mini|hochkant=1.3|Aufkleber „Kirchen für neue Städte“ (Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR, um 1980)
Kirchenbauprogramme in der DDR – offiziell Sonderbauprogramm oder Bauprogramm „Kirchen für neue Städte“ genannt – gab es aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen der DDR-Regierung und Kirchen-Institutionen der Bundesrepublik Deutschland; Partner und Geldgeber waren zeitweise auch die Schwedische Kirche und Evangelisch-reformierte Kirchen der Schweiz.Die Kirchenbauvorhaben in der DDR / Stolpe äußert sich zufrieden / Staatliche Unterstützung. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28. Dezember 1978, Seite 5.Vorwort, Seite 3 in: Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (Hrsg.): Sonderbauprogramm. Berlin 1980 (ohne Impressum, 56 Seiten nicht paginiert), Format A5 Dabei ging es um die Erhaltung, den Umbau und den Wiederaufbau bestehender sowie die Errichtung neuer Kirchen und kirchlich genutzter Gebäude in der DDR.
mini|hochkant=1.3|Pauluskirche Leipzig-Grünau mini|Kirche St. Josef und St. Lukas Neubrandenburg
Hinweis: Dieser Artikel befasst sich mit Sanierung, Umbau und Wiederaufbau bestehender Kirchengebäude sowie Neubau von Kirchengebäuden und kirchlichen Gemeindezentren. Aus thematischen Gründen nicht berücksichtigt sind hier der mitunter ebenfalls zu den Kirchenbauprogrammen in der DDR gehörende Neubau kirchlicher Krankenhausabteilungen, Kliniken, Stationen der Diakonie in der DDR und der Caritas in der DDR sowie der Bau von Wohnungen für Mitarbeiter dieser Einrichtungen – siehe dazu auch den Abschnitt „Begriffe“ sowie die betreffende Information im Abschnitt „Verschiedenes“.
Dank ihrer „Valuta-Sonderbauprogramme“ erwirtschaftete die DDR mit der Vertragspartnerin Evangelische Kirche in Deutschland (realisiert als Kirchengeschäft A oder A-Geschäft via Diakonie Deutschland) seit den 1970er Jahren bis 1988 die Summe von 250 Millionen D-MarkDie einzige diesbezügliche in der Quelle aufgeführte Information beschränkt sich auf folgende sehr allgemein gehaltene Aussage: „Die für diese Baumaßnahmen von der EKD insgesamt bereitgestellten finanziellen Mittel erreichen die Größenordnung einer Viertel Milliarde Mark.“ zuzüglich der Summe für Wiederaufbau und Restaurierung des Berliner Doms (Einzelheiten dazu im Abschnitt Wiederaufbau des Berliner Doms) in Höhe von 150 Millionen D-MarkHeike Schmoll: Über die Köpfe der ostdeutschen Brüder hinweg – Wegen der Restaurierung des Berliner Doms gab es schwere Verstimmungen zwischen EKD und DDR-Kirche. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. Februar 1993. Siehe dazu auch: Gerhard Besier: Kirche in Ost und West und ihr Verhältnis zum SED-Regime am Beispiel des Wiederaufbaus des Berliner Doms – Eine Analyse des Kirchenhistorikers Prof. Dr. Gerhard Besier (Heidelberg) zum Zusammenwirken zwischen EKD, Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR und der DDR-Regierung beim größten evangelischen Kirchenbauprojekt in der Nachkriegszeit. Hrsg.: Informationsdienst der Evangelischen Allianz e. V. (Idea), 16 S., Wetzlar 1993 also insgesamt 400 Millionen D-MarkLaut folgender Quelle startete das unten erläuterte Finanzierungsmodell mit der evangelischen Kirche im Jahr 1957; zum finanziellen Umfang der Geschäfte seit 1957 bis Beginn der hier dargelegten Kirchenbauprogramme sind bislang keine Zahlungsangaben bekannt – Quelle: Georg Diederich: Aus den Augen, aus dem Sinn. Die Zerstörung der Rostocker Christuskirche 1971. Mit Dokumenten. Herausgegeben vom Heinrich-Theissing-Institut, Schwerin. Edition Temmen, Bremen 1997, S. 185f, ISBN 3-86108-703-0 sowie mit der römisch-katholischen Vertragspartnerin Deutsche Bischofskonferenz (realisiert als Kirchengeschäft C oder C-Geschäft via Bonifatiuswerk) von 1966 bis 1988 die Summe von 310 Millionen D-Mark und somit – laut den bislang zugänglichen Quellen – insgesamt mindestens 710 Millionen D-Mark.Auf Seite 304 des Bundestagsdokuments Drucksache 12/7600 heißt es: „Insgesamt transferierte die katholische Kirche im sog. C-Geschäft zwischen 1966 und 1989 ca. 630 Mio. DM in Form von Elektrolytkupfer an den Bereich Kommerzielle Koordinierung.“ Bei Verwendung dieser in der vorgenannten Quelle benannten Zahlungssumme ergibt sich somit die Gesamtsumme von ca. 1,03 Milliarden D-Mark.
Ein Großteil der Gesamtsumme waren Zahlungen aus dem Etat des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen im bundesdeutschen Staatshaushalt. Rechtliche Grundlage auf DDR-Seite waren die Bestimmungen der Verfügung Nr. 44/66 des Vorsitzenden des Ministerrats vom 11. März 1966 „zur Regelung der kommerziellen Beziehungen zu den in der DDR zugelassenen Religionsgemeinschaften, die aus dem Ausland, der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) materielle Unterstützung erhalten“, S. 294.
Ausgangslage Die evangelischen und die katholischen Kirchenverbände in der späteren DDR blieben – anders als die in anderen sozialistischen Nachbarstaaten – nach dem Zweiten Weltkrieg Eigentümer ihrer Kirchen und sonstigen Gebäude. Zudem waren infolge des Zweiten Weltkriegs mehr als 4,3 Millionen Vertriebene in die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) gekommen, viele von ihnen katholischen oder evangelischen Glaubens.
In den mehr als 4.000 evangelischen Kirchengemeinden gab es fast überall im Krieg beschädigte Gotteshäuser, Gemeindehäuser und Pfarrhäuser, für deren Wiederherstellung und Erhaltung alles damals Mögliche getan wurde, was für die tatsächlichen Erfordernisse jedoch nicht genug war.
25 Jahre nach Kriegsende waren beispielsweise im Bereich der evangelischen Kirchenverbände noch Schäden von 30 Millionen DDR-Mark geblieben, hinzu kamen Folgeschäden wegen nicht finanzierbarer Reparaturen von 70 Millionen DDR-Mark. Diese insgesamt 100 Millionen DDR-Mark konnten die evangelischen Kirchen in der DDR aus eigener Kraft nicht aufbringen.Für katholische Kirchen wurden bislang keine vergleichbaren Angaben gefunden.
Die staatlichen Zuschüsse für den Erhalt denkmalwerter Kirchen betrugen 800.000 DDR-Mark pro Jahr; sie waren – bei rückläufiger Tendenz – nur der sprichwörtliche „Tropfen auf den heißen Stein“. Zudem wirkten sie nur für die damit finanzierten Baumaßnahmen und nicht, um für kirchliches Leben zeitgemäße Räume zu schaffen. Auch hatte die DDR-Bauwirtschaft viel zu wenig Kapazitäten.
Vor diesen Kirchenbauprogrammen gab es – vor und während der Amtszeit Walter Ulbrichts als Staatschef und dessen kirchenablehnender Politik – vereinzelte, überwiegend katholische Kirchenneubauten in der DDR. Die Erfahrungen aus jener Zusammenarbeit zwischen DDR-Führung und den Partnern in der Bundesrepublik bei deren Errichtung beeinflussten die Programme offensichtlich vertrauensbildend bzw. ermöglichten sie – unter Ulbrichts Nachfolger Erich Honecker und dessen gemäßigterer Kirchenpolitik – als konzertierte Aktion: mini|Stephanus-Kirche Weimar-Schöndorf 1951: Schifferkirche in Ahrenshoop, ev. 1951: Heilig-Geist-Kirche Zwenkau (Umgestaltung einer bisherigen Gaststätte)https://www.kirche-leipzig.de/gemeinde/zwenkau-heilig-geist-kirche/ 1951: Heilig-Kreuz-Kirche in Calvörde, kath. 1954: Hl. Dreieinigkeit in Dessau-Süd, kath. 1954: St. Norbert in Jeßnitz (Anhalt), kath. 1956: St. Maria Regina Pacis in Bad Schmiedeberg, kath.dieser komplette Neubau wurde staatlicherseits aus propagandistischen Gründen als „Umbau“ deklariert 1957: Heilige Familie in Bad Düben, kath. 1960: Christkönigskirche in Oranienbaum, kath. 1962: Diakonissenhauskirche der Diakonissen-Anstalt Dresden, ev. 1966: Kirche St. Stephanus in Weimar-Schöndorf, ev. 1970: St. Gabriel in Leipzig-Wiederitzsch, kath. 1971: Zweite Christuskirche in Rostock, kath.Die Kosten dafür zu Lasten der katholischen Geldgeber in der Bundesrepublik Deutschland betrugen 3.500.000 D-Mark. Quelle: Georg Diederich: Aus den Augen, aus dem Sinn. Die Zerstörung der Rostocker Christuskirche 1971. Mit Dokumenten. Herausgegeben vom Heinrich-Theissing-Institut, Schwerin. Edition Temmen, Bremen 1997, S. 185f + 188, ISBN 3-86108-703-0
Hintergrund Die DDR-Führung war permanent auf der Suche nach neuen Devisenquellen. Der Umstand, dass wenige Jahre nach der Teilung Deutschlands die Kirchen der Bundesrepublik dauerhaft bedeutende finanzielle Unterstützung für Kirchgemeinden in der DDR leisteten (etwa über das 1956 gegründete DDR-Unternehmen Genex Geschenkdienst GmbH), weckte geschäftliches Interesse.
Diese D-Mark-Ströme machte sich die DDR mit folgendem Modell zunutze, das im Jahr 1965 Ludwig Geißel (seit 9. Juni 1958 Inhaber einer Vollmacht der westdeutschen Evangelischen Kirchen (EKD), „mit der Regierung der DDR und mit deren Organen Wirtschaftsverhandlungen zu führen und verbindlich abzuschliessen“„Vollmacht: Für die westdeutschen Landeskirchen wird Direktor Ludwig Geissel, Stuttgart, bevollmächtigt, mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und mit deren Organen Wirtschaftsverhandlungen zu führen und verbindlich abzuschliessen.“ Schreiben auf Kopfbogen „Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland – Der Bevollmächtigte am Sitz der Bundesrepublik Deutschland“, mit Amtssiegel der EKD und Unterschrift von Hermann Kunst, ausgestellt in Bonn am 9. Juni 1958. Quelle: ) mit seinem damaligen Verhandlungspartner Horst Roigk (Leiter der Abteilung Koordination des Ministeriums für Staatssicherheit) ersonnen hatte: Die West-Kirchen, vertreten vom Bonifatiuswerk für die Katholische Kirche in Deutschland und vom Diakonischen Werk für die Evangelische Kirche in Deutschland, lieferten von ihnen bestellte, von der DDR-Führung gewünschte Waren und Güter direkt in die DDR. Das waren das sogenannte Kirchengeschäft A oder A-Geschäft (mit der evangelischen Kirche in der Bundesrepublik) und das Kirchengeschäft C oder C-Geschäft (mit der römisch-katholischen Kirche in der Bundesrepublik); das Kirchengeschäft B oder B-Geschäft beinhaltete den Freikauf von Häftlingen. Jenes System, koordiniert von Alexander Schalck-Golodkowski in der „Kommerziellen Koordinierung (KoKo)“, lief bis zum Ende der DDR 1990.
Im Bausektor entstanden zunächst Fertighäuser für kirchliche Mitarbeiter. Die Häuser wurden von DDR-Betrieben errichtet. Baumaterial und Projektierungsleistungen stammten ebenfalls überwiegend aus der DDR. Als Gegenleistung lieferten westdeutsche Kirchenorganisationen – beispielsweise das Diakonische Werk in Stuttgart – von der DDR bestellte Waren und Rohstoffe über Vertrauensunternehmen in die DDR. Die erste Lieferung 1966 bestand aus Kaffee im Wert von 1,5 Millionen D-Mark. Die hochwertigen Rohstoffe wie etwa Kupfer, Erdöl und Rohdiamanten verkaufte die DDR im internationalen Börsengeschäft gewinnsteigernd weiter. Koordinator der Kirchengeschäfte auf DDR-Seite war ab 1966 Manfred Seidel (stellvertretender Leiter des Bereichs Kommerzielle Koordinierung (KoKo) und neben Alexander Schalck-Golodkowski der wichtigste Offizier im besonderen Einsatz (OibE) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)).
Sonderbauprogramm 1973–1980 Dieses Programm – auch bekannt als Valuta-Bauprogramm – beschloss das Präsidium des Ministerrates der DDR in seiner 42. Sitzung am 13. Dezember 1972. Sein offizieller Titel lautete „Beschluß über die Instandhaltung und Restaurierung von Kirchengebäuden und Neubau von Gesundheitserweiterungsbauten zur Pflege von schwerstgeschädigten und geistig behinderten Bürgern sowie Fertighäuser für medizinisches Personal“. Es enthielt Hinweise und Richtlinien „zur Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen in den Jahren 1973–1975 für die evangelische und katholische Kirche in der DDR“.
Der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR hatte dafür DDR-weit 45 Objekte aufgelistet, der zugestandene Leistungsumfang betrug 19 Millionen D-Mark. Zum einen sollten denkmalswerte Kirchen restauriert werden. Zum anderen sollten beschädigte Kirchen so hergerichtet werden, dass sie mit dem Einbau moderner Funktionsräume wie Gemeindesäle, Büros und Küchen langfristig den zeitgemäßen Ansprüchen des kirchlichen Gemeindelebens entsprachen.