Die Volksabstimmung über die Ratifizierung des Vertrags von Maastricht in Dänemark fand am 2. Juni 1992 statt. Ausgelöst wurde das zwingend abzuhaltende Referendum, durch die Tatsache, dass die Beschlussfassung des Ratifizierungsgesetzes für den Vertrag von Maastricht im Folketing, dem dänischen Parlament, die laut Verfassung erforderliche Fünf-Sechstel-Mehrheit bei der Abgabe von Souveränitätsrechten verfehlte. In diesem Fall kann eine wirksame Ratifizierung nur durch Abhaltung eines Plebiszits erfolgen. Der Vertrag von Maastricht sah die Gründung der Europäischen Union vor, der Dänemark mit der Ratifizierung beigetreten wäre.
Bei der Abstimmung sprach sich eine knappe Mehrheit von 50,7 % der gültig Abstimmenden gegen die Annahme des Ratifizierungsgesetzes aus. Da zugleich das für diese Abstimmung geltende 30-%-Ablehnungsquorum überschritten wurde, erlangte die „Nein“-Mehrheit Gültigkeit und Dänemark konnte der Europäischen Union nicht wie geplant beitreten.
Die Ablehnung des Vertrags von Maastricht in Dänemark führte zu einer politischen Krise in Europa. Als Reaktion einigte man sich auf das Konzept des Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten, das Mitgliedsstaaten das Recht einräumt, einzelne Schritte der Integration in die Europäische Union auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dänemark machte hiervon im Dezember 1992 mit der Vereinbarung von Edinburgh Gebrauch und behielt sich verschiedenen nationale Sonderrechte vor. Die so geänderten Beitrittsbedingungen wurden im Mai 1993 erneut einer Volksabstimmung unterzogen, die diesmal eine mehrheitliche Zustimmung erbrachte. Die Drei Säulen der Europäischen Union traten zum 1. November 1993 in Kraft.
Hintergrund Die Haltung zu Europa in Dänemark In Dänemark herrschte seit dem EWG-Beitritt des Landes im Jahr 1973 eine vergleichsweise europaskeptische Grundstimmung vor. Nach Meinungsumfragen hielten sich in den 1970ern die Befürworter und Gegner der EWG-Mitgliedschaft etwa die Waage. In den Jahren 1979 bis 1984 überwogen die Gegner um etwa 10 Prozent, danach gewannen die Befürworter wieder an Boden.
Insbesondere die Sozialdemokraten nahmen eine europafreundliche Haltung ein, und selbst die von Anbeginn an europakritische Sozialistische Volkspartei änderte mit der Zeit ihre Position und gab ihre strikte Gegnerschaft zur EWG-Mitgliedschaft auf. Eine beispielhafte Meinungsumfrage von Berlingske Tidende im Oktober 1991 ergab 63 % Mitgliedschaftsbefürworter und nur 18 % Gegner. Generell zeigten sich die Dänen aber weniger gewillt, nationale Souveränitätsrechte an supranationale Organisationen abzugeben, als die Bewohner anderer europäischer Staaten.Nikolaj Petersen: Denmark and the European Union.
Dänisches Memorandum zu Europa Am 4. Oktober 1990 wurde ein Memorandum zu Europa veröffentlicht, das von den Parteien der zentristisch-konservativen Regierung Schlüter III und den Sozialdemokraten unterzeichnet worden war. Dieses Memorandum, das als die charakterisiert wurde, enthielt ein Bekenntnis zur , aber auch Mahnungen, dass die europäischen Institutionen demokratischer und offener werden müssten und dass Europa in ökologischen und sozialen Fragen aktiver und progressiver werden müsse. Es befürwortete eine engere Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik, lehnte aber ausdrücklich eine gemeinsame europäische Militärstreitmacht ab. Hinsichtlich einer möglichen europäischen Währungsunion bezog es keine eindeutige Stellung.
Vertrag von Maastricht
Das Memorandum stärkte den innenpolitischen Rückhalt und die Verhandlungsposition der Regierung Schlüter bei den ab Dezember 1990 beginnenden Verhandlungen in Maastricht, legte jedoch auch ihren Verhandlungsspielraum fest. Auf Drängen Dänemarks und des Vereinigten Königreichs wurde eine Klausel aus dem Vertragswerk entfernt, die das Ziel einer politischen Union Europas in Form eines Bundesstaats beinhaltete. Eine Klausel zum Verbraucherschutz, die zuerst auf britisches Drängen entfernt worden war, wurde auf Wunsch Dänemarks wieder in das Vertragswerk eingefügt, und hinsichtlich der beabsichtigten Währungsunion wurde eine Sonderbestimmung eingefügt, die Dänemark die Teilnahme an derselben offen ließ.Nikolaj Petersen: Denmark and the European Union.
Der Vertrag von Maastricht wurde am 7. Februar 1992 von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaften unterzeichnet. Vertreter Dänemarks bei den Verhandlungen waren der damalige Ministerpräsident Poul Schlüter (Konservative Volkspartei) und sein Außenminister Uffe Ellemann-Jensen (Venstre).Nikolaj Petersen: Denmark and the European Union. Das ausgehandelte Vertragswerk sah die Umwandlung der bisherigen Europäischen Gemeinschaften in die Drei Säulen der Europäischen Union vor. Diese Umwandlung beinhaltete eine wesentlich engere Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten auf verschiedenen Gebieten (Währungs- und Wirtschaftsunion, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Unionsbürgerschaft, Kompetenzerweiterung des Europäischen Parlaments, Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik sowie ein Protokoll über die Sozialpolitik).
Der Weg zur Volksabstimmung Da der Vertrag die Souveränitätsrechte Dänemarks betraf, war nach Artikel 20 der dänischen Verfassung von 1953 entweder ein Beschluss des Folketing mit einer 5/6-Mehrheit (83,33 % = 150 Sitze) der Mitglieder erforderlich oder ein mehrheitlicher Folketing-Beschluss, gefolgt von einer Volksabstimmung, in der sich keine qualifizierte Mehrheit der Abstimmenden gegen das Gesetzesvorhaben wandte. So sah die dänische Verfassung eine Ablehnung des Beschlusses des Folketings nur vor, wenn eine Mehrheit an „Nein“-Stimmen abgegeben wurde, die zugleich mindestens 30 % aller Stimmberechtigten ausmachte (30-%-Ablehnungsquorum).
Am 12. Mai 1992 ratifizierte der Folketing mit großer Mehrheit von 130 gegen 25 Stimmen bei 20 Enthaltungen das Vertragswerk. Da der Vertrag nur das dänische Kernland betraf, nahmen die je zwei Abgeordneten Grönlands und Färöers, wie in solchen Fällen üblich, an der Abstimmung nicht teil. Bei insgesamt 179 Sitzen im Folketing ergab dies eine Zustimmung von 72,6 %, womit die geforderte 5/6-Mehrheit verfehlt wurde.
Dafür stimmten die zwei Parteien der Regierung Schlüter IV (Konservative Volkspartei und Venstre), die Zentrumsdemokraten, die Radikale Venstre, die Christliche Volkspartei und die Sozialdemokraten. Gegen das Gesetz stimmten die Abgeordneten der Sozialistischen Volkspartei und der rechtspopulistischen Fortschrittspartei. Erstere kritisierte vor allem die geplante Währungsunion sowie die geplante Ausweitung der militärischen Zusammenarbeit und das vermeintliche Fehlen von Demokratie und Offenheit in Europa. Letztere sprach sich allgemein gegen den Vereinheitlichungs- und Vereinigungsprozess aus und gegen die geplante soziale Dimension, die zu einem „Sozialtourismus“ nach Dänemark führen werde.Nikolaj Petersen: Denmark and the European Union. Die Volksabstimmung wurde für den 2. Juni 1992 angesetzt.
Ergebnis mini|hochkant=0.8|Stimmzettel mini|hochkant=0.8|Ergebnisse nach Aufstellungskreisen Beim Referendum am Dienstag, den 2. Juni 1992 waren etwas weniger als 4 Millionen Personen ab 18 Jahren stimmberechtigt, hiervon beteiligten sich 3.290.610 (= 83,05 %). Das Plebiszit unterlag einem 30-%-Ablehnungsquorum, das bedeutet, dass die Annahme des Vertrags von Maastricht nur dann abgelehnt werden konnte, wenn eine Mehrheit der Abstimmenden mit „Nein“ stimmte und diese „Nein“-Stimmen zugleich mindestens 30 % der Stimmberechtigten ausmachten.
Auf dem Stimmzettel war keine eigentliche Abstimmungsfrage aufgeführt, sondern der Gegenstand der Abstimmung benannt, auf den mit „Ja“ oder „Nej“ geantwortet werden konnte.
Von den abgegebenen gültigen Stimmen sprach sich eine knappe Mehrheit von 1.653.289 (= 50,7 %) gegen die Annahme des Vertrags von Masstricht aus, das waren 41,7 % aller Stimmberechtigten, womit das geforderte 30-%-Ablehnungsquorum deutlich überschritten wurde. Für die Annahmnedes Vertrags stimmten 1.606.442 Personen (= 49,3 %).
In den Regionen Jütland und Øerne fiel das Ergebnis sehr knapp aus, mit einer knappen Mehrheit an „Nein“-Stimmen in Øerne und einer nur geringen Mehrheit an „Ja“-Stimmen in Jütland, stimmte in der Hauptstadtregion um Kopenhagen und Frederiksberg eine deutliche Mehrheit von 61,7 % gegen die Annahme des Vertrags von Maastricht. Die Zahl der ungültigen Stimmen fiel mit 0,9 % gering aus.
Die autonomen Regionen Färöer und Grönland und nahmen an dem Plebiszit nicht teil, es blieb auf das dänische Kernland beschränkt.
Endergebnis des Referendums über die Ratifizierung des Vertrags von Maastricht in Dänemark am 2. Juni 1992Danmarks Statistik (Hrsg.): Folkeafstemningen den 1. juni 1992 om Danmarks tiltrædelse af traktaten om Den Europæiske Union. Region Stimm-berechtigte(a) abgegebeneStimmen (b) gültigeStimmen (b) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) Kopenhagen-Frederiskberg 444.174 362.645 81,64 % 359.093 99,02 % 3.552 0,99 % 137.578 38,31 % 221.515 61,69 % 49,87 % Øerne 1.697.583 1.435.310 84,55 % 1.422.530 99,11 % 12.780 0,89 % 706.009 49,63 % 716.521 50,37 % 42,21 % Jütland 1.820.248 1.492.655 82,00 % 1.478.108 99,02 % 14.547 0,98 % 762.855 51,61 % 715.253 48,39 % 39,29 % 3.962.005 3.290.610 83,05 % 3.259.731 99,06 % 30.879 0,93 % 1.606.442 49,28 % 1.653.289 50,72 % 41,73 %
Folgen Die unerwartete und knappe Ablehnung des Vertrags durch das Stimmvolk zeigte, dass die regierungstragenden Parteien Dänemarks das Ausmaß des Euro-Skeptizismus im Land deutlich unterschätzt hatten. Für die proeuropäischen politischen Kräfte, insbesondere für Außenminister Uffe Ellemann-Jensen bedeutete das Abstimmungsergebnis eine deutliche politische Niederlage.
Durch die Ablehnung sahen sich die dänischen Befürworter des Vertrags von Maastricht in eine schwierige Lage versetzt. Einerseits mussten sie dem Willen der Abstimmenden entsprechen, aber andererseits auch zu einer Einigung mit ihren europäischen Vertragspartnern kommen. Kurz nach Bekanntwerden des Abstimmungsergebnisses schlossen die EU-Außenminister eine Neuverhandlung des Vertrags von Maastricht kategorisch aus. Als Ausweg wurde im Dezember 1992 die Vereinbarung von Edinburgh getroffen. Damit behielt sich Dänemark in vier Punkten das Recht vor, die Vorgaben des Vertrags von Maastricht zunächst nicht umzusetzen. Dies waren die Währungspolitik und die Beibehaltung der Dänischen Krone, der „Verteidigungsvorbehalt“, wodurch Dänemark nicht an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Europas teilnahm, der „Justizvorbehalt“, wodurch jegliche europäischen Vereinbarungen zu Justiz-, Asyl- und Innenpolitik in Dänemark nicht automatisch gelten, sowie zuletzt eine vor allem symbolische Ablehnung der Unionsbürgerschaft.
Auf Grundlage dieser Einschränkungen wurde im Mai Mai 1993 erneut einer Volksabstimmung über die Ratifizierung des Vertrags von Maastricht abgehalten, die diesmal eine mehrheitliche Zustimmung erbrachte. Der Vertrag von Maastricht trat damit zum 1. Dezember 1993 in Kraft. Im Jahr 2022 wurde der dänische Verteidigungsvorbehalt nach einem weiteren Referendum aufgegeben.
Für die europäische Integration hatte die Ablehnung 1992 in Dänemark und die anschließende Nachverhandlung die dauerhafte Konsequenz, dass das Prinzip des Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten etabliert wurde. In der Folge nahmen und nehmen auch andere europäische Staaten für sich in Anspruch, einzelne Regelungen nicht oder nur mit großer Verzögerung einzuführen.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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