sondervotum auch einen prozeduralen Anhang bei, in dem er die Verfahrensgeschichte im Sechsten Gerichtskreis und die prozeduralen Manipulation des damaligen Chefrichters Boyce F. Martin Jr. aufzeigte, der gegen Verfahrensvorschriften des Sechsten Gerichtskreises verstoßen hatte, indem er sich selbst in diesen und andere Richtersenate delegierte und dem Gesamtgericht eine Petition für en banc - Anhörung fünf Monate lang vorenthielt, bis zu einem Zeitpunkt, da das Gericht eine von Demokraten ernannte Mehrheit aktiver Richter aufwies, um eine auf Ideologie basierende Fallentscheidung zu garantieren. Der ebenso gespaltene Oberste Gerichtshof bestätigte in einer fünf-zu-vier-Entscheidung das Urteil mit drei separaten Zustimmungen zum Ergebnis und zwei Sondervoten. Grutter v. Bollinger, 539 U.S. 306 (2003). Höchstrichterin O’Connor schrieb für die Mehrheit des Obersten Gerichtshofs, dass die Law School ein zwingendes Interesse an einer vielfältigen Studentenpopulation hatte und dass ihr Zulassungsprogramm eng begrenzt war, um ihr zwingendes Interesse an der Erlangung von Bildungsvorteilen zu verwirklichen, die sich aus einer vielfältigen Studentenpopulation ergeben und daher die Equal Protection Clause des Vierzehnten Zusatzartikels zur Verfassung nicht verletzte. Die Höchstrichter Thomas und Scalia stimmten mit der Entscheidung zum Teil überein und widersprachen ihr zum Teil. Höchstrichter Thomas gelangte zu dem Schluss, dass Michigan kein zwingendes Interesse an der Erhaltung einer öffentlichen Law School und jedenfalls nicht an einer Elite-Law School besäße, und dass marginale Verbesserungen in der Juristenausbildung nicht als zwingendes Staatsinteresse charakterisierbar seien. In seinem Sondervotum stimmte Chefrichter Rehnquist mit dem Argument von Richter Boggs überein, dass das Programm der Law School wenig bis gar keine Beziehung zu ihrem behaupteten Ziel der Erreichung einer „kritischen Masse“ aufwies. Nach Analyse der Zulassungsstatistiken hielt er fest, dass die Law School Afroamerikanern Vorzugsbehandlung gewährte, nicht aber Kandidaten, die Hispanics oder indianischer Herkunft waren, wodurch keinerlei „kritische Masse“ für diese Minderheiten-Kandidaten erreicht wurde und daher den Anforderungen strenger Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit nicht genügt werde. Höchstrichter Kennedys Sondervotum enthielt seine eigene Analyse der Zulassungsstatistiken, um in ähnlicher Methode zu beweisen, dass das Zulassungsprogramm der Law School gleichbedeutend war mit einer verfassungswidrigen Quote für afroamerikanische Bewerber, und dass es strenger Prüfung der Verfassungsmäßigkeit nicht standhielt.288 F.3d 732 (6th Cir. 2002)539 U.S. 306 (2003)

Coalition to Defend Affirmative Action, Integration & Immigrant Rights & Fight for Equality By Any Means Necessary v. Regents of Univ. of Michigan