Propylenglycolester von Speisefettsäuren sind Lebensmittelzusatzstoffe, die in der Europäischen Union als zugelassen sind. Sie besitzen eine schwach emulgierende Wirkung.

Herstellung Dieser Lebensmittelzusatzstoff kann ausschließlich künstlich synthetisiert werden. In einer mehrstufigen Reaktion kommt es zur Veresterung von Propylenglycol mit Fettsäuren. Die verwendeten Fettsäuren können pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sein. Da auch Sojaöl verwendet wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch gentechnisch veränderte Sojabohnen verwendet werden.

Verwendung rechts|mini|hochkant=1.8|Zutatenliste: Inhaltsstoffangabe von Propylenglycolester von Speisefettsäuren ohne Angabe der E-Nummer Propylenglycolester von Speisefettsäuren wirken als Emulgatoren. Sie werden dabei hauptsächlich eingesetzt, um die Wirkung anderer Emulgatoren zu verstärken. Zudem wird der Zusatzstoff bei aufgeschäumten Desserts und Rührkuchen als Aufschlagmittel verwendet, um das Einbringen von Luft zu verbessern. Auf der Zutatenliste kann dieser Zusatzstoff auch als Propandiol-Fettsäureester deklariert werden.Eintrag zu Propylenglycolester von Speisefettsäuren. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 21. Juni 2022.Eintrag zu Propylenglycolester von Speisefettsäuren. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 21. Juni 2022. Rechtliche Situation In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020) aufgelistet. Die Verwendung von Propylenglycolestern von Speisefettsäuren sind nur für ausgewählte Lebensmittel erlaubt. Für diese Lebensmittel wurden einzelne Höchstmengenbeschränkungen festgelegt. Die Höchstmengenbeschränkung für Speiseeis beträgt 3 Gramm des Zusatzstoffes pro Kilogramm Lebensmittel. Bei anderen Desserts so wie Zucker- und Backwaren liegt der Grenzwert bei 5 Gramm pro Kilogramm.

Gesundheitliche Risiken Dieser Lebensmittelzusatzstoff gilt als gesundheitlich unbedenklich. Es wurde eine erlaubte Tagesdosis von 25 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt.I. Elmadfa, E. Muskat, D. Fritzsche: E-Nummern & Zusatzstoffe - Was in unserer Nahrung steckt. Gräfe und Unzer, 2016, ISBN 3833852933, S. 71.

Einzelnachweise

Kategorie:Lebensmittelzusatzstoff (EU)