Saures Natriumaluminiumphosphat (kurz auch SALP) ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union als zugelassen ist. Er kommt unter anderem bei der Herstellung von Biskuitgebäck zum Einsatz.

Beschreibung Bei diesem Zusatzstoff handelt es sich um einen Abkömmling der Phosphorsäure (E 338), der als weißes geruchloses Pulver vorliegt und unlöslich in Wasser ist. Er besteht aus den Formen Trinatriumdialuminiumpentadecahydrogenoctaphosphat (Na3Al2H15(PO4)8 mit der CAS-Nummer ) und Natriumtrialuminiumtetradecahydrogenoctaphosphattetrahydrat (NaAl3H14(PO4)8·4H2O mit der CAS-Nummer ).

Verwendung rechts|mini|hochkant=2.4|Zutatenliste mit präziser Inhaltsstoffangabe von Natriumaluminiumphosphat mit E-Nummer Das Natriumaluminiumphosphat fungiert als Backtriebmittel, Trennmittel und Säureregulator. In der Lebensmittelindustrie darf es bei der Herstellung von Scones und Biskuitgebäck verwendet werden. Auf der Zutatenliste kann dieser Zusatzstoff auch als Phosphat oder unter Angabe der E-Nummer deklariert werden.Eintrag zu Natriumaluminiumphosphat. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 12. Juli 2022.

Rechtliche Situation In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020) aufgelistet. Das Natriumaluminiumphosphat ist weiterhin für Scones und Biskuitgebäck zugelassen. Es gilt eine Höchstmengenbeschränkung von einem Gramm Zusatzstoff pro Kilogramm Lebensmittel.

Gesundheitliche Risiken Das Natriumaluminiumphosphat zählt zu den umstrittenen Lebensmittelzusatzstoffen. Es gilt in geringen Mengen jedoch als unbedenklich. Es wurde eine erlaubte Tagesdosis von 7 Milligramm des Phosphats pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Einzelnachweise

Kategorie:Lebensmittelzusatzstoff