Als Argumentum ad naturam (lateinisch für „(Argument) durch [Verweis auf] die Natur“) wird ein Scheinargument bezeichnet, das auf einer Verklärung der „Natur“ bzw. „Natürlichkeit“ beruht. Es beruht auf der (unbelegten) Grundannahme, dass „natürlich“ mit „gut“ gleichzusetzen sei.

Oft wird damit begründet, dass das Natürliche anzustreben oder geboten sei. Entsprechend wird Nicht-Natürliches als „schlecht“ gewertet. Dieser Argumentation stehen jedoch Humes Gesetz und Moores Argumentation zum Naturalistischen Fehlschluss entgegen.

Als logische Formel geschrieben, gälte demnach:

Siehe auch Zurück zur Natur Einzelnachweise

Kategorie:Argumentationstheorie Kategorie:Logischer Fehlschluss