Metaweinsäure ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union als zugelassen ist. Sie wird hauptsächlich zur Stabilisierung von Wein eingesetzt.
Herstellung Beim Erhitzen von natürlicher Weinsäure kommt es zur Dehydratisierung. Dabei entsteht die polymerisierte Weinsäure, die als Metaweinsäure bekannt ist. Für die Metaweinsäure werden verschiedene Konstitutionen wie beispielsweise als cyclisches Dimeres vom Lactid-Typ, als etherartig gebundenes Trimeres oder als oligomerer Ester angegeben.
Eigenschaften Die Weinsäure wird als weiß-gelbliches Pulver oder Granulat in abfüllfertige Flaschenweine gegeben. Im Wein dient es als Stabilisator und verhindert die Kristallisation von Weinstein.Frede: Handbuch für Lebensmittelchemiker. 3. Auflage, Springer, 2010, ISBN 978-3-642-01684-4, S. 693, .S. Görtges: (PDF). In: Schweiz. Z. Obst-Weinbau. Nr. 1, 2002, S. 8–9. Metaweinsäure kann wieder zu Weinsäure umgewandelt werden und verliert dadurch mit der Zeit ihre Wirkung.Eintrag zu Metaweinsäure. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 8. Juni 2022.
Verwendung rechts|mini|hochkant=3.4|Zutatenliste eines Weins: Inhaltsstoffangabe von Metaweinsäure ohne Angabe der E-Nummer Metasäure wird als Stabilisator und Säuerungsmittel eingesetzt. Sie wird dabei vor allem für Weine verwendet, die nicht über einen längeren Zeitraum gelagert werden sollen. Die Weinsäure darf dabei nur für die Herstellung von Schaumwein, Wein und Weinprodukten, die aus Traubenmostkonzentrat bestehen, genutzt werden.
Rechtliche Situation In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020) aufgelistet. Die Metaweinsäure ist weiterhin als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.Aufgenommen durch die Es besteht eine Höchstmengenbeschränkung von 100 Milligramm pro Liter Wein.Eintrag zu Meta-Weinsäure. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 8. Juni 2022.
Gesundheitliche Risiken Die Metaweinsäure gilt als gesundheitlich unbedenklich, weswegen kein Wert für die erlaubte Tagesdosis festgelegt wurde.
Einzelnachweise
Kategorie:Lebensmittelzusatzstoff