Das FFH-Gebiet Wehrau und Mühlenau ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Gemeinden Osterrönfeld, Schülldorf, Emkendorf, Rade b. Rendsburg, Schacht-Audorf, Groß Vollstedt und Warder. Es liegt vorwiegend in der Landschaft Westensee (Landschafts-ID 70210), aber im Norden bei Osterrönfeld auch in der Holsteinischen Vorgeest (Landschafts-ID 69801), die beide vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) als Landschaft von geringer naturschutzfachlicher Bedeutung bewertet werden. Während der Oberlauf der Mühlenau der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland zuzuordnen ist, gehört die Holsteinische Vorgeest zur Schleswig-Holsteinischen Geest.

Das FFH-Gebiet erstreckt sich auf einer Länge von 15,5 Kilometer vom Beginn der Mühlenau als Abfluss des Wardersees beim Ortsteil Seehof der Gemeinde Warder im Süden bis zum Eintritt der Wehrau in den Nord-Ostsee-Kanal bei Osterrönfeld im Norden. Es hat eine Fläche von 246 Hektar. Die höchste Erhebung im FFH-Gebiet liegt mit 24 Meter über Normalhöhennull (NHN) in Seehof, der niedrigste Punkt ist der Eintritt der Wehrau in den Nord-Ostsee-Kanal bei Osterrönfeld mit 1 Meter über NHN. Das Wassereinzugsgebiet von Mühlen- und Wehrau hat eine Größe von 150 Quadratkilometern.

Das FFH-Gebiet liegt auf Endmoränen des Weichsel-Komplexes mit Niedermooren über sandigen Ablagerungen. Es besteht zu gut drei Vierteln aus der Lebensraumklasse Feuchtes und mesophiles Grünland. Nur acht Prozent besteht aus Binnengewässern, der Rest sind Moor- und Sumpfgebiete, siehe Diagramm 1.

Das FFH-Gebiet befindet sich überwiegend im Privatbesitz. Daneben sind der Bund, das Land Schleswig-Holstein, die anliegenden Gemeinden, die verschiedenen Wasser- und Bodenverbände, sowie die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten A.ö.R. Haupteigentümer.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert. Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde am 20. Dezember 2017 veröffentlicht. Dieser bezieht sich nicht auf die Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten.

Am Oberlauf des Reidsbeks durchquert das FFH-Gebiet das am 22. September 1952 gegründete Naturschutzgebiet Bokelholmer Fischteiche. Der Unterlauf des Linnebek, die Mühlenau und ein Teil des Reidsbeks als Teile des FFH-Gebietes liegen im Naturpark Westensee.

Am Unterlauf der Wehrau befindet sich am rechten Ufer gegenüber der Stampfmühle in Osterrönfeld ein archäologisches Bodendenkmal (Denkmalnummer aKD-ALSH-003406). Es handelt sich um die Reste einer Turmhügelburg.

Das FFH-Gebiet liegt fast vollständig in einem Schwerpunktraum des landesweiten Biotopverbundsystems und ist Teil der regionalen Schwerpunktbereiche Nummer 358, 362 und 363. Der Mündungsbereich der Wehrau bei Osterrönfeld ist Teil einer Hauptverbundachse.

Am Ursprung der Mühlenau befindet sich ein schutzwürdiges Geotop. Es ist das eiszeitliche Tunneltal Westensee - Borgdorfer See und Nebentäler.

FFH-Erhaltungsgegenstand

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)): FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie: 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung C) 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (Gesamtbeurteilung C) 6230* Artenreiche Borstgrasrasen (Gesamtbeurteilung C) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren (Gesamtbeurteilung C) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung C) 9110 Hainsimsen-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung C) 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche (Gesamtbeurteilung C) 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (Gesamtbeurteilung C) Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets: 1149 Steinbeißer (Gesamtbeurteilung C) 1096 Bachneunauge(Lampetra planeri) (Gesamtbeurteilung C) 1355 Fischotter (Gesamtbeurteilung C) 1016 Bauchige Windelschnecke (Gesamtbeurteilung C)

Mit 29,2 Hektar sind nur knapp 12 Prozent der FFH-Gebietsfläche mit einem FFH-Lebensraumtyp bedeckt. Davon sind gut drei Viertel mit dem LRT 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation gefolgt von 1,5 Prozent Waldlebensraumtypen ausgezeichnet, siehe Diagramm 2. Alle Lebensraumtypen haben nur eine unbefriedigende Gesamtbeurteilung zugesprochen bekommen. Das Gleiche betrifft die im SDB erwähnten Arten.

FFH-Erhaltungsziele Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt: 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 6230* Artenreiche Borstgrasrasen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt: 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 9110 Hainsimsen-Buchenwälder 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche 1016 Bauchige Windelschnecke 1096 Bachneunauge 1149 Steinbeißer

Teilgebiete Seehof bis Katenstedt Das FFH-Gebiet Wehrau und Mühlenau beginnt am Ausfluss des Wardersees am Westende des Sees. Der Ausfluss wird Mühlenau genannt. Nach knapp einem Kilometer mündet über ein Schöpfwerk die Fuhlenau als rechter Nebenfluss in die Mühlenau. Die Mühlenau unterquert bei Altmühlendorf die Bundesautobahn 7 und durchquert die unter Denkmalschutz stehende Wassermühle Altmühlendorf, die zur Stromerzeugung durch Wasserkraft dient. Nach Unterquerung der Landesstraße 48 fließt die Mühlenau westlich parallel zur Kreisstraße 41 nach Nordwesten.

Zu Beginn fließt die Mühlenau durch ein Sumpfgebiet mit Landröhricht, Bruch- und Auenwald und später auch durch feuchte Wiesen.

Neben dem Lebensraumtyp 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation für den Flusslauf sind in diesem Teilbereich nur bis zur Unterquerung der Autobahn vier weitere Lebensraumtypen kartiert. Unmittelbar am Ufer des Wardersees liegt die einzige 0,1 Hektar große Fläche mit 6230* Artenreiche Borstgrasrasen. An vier Uferstreifen der Mühlenau gibt es 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder, unmittelbar am Seeufer 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore und an der Unterführung der Kreisstraße 36 wenige Quadratmeter 6430 Feuchte Hochstaudenfluren.

Katenstedt bis Neumühlen Die Mühlenau mäandert von Katenstedt westlich der Kreisstraße 41 nach Nordwesten entlang der Autobahn 7 bis nach Neumühlen zunächst durch feuchte Wiesen und teilweise von Gehölzstreifen gesäumte Ufer. Danach durchströmt sie ein größeres Waldgebiet der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten, wobei das linke Ufer mit Landröhricht bestanden ist.

Im Teilgebiet befindet sich neben dem Lebensraumtyp 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation auf der Fläche der Mühlenau in Katenstedt zwischen der Straße Altmühlendorfer Weg und Auenweg am rechten Ufer der Mühlenau ein 400 Quadratmeter großer Lebensraum 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder und in unmittelbarer Nähe am linken Ufer ein ebenso großes Areal mit 6430 Feuchte Hochstaudenfluren. Am Ende dieses Flussabschnittes liegt am linken Ufer noch ein 500 Quadratmeter großes Areal mit 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder.

Neumühlen bis Deckmoor mini|Bild 1; Reidsbek um 1893

In diesem Abschnitt zweigt 190 Meter südlich des Kleinvollstedter Ortsteils Neumühlen von der Mühlenau nach Westen der Reidsbek ab. Durch ein in der Höhe verstellbares Wehr in der Mühlenau können die Wassermengen für beide Gewässer geregelt werden. Beide vereinigen sich erst wieder nördlich der Siedlung Kamerun östlich des am 11. Februar 1953 gegründetem Landschaftsschutzgebiet Wildes Moor und bilden zusammen die Wehrau. Der Reidsbek durchquert das Naturschutzgebiet Bokelholmer Fischteiche. Die Fischteiche sind auf der Karte des Deutschen Reiches von 1893 noch nicht verzeichnet, siehe Bild 1. In diesem Gebietsabschnitt mäandert die Mühlenau naturnah zwischen dem Naturschutzgebiet Bokelholmer Fischteiche im Westen und der Autobahn 7 im Osten durch intensiv genutztes Grünland. Der Uferbereich ist zunächst mit Gehölz bestanden, das später in eine Uferstaudenflur übergeht.

Der Reidsbek durchfließt an ihrem Oberlauf zunächst intensiv genutztes Ackerland am linken und intensiv genutztes Grünland am rechten Ufer, wobei diese Flächen im Uferbereich durch schmale Gehölzstreifen vom Wasserlauf getrennt sind. Nach Eintritt in das Naturschutzgebiet Bokelholmer Fischteiche liegen am rechten Ufer Moorstadien und am linken Ufer Bruch- und Sumpfwald, der den Reidsbek vom großen Moorsee trennt. Das Wasser des Reidsbeks wird auch zur Wasserstandsregulierung in den Fischteichen genutzt.

Als mit Lebensraumtypen belegten Flächen ist neben den beiden Fließgewässern der Lebensraumtyp 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore als kleine Fläche am Westrand bei Neumühlen als Ausläufer des Bokelholmer Moores ausgezeichnet. Im weiteren Verlauf der Mühlenau bis zum Seekanal ist der Uferbereich mit dem Lebensraumtyp 6430 Feuchte Hochstaudenfluren bedeckt. Im Bereich des Reidsbeks ist kein weiterer Lebensraumtyp ausgewiesen.

Am Deckmoor bis Timmerhorstgraben Das Teilgebiet beginnt westlich eines Solarparks an der Bundesautobahn 7 im trocken gelegtem Deckmoor. Die Mühlenau verläuft dort geradeaus bis zur Landesstraße 255 und danach in einem Bogen nördlich um den Ehmkendorfer Ortsteil Bokelholm herum. Südlich dieses Ortes verläuft der Reidsbek. Die Mühlenau durchfließt bis zum Timmerhorstweg im Norden von Bokelholm intensiv genutzte Grünland- und Ackerflächen. Daran schließt sich am linken Ufer eine 1,6 Hektar große Waldfläche mit Bruchwald und mesophilem Buchenwald an. Der Reidsbek ist in diesem Abschnitt bis auf einen 350 Meter langen Streifen mit bodensaurem Wald in Höhe der Querung durch den Bahnhofsweg von intensiv genutzten Grünland- und Ackerflächen umgeben. Das Waldgebiet an der Wehrau ist mit den Lebensraumtypen 9110 Hainsimsen-Buchenwälder und 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder kartiert, das Waldgebiet an der Reidsbek als 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche.

Timmerhorstgraben bis Nördliche Verbindung Mühlenau-Reidsbek