Die articuli reprobati sind 14 Artikel des Sachsenspiegels, die durch die päpstliche Bulle Salvator Humani Generis verboten wurden.
Geschichte Im Laufe der Jahrhunderte wurde zunächst angenommen, dass der Sachsenspiegel bereits als Ganzes im Jahr 1356 durch Innozenz VI. in einem als Regest bezeichneten Schreiben an Karl IV. verdammt worden war.Hiram Kümper, Sachsenrecht, S. 245. In älterer Literatur des 19. Jahrhunderts wurde dieser Brief dann immer noch als eine kirchliche Verdammung des Textes eingestuft. In der Literatur des 20. Jahrhunderts ist jedoch die Verlässlichkeit der entsprechenden päpstlichen Aufzeichnungen aus dem Jahr 1356 in Frage gestellt worden. Die Datierung dieses Schreibens in das Jahr 1356 wird insbesondere deshalb in Zweifel gezogen, weil sie von in den späteren Jahren folgenden Angriffen gegen den Sachsenspiegel, insbesondere von denen des Mönchs Johannes Klenkok, nicht erwähnt wurde.
Weg zur Bulle des Papstes
Der aus dem heute zu Niedersachsen gehörenden Hoya stammende Augustinermönch Johannes Klenkok war ein Theologe, der in Paris die BibelChristopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 27. und in Oxford die Sententiae des Petrus Lombardus studiert hatte. Dort wurde er im August 1359 zum Magister ernannt.Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 31–32. Er kehrte 1361 in das Alte Reich zurück und wirkte dort als Studienregens seines Ordens in Erfurt und Magdeburg, und als Provinzial.Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 42. Insbesondere von den jungen Augustinermönchen seiner Zeit wurde Klenkok häufig zitiert.Damasus Trapp: Notes on John Klenkok O.S.A. († 1374). In: Augustinianum, Band 4, 1964, S. 366–367. Für genaue Beispiele der Zitierung siehe S. 367–377.
Beim Studium der Rechtsprechung des Schöffenstuhls von Magdeburg kamen Klenkok Zweifel, ob der angewandte Sachsenspiegel mit dem kanonischen Recht und den Grundsätzen des christlichen Glaubens vereinbar sei.Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 14. Klenkok wandte sich an den in Magdeburg ansässigen Inquisitor Walter Kerlinger. Der Dominikaner riet ihm dazu, die Bedenken gegen den Sachsenspiegel zu verschriftlichen und eine Begründung zu verfassen. Klenkok kam dem nach und formulierte diese Kritik in einer Schrift, die er Dekadikon nannte, wobei der Titel dem Umstand entsprang, dass Klenkok sich gegen zehn Artikel des Sachsenspiegels wandte. Diese Schrift wollte Walter Kerlinger der Überlieferung nach an die Kurie weiterleitenIn älterer Literatur wird noch unter Verweis auf ein damals Innozenz VI. zugeschriebenes Schriftstück aus dem Jahr 1356, in dem der Papst den Sachsenspiegel in seiner Gesamtheit verdammt haben soll, vermutet, dass Kerlinger dies getan habe. Vgl. hierzu Otto Stobbe: Geschichte der deutschen Rechtsquellen. Band 1, 1965 Aalen, Neudruck der Ausgabe von 1860, S. 372. Eine Zuordnung dieses Schreibens zu Innozenz VI. und eine Datierung in das Jahr 1356 gilt inzwischen aber als überholt, vgl. hierzu Hiram Kümper: Sachsenrecht, S. 245; dies wird aber noch als Tatsache dargestellt bei Christian Hetz: Die Rolle des Sachsenspiegels in der Judikatur des deutschen Reichsgerichts in Zivilsachen. 2008, ISBN 978-3-9812101-5-6, S. 27., sandte sie jedoch nach der mehrheitlich in der Literatur vertretenen AuffassungChristopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 56. sieht hingegen keinen Beweis für einen Verrat Kerlingers. an den Magdeburger Stadtrat.
Dieser war durch die Kritik am Rechtsspiegel und damit mittelbar an ihrem Stadtrecht, dem Magdeburger Recht, aufgebracht. Der Rat sah dies als einen so wichtigen Vorfall an, dass er den aus 36 Mitgliedern bestehenden dreifachen Rat und den Bürgerausschuss einberief. Diese Reaktion ist insbesondere vor dem Hintergrund zu verstehen, dass der Rat enge Verbindungen mit dem Magdeburger Schöffenstuhl unterhielt, der Rechtsprechungsinstitution des Magdeburger Rechts.Heiner Lück: Johannes Klenkok (um 1310–1374). In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Sp. 1888–1890. Das Treffen des Rats fand wohl im Frühjahr 1368 statt, wobei vielfach auch eine Datierung in das Jahr 1369 vorgenommen wurde.Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 54. Der Rat schickte weiterhin ein Schreiben an 400 Städte und Fürsten, die das Sachsenrecht anwandten. Darin warf er dem Mönch vor, dass dieser in seiner Kritik vor allem von der im Sachsenspiegel vorgeschriebenen Erbunfähigkeit von Mönchen veranlasst werde. Aber auch an Klenkok selbst erging ein Ratsschreiben, worin die Ratsherren zum Ausdruck brachten, dass sie über ihn erboster seien als über den 1325 ermordeten Erzbischof Burchard.Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 15. Im Bericht des Augustinerpaters Johannes Schiphower wird dabei berichtet, dass Klenkok vor dem Zorn der Bürger in einem über die Mauer hinabgelassenen Korb aus der Stadt fliehen musste.
Klenkok reiste nach April 1369Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 60. von Magdeburg nach Halberstadt und überreichte sein Werk, den Dekadikon, auch dem Bischof von Halberstadt Albert von Rickmersdorf.Heiner Lück: Johannes Klenkok (um 1310–1374). In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Sp. 1888–1890. Christopher Ocker hält Albert für einen Bekannten Klenkoks aus seiner Zeit in Paris.Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 58. Der Bischof übergab die Schrift Klenkoks an den Theologen Rudolf Block, einen von Klenkoks früheren Lehrern, und den Lektor Jordan von Quedlinburg zur Begutachtung. Beide sollten ein Gutachten abgeben.Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 15–16. Block diskutierte dabei auch persönlich mit Klenkok, wohingegen Jordan von Quedlinburgs Meinung nur schriftlich eingeholt wurde.Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 58. Er erwähnt auch noch, dass ein weiteres Argument von einem Wilhelm Harr, einem ansonsten unbekannten Benediktinermönch eingeholt wurde; Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 15–16, ging hingegen von einem Streitgespräch mit Rudolf Block und Jordan Quedlinburg aus, Wilhelm Harr erwähnt er gar nicht. Was das Ergebnis der Debatte war, ist nicht überliefert. Während der Jurist Hans-Josef Kullmann in seiner Dissertation davon ausgeht, dass beide Autoren die Kritik Klenkoks nicht teilten und stattdessen den Sachsenspiegel verteidigten, geht Ocker davon aus, dass das Gespräch zu keinem wirklichen Ergebnis geführt habe. Klenkok war weiterhin von seiner Ansicht überzeugt, aber ohne Unterstützung von seinen Ordensbrüdern. Der Bischof von Halberstadt mischte sich nach den überlieferten Berichten nur mit einem Argument in die Debatte ein, was für Klenkoks Ansichten sprach. So betonte er, dass eine Handlung zwar nach dem weltlichen Recht erlaubt sein könnte, nach kanonischem Recht aber trotzdem verboten sei.Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 60. Ocker betont auch, dass Klenkok diese Argumente in späteren Ausgaben erwähnte. Klenkok überarbeitete seine Argumente und sandte seine Schrift erneut an Bischof Albert, wobei aber keinerlei Maßnahmen des Bischofs überliefert sind. Daher scheint Klenkok hier keinen Erfolg gehabt zu haben.
In einem der folgenden Jahre, entweder 1369 oder 1370, richtete Klenkok sich mit einer Flugschrift mit dem Titel „Universi Christi Fideles“ an die christlichen Autoritäten des Heiligen Römischen Reichs. In dieser Schrift kritisierte er nun 12 Artikel des Sachsenspiegels und bezieht sich dabei auch auf das Streitgespräch mit Rudolf Block und Jordan von Quedlinburg.Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 16.
Im Jahr 1371 bat Klenkok seinen früheren Schüler Pierre de Vergne, der im Mai 1371 zum Kardinal ernannt worden war, in einem Brief sein Anliegen bezüglich des Sachsenspiegels an den Papst zu übermitteln. Dem Brief lag auch eine Ausgabe des Dekadikon bei. Klenkok hatte den Text noch weiter überarbeitet und inzwischen wandte er sich gegen 21 Artikel des deutschen Rechtsspiegels.Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 18. Pierre de Vergne kam dieser Bitte nach und übergab die Liste an den seit 1370 herrschenden Gregor XI. Dieser handelte nicht sofort, sondern holte den Rat von Theologen und Juristen ein.Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 18. Wer in dieser Kommission saß, ist nicht überliefert. Sie bestand aus Kardinälen und doctores utriusque und sprach sich für eine Verurteilung aus.Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 88.
Im April 1374 erließ der Papst dann die Bulle mit dem Namen Salvator Humani Generis, mit der er 14 Sätze im Sachsenspiegel verurteilte und alle Richtersprüche für ungültig erklärte, die auf diesen beruhten. Zusätzlich befahl er allen Christen die Sätze nicht mehr zu beachten. Aufgrund des Textes der Bulle vermutet Christopher Ocker, dass Klenkok selbst eine wichtige Rolle in der Kommission übernommen hatte. Diese 14 Artikel wurden später als articuli reprobati bezeichnet. Während Klenkok damit einen Teilerfolg errungen hatte, so erkannte der Papst konkludent an, dass sieben von Klenkok angegriffene Sätze nicht gegen kirchliches oder göttliches Recht verstoßen würden.Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 19.
Wirkung nach der Bulle Kurz nach Klenkoks Tod im Juni 1374 sandte Gregor XI. im Oktober 1374 einen Brief an Kaiser Karl IV., mit dem er ihn aufforderte die Bulle und die Bannung der articuli reprobati durchzusetzen.Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 93–94. Die Bulle selbst sandte Gregor an die Bischöfe von Magdeburg, Köln, Bremen, Riga und Prag, da in deren Territorien der Sachsenspiegel zumindest teilweise Geltung erlangt hatte.Hans Josef Kullmann, Klenkok und die 'Articuli Reprobati' des Sachsenspiegels, 1959, S. 19.
In einigen späteren Handschriften fehlen die articuli reprobati. An einigen Artikeln steht in den Handschriften daneben, dass dies ein articulus reprobatus sei. Einige Handschriften, insbesondere aus dem kulmischen Gebiet, schrieben die Bulle nach dem unveränderten Sachsenspiegel nieder.Hans Josef Kullmann, Klenkok und die 'Articuli Reprobati' des Sachsenspiegels, 1959, S. 20, Fn. 44 und 45. In den folgenden Jahrzehnten und Jahrhunderten der Veröffentlichung der Bulle gab es verschiedene kirchliche Rezeptionen. Für das Erzbistum Breslau ist aus einer Randnotiz zum Codex Wratislaviensis bekannt, dass erst 1397 die Veröffentlichung der Bulle geschah, namentlich durch Wenzel von Breslau. Aus dem Fürstbistum Ermland ist eine Urkunde des Bischofs Heinrich III. von 1410 überliefert, in der er einen Vertrag schloss, die reprobierten Artikel aber aus dem anwendbaren Recht ausschloss.Hans Josef Kullmann, Klenkok und die 'Articuli Reprobati' des Sachsenspiegels, 1959, S. 21.