Die apostolische Sukzession oder apostolische Nachfolge beschreibt die kontinuierliche Weitergabe des Sendungsauftrags der Apostel und deren Nachfolger bis in die Gegenwart und legitimiert die , die Treue zur urchristlichen Tradition und die unverfälschte Weitergabe der Glaubensinhalte. Zur Erfüllung dieser Kontinuität wird vor allem in den vorreformatorischen Kirchen eine stetige Reihe von Bischofsweihen als konstitutiv für das Bischofsamt angesehen.

Im Neuen Testament wurden die Apostel durch Jesus Christus ausgesandt und mit Vollmacht ausgestattet, die Kirche zu leiten. Diese gaben ihre Sendung weiter, woraus sich nach der Tradition der frühen Kirche das Bischofsamt entwickelte. Durch eine ununterbrochene Kette von Handauflegungen gelten die Bischöfe in den vorreformatorischen Kirchen bis in die heutige Zeit als Nachfolger der Apostel.

Während die apostolische Sukzession in den ersten christlichen Jahrhunderten aus Sicht der historischen Wissenschaft nicht nachweisbar ist, gilt sie ab dem 12. Jahrhundert als historisch gesichert.

Im Protestantismus wird die Sukzession nicht primär auf die Weitergabe der Amtsvollmacht, sondern auf die Treue zum Glauben () bezogen.

Entstehung Das Konzept der apostolischen Sukzession ist vermutlich in der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts entstanden, also rund hundert Jahre nach dem Tod der Apostel. In dieser Zeit wurden die wachsenden christlichen Gemeinden der mediterranen Metropolen näher miteinander bekannt und dabei kamen auch die Unterschiede der lokalen Traditionen und der lokalen Riten wie etwa in der Liturgie zum Vorschein. Dass man einander bestätigte, Apostelgründung zu sein, war in den Denkkategorien der Spätantike eine Möglichkeit, diese Unterschiede gelten zu lassen und sich dennoch der einen Kirche Jesu Christi zugehörig zu fühlenVgl. Norbert Brox,Kirchengeschichte des Altertums, Düsseldorf 1998.. Mit der Gnosis entstanden esoterische Sonderlehren, die sich auf einen apostolischen Ursprung beriefen. Um diesen Häresien entgegenzutreten, beriefen sich die Kirchenväter Hegesippus und Irenäus von Lyon auf die Überlieferung durch die Nachfolger im Apostelamt als Garant für die kontinuierliche, unverfälschte Wiedergabe der Lehre der Apostel.

Biblischer Bezug Die Handauflegung im Sinne einer Einsetzung von Mitarbeitern in ihre Aufgaben ist im Neuen Testament vor allem als Praxis des Apostels Paulus bezeugt (, , , ). Doch wird die Handauflegung zur Amtseinsetzung im Neuen Testament auch als Praxis aller Apostel beschrieben .

Ein ausdrücklicher Befehl Jesu Christi an die Apostel, Nachfolger in ihrem Amt zu benennen, findet sich in den Evangelien nicht. Der Apostel Petrus beruft sich bei der in der Apostelgeschichte geschilderten Nachwahl des Apostels Matthias jedenfalls nicht auf einen Befehl Jesu, sondern auf Verse aus dem Buch der Psalmen.

Sukzession bei den Kirchenvätern Der erste Klemensbrief ist der Hauptzeuge für die Verhältnisse in der stadtrömischen Christenheit im 1. Jahrhundert und zeichnet folgendes Bild: 1. Clem. 44, 1–5, zit. n.: Die Apostolischen Väter. Aus dem Griechischen übersetzt von Franz Zeller. Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Band 35

Dass in der Gemeinde des Ersten Klemensbriefes eine Einsetzung durch eine auf die Apostel zurückgehende Kette von Handauflegungen die conditio sine qua non ist, um das Bischofsamt ausüben zu können, wird im 1 Klem. nicht gesagt. Auf jeden Fall gehört die zustimmende Akklamation „der ganzen Gemeinde“ zur Einsetzung eines Bischofs.

Hegesippus berichtet, auf seinen Reisen viele Bischöfe getroffen und von allen das gleiche Evangelium gehört zu haben, was eine unabhängige Kontinuität der Glaubensüberlieferung in verschiedenen Gemeinden belegt und somit den angeblich apostolischen Lehren der Gnostiker widerspricht. Er soll auch eine Bischofsliste von Simon Petrus bis Anicetus angelegt haben, die als früheste derartige Liste gilt und von anderen Kirchenväter wie Eusebius von Caesarea und Irenäus von Lyon übernommen worden sein könnte.

Irenäus von Lyon aus dem 2. Jahrhundert wird gern als Gewährsmann für die apostolische Sukzession in Anspruch genommen. Er steht in Auseinandersetzung mit der Gnosis, die Geheimlehren Christi zu besitzen beanspruchte, und bekräftigte demgegenüber, dass die ganze Lehre Christi den Aposteln mitgeteilt und von diesen über zuverlässige Gewährsleute unverfälscht an die zeitgenössischen Christengemeinden übermittelt worden sei. Mit dieser Aussageabsicht montiert Irenäus aus den ihm bekannten Namen eine Bischofsliste, deren historischer Wert modernen Maßstäben nicht entspricht. Der Patrologe Brox äußerte dazu, die Liste der Namen bei Irenäus beruhe „auf theologischen Vorstellungen, nicht auf historischen Recherchen“.

Irenäus schreibt:

Im Laufe des 3. Jahrhunderts wurde die successio apostolica „zur wichtigsten Legitimationsquelle des Episkopats“.Pedro Barceló: Das Römische Reich im religiösen Wandel der Spätantike. Kaiser und Bischöfe im Widerstreit. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2013, ISBN 978-3-7917-2529-1, S. 54.

Sukzession von Männern und Frauen im bischöflichen Amt

Nach der Lehre und Tradition der Alten Kirche kann das Weihesakrament nur von einem Mann gültig empfangen werden. Dies wird von allen vorreformatorischen Kirchen, den orthodoxen, altorientalischen und der römisch-katholischen Kirche vertreten, sowie auch von manchen anglikanischen und altkatholischen Kirchen. Nach diesem Verständnis können Frauen kein Bestandteil einer gültigen Sukzessionslinie sein.

In den meisten Kirchen protestantischer Tradition, die die apostolische Sukzession im Weiheamt kennen, gibt es auch eine Frauenordination, so in vielen Teilkirchen der Anglikanischen Kirchengemeinschaft, in der Herrnhuter Brüdergemeine, der Schwedischen Kirche, einigen altkatholischen Kirchen und mehreren kleineren Kirchen. Nicht alle dieser Kirchen kennen jedoch den Episkopat der Frau, in manchen ist die Frauenordination auf das Priestertum beschränkt und damit wird auch die bischöfliche, apostolische Sukzession nur durch Männer weitergegeben. Während manche Kirchen mit rein männlichen Sukzessionslinien die apostolische Nachfolge in den Kirchen, bei denen Frauen zum Bischofsamt zugelassen werden, anzweifeln, wird die Sukzession in den Kirchen mit rein männlichen Linien von den Kirchen, die auch Frauen zulassen, nicht angezweifelt. Die Mitglieder der Porvoo-Gemeinschaft erkennen ihre apostolische Sukzession wechselseitig an.

Wechselseitige Anerkennung und Auseinandersetzungen War in der alten Kirche die gegenseitige Anerkennung der Apostolizität für die Ortskirchen eine Möglichkeit, trotz sichtbarer Unterschiede die Gemeinsamkeit im Glauben (communio) festzuhalten, so stellt die An- und Aberkennung der apostolischen Sukzession heute ein diffiziles Instrumentarium der Annäherung und Abgrenzung der Konfessionen bereit.

Im Einzelnen ergibt sich dabei folgendes Bild:

Die apostolische Sukzession der Bischöfe in den vorreformatorischen Kirchen (römisch-katholische, östlich-orthodoxe und orientalisch-orthodoxe Kirchen) wird gegenseitig weitgehend anerkannt. Grundsätzlich zählen auch die in katholischer Tradition stehenden altkatholischen Bischöfe dazu, jedoch nicht bei Bischofsweihen, die in manchen altkatholischen Kirchen durch oder an Frauen durchgeführt werden. Die apostolische Sukzession der anglikanischen Kirche wird mittlerweile von vielen Kirchen anerkannt, allerdings nicht in der römisch-katholischen Kirche: Papst Leo XIII. erklärte in seiner Bulle Apostolicae curae 1896 die anglikanische Ordination wegen formaler Änderungen am Ritus unter Edward VI. für ungültig. Dagegen erkennt die Utrechter Union der altkatholischen Kirchen seit 1925 die apostolische Sukzession und Gültigkeit der Weihen in der anglikanischen Kirche an. Die östlich-orthodoxen Kirchen erkennen gewöhnlich die Ordination durch römisch-katholische und anglikanische Bischöfe zum Diakon oder Priester an, ebenso die eines zur Orthodoxie konvertierten Bischofs. Allerdings gibt es in diesen Kirchen auch Stimmen, für die die richtige Lehre als wichtigstes Element der Sukzession im Vordergrund steht, weshalb sie die mit einer ihrer Ansicht nach falschen Lehre verbundenen Ordinationen unorthodoxer Kirchen nicht anerkennen. Die Armenische Apostolische Kirche, eine orientalisch-orthodoxe Kirche, erkennt die bischöfliche römisch-katholische Konsekration an und umgekehrt. Die östlich-orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Kirchen erkennen inzwischen im Allgemeinen die jeweils anderen kirchlichen Ämter an, mancherorts pflegen sie auch die gegenseitige Kommunion; Priester können einander vertreten. In der Erklärung von Porvoo von 1992 haben die lutherischen Kirchen der nordischen und baltischen Staaten, die nach eigener Auffassung die apostolische Sukzession erhalten oder wiedergewonnen haben, und die anglikanischen Kirchen Großbritanniens und Irlands ihre Ämter gegenseitig anerkannt. Im Kernland des Luthertums jedoch hat die weltweit größte lutherische Kirche, die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, diese Entwicklung nicht mitvollzogen, da nach ihrer Interpretation der reformatorischen Auffassung das Priestertum aller Gläubigen gilt, es also nicht auf eine Weihe ankommt und damit die Frage nach einer Sukzession hinfällig wird.

Theologische Interpretationen Neben der orthodoxen Kirche berufen sich folgende im Weltkirchenrat vertretene Kirchen in der Lehrautorität ihrer Ämter auf die apostolische Sukzession:

Vorreformatorische Kirchen Römisch-katholische Kirche Die Theologie des Zweiten Vatikanischen Konzils stellte dem Sukzessionsprinzip das Kollegialitätsprinzip zur Seite. Die Vollmacht des einzelnen Bischofs beruht nicht allein auf der historischen Rückbindung, sondern auch auf der aktuellen Einbindung in die Einheit des Episkopats (siehe auch Vagantenbischof). Der Grund hierfür ist die Schwäche des sogenannten „Pipeline-Prinzips“ bei der Sukzession: Es ist moralisch indifferent. Unwürdige Amtsträger, die qua Weihe in der Sukzession stehen, könnten nach ihrem Belieben mit der ihnen übertragenen Vollmacht umgehen.

Oberhäupter einiger Kirchen in apostolischer Sukzession Oberhäupter einiger Kirchen in apostolischer Sukzession Kirche (Kirchenfamilie) Titel Sitz Erstes Oberhaupt laut Überlieferung Gegenwärtiges Oberhaupt AnzahlRömisch-katholische KirchePapstRomSimon PetrusLeo XIV.267Byzantinisch-orthodoxe KirchenPatriarchKonstantinopelApostel AndreasBartholomäus I.273Koptisch-orthodoxe KirchePapstAlexandrien (Kairo)Evangelist MarkusTawadros II.116Syrisch-Orthodoxe KirchePatriarchAntiochia (Damaskus)Simon PetrusIgnatius Ephräm II.123Armenische Apostolische KircheKatholikosEtschmiadsinApostel Judas ThaddäusKarekin II.152Apostolische Kirche des OstensKatholikos-PatriarchSeleukia-Ktesiphon (Chicago)Apostel ThomasGewargis III.120Anglikanische KirchengemeinschaftPrimasCanterburyAugustin, „Apostel der Angelsachsen“Sarah Mullally106Utrechter Union der Altkatholischen KirchenErzbischofUtrechtWillibrord, „Apostel der Friesen“Bernd Wallet83

Evangelische Kirchen In der Reformation, die die Kirche als eine Schöpfung des Wortes (creatura verbi) bestimmte, wurde die apostolische Sukzession nicht primär an Personen oder gar Amtsträgern festgemacht, sondern an der Treue des gesamten Volkes Gottes zum Evangelium (Martin Luther: „Evangelium sol dye successio sein“WA 39/II, S. 177; zitiert nach Ökumenischer Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen: Das kirchliche Amt in apostolischer Nachfolge. In: Dorothea Sattler, Gunther Wenz (Hrsg.): Das kirchliche Amt in apostolischer Nachfolge. Band 3: Verständigungen und Differenzen. Herder/Vandenhoeck & Ruprecht, Freiburg i. Br./ Göttingen 2008. ISBN 3-451-29943-7, S. 167–267, hier S. 218.). Diese Auffassung hat sich in den evangelischen Kirchen weitgehend durchgesetzt.