alternativtext=Karte des Bezirks der Rechtsanwaltskammer Freiburg|mini|Karte des Bezirks der Rechtsanwaltskammer Freiburg, gefärbt nach Siedlungsdichte der Gemeinden Die Rechtsanwaltskammer Freiburg ist eine gesetzlich eingerichtete berufsständische Selbstverwaltungsorganisation der regionalen Anwaltschaft mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Ihre gesetzlichen Aufgaben ergeben sich aus den Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung und sind unter anderem die Zulassung der und die Aufsicht über die Mitglieder. Die Kammer hat 3336 Mitglieder, von denen 1668 berechtigt sind, mindestens eine Fachanwaltschaft zu führen (Stand: 1. Januar 2025). Die Rechtsanwaltskammer Freiburg ist gemäß mit den anderen Regionalkammern im Bundesgebiet zur Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen, rechtlich davon aber völlig selbstständig.

Die Rechtsanwaltskammer Freiburg liegt nach der Anzahl ihrer Mitglieder exakt in der Mitte der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern (ohne die Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof) 13 Kammern haben mehr, 13 regionale Kammern haben weniger Mitglieder.

Geschichte Die Rechtsanwaltskammer Freiburg wurde am 25. Februar 1946 gegründet. Seit ihrer Gründung hatte die Kammer 5 Präsidentinnen und Präsidenten. Amtierender Präsident ist seit Juni 2018 Rechtsanwalt Markus Klimsch, Freiburg.

Bisherige Präsidenten:

1946–1970: Rechtsanwalt Otto Riess 1970–1980: Rechtsanwältin Karola Fettweis 1980–2000: Rechtsanwalt Paul Selbherr 2000–2018: Rechtsanwalt Michael Krenzler

Kammerbezirk Der Kammerbezirk deckt sich mit dem Bezirk des früheren Oberlandesgerichts Freiburg, heute dem Bezirk der Außensenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg und umfasst die folgenden Landgerichtsbezirke:

Landgericht Baden-Baden Landgericht Freiburg Landgericht Konstanz Landgericht Offenburg Landgericht Waldshut-Tiengen Auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Freiburg wird dieser Bezirk kartografisch dargestellt.Örtliche Zuständigkeit der RAK Freiburg auf rak-freiburg.de

Organisation Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Freiburg besteht aus 17 ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern, die durch die Kammermitglieder in elektronischer Wahl gemäß gewählt werden. Die Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg sorgt für eine Repräsentation aller fünf Landgerichtsbezirke im Vorstand.Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg auf rak-freiburg.de Die Mitglieder des Vorstandes werden nach alle zwei Jahre jeweils zur Hälfte für eine je 4-jährige Amtszeit gewählt, eine Kontinuität der Amtsgeschäfte wird so gewährleistet. Der Vorstand wählt nach aus seiner Mitte ein Präsidium bestehend aus einem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, Schriftführer und Schatzmeister.

Aufgaben Die den Rechtsanwaltskammern zugewiesenen Aufgaben erledigt deren Vorstand, . Dem Vorstand obliegt nach insbesondere

die Beratung und Belehrung der Mitglieder in Fragen des Berufsrechts die Vermittlung bei Streitigkeiten unter Mitgliedern die Vermittlung zwischen Mitgliedern und deren Auftraggebern auf Antrag die Berufsaufsicht über die Mitglieder die Gutachtenerstellung für Gerichte und Behörden die Mitwirkung in Ausbildung und Prüfung der Studierenden und Referendare

Zuständigkeit Die Rechtsanwaltskammer Freiburg ist zuständig für alle in ihrem Bezirk niedergelassenen Rechtsanwälte, Syndikusrechtsanwälte und zugelassene Berufsausübungsgesellschaften mit Sitz im Kammerbezirk.

Behördenleitung Geleitet und nach außen vertreten wird die Rechtsanwaltskammer Freiburg gemäß durch ihren Präsidenten. Dieser führt die Beschlüsse des 17-köpfigen Vorstandes und der Kammerversammlung aus.

Weblinks Offizielle Website.

Einzelnachweise

Freiburg Kategorie:Organisation (Freiburg im Breisgau) Kategorie:Recht (Baden-Württemberg) Kategorie:Verbandsgründung 1946