Die Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG) ist eine deutsche Gewerkschaft und Mitglied im DBB Beamtenbund und Tarifunion. Sie vertritt die rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen ihrer Mitglieder rund um ihr Dienst- oder Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Ihre Mitglieder sind Polizeibeamte, Mitarbeiter von Ordnungsämtern sowie Angestellte im Polizeidienst und anderen länderspezifischen oder kommunalen Ordnungsbehörden. Ihre Mitgliederzahl liegt bei rund 94.000 Mitgliedern,Über uns | DPolG Niedersachsen - Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen womit sie nach der Gewerkschaft der Polizei (GdP, 203.941 Mitglieder, Stand 2022) der zweitgrößte Berufsverband im Polizeibereich ist. Der repräsentative Sitz des DPolG-Bundesvorstandes ist Berlin.

Geschichte Am 18. August 1951 wurde aus bereits existierenden regional tätigen Polizeibeamtenverbänden der Bund Deutscher Polizeibeamter (BDP) gegründet. Im Gegensatz zum DGB mussten die polizeilichen Gewerkschaften erst die Besatzungstruppen davon überzeugen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Gleichzeitig trat der BDP dem Deutschen Beamtenbund bei und folgte damit der Tradition aus den Gründungsjahren der ersten Interessenvertretungen aus dem Jahr 1915.

Bei der Entscheidung für den Dachverband kam der DGB als größerer Dachverband aus verschiedenen grundsätzlichen Erwägungen und Standpunkten nicht in Betracht. So forderte der DGB zur damaligen Zeit u. a. die Abschaffung des Berufsbeamtentums, die Verstaatlichung von Unternehmen und die Bereitschaft des BDP zum Beamtenstreik. Auch entsprach der DGB nach Ansicht des BDP nicht dem parteipolitischen Neutralitätsgedanken.50 Jahre Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB. Eigenverlag, 2001, S. 25–27.

Am 14. April 1966 fand eine Umbenennung vom BDP in Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (PDB) statt. Als Reaktion auf die Entwicklung der Europäischen Union entstand die Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG) am 17. Januar 1987, um im zusammenwachsenden Europa eine klare Bezeichnung zu haben.50 Jahre Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB. Eigenverlag, 2001, S. 27.

Struktur und organisatorischer Aufbau mini|Ehrenamtliche Mitarbeiter der DPolG mit Fahrzeug beim Tag der deutschen Einheit in Kiel, 2019 mini|Ein Fahrzeug der DPolG Gliederung Da die reguläre Polizei in Deutschland Ländersache ist, ist die Deutsche Polizeigewerkschaft in Landesverbände gegliedert. Diese haben ihre Sitze in der so genannten Landesgeschäftsstelle, die sich, außer in Mecklenburg-Vorpommern (Rostock), in der jeweiligen Landeshauptstadt befindet. Für die Bundespolizei gibt es seit Oktober 2011 eine eigene Gliederung innerhalb der DPolG.

Landesverband Sitz Vorsitzende/r Bayern München Jürgen Köhnlein Baden-Württemberg Stuttgart Ralf Kusterer Berlin Berlin Bodo Pfalzgraf Brandenburg Potsdam Peter Neumann Bremen Bremen Bernard Soika Hamburg Hamburg Tom Jungfer Hessen Wiesbaden Björn Werminghaus Mecklenburg-Vorpommern Rostock Ronald Müller Niedersachsen Hannover Patrick SeegersPatrick Seegers neuer Landesvorsitzender der DPolG Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Erich Rettinghaus Rheinland-Pfalz Mainz Noriko Nagy Saarland Saarbrücken Markus Sehn Sachsen Dresden Cathleen Martin Sachsen-Anhalt Magdeburg Olaf Sendel Thüringen Erfurt Jürgen Hoffmann Schleswig-Holstein Kiel Astrid Steffen Bundespolizei Berlin Manuel Ostermann

Führungsgremium des Landesverbandes ist die Landesleitung, die sich aus dem Landesvorsitzenden, dessen Stellvertretern sowie dem Landesschatzmeister zusammensetzt. Gewählt wird die Landesleitung durch den Landesdelegiertentag, der, je nach Landessatzung, turnusmäßig alle vier oder fünf Jahre tagt und sich aus den gewählten Kreisverbandsvertretern sowie anderen Vertretern zusammensetzt.

Die nächsttiefere Hierarchieebene bilden die Kreisverbände. Die Zusammensetzung sowie die Gliederung der Kreisverbände richtet sich nach der jeweiligen polizeilichen Struktur eines Bundeslandes. Ein Kreisverband hat daher den personellen und territorialen Umfang der jeweils gesetzlich festgelegten polizeilichen Behörden (z. B. Inspektion, Direktion, Präsidium). Gewählt wird der Kreisverband durch die Gewerkschaftsmitglieder der Behörde. Dies geschieht je nach Satzung unterschiedlich turnusmäßig (meist einmal im Jahr) auf Mitgliederversammlungen.

Daneben existieren innerhalb eines Landesverbandes noch einige speziell berufene Mitglieder. Dazu zählen die Rechtsschutzbeauftragten (regeln Belange disziplinarrechtlicher und strafrechtlicher Natur), die Frauenbeauftragten sowie Mitglieder der Nachwuchsorganisation Junge Polizei.

Die Funktionäre setzen sich personell aus Polizeibeamten, -anwärtern und -pensionären zusammen, die dem Polizeidienst eines jeweiligen Bundeslandes angehören. Teilweise zählen auch Angestellte der Polizeiverwaltung zu den Mitgliedern. Die Beteiligung endet nur bei gewolltem Austritt, dem Tod oder einem Ausschluss.

DPolG Bundespolizeigewerkschaft Der ehemalige DPolG Fachverband Bundespolizei wurde durch den Vorsitzenden Hans Joachim Zastrow geführt. Hauptsitz dieses Fachverbandes innerhalb der DPolG war Lübeck. Am 7. Oktober 2011 wurde die neue DPolG Bundespolizeigewerkschaft in Berlin gegründet. Bei der DPolG Bundespolizeigewerkschaft handelt es sich um den Zusammenschluss der Fachgruppe Bundespolizei in der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und der Bundespolizeigewerkschaft bgv.

Satzungen und Finanzierung Das Regelwerk umfasst Satzungen, grundsätzlich die Satzungen der Landesverbände, nach denen sich alle Mitglieder zu richten haben. Satzungsänderungen erfolgen nur anlässlich von Sitzungen des Landesdelegiertentages. Allgemein ist den Kreisverbänden ebenfalls erlaubt, eigene Satzungen zu erlassen. Eine Pflicht hierfür besteht nicht. Die Finanzierung der DPolG in den jeweiligen Landesverbänden erfolgt über die Jahresbeiträge der Mitglieder. Andere bonitäre Quellen stellen Sponsoren und Spenden dar.

Politische Einordnung Die DPolG bekennt sich „vorbehaltlos zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ und als „parteipolitisch unabhängig“.§ 2 Absatz 3 der Satzung der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG) i.d.F. vom 12. Dezember 2020 Die im Vergleich zur Gewerkschaft der Polizei stärkere Orientierung der DPolG an Law-and-Order-Forderungen, z. B. nach möglichst umfassenden polizeilichen Ermittlungsbefugnissen, spiegelt sich in manchen Beiträgen ihrer Zeitschrift wider.Hartmut Aden: Polizeinahe Fachzeitschriften. In: Hans-Jürgen Lange (Hrsg.): Die Polizei der Gesellschaft – Zur Soziologie der Inneren Sicherheit Leske + Budrich, Opladen 2003, S. 364.

Nachwuchsorganisation

Der Nachwuchsorganisation Junge Polizei gehören alle DPolG-Mitglieder bis zum 30. Lebensjahr an.

Aufgaben Die Hauptaufgabe ergibt sich aus ihren Satzungen als Gewerkschaftsverein. Sie vertreten die rechtlichen, sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und finanziellen Interessen ihrer Mitglieder. Dies obliegt hauptsächlich den Kreisverbänden, wobei bei Themen von allgemeiner Bedeutung die Landesvorstände/Landesleitungen und Landeshauptvorstände mitzuentscheiden haben. Dies gliedert sich u. a. Vermittlung der Mitgliederinteressen an die Landesleitung bzw. an die ihrer Dienstvorgesetzten, Information über Beschlüsse und Neuerungen seitens der Landesgeschäftsstelle sowie ergänzende Mitgliederunterstützung abseits des Fürsorgerahmens des Dienstherrn.

Gleichzeitig vertritt die DPolG die Mitgliederinteresse auch im landes- und bundesweiten Rahmen beispielsweise bei Polizeibeamten betreffenden Gesetzesänderungen. Hierbei organisiert die Gewerkschaft teilweise Arbeitskämpfe mit der zunehmenden Zahl an Angestellten und ähnliche Aktionen und Maßnahmen für die Polizeibeamten mit ihrem Streikverbot aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.

Das Rahmenprogramm der gewerkschaftlichen Aufgabenerfüllung wird durch die jeweiligen Landesverbände grundsätzlich auf den Landeshauptvorstandssitzungen beschlossen, die bei 2- bis 4-mal im Jahr durchgeführt werden.

Mitgliederzeitschrift ist der Polizeispiegel als Teilausgabe des dbb magazin mit einer Druckauflage von 82.502 und einer verbreiteten Auflage von 81.302 (Stand 3/2020).

Verbandsmitgliedschaften Die Gewerkschaft ist mit Vertretern unter anderem im Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Stiftung Ein Teilbereich der gewerkschaftlichen Arbeit stellt die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft dar. Die Stiftung ist ein humanitär unterstützendes Projekt für Angehörige öffentlicher Dienstleister (Polizei, Zoll, Justiz, Feuerwehr, Rettungsdienst etc.). Ziel ist es, Angehörige der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden sowie deren Hinterbliebene zusätzlich zu den vom jeweiligen Dienstherrn erbrachten Leistungen zu unterstützen.

Bundesvorsitzende 1951–1962 Kurt Fähnrich, Kriminaldirektor im Reichssicherheitshauptamt, Mitglied des Niedersächsischen Landtags (Gesamtdeutscher Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten), Mitglied des Landesbeirats der Polizei Niedersachsen 1962–1968 Walter Seidel, Major der Schutzpolizei, Landesverband Berlin 1968–1971 Jürgen Brockmann, Polizeioberkommissar, Landesverband Hamburg 1971–1975 Johannes Zistel, Polizeihauptkommissar, Landesverband Berlin 1975–1991 Benedikt-Martin Gregg, Erster Kriminalhauptkommissar, Landesverband Baden-Württemberg, Ehrenvorsitzender Deutsche Polizeigewerkschaft 1991–1995 Harald Thiemann, Erster Polizeihauptkommissar, Landesverband Nordrhein-Westfalen 1995–2003 Gerhard Vogler, Polizei-Oberamtsrat, Landesverband Bayern, Ehrenvorsitzender Deutsche Polizeigewerkschaft 2003–2007 Wolfgang Speck, Landesverband Baden-Württemberg, seit 17. September 2007 Ehrenvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft 2007–2026 Rainer Wendt, Polizeihauptkommissar a. D., Landesverband Nordrhein-Westfalen Seit 2026 Heiko Teggatz, Polizeihauptkommissar, Bundespolizei

Positionen und Forderungen Ablehnung von unabhängigen Beschwerdestellen Die DPolG lehnte im Februar 2016 die Einrichtung einer „unabhängigen Polizeibeschwerdestelle“ für die Landespolizei Nordrhein-Westfalen auf Grund mangelnder „Notwendigkeit“ ab.Stellungnahme 16/3383, Landtag Nordrhein-Westfalen – Website, 16. Februar 2016. Abgerufen am 2. April 2016. Dies wurde im Innenausschuss des Landtags diskutiert, nachdem die Fraktion der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen dies eingebracht hatte. Neben der DPolG kritisierten auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) diesen Vorschlag; demgegenüber berichtet der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Dieter Burgard, von positiven Erfahrungen seit der Einrichtung einer solchen Möglichkeit in seinem Bundesland, der Polizeidirektor a. D. Udo Behrendes betonte die „Bürgerorientierung“, die eine solche Beschwerdestelle darstellt. Darüber hinaus wird eine Beschwerdestelle von Vertretern der Wissenschaft, darunter Michael Bäuerle, Professor an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, und Hardmut Aden, Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, befürwortet:, Landtag Nordrhein-Westfalen – Website, 16. Februar 2016. Abgerufen am 2. April 2016. „[E]mpirische Untersuchungen [haben] gezeigt, dass Fälle, in denen Polizeieinsätze gegenüber Außenstehenden unangemessen oder gar rechtswidrig verlaufen, oft nicht hinreichend und nicht mit der gebotenen Neutralität aufgeklärt werden.“Stellungnahme 16/3443, Landtag Nordrhein-Westfalen – Website, 16. Februar 2016. Abgerufen am 2. April 2016.

Verbesserung der Personalsituation Die DPolG setzt sich gegen Personalabbau und für die Schaffung weiterer Planstellen auf Bundes- und Landesebene ein.Verbesserung der Personalsituation. DPolG-Website, abgerufen am 14. März 2016.

Ausrüstung und Ausstattung