Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) ist ein deutsches Bundesgesetz zur Energiesicherheit. Es gehört zu den Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen. Es wurde unter dem Eindruck der hohen Einfuhrabhängigkeit bei Erdöl, Erdölerzeugnissen und Erdgas und der daraus folgenden Ölkrise 1973 erlassen.
Neufassung von 1975 Das Gesetz folgte der Konzeption des Energiesicherungsgesetzes von 1973, das bis zum 31. Dezember 1974 befristet war.Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Mineralöl oder Erdgas (Energiesicherungsgesetz) vom 9. November 1973 (, PDF) Nach wie vor war die Sicherheit der Energieversorgung in der Bundesrepublik in erster Linie durch mögliche Gefährdungen oder Störungen der Einfuhr von Mineralöl und Erdgas bedroht. Das Gesetz enthielt deshalb einen Krisenmechanismus, dessen Anwendung vom Vorliegen derartiger extern verursachter Störungen abhing.Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Erdöl, Erdölerzeugnissen oder Erdgas (Energiesicherungsgesetz 1975). BT-Drs. 7 / 2461 vom 9. August 1974, S. 8.
Im Einzelnen sahen EnSiG 1975 den Erlass von Rechtsverordnungen durch die die Bundesregierung vor, um den vielfältigen Schwierigkeiten, wie sie im Falle einer Versorgungskrise für die Wirtschaft sowie für den öffentlichen und privaten Bereich auftreten können, zu begegnen. Voraussetzung war, dass marktgerechte Maßnahmen zur Überwindung der Versorgungsstörungen nicht ausreichten.Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Erdöl, Erdölerzeugnissen oder Erdgas (Energiesicherungsgesetz 1975). BT-Drs. 7 / 2461 vom 9. August 1974, S. 9 ff.
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes vom 20. Mai 2022 Durch eine Gesetzesänderung wurden mit Wirkung zum 22. Mai 2022 über das Verordnungsrecht hinaus besondere Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung geschaffen. Möglich ist seitdem eine Treuhandverwaltung über Unternehmen der Kritischen Infrastruktur und als Ultima Ratio die Enteignung. Des Weiteren wurde die Möglichkeit für Preisanpassungen bei verminderten Gasimporten vorgesehen.Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften. BT-Drs. 20/1501 vom 26. April 2022.
Treuhandverwaltung Nach EnSiG besteht die Möglichkeit, „[e]in Unternehmen, das […] Kritische Infrastrukturen im Sinne von Absatz 10 des BSI-Gesetzes im Sektor Energie betreibt, […] unter Treuhandverwaltung [zu stellen], wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht“.
Kurz nach Inkrafttreten der Änderungen am 4. April 2022 wurde auf Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Bundesnetzagentur als Treuhänderin über Gazprom Germania GmbH eingesetzt. Das geschah allerdings nicht über diese neu geschaffenen Möglichkeiten, sondern aufgrund von des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Erstmals auf Grundlage von § 17 EnSiG stellte das Bundeswirtschaftsministerium mit Wirkung ab dem 16. September 2022 die deutschen Tochtergesellschaften von Rosneft, zunächst befristet auf sechs Monate, unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur.
Enteignung EnSiG ermöglicht die Enteignung von diesen Unternehmen, wenn die Treuhandschaft nicht ausreicht, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten.Gesetzesreform: Bundestag stimmt für mögliche Enteignung von Energiefirmen. Der Spiegel, 12. Mai 2022. Es ist nach dem Verkehrswert des Enteignungsgegenstandes zu entschädigen ( EnSiG). Die Höhe der Entschädigung wird in einer Rechtsverordnung nach Abs. 1 EnSiG oder durch das Bundeswirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen gesondert bekannt gemacht. Über die Gültigkeit von Rechtsverordnungen nach § 19 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug ( Abs. 1 EnSiG).
Preisanpassungsrechte Die Bundesnetzagentur kann die Alarm- oder Notfallstufe des Notfallplans Gas ausrufen, wenn sie feststellt, dass erheblich weniger Gas nach Deutschland importiert wird. In einer solchen Gasmangellage erlaubt Abs. 1 EnSiG allen betroffenen Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette, ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein „angemessenes Niveau“ anzupassen.Gaskrise in Deutschland: Neues Gesetz könnte Verbrauchern nun böse Überraschung bescheren. Münchner Merkur, 29. Juni 2022. Eine Erhöhung um mehr als die Mehrkosten der Beschaffung wird als „nicht angemessen“ im Gesetz ausgeschlossen.
Zwar hat das Bundesministerium für Wirtschaft am 23. Juni 2022 nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die Alarmstufe des Notfallplans GasNotfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland. September 2019. ausgerufen, aber darauf verzichtet, die sofortige Weitergabe von Preiserhöhungen durch die Gasversorgungsunternehmen zu erlauben. Der Markt solle weiter beobachtet werden.Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen – §24 Energiesicherungsgesetz greift noch nicht. Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg, abgerufen am 29. Juni 2022.
Gasumlage (wurde nicht umgesetzt) Auf Grundlage von des Energiesicherungsgesetzes und der Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) sollte befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 eine Gasbeschaffungsumlage erhoben werden.
Die Gasumlage ist eine Abgabe, die bei jeder privaten oder gewerblichen Nutzung von Gas zusätzlich zu zahlen ist. Die daraus resultierenden Einnahmen sollen an Unternehmen fließen, die durch den Ausfall russischer Erdgaslieferungen und die notwendige Ersatzbeschaffung bei den aktuell stark erhöhten Gaspreisen hohe Beschaffungskosten haben. Betroffene Unternehmen können sich hierfür registrieren lassen. Bei Erfüllen der Voraussetzungen können sie ab dem 1. Oktober 2022 90 Prozent ihrer Kosten aus der Ersatzbeschaffung wegen ausgefallener russischer Gaslieferungen für die Umlage anmelden. Verluste aus der Ersatzbeschaffung vor dem 1. Oktober 2022 tragen die Importeure zu 100 Prozent selbst.
Die entsprechende Verordnung wurde am 8. August 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft. Übergreifendes Ziel ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern. Ob die Umlage auch für Festpreisverträge gilt, die keine zusätzlichen Umlagen oder Erhöhungen zulassen, wird zurzeit noch geprüft. Die Höhe der Gas-Sicherungsumlage beträgt 2,419 Cent je Kilowattstunde Gas, teilte die Trading Hub Europe am 15. August 2022 mit.
Die Umlage wird monatlich abgerechnet ( GasPrAnpV) und kann alle drei Monate angepasst werden ( Abs. 4 GasPrAnpV).
Die zwölf Gasimporteure, die Ersatzbeschaffungskosten von zusammen 34 Milliarden Euro für die Umlageperiode von Anfang Oktober bis Ende März angemeldet haben, sind nach Angaben von Trading Hub Europe:FAQ zur Gasbeschaffungsumlage und Gasspeicherumlage Trading Hub Europe (PDF) AXPO Solutions AG, DXT Commodities S.A. (Tochtergesellschaft der Duferco), EWE Trading GmbH (nur bis Jahresende), ENET Energy SA, Gunvor Group Ltd., RWE Supply & Trading GmbH, OMV Gas Marketing & Trading Deutschland GmbH, SEFE Marketing & Trading Ltd (frühere Gazprom Germania), Uniper SE, Vitol SA, VNG Handel & Vertrieb GmbH (EnBW-Tochtergesellschaft) und WIEH GmbH (Schwestergesellschaft von Wingas). Etwa zwei Drittel des Umlagetopfes hat die in finanzielle Schieflage geratene Uniper beantragt. RWE und Shell Deutschland haben erklärt, auf die Einnahmen aus der Umlage zu verzichten.
Auf die Umlage ist Mehrwertsteuer zu entrichten. Welcher Prozentsatz und ob die Steuer durch eine anderweitige Entlastung ausgeglichen werden kann und soll, war zunächst unklar. EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni hatte dazu vier Vorschläge unterbreitet. Am 18. August 2022 erklärte Bundeskanzler Scholz, dass bis Ende März 2024 die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen insgesamt auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent gesenkt werden soll.
Kritik an der Gasumlage Gegen die Umlage wird eingewandt, dass einen Teilausfall der Gasversorgung alle zu spüren bekämen, die Aufrechterhaltung der Gasversorgung jedoch nur von den Haushalten finanziert werden soll, die Gas nutzen – also etwa die Hälfte. Die Gasumlage treffe die Gaskunden zudem zusätzlich zu den Marktpreisen, die sich während des russischen Krieges im Ukrainegebiet verdoppelt bis verdreifacht haben und dadurch bereits eine starke Belastung für die Bürger darstellten. Kritisiert wurde zudem, dass die Konzerne, welche selbst in der Vergangenheit eine Diversifizierung ihrer Gasquellen versäumt hatten, nun die Mehrkosten einfach auf alle Bürger umlegen könnten, während die Gewinne für das jahrelang billige russische Gas bei den Anbietern verblieben (siehe auch Übergewinnsteuer). Dies laufe nach dem Prinzip „die Gewinne den Konzernen, die Verluste uns allen“. Ferner sei die Umlage nicht an Bedingungen für die Gaskonzerne geknüpft. Die Erhebung der Umlage ist nach Presseberichten bei Festpreisverträgen nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Nach Schätzungen betrifft das ein Viertel aller Verträge. Somit würden nicht alle Gaskunden in Deutschland gleich belastet.
Ende August 2022 kam ein Gutachten der Wirtschaftskanzlei Raue, das die Kanzlei unter anderem dem Bundeswirtschaftsministerium geschickt hat, zu dem Ergebnis, dass die Gasumlage verfassungswidrig sei. Es sei zum einen zweifelhaft, ob die Gasumlage überhaupt ihren wesentlichen Zweck erfüllen kann, zu verhindern, dass es zu erheblichen Preissteigerungen durch Insolvenzen von Gasimporteuren kommt. Zum anderen würden von der Umlage auch Unternehmen profitieren, die nicht von einer wirtschaftlichen Schieflage bedroht sind.Zweifel an der Rechtmäßigkeit – Klage gegen Gasumlage wird geprüft – was Betroffene nun tun sollten. Focus, 25. August 2022. Das Gutachten umfasst drei Seiten und kommt zudem zum Ergebnis, die Umlage stelle eine nicht genehmigte Beihilfe dar und verstoße damit gegen Europarecht. Mehrere Staatsrechtler sehen dagegen keine Verfassungswidrigkeit.
In Reaktion auf die Kritik soll am 14. September 2022 eine neue Verordnung beschlossen werden, mit der Unternehmen, die durch die Kosten der Ersatzbeschaffung nicht in wirtschaftliche Not geraten, von der Umlage ausgeschlossen werden sollen.
Laut taz wächst die Kritik an der Hilfe für Gasimporteure. Die Trading Hub Europe GmbH hat die Namen sämtlicher Gasimporteure veröffentlicht, die Unterstützung beantragt hatten. Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) hat die Gasumlage dahingehend begründet, „dass Unternehmen pleitegehen würden, wenn sie wegen der Lieferausfälle bei russischem Gas hohe Mehrkosten hätten, diese aber wegen langfristiger Verträge nicht weitergeben können“. Laut taz hat das Unternehmen Uniper Verluste im Milliardenbereich verzeichnet, jedoch trifft dies für viele Unternehmen, die in der veröffentlichten Liste genannt sind, nicht zu.
Die sog. Gasumlage stellt ein rechtlich höchst fragwürdiges Konstrukt des Gesetzgebers dar, weil sie wie eine Vereinbarung zu Lasten Dritter wirkt – die in einem Vertragsverhältnis zwischen Parteien stets unwirksam ist.