Diese Liste nennt die Mitglieder der Landstände von Waldeck 1830–1848.

Einleitung Rechtsgrundlage für die Landstände war die Landständische Verfassungsurkunde für das Fürstentum Waldeck vom 19. April 1816, der sogenannte Landesvertrag. Danach bestanden die Landstände wie bisher aus den Besitzern der Rittergüter (Ritterschaft) und den Vertretern der Städte. Hinzu kamen 10 Vertreter des Bauernstandes (je Justizoberamt wurden zwei auf Lebenszeit gewählt) und ein Vertreter der Stadt Arolsen. Die Liste nennt die Abgeordneten zwischen dem 27. Oktober 1830 (dem Tag der Eröffnung des 1830er Landtags) und dem 3. April 1848 (dem Tag der Eröffnung des 1848er Landtags). In dieser Zeit fand eine Landtagssession (vom 27. Oktober bis 11. Dezember 1830) statt. Daneben wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren getroffen. Erst im Laufe der Märzrevolution 1848 traten die Stände erneut zusammen.

Liste Die Mitglieder waren: