Die Regierung Bech war vom 15. Juli 1926 bis 5. November 1937 die Regierung im Großherzogtum Luxemburg, die von Staatsminister Joseph Bech gebildet wurde.

Nach dem Rücktritt von Pierre Prüm überlegte die Großherzogin zunächst, dem ehemaligen Staatsminister von Maria-Adelheid Hubert Loutsch mit der Regierungsbildung zu beauftragen. Allerdings war der Mann des „Staatsstreichs“ von 1915 aus Sicht der Linken inakzeptabel. Die Wahl fiel schließlich auf Joseph Bech. Dieser pragmatische Konservative schaffte es schnell, sich mit den Liberalen zu arrangieren. Die Koalition zwischen der Rechtspartei und den Liberalen hielt trotz vieler Konflikte bis 1937 zusammen. Auch die Teilerneuerungswahlen vom 3. Juni 1928, 7. Juni 1931 und 3. Juni 1934 änderten an dieser Machtkonstellation nichts, auch wenn im Laufe der Zeit mehrere Regierungsumbildungen stattfanden. So trat Albert Clemang am 11. April 1932 während der Debatte über die Verstaatlichung bestimmter Eisenbahnlinien aufgrund eines Interessenkonfliktes zurück. Er wurde durch Etienne Schmit ersetzt. Ende 1936 übernahm Nicolas Braunshausen, der zukünftige Präsident der Radikal-Liberalen Partei, die Ministerialabteilungen von Norbert Dumont. Ab 24. März 1936 war die Amtsbezeichnung der Kabinettsmitglieder nicht mehr Generaldirektor, sondern Minister.

Außenpolitik Die Gewährleistung der Sicherheit und Unabhängigkeit des Großherzogtums innerhalb des nach dem Ersten Weltkrieg neu geordneten Europas war das Hauptanliegen der luxemburgischen Außenpolitik. Eingezwängt in der Mitte zwischen den beiden wichtigsten Militärmächten des Kontinents, Frankreich und Deutschland, drohte das Land während eines neuen Konflikts zwischen seinen Nachbarn in seiner Existenz gefährdet zu sein. Luxemburg begrüßte daher die deutsch-französische Entspannung, die 1925 auf der Konferenz von Locarno begann. Die Vereinbarungen von Locarno schienen insbesondere durch Verfahren zur friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten die Sicherheit der Staaten zu gewährleisten. Die Regierung Bech setzte die Politik der Regierung Prüm fort und nutzte diese Bestimmungen, um eine beträchtliche Anzahl von Schlichtungs- und Schiedsverträgen mit dem Ausland abzuschließen. So wurden Verträge mit Belgien und Frankreich 1927, Spanien und Polen 1928, Portugal, Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden, der Tschechoslowakei und den Vereinigten Staaten im Jahr 1929, Rumänien 1930 und schließlich mit Italien und Norwegen 1932 abgeschlossen.

Bech stärkte die Präsenz Luxemburgs auf der internationalen politischen Bühne, indem er regelmäßig an den Sitzungen des Völkerbundes in Genf teilnahm und 1930 zum Präsidenten der Wirtschaftskoordinierungskommission der Europäischen Union gewählt wurde. 1932 war er auf der Genfer Abrüstungskonferenz anwesend und nahm an Treffen der Oslo-Allianz, einer Vereinigung der Kleinstaaten Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Niederlande, Belgien und Luxemburg teil. Seit 1927 hatte das Großherzogtum auch die meisten der unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes abgeschlossenen Abkommen ratifiziert. Darüber hinaus unterstützte die luxemburgische Regierung den Abschluss des Briand-Kellogg-Paktes, mit dem sich die Unterzeichnerstaaten zum Verzicht auf den Krieg als Instrument der Politik verpflichteten und das 1930 vom französischen Außenminister Aristide Briand vorgeschlagene Projekt einer föderalen Europäischen Union. In einer Notiz von 1937 erläuterte Joseph Bech das Interesse Luxemburgs sich im Konzert der Nationen Gehör zu verschaffen:

Die aktive Teilnahme am Völkerbund bedeutete allerdings keineswegs die Aufgabe der Neutralität. Für die Politiker der Zwischenkriegszeit schien die Beibehaltung der Neutralität die einzige Möglichkeit zu sein, um die Sicherheit des Landes zu gewährleisten und zu verhindern, dass es in einen tödlichen Krieg hineingezogen würde. Joseph Bech lässt keine Gelegenheit aus betonen, dass

Bei seinem Amtsantritt als Außenminister wurde Joseph Bech mit der besorgniserregenden Verschlechterung der Belgisch-luxemburgische Beziehungen konfrontiert. Die 1921 geschlossene UEBL war in einem schlechten Zustand. Während auf luxemburgischer Seite die Erinnerung an die belgische Annexionspolitik lebendig blieb, sorgten auf belgischer Seite die von der Regierung Prüm offen bekundeten pro-französischen Sympathien für Missfallen. Während seiner gesamten Amtszeit als Außenminister versuchte er das Verhältnis zwischen beiden Ländern wieder ins Lot zu bringen.

Wirtschaftspolitik Die wirtschaftlichen Schwankungen der Zwischenkriegszeit stellten die UEBL auf eine harte Probe stellen. Vor allem die Geldpolitik des belgischen Partners bereitete der luxemburgischen Regierung dauerhafte Sorgen. Am 25. Oktober 1926 beschloss die belgische Regierung die Abwertung des belgischen Frankens, an den der Luxemburger Franken gekoppelt war. Die luxemburgische Währung wurde dadurch das erste Mal in ihrer Geschichte abgewertet. Der Generaldirektor für Finanzen, Pierre Dupong, ergriff sofort Maßnahmen zur Stabilisierung des Frankens durch Angleichung an das Pfund Sterling (Beschlüsse vom 27. August und 27. Oktober 1927). Danach suchte er Beratung im Ausland. Er konsultierte insbesondere den Reichsbankpräsidenten Hjalmar Schacht zur Zweckmäßigkeit der Errichtung eines autonomen Geldsystems. Diese Initiativen führten zum Gesetz vom 19. Dezember 1929, bekannt als Stabilisierungsgesetz. Mit diesem wurde beabsichtigt dem Luxemburger Franken eine solide Grundlage zu geben, indem sie ihn in Bezug auf Gold definierte und eine Vollmetall- oder gleichwertige Deckung einführte. Allerdings beschloss die belgische Regierung unter Vorsitz von Paul van Zeeland Ende März 1935 eine erneute bedeutende Abwertung der belgischen Währung. Während in Belgien die finanziellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine solche Maßnahme rechtfertigten, waren die öffentlichen Finanzen in Luxemburg ausgeglichen und die Exportindustrie, insbesondere die Stahlindustrie, profitabel. Die luxemburgische Regierung beschloss, anstatt der belgischen Abwertung von 28 %, nur eine um 10 % vorzunehmen. Pierre Dupong zögerte, durch eine zu große Abwertung die Kleinsparer zu schädigen und die Gehälter zu kürzen. Seitdem war ein Luxemburger Franken bis 1944 1,25 belgische Franken wert. Die Aufgabe der Parität mit der belgischen Währung erschwerte allerdings Finanztransaktionen und führte zu Nachteilen für luxemburgische Exporte im internationalen Wettbewerb.

Nach der Depression der unmittelbaren Nachkriegszeit erlebte die luxemburgische Wirtschaft zwischen 1924 und 1929 eine Phase der Expansion. Der Aufstieg der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit – zwischen 1919 und 1928 wurden 829 neue Unternehmen gegründet – forderte die Schaffung einer Börse. Mit Gesetz vom 30. Dezember 1927 wurde die Gründung einer Börse erlaubt. Erster Handelstag war der 6. Mai 1929. Die Regierung Bech führte außerdem Gesetze zu Beteiligungsgesellschaften und Holdinggesellschaften ein, die damals wenig Wirkung entfalteten, aber in den 1970er Jahren entscheidend zum Aufstieg des Luxemburger Finanzplatzes beitrugen. Das Gesetz vom 31. Juli 1929 gewährte Holdinggesellschaften eine sehr liberale Steuerregelung.

1930 erreichte die durch den New Yorker Börsencrash ausgelöste Weltwirtschaftskrise auch Luxemburg und Belgien. Die Produktion und die Exporte begannen einzubrechen. Dies führte zwangsläufig auch zu Problemen in der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion, da die Krise zu einer wirtschaftspolitischen Rückorientierung zum Protektionismus führte. Belgien und Luxemburg führten jeweils für sich und ohne Vorwarnung an den anderen Schutzmaßnahmen für die eigene Wirtschaft ein: Quoten für bestimmte Produkte, Importlizenzen usw. Im Ergebnis wurde zwischen beiden Ländern wieder eine Wirtschaftsgrenze errichtet. Die rapide Verschlechterung der bilateralen Beziehungen zwang beide Regierungen Verhandlungen aufzunehmen. Am 23. Mai 1935 wurden in Brüssel eine Reihe von Vereinbarungen unterzeichnet, eine Paketlösung, die den Stillstand durchbrach. Diese Vereinbarungen bekräftigten insbesondere das Grundprinzip der UEBL, nämlich "volle Handelsfreiheit zwischen beiden Ländern" und führten zur Einsetzung einer paritätisch zusammengesetzten gemeinsamen Verwaltungskommission, die zum wesentlichen Instrument der belgisch-luxemburgischen Zusammenarbeit werden sollte. Die Konvention von 1935 regelte auch eine gewisse Anzahl von offenen Währungsfragen und führte eine Obergrenze für den Umlauf der luxemburgischen Währung innerhalb der Grenzen des Großherzogtums ein. Während der Verhandlungen gelang es der luxemburgischen Regierung zahlreiche Ausnahmeregelungen für die Landwirtschaft im Großherzogtum Luxemburg zu erhalten. Joseph Bech, der auch Landwirtschaftsminister war, wollte diesen Wirtschaftsbereich schützen, da die Zentralmolkerei Boulevard d’Avranches M. Kutter um 1932 eine der Säulen der luxemburgischen Gesellschaft darstellte (30 % der Erwerbsbevölkerung im Jahr 1935) und diese der Rechtspartei ihre wichtigste Wählerbasis verschaffte. Allerdings verzögerten diese Schutzmaßnahmen dringend benötigte Strukturreformen, wodurch spätere Anpassungen an den internationalen Markt umso schwieriger werden sollten.

Sozialpolitik Obwohl die Krise der 1930er Jahre die wirtschaftliche Entwicklung verlangsamte, blieb die Arbeitslosenquote relativ niedrig: maximal 2.159 Arbeitslose im Jahr 1933. Dies ist hauptsächlich auf die Einwanderungspolitik der Regierung zurückzuführen. Während Ausländer im Jahr 1929 noch 40 % der in der Stahlindustrie beschäftigten Arbeitskräfte gestellt hatten, stellten sie 1935 nur noch 10 % der Belegschaft. In der Zwischenzeit ist eine große Anzahl der ausländischen Arbeitnehmer entlassen und in ihr Herkunftsland zurückgeschickt worden. Die ausländischen Arbeiter spielten damit die Rolle eines sozialen Sicherheitsventils.

Während die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung abgemildert werden konnten, hatte sie jedoch schädliche Auswirkungen auf die Kaufkraft. In den 1930er Jahren stand die Lohnfrage der Arbeiter erneut im Mittelpunkt der gesellschaftlichen Debatte. Die Regierung predigte Zurückhaltung und befürchtete, dass eine zu fortschrittliche Sozialpolitik die Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Industrie gefährden würde. Die Arbeitgeber lehnten jede Verhandlung über die Lohnfrage ab. Der Arbeitskampf heizte sich im Dezember 1935 auf, als die Regierung die Verabschiedung eines Gesetzes verschob, da die Einführung von Kollektivverträgen und die Schaffung einer Schlichtungsstelle vorsah. Als Reaktion schlossen sich die christlichen und sozialistischen Gewerkschaften zusammen, um die Massen zu mobilisieren. Sie forderten Lohnerhöhungen und die gesetzliche Anerkennung der Gewerkschaften. Auf einer Großveranstaltung am 12. Januar 1936 kamen 40.000 Teilnehmer zusammen. Die Regierung Bech lenkte ein: Mit großherzoglichem Erlass vom 23. Januar 1936 wurde der Nationale Arbeitsrat gegründet, eine Schlichtungsstelle, die unter der Leitung der Regierung und auf paritätischer Basis, aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammengesetzt war. Im selben Jahr wurde Artikel 310 des Strafgesetzbuches gestrichen und per Gesetz die Koalitionsfreiheit garantiert.