mini|Die Gerichts- und Polizeiordnung der Gräfin Anna. Druck von 1710 Die Gerichts- und Polizeiordnung der Gräfin Anna erließ die vormundschaftliche Regentin Ostfrieslands am 15. Februar 1545. Sie regelte sowohl das Gerichtswesen als auch zentrale Bereiche der öffentlichen Ordnung („Polizei“ bedeutet im frühneuzeitlichen Sinn die staatlichen Angelegenheiten betreffendes) und war die erste allgemeine ostfriesisische Rechtssammlung, die den Anspruch hatte, das gesamte öffentliche Leben in der Grafschaft zu regeln. Sie gilt als eine der wichtigsten Gesetzessammlungen der Geschichte Ostfrieslands.

Geschichte Ostfriesland war seit 23. Dezember 1464 eine Grafschaft. Graf Edzard I. hatte 1508 erste Polizeiordnungen für Emden (1508) und wohl auch für Norden erlassen. Sie waren aber eher landesherrliche Verordnungen, mit denen der Graf das Recht in der noch jungen Grafschaft punktuell vereinheitlichte. Unter seinem Nachfolger Enno begannen etwa ab 1539 erste Vorarbeiten für eine neue, die gesamte Grafschaft umfassende Polizeiordnung. Federführend war dabei der gräfliche Rat Eggerik Beninga.

Als Enno 1540 starb, wurde seine Frau Anna die vormundschaftliche Regentin Ostfrieslands. Nach ihrem Regierungsantritt, spätestens jedoch ab 1543, wurde wieder verstärkt an einer neuen Polizeiordnung gearbeitet. Dafür ließ sie von den adeligen Räten Ostfrieslands Gutachten erstellen. Diese mündeten schließlich in die am 15. Februar 1545 erlassene Gerichts- und Polizeiordung.

Inhalt Die Polizeiverordnung von 1545 war äußerst umfangreich und griff tief in das Alltagsleben der Bevölkerung ein. So enthielt sie Regelungen zum Armen- und Eherecht, zur Eindämmung von Luxus und Ausschweifungen. So verbot sie beispielsweise Kleidermachern das Anfertigen von Samt- und Seidenkleidern. Lediglich Frauen mit eigenem Erbe war es gestattet, in begrenztem Umfang Kleidung mit Seidenärmeln zu tragen. Das Tragen von Goldschmuck blieb Frauen auf dem Land vorbehalten. In den Städten war das untersagt.Ostfriesische Landschaft (Hrsg.): Gräfin Anna von Ostfriesland. In: Starke Frauen erfahren. 10 Straßen und ein Frauenort in Aurich, abgerufen am 28. September 2026.

Auch das Bildungswesen wurde grundlegend reformiert. Die Polizeiordnung führte ein Recht auf Schulbesuch für alle Kinder ab einem Alter von fünf oder sechs Jahren ein. Sie bestimmte zudem, dass auch Mädchen eine schulische Ausbildung erhalten sollten, und verpflichtete die Kirchengemeinden zur Übernahme des Schulgeldes für verarmte Familien.

Einer der wichtigsten Punkte der Verordnung war die Neuordnung des Gerichtswesens. Der Hofkanzlei wurden neben ihren Verwaltungsaufgaben ausgeprägte Rechtsprechungskompetenzen übertragen. Für diese juristischen Funktionen wurden eigens Räte und Gelehrte bestellt, die das Kanzleigericht bildeten. Dieses Gericht agierte in der Regel als zweite oder dritte Instanz, stellte für Hofbedienstete und den Adel jedoch zugleich die erste Instanz dar.

In den Ämtern entschied in Sachen geringerer Bedeutung der gräfliche Amtmann in seiner Funktion als oberster Verwaltungsbeamter. Gegen seine Entscheidung konnten bei einem umherreisenden Landrichter Rechtsmittel eingelegt werden. Bei Streitfällen mit Streitwerten ab 25 Gulden und in Strafsachen mittlerer Bedeutung konnte danach Revison beim gräfliche Kanzleigericht eingelegt werden.

Weblinks Digitalisat der Gerichts- und Polizeiordnung der Gräfin Anna Digitalisat im Niedersächsischen Landesarchiv - Standort Aurich

Literatur Heiko Ebbel Janssen: Gräfin Anna von Ostfriesland – eine hochadelige Frau der späten Reformationszeit (1540/42–1575). Ein Beitrag zu den Anfängen der reformierten Konfessionalisierung im Reich. Aschendorff, Münster 1998, ISBN 3-402-03802-1. Heiko Ebbel Janssen: Anna, Gräfin von Ostfriesland. In: Biographisches Lexikon für Ostfriesland III, Aurich 2001, S. 23–25; ostfriesischelandschaft.de (PDF; 90 kB); abgerufen am 25. Juni 2012. Helga Wessels: Geschichte der Gerichtsbarkeit in Ostfriesland. 395–409. In:

Einzelnachweise

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